Rechtsprechung
LAG Sachsen, 14.07.1999 - 2 Sa 34/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- arbeitsrecht-fa.de
Kündigung wegen Entwendung von Daten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Datenklau" als Kündigungsgrund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bautzen, 19.11.1998 - 2 Ca 2214/98
- LAG Sachsen, 14.07.1999 - 2 Sa 34/99
Papierfundstellen
- MDR 2000, 710
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 06.11.1956 - 3 AZR 42/55
Arbeitsgerichtsverfahren: Ablösung der Dienst- und Disziplinarordnung der …
Auszug aus LAG Sachsen, 14.07.1999 - 2 Sa 34/99
Ob ein solches Verhalten ausreicht, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, hängt von der unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles vorzunehmenden Interessenabwägung ab (BAG vom 17.05.1984 - 2 AZR 3/83 -, AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung). - BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83
Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches
Auszug aus LAG Sachsen, 14.07.1999 - 2 Sa 34/99
Ob ein solches Verhalten ausreicht, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, hängt von der unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles vorzunehmenden Interessenabwägung ab (BAG vom 17.05.1984 - 2 AZR 3/83 -, AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
- AG Brandenburg, 22.04.2002 - 32 C 619/99
Unbefugtes Löschen von Textdateien
Das unerlaubte Kopieren und das anschließende Löschen von Textdateien stellen aber nicht nur eine Bagatelle dar (Sächsisches Landesarbeitsgericht, MDR 2000, Seiten 710 f.).Auch der Wert der Daten ist jedenfalls so lange ohne Bedeutung, als der Beklagte den Umfang mangels eigener Beteiligung weder kennt noch nachträglich feststellen kann (Sächsisches Landesarbeitsgericht, MDR 2000, Seiten 710 f.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.01.2012 - 5 Sa 335/11
Kündigung wegen Kopierens dienstlicher Dateien
Zwar kann davon ausgegangen werden, dass der rechtswidrigen und schuldhaften Entwendung einer Sache auch das arbeitsvertragwidrige und schuldhafte Kopieren der Dateien aus dem Bestand des Arbeitgebers auf einen privaten Datenträger gleichsteht (Landesarbeitsgericht Sachsen, 14.07.1999 - 2 Sa 34/99 - vgl. Dörner/Luczak/Wildschütz, a. a. O., Kap. 4, Rz. 1204). - OLG München, 02.05.2012 - 15 U 1624/11
Rechtsanwaltsvertrag: Aufklärungspflicht gegenüber dem Mandanten vor Beendigung …
(2) Die vom Kläger demgegenüber in der Berufungsbegründung sowie in seinem erstinstanzlichen Schriftsatz vom 17.02.2011 vertretene Auffassung, die von der Beklagten dargestellte Belehrung sei deswegen unzureichend gewesen, weil Rechtsanwalt K. es unterlassen habe, den Kläger darauf hinzuweisen, dass aufgrund der Vorschrift des § 43 UrhG das Nutzungs- und Verwertungsrecht an sämtlichen vom Arbeitnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erstellten Werken dem Arbeitgeber und nicht dem Arbeitnehmer zustehe, was zur Folge habe, dass auch die vom Kläger im Rahmen seiner Beschäftigung im Notariat erstellten Formularmuster und Vertragsentwürfe ohne konkrete Kundennamen bzw. -daten keineswegs als "private", sondern als "betriebliche" Daten anzusehen seien, deren unberechtigtes Kopieren vom betrieblichen Computer auf einen privaten USB-Stick nach der Entscheidung des LAG Sachsen vom 17.07.1999 (2 Sa 34/99, MDR 2000, 710) eine fristlose außerordentliche Kündigung rechtfertige, überzeugt nicht.
Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 30.09.1999 - 6 Sa 566/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgeltung eines Freistellungsanspruchs wegen geleisteter Überstunden ; Freizeitausgleich durch bezahlte Arbeitsbefreiung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit; Abbau eines Zeitguthabens im Dienstplan
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 22.02.1999 - 7 Ca 1163/97
- ArbG Koblenz, 22.02.1999 - 7 Ca1163/97
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.09.1999 - 6 Sa 566/99
Papierfundstellen
- MDR 2000, 710
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 531/82
Überstundenausgleich durch Arbeitsbefreiung - Krankheitsbedingte …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.09.1999 - 6 Sa 566/99
Die Entscheidung des BAG vom 04.09.1985 (AZ: 7 AZR 531/82) ist für den vorliegenden Fall deshalb anwendbar, weil die Beklagte rechtzeitig, nämlich bereits Mitte des Vormonates, das Zeitguthaben der Klägerin in den Dienstplan des Monats Juli 1996 einarbeitete und damit einen Ausgleich/Erfüllung herbeigeführt hat.
- LAG Düsseldorf, 06.06.2006 - 16 (18) Sa 167/06
Abgeltung von Überstunden bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Zeiten der Arbeitsbefreiung schon vor der Erkrankung des Arbeitnehmers festgelegt und bekannt gegeben worden waren (…ebenso BAG vom 04.09.1985, a. a. O.; LAG Berlin vom 20.03.1991, LAGE § 1 LFZG Nr. 28 m. w. N.; LAG München vom 16.01.1996 - 6 Sa 150/95 - [JURIS]; LAG Rheinland-Pfalz vom 30.09.1999, MDR 2000, 710 = ZTR 2000, 274).