Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.01.2000

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.01.2000 - 22 U 75/99   

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https://dejure.org/2000,3323
OLG Hamm, 20.01.2000 - 22 U 75/99 (https://dejure.org/2000,3323)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.01.2000 - 22 U 75/99 (https://dejure.org/2000,3323)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - 22 U 75/99 (https://dejure.org/2000,3323)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 320; ; BGB § 326; ; BGB § 434; ; BGB § 652; ; BGB § 894

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 320 § 326 § 434 § 652 § 894
    Wegfall der Vorleistungspflicht; Maklerprovision bei Verwandtschaft des Maklers mit dem Käufer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verurteilung zur Löschung einer Auflassungsvormerkung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erotikshop muß nicht geduldet werden

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Makler darf auch an den Sohn vermitteln

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Maklerprovision bei Vermittlung eines Vertrages mit nahem Verwandten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 635
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 26.06.1992 - 7 U 193/91

    Makler gleichzeitig Vertreter der einen Vertragspartei: Provisionsanspruch?

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2000 - 22 U 75/99
    Eine provisionsschädliche Interessenkollision ist dann nicht gegeben, wenn das Bestehen des Verwandtschaftsverhältnisses (der Ehe) gegenüber dem dritten, am Geschäft beteiligten Partner offengelegt wird (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1988, 2663; BGH NJW 1987, 1108; OLG Düsseldorf OLGR 1992, 333; OLGR 1992, 291).

    Dabei kommt es auf die rein tatsächliche Kenntnis an; auf die rechtlichen Konsequenzen einer Verflechtung braucht der unbeteiligte Dritte nicht hingewiesen worden zu sein (OLG Düsseldorf OLGR 1992, 291 m.w.N.).

  • BGH, 20.12.1985 - V ZR 200/84

    Leistungspflicht im Rahmen eines gegenseitigen Vertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2000 - 22 U 75/99
    Die vereinbarte unbeständige Vorleistungspflicht fällt weg, wenn die Gegenleistung fällig ist (im Anschluß an BGH NJW 1986, 1164).

    Dieser Bewertung steht die Vorleistungspflicht des Beklagten zu 1) nicht entgegen: Nach BGH NJW 1986, 1164 (vgl. auch Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 320 Rdn. 17; Soergel/Wiedemann, BGB, 11. Aufl., § 320 Rdn. 76, 77) entfällt im übrigen die im Rahmen eines gegenseitigen Vertrages vereinbarte unbeständige Vorleistungspflicht dadurch, daß auch die Gegenleistung fällig wird.

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 1264/87

    Verfassungswidrige Benachteiligung des mit dem Vertragsgegner des Auftraggebers

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2000 - 22 U 75/99
    Aber selbst wenn man mit einer späteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (NJW 1988, 2663) aus dem Bestehen der nicht gestörten Ehe/der Verwandtschaft auf enge wirtschaftliche Bindungen schließt, die den als Makler tätigen Ehepartner im Regelfall hindern, gegenläufige Interessen des Auftraggebers zu wahren, ist ein Provisionsanspruch des Beklagten zu 2) gegen die Klägerin nicht ausgeschlossen.

    Eine provisionsschädliche Interessenkollision ist dann nicht gegeben, wenn das Bestehen des Verwandtschaftsverhältnisses (der Ehe) gegenüber dem dritten, am Geschäft beteiligten Partner offengelegt wird (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1988, 2663; BGH NJW 1987, 1108; OLG Düsseldorf OLGR 1992, 333; OLGR 1992, 291).

  • BVerfG, 30.06.1987 - 1 BvR 1187/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluss einer Maklerprovision

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2000 - 22 U 75/99
    Das Bundesverfassungsgericht (NJW 1987, 2733), hat entschieden, daß dem Vermittler allein aufgrund des Bestehens einer ehelichen Gemeinschaft mit dem Eigentümer der Wohnung ein Vermittlerlohn nicht abgesprochen werden kann.
  • OLG Hamm, 12.03.1998 - 22 U 5/97

    Sittenwidrigkeit eines Kaufvertrages über Eigentumswohnungen wegen überhöhter

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2000 - 22 U 75/99
    Das Grundbuch ist nämlich unrichtig, wenn der der Auflassungsvormerkung zugrundeliegende Erfüllungsanspruch gemäß § 326 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz BGB erloschen ist (Senat OLGR Hamm 1998, 381; Palandt-Bassenge, BGB, 58. Aufl., § 886 Rdn. 4; § 894 Rdn. 2; Palandt-Putzo a.a.O. § 326 Rdn. 24).
  • OLG Hamburg, 29.08.2019 - 6 U 162/17

    Ausschluss des Maklerprovisionsanspruchs: Unechte wirtschaftliche Verflechtung;

    Grundsätzlich dürfte ein Provisionsausschluss nicht allein darauf gestützt sein, dass zwischen Makler und (Haupt-)Vertragspartner eine Ehe besteht oder ein enges Verwandtschaftsverhältnis wie zwischen Vater und Sohn (vgl. zur Ehe BVerfG NJW 1988, 2663, zitiert nach juris, Tz. 5; vgl. zum Verwandtschaftsverhältnis Vater - Sohn OLG Hamm MDR 2000, 635, zitiert nach juris, Tz. 51; OLG Düsseldorf, MDR 2016, 149, zitiert nach juris, Tz. 36).
  • OLG Köln, 17.09.2015 - 24 U 181/14
    Der Provisionsanspruch ist auch nicht wegen persönlicher Verflechtung des Klägers mit den Verkäufern - seinen Eltern - ausgeschlossen, da ein solcher Ausschluss nicht bei - vorliegend unstreitig gegebener - Kenntnis des Auftraggebers angenommen werden kann (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20.01.2000 - 22 U 75/99, juris Rn. 51).
  • AG Köln, 20.06.2018 - 123 C 50/18

    Rückzahlungsanspruch auf die geleistete Maklercourtage wegen des Vorliegens des

    Auch insoweit verbietet es Art. 6 GG, Verheiratete oder Familienangehörige allein deshalb zu benachteiligen, weil sie verheiratet oder verwandt sind (OLG Hamm, Urteil vom 20 Januar 2000 - 22 U 75/99 -, MDR 200, 635).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.01.2000 - VII ZR 97/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1446
BGH, 20.01.2000 - VII ZR 97/99 (https://dejure.org/2000,1446)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2000 - VII ZR 97/99 (https://dejure.org/2000,1446)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - VII ZR 97/99 (https://dejure.org/2000,1446)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pauschalvertrag über gleichwertige Leistungen: Wie kann AN nach Kündigung abrechnen? (IBR 2000, 219)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1257
  • ZIP 2000, 1015
  • MDR 2000, 635
  • WM 2000, 737
  • BB 2000, 689
  • DB 2000, 1071
  • BauR 2000, 726
  • ZfBR 2000, 147 (Ls.)
  • ZfBR 2000, 255
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 227/93

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages nach außerordentlicher Kündigung durch

    Auszug aus BGH, 20.01.2000 - VII ZR 97/99
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 227/93, BauR 1996, 846 = ZfBR 1996, 310 = NJW 1996, 3270 jeweils m.w.N.) ist die Höhe der Vergütung für die erbrachten Leistungen nach dem Verhältnis des Werts der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Pauschalpreisvertrag geschuldeten Gesamtleistung zu errechnen.
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2014 - 22 U 92/14

    Abrechnung eines gekündigten Detailpauschalpreisvertrags

    Insbesondere bei Bauträgerverträgen und ähnlichen Verträgen im Baubereich ist eine bereits im Vertrag von den Parteien (unabhängig von der insoweit grundsätzlich irrelevanten Aufteilung in Abschlagszahlungen in einem bloßen Zahlungsplan, vgl. BGH, Urteil vom 10.06.1999, VII ZR 215/98, www.juris.de; BGH, Urteil vom 16.10.1997, VII ZR 82/96, www.juris.de; BGH, Urteil vom 04.07.1996, VII ZR 227/93, www.juris.de) verbindlich vorgenommene Aufteilung und Bewertung einzelner Teilleistungen auch bei der Abrechnung nach einer Kündigung des Vertrages regelmäßig zu berücksichtigen bzw. zugrundezulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.01.2007, VII ZR 112/06, www.juris.de; BGH, Urteil vom 13.01.2005, VII ZR 353/03, www.juris.de; BGH, Urteil vom 20.01.2000, VII ZR 97/99, www.juris.de; Kniffka/Koeble, a.a.O., 9. Teil, Rn 24; Kniffka u.a., a.a.O., § 649, Rn 81 mwN).
  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 458/97

    Formularmäßige Verpflichtung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf

    Haben die Parteien den Pauschalpreis auf der Grundlage eines nach Einheitspreisen aufgeschlüsselten Angebotes des Unternehmers, insbesondere durch Abrundung, vereinbart, so kann dies ein brauchbarer Anhaltspunkt für die Berechnung der Vergütung für die erbrachten Leistungen sein (BGH, Urteile vom 20. Januar 2000 - VII ZR 97/99, zur Veröffentlichung vorgesehen, und vom 4. Juli 1996 - VII ZR 227/93, BauR 1996, 846 = ZfBR 1996, 310 = NJW 1996, 3270).
  • BGH, 13.01.2005 - VII ZR 353/03

    Anforderungen an die Prüffähigkeit einer Architekten-Schlußrechnung nach

    Haben die Parteien Teilleistungen eines Pauschalvertrages bei Vertragsschluß bewertet, kann diese Bewertung bei der Abrechnung nach einer Kündigung zugrunde gelegt werden (BGH, Urteil vom 20. Januar 2000 - VII ZR 97/99, BauR 2000, 726 = ZfBR 2000, 255).
  • OLG Stuttgart, 14.08.2018 - 10 U 154/17

    Bauvertrag: Fälligkeit einer Werklohnforderung beim Einwand fehlender Prüfbarkeit

    Dies ist nur dann anders, wenn die Parteien Teilleistungen oder Teilgewerke im Vertrag abschließend bewertet haben und der Gesamtpreis ursprünglich nach den Ratenzahlungen ermittelt worden wäre (Kniffka/Koeble, a.a.O., 9.Teil, Rn.24; BGH, Urteil vom 20.01.2000 - VII ZR 97/99).
  • OLG Saarbrücken, 09.04.2015 - 4 U 183/13

    HOAI gilt nicht für Projektentwickler!

    Liegt eine Pauschalvereinbarung vor, so ist der Ausgangspunkt für die Berechnung der Vergütung des Unternehmers gemäß § 649 Satz 2 BGB das Verhältnis des Wertes der bewirkten Leistung zum Wert der geschuldeten Leistung (vgl. BGH, WM 2003, 37 (38); BGH, NJW 2001, 521 (522); BGH, NJW 2000, 1257; MünchKomm(BGB)-Busche, aaO., § 649 BGB, Rdn. 21 m. w. N.).

    Auf die nach dem Vertrag für den erreichten Herstellungsstand jeweils vorgesehenen Vergütungsraten kommt es nicht ohne weiteres an (vgl. BGH, NJW 2000, 1257; BGH, NJW-RR 1998, 236; MünchKomm(BGB)-Busche, aaO., § 649 BGB, Rdn. 21).

  • OLG Naumburg, 19.02.2020 - 2 U 177/12

    Abbrucharbeiten - VOB-Vertrag: Voraussetzungen der Schlussrechnungsreife;

    Die Klägerin rechnete in ihrer Schlussrechnung vom 14.06.2011 lediglich die erbrachten Leistungen ab; sie machte insbesondere keinen entgangenen Gewinn für die nicht erbrachten Leistungen geltend (vgl. BGH, Urteil v. 29.06.1995, VII ZR 184/95, BauR 1995, 691, in juris Tz. 9 m.w.N.; BGH, Urteil v. 20.01.2000, VII ZR 97/99, BauR 2000, 726, in juris Tz. 10; BGH, Urteil v. 16.10.2014, VII ZR 176/12, BauR 2015, 109, in juris Tz. 10).
  • OLG Frankfurt, 27.02.2009 - 3 U 82/07

    Anwaltshaftung: fehlende Kausalität der Pflichtverletzungen des Anwalts für den

    Im übrigen habe die Verkäuferin mit Schreiben vom 27.7.1999 (Blatt 68 d.A.) eine Schlussabrechnung vorgelegt, wobei sie von der Schlussrate in Höhe von 119.000 DM einen Betrag in Höhe von 40.000 DM für die von ihr nicht erbrachten Leistungen in Abzug gebracht habe (vergleiche BGH BauR 2002, 1403; NJW 2001, 521; BauR 2000, 1193; NJW 2000, 1257).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2002 - 5 U 61/01

    Anspruch auf Werklohn aus Pauschalvertrag

    Haben die Parteien aber dem Pauschalpreis ein detailliertes Leistungsverzeichnis zugrunde gelegt, ist es zulässig, das Leistungsverzeichnis als Anhaltspunkt für die Bewertung der Teilleistungen heranzuziehen (BGH in NJW 1996, 3270; in BauR 2000, 726; in BauR 2000, 1498, 1501).
  • OLG Stuttgart, 30.01.2003 - 2 U 49/00

    VOB-Vertrag über Erdaushubarbeiten: Risikoverteilung bzgl des sog.

    Der Unternehmer muss deshalb das Verhältnis der bewirkten Leistung zur vereinbarten Gesamtleistung und des Preisansatzes für die Teilleistungen zum Pauschalpreis darlegen (BGH NJW 00, 1257; 99, 2036; NJW-RR 02, 1177 (II 1)).
  • OLG Dresden, 20.03.2013 - 7 U 67/12

    Pauschalpreisvertrag "frei" gekündigt: Wie ist abzurechnen?

    Um die Hürden nicht zu hoch zu setzen hat der BGH später es für ausreichend angesehen, dass der Werkunternehmer nach den im Pauschalvertrag übereinstimmend bewerteten Teilleistungen abrechnet (für den Architektenvertrag, in dem einzelne Leistungsphasen mit Prozentangaben versehen waren: BGH, Urt. v. 13.01.2005 - VII ZR 353/03, BauR 2005, 739; für den Bauvertrag: BGH, Urt. v. 20.01.2000 - VII ZR 97/99, WM 2000, 66), wobei der Bundesgerichtshof stets auch dort auf die zuvor aufgestellten Grundsätze Bezug genommen hat.
  • OLG Frankfurt, 15.06.2007 - 10 U 115/06

    Abrechnung eines gekündigten Bauvertrags mit Pauschalpreisvereinbarung

  • OLG Dresden, 27.05.2004 - 13 U 1925/01

    Pauschalvertrag über Altbausanierung: Abrechnung nach Kündigung

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