Weitere Entscheidung unten: AG Schönau, 24.01.2000

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   OLG Frankfurt, 06.09.1999 - 3 W 36/99   

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OLG Frankfurt, 06.09.1999 - 3 W 36/99 (https://dejure.org/1999,3297)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.09.1999 - 3 W 36/99 (https://dejure.org/1999,3297)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. September 1999 - 3 W 36/99 (https://dejure.org/1999,3297)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde; Klagefrist; Berufsunfähigkeitsrente; Versicherungsvertrag; Leistungsgewährung; Belehrung; Ablehnungsschreiben

  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 3; ; VVG § 15 a

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 3; VVG § 15 a
    Fehlender Hinweis auf Mahnverfahren genügt nicht den Anforderungen des § 12 Abs. 3 VVG L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 12 Abs. 3 § 15a
    Wahrung der Klagefrist durch Mahnbescheidsantrag; Anforderungen an die Belehrung durch den Versicherer; Wahrung der Klagefrist durch Teilklage

  • rechtsportal.de

    Beschwerde; Klagefrist; Berufsunfähigkeitsrente; Versicherungsvertrag; Leistungsgewährung; Belehrung; Ablehnungsschreiben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 583
  • VersR 2000, 1135 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91

    Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.1999 - 3 W 36/99
    Die Beurteilung, ob der Versicherte berufsunfähig geworden ist, erfordert, daß die konkrete Ausgestaltung des von dem Versicherten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles ausgeübten Berufs und die sich aus dieser Berufsausübung ergebenden Anforderungen substantiiert von der Antragstellerin dargestellt werden (vgl. BGHZ 119, 263 ff).
  • BGH, 27.02.1991 - IV ZR 66/90

    Wahrung der Ausschlußfrist in der Berufungsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.1999 - 3 W 36/99
    Hier ist klar, daß nur ein Teilanspruch geltend gemacht wird (vgl. BGH VersR 1991, 450).
  • BGH, 07.11.1990 - IV ZR 201/89

    Anforderungen an Fristsetzung; Rechtsfolgen der Fristversäumnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.1999 - 3 W 36/99
    Begibt sich der Versicherer aus dieser vom Gesetzgeber zugrunde gelegten Position, indem er in seinen Versicherungsbedingungen nach Leistungsablehnung wahlweise die Anrufung eines Ärzteausschusses oder die unmittelbare Klageerhebung vorsieht, so erlaubt ihm § 15 a VVG erst wieder, die Waffe des § 12 Abs. 3 VVG zu führen, wenn das Stadium erreicht ist, in dem seine ablehnende Entscheidung nur noch im Klagewege bekämpft werden kann (vgl. BGH VersR 1991, 90, 92).
  • OLG Hamm, 12.01.1990 - 20 U 189/89

    Voraussetzungen für die Zahlung einer Invaliditätsentschädigung aus der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.1999 - 3 W 36/99
    Die im Ablehnungsschreiben vom 09.02.1990 enthaltene Belehrung ist jedenfalls hinsichtlich der Verweisung der Antragstellerin auf die Erhebung einer Klage insoweit unrichtig, als für die gerichtliche Geltendmachung des Leistungsanspruches im Sinne des § 12 Abs. 3 VVG auch die Beantragung eines Mahnbescheids ausreicht (vgl. insoweit OLG Hamm VersR 1990, 1230, 1232; OLG Hamm VersR 1990, 1344, 1345; OLG Hamm R+S 1995, 1; Prölls/Martin-Voit 26. Aufl., VVG § 6 BUZ Rn. 9).
  • OLG Hamm, 28.03.1990 - 20 U 146/89

    Anspruch der Pächterin einer Pizzeria gegen eine Rechtsanwaltskanzlei auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.1999 - 3 W 36/99
    Die im Ablehnungsschreiben vom 09.02.1990 enthaltene Belehrung ist jedenfalls hinsichtlich der Verweisung der Antragstellerin auf die Erhebung einer Klage insoweit unrichtig, als für die gerichtliche Geltendmachung des Leistungsanspruches im Sinne des § 12 Abs. 3 VVG auch die Beantragung eines Mahnbescheids ausreicht (vgl. insoweit OLG Hamm VersR 1990, 1230, 1232; OLG Hamm VersR 1990, 1344, 1345; OLG Hamm R+S 1995, 1; Prölls/Martin-Voit 26. Aufl., VVG § 6 BUZ Rn. 9).
  • OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 177/99

    Frist für die Geltendmachung von Versicherungsschutz

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (VersR 1990, 1344, r + s 1995, 1; NVersZ 2001, 548) ist eine Belehrung durch ausschließlichen Hinweis auf das Erfordernis einer fristgerechten Klageerhebung irreführend, weil der VN die Frist auch durch Anbringung eines einfacheren und kostengünstigeren Mahnbescheids wahren kann (ebenso OLG Köln VersR 1986, 1186; OLG Frankfurt MDR 2000, 583; Römer a.a.O. Rdn. 79 mit Ausnahme der Fälle, in denen die Belehrung einem empfangsbevollmächtigten Anwalt zugeht; a.A. OLG Celle MDR 1997, 552; LG Hannover VersR 1997, 562; offengelassen von BGH VersR 1999, 1530 unter 2 b).
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   AG Schönau, 24.01.2000 - C 53/99   

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AG Schönau, Entscheidung vom 24.01.2000 - C 53/99 (https://dejure.org/2000,20807)
AG Schönau, Entscheidung vom 24. Januar 2000 - C 53/99 (https://dejure.org/2000,20807)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 583
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Saarlouis, 29.03.2001 - 6 K 149/00
    VERWALTUNGSGERICHT DES SAARLANDES 6 K 149/00 (früher 10 K 123/00 + 6 K 53/99) URTEIL Verkündet am 29.03.2001 IM NAMEN DES VOLKES In dem Verwaltungsrechtsstreit der Scientology Kirche Deutschland e.V., gesetzlich vertreten durch den Präsidenten xxxxxxxxxxxxxxx.
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