Rechtsprechung
   OLG Rostock, 23.03.2000 - 1 U 169/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2655
OLG Rostock, 23.03.2000 - 1 U 169/98 (https://dejure.org/2000,2655)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23.03.2000 - 1 U 169/98 (https://dejure.org/2000,2655)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23. März 2000 - 1 U 169/98 (https://dejure.org/2000,2655)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2655) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 839; StVO § 40
    Schlaglöcher in unbefestigtem Baustellenbereich L

  • RA Kotz

    Amtshaftung bei Schlaglöchern?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 § 839
    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der Straßenverhältnisse (Schlaglöcher)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 638
  • NVwZ-RR 2000, 408
  • NZV 2000, 333
  • VersR 2000, 1297 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.12.1988 - III ZR 112/87

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine Landstraße

    Auszug aus OLG Rostock, 23.03.2000 - 1 U 169/98
    Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht richtet sich danach, für welche Art von Verkehr ein Weg nach seinem äußeren Befund unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der allgemeinen Verkehrsauffassung gewidmet ist (BGH VersR 1989, 847, 848).

    Daß auf unbefestigten Straßenabschnitten auch ohne Warnzeichen besondere Vorsicht angebracht ist, bestätigt schließlich der BGH in VersR 1989, 847, 848: Hier durfte sich der Fahrer eines LKW auch ohne Warnung nicht darauf verlassen, daß ein unbefestigtes Bankett das Gewicht eines für die befestigte Straße zugelassenen schweren LKW tragen würde.

  • BGH, 08.04.1970 - III ZR 167/68

    Pflichten der Straßenverkehrsbehörde bei Änderung einer Vorfahrtregelung im

    Auszug aus OLG Rostock, 23.03.2000 - 1 U 169/98
    Deshalb haben die Behörden regelmäßig keine weiteren Pflichten, wenn die Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Benutzung der Straße und Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit etwaige Schäden selbst abwenden können (std. Rspr., vgl. BGH NJW 1970, 1126; VersR 1979, 1055; 1980, 946, 947; OLG Hamm NJW-RR 1999, 753, 754).

    Bei dem Kraftfahrer werden zudem besondere Kenntnisse über typische Verkehrsgefahren vorausgesetzt, beispielsweise über die gesteigerte Rutschgefahr auf Blaubasaltpflaster, bei beginnendem Regen nach längerer Trockenheit oder über die schnellere Vereisung von Brücken oder Straßenstrecken mit veränderter Sonneneinwirkung (BGH NJW 1970, 1126 m.w.N.).

  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus OLG Rostock, 23.03.2000 - 1 U 169/98
    Deshalb haben die Behörden regelmäßig keine weiteren Pflichten, wenn die Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Benutzung der Straße und Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit etwaige Schäden selbst abwenden können (std. Rspr., vgl. BGH NJW 1970, 1126; VersR 1979, 1055; 1980, 946, 947; OLG Hamm NJW-RR 1999, 753, 754).

    Grundsätzlich muß sich der Straßenbenutzer den Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet (BGH VersR 1979, 1055; Brandenburgisches OLG, MDR 1998, 1161).

  • OLG Hamm, 03.07.1998 - 9 U 36/98
    Auszug aus OLG Rostock, 23.03.2000 - 1 U 169/98
    Deshalb haben die Behörden regelmäßig keine weiteren Pflichten, wenn die Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Benutzung der Straße und Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit etwaige Schäden selbst abwenden können (std. Rspr., vgl. BGH NJW 1970, 1126; VersR 1979, 1055; 1980, 946, 947; OLG Hamm NJW-RR 1999, 753, 754).
  • OLG Brandenburg, 09.04.1998 - 2 U 125/97

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Autobahnbaustelle

    Auszug aus OLG Rostock, 23.03.2000 - 1 U 169/98
    Grundsätzlich muß sich der Straßenbenutzer den Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet (BGH VersR 1979, 1055; Brandenburgisches OLG, MDR 1998, 1161).
  • BGH, 29.10.1959 - III ZR 139/58
    Auszug aus OLG Rostock, 23.03.2000 - 1 U 169/98
    Von dem Verkehrsteilnehmer wird dabei in schwierigen Verkehrslagen sogar eine gesteigerte Aufmerksamkeit erwartet, z.B. beim Befahren einer Umleitungsstrecke (BGH NJW 1960, 239), bei Fahrten im Dunkeln (BGH NJW 1966, 1456) und bei Fahrten auf winterlichen Straßen (BGH VersR 1966, 447).
  • OLG Nürnberg, 08.02.1995 - 4 U 3697/94

    Haftungsverteilung bei Schäden an einem Kraftfahrzeug durch Schlaglöcher im

    Auszug aus OLG Rostock, 23.03.2000 - 1 U 169/98
    a) Allerdings hat das OLG Nürnberg in einem besonders gelagerten Fall von der verkehrssicherungspflichtigen Behörde verlangt, auf das Vorhandensein von Schlaglöchern durch ein Warnzeichen (Zeichen 101 der StVO mit zusätzlichem Hinweis auf Schlaglöcher) aufmerksam zu machen (NZV 1996, 149).
  • BGH, 18.12.1972 - III ZR 121/70

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der öffentlichen Verkehrswege in

    Auszug aus OLG Rostock, 23.03.2000 - 1 U 169/98
    Die landesgesetzliche öffentlich-rechtliche Ausgestaltung der Pflichten der Amtsträger zur Sorge für die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen ist zulässig und entspricht inhaltlich der allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Verkehrssicherungspflicht (BGHZ 60, 54, 58 ff.).
  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 58/79

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße; Sichtbehinderung durch eine Hecke auf

    Auszug aus OLG Rostock, 23.03.2000 - 1 U 169/98
    Deshalb haben die Behörden regelmäßig keine weiteren Pflichten, wenn die Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Benutzung der Straße und Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit etwaige Schäden selbst abwenden können (std. Rspr., vgl. BGH NJW 1970, 1126; VersR 1979, 1055; 1980, 946, 947; OLG Hamm NJW-RR 1999, 753, 754).
  • BGH, 26.05.1966 - III ZR 59/64

    Verletzung einer Amtspflicht wegen unzulänglicher Kennzeichnung einer

    Auszug aus OLG Rostock, 23.03.2000 - 1 U 169/98
    Von dem Verkehrsteilnehmer wird dabei in schwierigen Verkehrslagen sogar eine gesteigerte Aufmerksamkeit erwartet, z.B. beim Befahren einer Umleitungsstrecke (BGH NJW 1960, 239), bei Fahrten im Dunkeln (BGH NJW 1966, 1456) und bei Fahrten auf winterlichen Straßen (BGH VersR 1966, 447).
  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 102/78

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Verursachung eines Unfalls

  • OLG Bamberg, 12.12.1978 - 5 U 134/78
  • BGH, 30.10.1980 - III ZR 80/79

    Schuldhafte Verursachung der Verletzung eines Fußgängers durch Verletzung der

  • OLG Hamm, 03.07.1998 - 9 U 38/98
  • OLG Celle, 08.02.2007 - 8 U 199/06

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines 20 cm tiefen

    Teilweise wird vertreten, bei Unebenheiten in der Straße, insbesondere bei Schlaglöchern, scheide die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht aus, weil der Benutzer einen derartigen Zustand der Straße ohne weiteres erkennen und sich hierauf einstellen könne, während es gerade wegen der finanziellen angespannten Verhältnisse der öffentlichen Hand keinen Anspruch darauf gebe, dass sich Straßen immer in einem glatten und einwandfreien Zustand befänden (OLG Celle OLGR 1995, 174; LG Lüneburg SP 2006, 5; LG Rostock MDR 2005, 396; ferner OLG Rostock MDR 2000, 638 jedenfalls bei einem unbefestigten Baustellenabschnitt).
  • OLG Hamm, 08.01.2014 - 11 U 76/13

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast

    Denn während von Teilen der Rechtsprechung eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Vorhandensein von Schlaglöchern bereits generell mit der Begründung verneint wird, dass es keinen Anspruch des Straßenbenutzers darauf gebe, dass sich die Straßen stets in einem glatten und einwandfreien Zustande befinden (so etwa: OLG Celle, OLGR 1995, 174; LG Lüneburg, SP 2006, 5; LG Rostock, MDR 2005, 396; OLG Rostock, MDR 2000, 638), vertritt der Senat im Übereinstimmung mit dem wohl überwiegenden Teil der Rechtsprechung die Auffassung, dass unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls eine Verkehrssicherungspflicht nur für auf verkehrswichtige Straßen gelegene Schlaglöcher mit einer Tiefe von mindestens 15 cm anzunehmen ist, weil erst bei Schlaglöchern solcher Tiefe, die bei einigen Fahrzeugen bereits zu einer Bodenberührung führen kann und deren Befahrbarkeit auch von einem umsichtigen Fahrer kaum mehr gewährleistet ist, nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass ein Autofahrer mit derartig gravierenden Unebenheiten rechnen und sich auf diese einstellen muss (vgl. OLG Jena, DAR 2003, 69: Absatz im Straßenbelag von 19 cm; OLG Dresden, DAR 1999, 122: 21 cm tiefe Bodenwelle in einer verkehrswichtigen Straße; OLG Naumburg, NJ 1997, 432: 20 cm tiefes Schlagloch in einer Kreisstraße; LG Dresden, DAR 2000, 480: 15-18 cm tiefes Schlagloch in einer Hauptverkehrsstraße im Innenstadtgebiet; LG Dresden, DAR 1994, 327: 15 cm tiefes Schlagloch innerorts in einer Umgehungsstraße; LG Chemnitz, DAR 1998, 144: 21 cm tiefe Fahrbahnrinne in verkehrswichtiger Durchgangsstraße; LG Augsburg, ZfS 1991, 404: 20 cm tiefer Frostaufbruch in innerstädtischer Straße mit hohem Verkehrsaufkommen; OLG Celle, Urteil vom 08.02.2007, 8 U 199/06 - Rz. 7 bei Juris: 20 cm tiefes Schlagloch auf wichtiger innerstädtischer Durchfahrtstraße; LG Meiningen, VersR 2007, 964: etwa 15 cm tiefes und ca. 80-100 cm durchmessendes Schlagloch).
  • OLG Saarbrücken, 27.10.2009 - 4 U 96/09

    Verkehrssicherungspflichten des Straßenbaulastträgers bei Ausbesserung eines

    So müssen Fahrzeugführer auch ohne Zusatzschilder im Baustellenbereich etwa mit tiefen Schlaglöchern rechnen (OLG Rostock, NZV 2000, 333; NJW-RR 2000, 408; Bamberger/Roth/Spindler, aaO., § 823 Rdnr. 327).
  • LG Rostock, 25.08.2004 - 4 O 139/04

    Gemeinde haftet nicht bei einem Sturz auf desolatem Radweg

    Vor Besonderheiten einer Straße, die ein sorgfältiger Kraft- bzw. Fahrradfahrer im Verkehr mit einem beiläufigen Blick erfasst, braucht nicht gewarnt zu werden (vgl. OLG Rostock, MDR 2001, 1052 ; MDR 2000, 638; OLG-NL 2000, 103, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.06.2013 - 11 U 158/12
    Denn von Teilen der Rechtsprechung eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Vorhandensein von Schlaglöcher bereits generell mit der Begründung verneint, dass es keinen Anspruch des Straßenbenutzers darauf gebe, dass sich die Straßen stets in einem glatten und einwandfreien Zustande befinden (so etwa: OLG Celle, OLGR 1995, 174; LG Lüneburg, SP 2006, 5; LG Rostock, MDR 2005, 396; OLG Rostock, MDR 2000, 638).
  • LG Osnabrück, 13.01.2003 - 1 O 2985/02

    Amtshaftung für durch in der Straßensubstanz vorhandene Schlaglöcher verursachte

    Jemand, der praktisch blindlings in eine Wasserpfütze in dem Vertrauen hineinfährt, diese werde keine gefährliche Tiefe haben, hat sich den dadurch entstandenen Schaden aber selbst zuzurechnen (vgl. OLG Rostock NZV 2000, 333 f. [OLG Rostock 23.03.2000 - 1 U 169/98] ; OLG Dresden NZV 2002, 92 f. [OLG Dresden 28.01.2000 - 6 U 3282/99] ).
  • LG Osnabrück, 17.09.2009 - 5 O 1814/09

    Schlagloch; Mitverschulden

    12 Derjenige, der aber mehrere Anhaltspunkte dafür hat, dass sich auf der Straße ein Schlagloch befindet, dessen tatsächliche Tiefe er nicht abschätzen kann, muss äußerste Vorsicht walten lassen, da er mit einer gefährlichen Stelle rechnen muss, vgl. bereits OLG Rostock, NZV 2000, S. 333, 334 und OLG Dresden, NZV 2002, 92, 93.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht