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   BayObLG, 26.01.2000 - 1Z BR 107/99   

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https://dejure.org/2000,3807
BayObLG, 26.01.2000 - 1Z BR 107/99 (https://dejure.org/2000,3807)
BayObLG, Entscheidung vom 26.01.2000 - 1Z BR 107/99 (https://dejure.org/2000,3807)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Januar 2000 - 1Z BR 107/99 (https://dejure.org/2000,3807)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachlaßverwalter; Vergütung ; Beschwerde; Zulässigkeit ; Vormund

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung Nachlassverwalter

  • Judicialis

    FGG § 56g; ; FGG § 56g Abs. 7; ; FGG § 75 Satz 1; ; FGG § 56 Abs. 5 Satz 2; ; FGG § 31 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 131 Abs. 2; ; FGG § 30 Abs. 1; ; BGB § 1836

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1987; FGG § 56g, § 75
    Zur Vergütung des Nachlassverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München II - 6 T 1890/99
  • BayObLG, 26.01.2000 - 1Z BR 107/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 870
  • MDR 2000, 584
  • FamRZ 2000, 1447 (Ls.)
  • BayObLGZ 2000, 8
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels

    Auszug aus BayObLG, 26.01.2000 - 1Z BR 107/99
    Für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist grundsätzlich auf das im Zeitpunkt seiner Einlegung geltende Recht abzustellen, sofern nicht Überleitungsvorschriften eine andere Regelung treffen (vgl. BVerfGE 87, 48/64, BGHZ 114, 1/3, Keidel/Kahl § 27 Rn. 23; speziell zum zeitlichen Geltungsbereich des § 56g Abs. 5 FGG BayObLGZ 1999, 121/122 m.w.N.).

    Auch eine nachträgliche Zulassung durch das Beschwerdegericht oder das Rechtsbeschwerdegericht ist ausgeschlossen (vgl. zu allem BayObLGZ 1999, 121/122 m.w.N.).

  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

    Auszug aus BayObLG, 26.01.2000 - 1Z BR 107/99
    Für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist grundsätzlich auf das im Zeitpunkt seiner Einlegung geltende Recht abzustellen, sofern nicht Überleitungsvorschriften eine andere Regelung treffen (vgl. BVerfGE 87, 48/64, BGHZ 114, 1/3, Keidel/Kahl § 27 Rn. 23; speziell zum zeitlichen Geltungsbereich des § 56g Abs. 5 FGG BayObLGZ 1999, 121/122 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus BayObLG, 26.01.2000 - 1Z BR 107/99
    Für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist grundsätzlich auf das im Zeitpunkt seiner Einlegung geltende Recht abzustellen, sofern nicht Überleitungsvorschriften eine andere Regelung treffen (vgl. BVerfGE 87, 48/64, BGHZ 114, 1/3, Keidel/Kahl § 27 Rn. 23; speziell zum zeitlichen Geltungsbereich des § 56g Abs. 5 FGG BayObLGZ 1999, 121/122 m.w.N.).
  • KG, 29.11.2005 - 1 W 180/03

    Nachlassverwaltung: Festsetzung des Vergütungsanspruches des Nachlassverwalters

    Gemäß §§ 75 S. 1, 56 g Abs. 7 und Abs. 1 S. 1 Nr. 2 FGG in Verbindung mit §§ 1975, 1962 BGB setzt das Nachlassgericht auf Antrag eine dem Nachlassverwalter zu bewilligende Vergütung fest (vgl. BayObLG, MDR 2000, 584 f.).
  • BayObLG, 28.08.2002 - 3Z BR 121/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung zur Kostenfestsetzung

    Eine Nichtzulassungsbeschwerde sieht das Gesetz nicht vor (vgl. auch Thomas/Putzo/Reichold § 574 Rn. 9), so dass die Nichtzulassungsentscheidung des Landgerichts grundsätzlich der Nachprüfung durch den Senat entzogen und für ihn bindend ist (vgl. BayObLGZ 2000, 8/11; 1999, 121/122; OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 1325).
  • OLG Schleswig, 18.12.2009 - 3 Wx 24/08

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Das Rechtsmittel ist nach Zulassung durch das Landgericht als sofortige weitere Beschwerde zulässig (§§ 56 g Abs. 5 S. 2, 27, 29 Abs. 2 FGG ; vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 870 ; Keidel/Engelhardt, FGG , 15. A., § 56 g Rn. 34).
  • BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 275/01

    Zulassung der sofortige Beschwerde in einer Vergütungssache für einen vermögenden

    Seine Entscheidung, die weitere Beschwerde nicht zuzulassen, weil nach seiner Auffassung grundsätzliche Fragen nicht zur Entscheidung stehen, ist nicht anfechtbar (vgl. BayObLGZ 2000, 8/11; 1999, 121/122; SchlHOLG aaO).
  • BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 98/02

    Statthaftigkeit der außerordentlichen weiteren Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Die Anfechtbarkeit der Nichtzulassungsentscheidung ist vom Gesetz nicht vorgesehen, so dass sie grundsätzlich der Nachprüfung durch den Senat entzogen und für ihn bindend ist (vgl. BayObLGZ 2000, 8/11; 1999, 121/122; OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 1325).
  • BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01

    Keine Anfechtung der Nichtzulassung einer weiterer Beschwerde

    Die Nichtzulassung der weiteren Beschwerde ist nicht anfechtbar (vgl. BayObLGZ 2000, 8/11; 1999, 121/122; SchlHOLG FamRZ 2000, 301), der Nachprüfung und Abänderung durch den Senat entzogen und für diesen bindend (vgl. BayObLGZ 2000, 8/11; OLG Zweibrücken NJW 1999, 2125 f.).
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