Rechtsprechung
OLG Koblenz, 13.12.1999 - 9 WF 701/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde gegen eine Entscheidung des Beschwerdegerichts; Zuständigkeit eines Beschwerdegerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bingen, 11.10.1999 - 7 F 110/98
- OLG Koblenz, 13.12.1999 - 9 WF 701/99
Papierfundstellen
- MDR 2000, 604
- FamRZ 2000, 1095 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 19.09.1996 - 19 WF 5058/96 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Koblenz, 06.04.2000 - 9 WF 196/00
Voraussetzung für die Festsetzung der weiteren Vergütung bei abgetrenntem …
Eine andere Beurteilung ist auch nicht aufgrund des Senatsbeschlusses vom 13.12.1999 (9 WF 701/99), der die Rückzahlung überzahlter Prozesskostenhilferaten betraf, gerechtfertigt oder gar zwingend.
Rechtsprechung
KG, 08.02.2000 - 1 W 9657/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Rechtsanwaltsvergütung: Verhandlungsgebühr bei Stellung eines Sachantrags ohne gleichzeitigen Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils
Papierfundstellen
- MDR 2000, 604
- Rpfleger 2000, 238
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 28.10.2004 - III ZB 41/04
Mindestbeschwerdewert für eine Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung; …
Wie der Bundesgerichtshof inzwischen entschieden hat, ist die Auslagenpauschale nach dem hier noch anwendbaren § 26 Satz 2 BRAGO sowohl für das Mahnverfahren als auch für das anschließende Streitverfahren gesondert erstattungsfähig; beide Verfahren betreffen verschiedene Angelegenheiten (…Beschluß vom 13. Juli 2004 aaO; ebenso OLG Düsseldorf Rpfleger 2000, 566; a.A. KG Rpfleger 2000, 238, 239). - BGH, 13.07.2004 - VIII ZB 14/04
Festsetzung einer einmaligen Auslagenpauschale; Erstattung der Auslagenpauschale …
Die Auslagenpauschale nach § 26 Satz 2 BRAGO ist sowohl für das Mahnverfahren wie auch für das sich anschließende Streitverfahren gesondert erstattungsfähig (vgl. OLG Düsseldorf, Rpfleger 2000, 566 f.;… Gerold/Schmidt/von Eicken, BRAGO, 15. Aufl., 2002, § 43 Rdnr. 10, § 26 Rdnr. 5; a.A. KG, Rpfleger 2000, 238 ff.). - OLG Düsseldorf, 23.05.2005 - 24 W 24/05
Anrechnung der Widerspruchsgebühr im Mahnverfahren gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO …
Diese Klarstellung ist in das RVG aufgenommen worden (…Hartung/Römermann, RVG § 17 Rn. 10) Das war zuvor aber nicht nur für den Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf herrschende Auffassung, sondern wurde auch sonst überwiegend vertreten(vgl. 10. Zivilsenat, RPfleger 2000, 566 = OLGR 2000, 480, 481 m.w.N.;… Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert BRAGO, 15. Aufl. § 43 Rn. 11; a.A. KG RPfleger 2000, 238 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 03.08.2000 - 10 W 57/00
Erstattungsfähigkeit der Mahnanwaltskosten
Denn das Mahnverfahren und der nachfolgende Rechtsstreit erster Instanz sind nicht als dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit anzusehen, wie sich aus der Anrechnungsbestimmung des § 43 Abs. 2 BRAGO und aus der Verweisung in § 43 Abs. 3 BRAGO ergibt (so auch OLG Hamburg MDR 1997, 597; OLG Schleswig JurBüro 1997, 413;… Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, Kommentar zur BRAGO, 14. Aufl., § 134, Rdnr. 12; anderer Ansicht: KG Rpfleger 2000, 238 m.w.N.). - FG Düsseldorf, 13.11.2009 - 10 Ko 1382/08
Anrechnung bzw. fiktive Anrechnung der Geschäftsgebühr; Auslöser einer …
Dann aber müssen folgerichtig auch Ermäßigungstatbestände berücksichtigt werden (so im Ergebnis auch der Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 8. Februar 2000 - 1 W 9657/98, JurBüro 2000, 583 mit weiteren Nachweisen aus der Literatur und Rechtsprechung). - KG, 03.02.2004 - 1 W 716/03
Rechtsanwaltsgebühren: Verhandlungsgebühr bei Anerkenntnisurteil im schriftlichen …
In einem weiteren Beschluss vom 8. Februar 2000 (Rpfleger 2000, 238 m.w.N.) hat der Senat ausgeführt, die Gebühr nach §§ 31 Abs. 1 Nr. 2, 33 Abs. 1 BRAGO erwachse nicht bereits für die bloße Stellung eines Sachantrages, der zur Vorbereitung für die erforderliche Stellung eines Prozessantrages auf Erlass eines entsprechenden Urteils nach § 307 Abs. 1, § 331 Abs. 1 ZPO gestellt werde.