Weitere Entscheidung unten: KG, 08.02.2000

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 13.12.1999 - 9 WF 701/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11532
OLG Koblenz, 13.12.1999 - 9 WF 701/99 (https://dejure.org/1999,11532)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.12.1999 - 9 WF 701/99 (https://dejure.org/1999,11532)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Dezember 1999 - 9 WF 701/99 (https://dejure.org/1999,11532)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen eine Entscheidung des Beschwerdegerichts; Zuständigkeit eines Beschwerdegerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 604
  • FamRZ 2000, 1095 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 06.04.2000 - 9 WF 196/00

    Voraussetzung für die Festsetzung der weiteren Vergütung bei abgetrenntem

    Eine andere Beurteilung ist auch nicht aufgrund des Senatsbeschlusses vom 13.12.1999 (9 WF 701/99), der die Rückzahlung überzahlter Prozesskostenhilferaten betraf, gerechtfertigt oder gar zwingend.
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Rechtsprechung
   KG, 08.02.2000 - 1 W 9657/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8614
KG, 08.02.2000 - 1 W 9657/98 (https://dejure.org/2000,8614)
KG, Entscheidung vom 08.02.2000 - 1 W 9657/98 (https://dejure.org/2000,8614)
KG, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - 1 W 9657/98 (https://dejure.org/2000,8614)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Verhandlungsgebühr bei Stellung eines Sachantrags ohne gleichzeitigen Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 604
  • Rpfleger 2000, 238
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 28.10.2004 - III ZB 41/04

    Mindestbeschwerdewert für eine Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung;

    Wie der Bundesgerichtshof inzwischen entschieden hat, ist die Auslagenpauschale nach dem hier noch anwendbaren § 26 Satz 2 BRAGO sowohl für das Mahnverfahren als auch für das anschließende Streitverfahren gesondert erstattungsfähig; beide Verfahren betreffen verschiedene Angelegenheiten (Beschluß vom 13. Juli 2004 aaO; ebenso OLG Düsseldorf Rpfleger 2000, 566; a.A. KG Rpfleger 2000, 238, 239).
  • BGH, 13.07.2004 - VIII ZB 14/04

    Festsetzung einer einmaligen Auslagenpauschale; Erstattung der Auslagenpauschale

    Die Auslagenpauschale nach § 26 Satz 2 BRAGO ist sowohl für das Mahnverfahren wie auch für das sich anschließende Streitverfahren gesondert erstattungsfähig (vgl. OLG Düsseldorf, Rpfleger 2000, 566 f.; Gerold/Schmidt/von Eicken, BRAGO, 15. Aufl., 2002, § 43 Rdnr. 10, § 26 Rdnr. 5; a.A. KG, Rpfleger 2000, 238 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2005 - 24 W 24/05

    Anrechnung der Widerspruchsgebühr im Mahnverfahren gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO

    Diese Klarstellung ist in das RVG aufgenommen worden (Hartung/Römermann, RVG § 17 Rn. 10) Das war zuvor aber nicht nur für den Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf herrschende Auffassung, sondern wurde auch sonst überwiegend vertreten(vgl. 10. Zivilsenat, RPfleger 2000, 566 = OLGR 2000, 480, 481 m.w.N.; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert BRAGO, 15. Aufl. § 43 Rn. 11; a.A. KG RPfleger 2000, 238 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2000 - 10 W 57/00

    Erstattungsfähigkeit der Mahnanwaltskosten

    Denn das Mahnverfahren und der nachfolgende Rechtsstreit erster Instanz sind nicht als dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit anzusehen, wie sich aus der Anrechnungsbestimmung des § 43 Abs. 2 BRAGO und aus der Verweisung in § 43 Abs. 3 BRAGO ergibt (so auch OLG Hamburg MDR 1997, 597; OLG Schleswig JurBüro 1997, 413; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, Kommentar zur BRAGO, 14. Aufl., § 134, Rdnr. 12; anderer Ansicht: KG Rpfleger 2000, 238 m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 13.11.2009 - 10 Ko 1382/08

    Anrechnung bzw. fiktive Anrechnung der Geschäftsgebühr; Auslöser einer

    Dann aber müssen folgerichtig auch Ermäßigungstatbestände berücksichtigt werden (so im Ergebnis auch der Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 8. Februar 2000 - 1 W 9657/98, JurBüro 2000, 583 mit weiteren Nachweisen aus der Literatur und Rechtsprechung).
  • KG, 03.02.2004 - 1 W 716/03

    Rechtsanwaltsgebühren: Verhandlungsgebühr bei Anerkenntnisurteil im schriftlichen

    In einem weiteren Beschluss vom 8. Februar 2000 (Rpfleger 2000, 238 m.w.N.) hat der Senat ausgeführt, die Gebühr nach §§ 31 Abs. 1 Nr. 2, 33 Abs. 1 BRAGO erwachse nicht bereits für die bloße Stellung eines Sachantrages, der zur Vorbereitung für die erforderliche Stellung eines Prozessantrages auf Erlass eines entsprechenden Urteils nach § 307 Abs. 1, § 331 Abs. 1 ZPO gestellt werde.
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