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   LG Potsdam, 25.01.2000 - 24 Qs 175/99   

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https://dejure.org/2000,13719
LG Potsdam, 25.01.2000 - 24 Qs 175/99 (https://dejure.org/2000,13719)
LG Potsdam, Entscheidung vom 25.01.2000 - 24 Qs 175/99 (https://dejure.org/2000,13719)
LG Potsdam, Entscheidung vom 25. Januar 2000 - 24 Qs 175/99 (https://dejure.org/2000,13719)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gebührenhöhe im Bußgeldverfahren

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 581
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • AG Frankenthal, 29.04.2005 - 5189 Js 16685/04

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenbestimmung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten,

    Insbesondere wenn ein Eintrag von mehr als zwei Punkten in Betracht kommt, liegt eine hohe Bedeutung für den Betroffenen vor, so dass sogar eine erhöhte Gebühr zu veranschlagen sein könnte (vgl. LG Gera Juristisches Büro 2000, 581; LG Potsdam MDR 2000, 581 ).
  • LG Potsdam, 15.08.2013 - 24 Qs 77/13

    Mittelgebühr, Termingebühr, Bußgeldverfahren

    Bei Bußgeldsachen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten, die für den Betroffenen außer einer Geldbuße keine weiteren Auswirkungen haben und zudem in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einfach gelagert sind, kann auch eine unter dem Mittelwert liegende Gebühr angemessen sein (vgl. Göhler, aaO, vor § 105, Rdn. 42b; LG Potsdam, MDR 2000, 581).
  • AG Ratingen, 25.11.2022 - 20 OWi 413/21

    Mittelgebühr, Fahrverbot, berufliche Tätigkeit, standardisiertes Messverfahren

    Insbesondere wenn ein Eintrag von mehr als zwei Punkten in Betracht kommt, liegt eine hohe Bedeutung für den Betroffenen vor, so dass eine erhöhte Gebühr veranschlagt werden kann (vgl. LG Gera Juristisches Büro 2000, 581; LG Potsdam MDR 2000, 581).
  • AG Saarbrücken, 19.05.2006 - 42 C 377/05

    Bussgeldverfahren - Rahmengebühren - Mittelgebühr

    Soweit teilweise sogar vertreten wird, dass dann, wenn eine Eintragung von Punkten in das Verkehrszentralregister droht, ohne weiteres eine hohe Bedeutung für den Betroffenen vorliegt (vgl. z.B. LG Potsdam, MDR 2000, 581; AG Frankenthal,Beschluss vom 29.4.2005, Az.: 5189 Js 16685/04 1 OWi), folgt das Gericht dieser Auffassung nicht.
  • AG Frankenthal, 27.07.2004 - 5189 Js 16685/04

    Bußgeldverfahren - Mittelgebühr bei durchschnittlicher Angelegenheit

    Insbesondere wenn ein Eintrag von mehr als zwei Punkten in Betracht kommt, liegt eine hohe Bedeutung für den Betroffenen vor, so dass sogar eine erhöhte Gebühr zu veranschlagen sein könnte (vgl. LG Gera Juristisches Büro 2000, 581; LG Potsdamm MDR 2000, 581).
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