Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 06.01.2000

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 28.12.1999 - 9 WF 760/99   

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https://dejure.org/1999,4404
OLG Koblenz, 28.12.1999 - 9 WF 760/99 (https://dejure.org/1999,4404)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.12.1999 - 9 WF 760/99 (https://dejure.org/1999,4404)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Dezember 1999 - 9 WF 760/99 (https://dejure.org/1999,4404)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung von Prozesskostenhilfe, wenn in einer Wohnung mehrere Personen mit eigenem Einkommen leben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Berücksichtigung der Miete bei Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 115 Abs. 1 Nr. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 728
  • ZMR 2000, 760
  • FamRZ 2000, 1093 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 03.07.1995 - 7 W 233/95

    Aufteilung der Kosten einer gemeinschaftlichen Unterkunft für die Berechnung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.12.1999 - 9 WF 760/99
    Nach der Entscheidung des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 3.7.1995 (FamRZ 1997, 679, 680), welcher der erkennende Senat folgt, sind für die Berechnung der Prozesskostenhilfe, wenn in einer Wohnung mehrere Personen mit eigenem Einkommen leben, die Kosten der Unterkunft in der Regel auf sie nach Kopfteilen aufzuteilen.
  • VG Düsseldorf, 02.12.2010 - 12 K 4571/10

    Klage auf Erstattung von Schülerfahrtkosten wegen Taxifahrten abgewiesen

    71 vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit der Kosten einer gemeinsamen Wohnung (mit z.T. noch weiter gehender Tendenz zur Aufteilung nach Kopfteilen): LAG Düsseldorf, Beschluss vom 18. März 2008 (3 Ta 93/08); LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. April 2007 (11 Ta 79/07); OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Dezember 1999 (9 WF 760/99); jeweils in JURIS.
  • LSG Thüringen, 22.09.2004 - L 6 RJ 735/03
    Die Kosten der Unterkunft, Heizung und die Beiträge zur Hausratversicherung sind in der Regel bei Ehegatten, Familienangehörigen, nichtehelichen Lebensgemeinschaften und anderen Wohngemeinschaften nach Kopfteilen aufzuteilen (vgl. OLG Koblenz vom 28. Dezember 1999 - Az.: 9 WF 760/99 in: MDR 2000, 728, 729 = FamRZ 2000, 1093; OLG Koblenz vom 3. Juli 1995 - Az.: 7 W 233/95 in: MDR 1995, 1165, 1166 = FamRZ 1997, 679; Philippi in Zöller, Zivilprozessordnung, 23. Auflage 2002, § 115 Rdnr. 37a) um den notwendigen Berechnungsaufwand in vertretbaren Grenzen zu halten.

    Eine Aufteilung entsprechend der Übereinkunft des Antragstellers und seiner Frau kommt im PKH-Verfahren allerdings nicht in Betracht (vgl. OLG Koblenz vom 28. Dezember 1999, a.a.O.).

  • LG Koblenz, 10.03.2006 - 6 T 27/06

    Einzusetzendes Einkommen bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe: Ermittlung des

    Zur anteiligen Aufteilung der Kosten der Unterkunft entsprechend der Höhe der Einkommen der Eheleute (im Anschluss an OLG Koblenz, 28. Dezember 1999, 9 WF 760/99, FamRZ 2000, 1093) .

    Da hier ein geringeres Einkommen auf Seiten der Ehefrau vorhanden ist, ist eine Aufteilung von ca 2/3 zu 1/3 angemessen (siehe OLG Koblenz FamRZ 2000, 1093).

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2014 - 3 Ta 12/14

    Umfang der Berücksichtigung der Wohnkosten einer von mehreren Personen gemeinsam

    Ebenso wie bei der Berücksichtigung gemeinsamer Belastungen i. S. von § 115 Abs. 1 S. 3 Ziff. 4 ZPO ist auch bei den Kosten der gemeinsamen Unterkunft für die Berechnung der Prozesskostenhilfe auf das Verhältnis der Nettoeinkommen der verdienenden Bewohner abzustellen (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss v. 18.03.2008 - 3 Ta 93/08; Beschluss v. 28.05.2009 - 3 Ta 311/09; vgl. bereits LAG Düsseldorf, Beschluss v. 18.02.1991 - 14 Ta 2/91; vgl. OLG Köln, FamRZ 2003, 1394; OLG Koblenz, Beschluss v. 28.12.1999, MDR 2000, 728; vgl. Schoreit/Groß, BerH und PKH, 11. Aufl., § 115 ZPO Rz. 59 m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 05.11.2010 - 6 WF 103/10

    Verfahrenskostenhilfe: Berücksichtigung von Kindesunterhalt bei der

    Insbesondere ist nicht automatisch und unabhängig von der tatsächlichen Handhabung stets eine Aufteilung der verfahrenskostenhilferechtlich zu berücksichtigenden Unterkunftskosten nach der Zahl der (maßgeblichen) Personen vorzunehmen; dies mag zwar in der Regel angemessen erscheinen, jedoch kann nach den jeweiligen Verhältnissen auch eine andere Aufteilung dieser Kosten unter den Bewohnern der Wohnung etwa bei deutlich unterschiedlichen Einkünften in Betracht kommen (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1093; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 5. Aufl., Rz. 274, m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 30.06.2005 - 8 WF 55/05

    Prozesskostenhilfe: Berechnung von Ratenzahlungen nach dem Auslaufen von

    Die Kosten der Unterkunft und Heizung sind in der Regel bei Ehegatten, Familienangehörigen, nichtehelichen Lebensgemeinschaften und anderen Wohngemeinschaften nach Kopfteilen aufzuteilen (OLG Koblenz FamRZ 1997, 679, 680; MDR 2000, 728, 729; OLG Köln FamRZ 2003, 1394; Zöller-Philippi ZPO 25. Aufl., § 115 RN 37a).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 10 Ta 86/09

    Prozesskostenhilfe - einzusetzendes Einkommen

    Davon ist dann eine Ausnahme möglich, wenn das Einkommen eines Ehegatten so erheblich hinter dem Einkommen des anderen Ehegatten zurückbleibt, dass eine Heranziehung zu einem hälftigen Anteil der Wohnkosten nicht angemessen erscheint (vgl. OLG Koblenz Beschluss vom 28.12.1999 -9 WF 760/99 - MDR 2000, 728, mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2007 - 11 Ta 79/07

    Prozesskostenhilfe: Berücksichtigung der Kosten für Unterkunft bei

    Dies gilt bei Ehegatten, Familienangehörigen, nichtehelichen Lebensgemeinschaften und anderen Wohngemeinschaften gleichermaßen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 28.12.1999, - 9 WF 760/99 -).
  • LSG Thüringen, 16.03.2006 - L 6 B 32/05

    Abänderung der Ratenzahlungen beim Anspruch auf Prozesskostenhilfe, Absetzung von

    Die mit der Unterkunft zusammenhangenden Kosten (Heizung, Grundsteuer, Müllgebühren, Wohngebäudeversicherung, Schornsteinfegerkosten) sind zwischen der Beschwerdeführerin und ihrem Ehemann nach Kopfteilen aufzuteilen (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2004 - Az.: L 6 RJ 734/03; OLG Koblenz vom 28. Dezember 1999 - Az.: 9 WF 760/99 in: MDR 2000, 728, 729 = FamRZ 2000, 1093; OLG Koblenz vom 3. Juli 1995 - Az.: 7 W 233/95 in: MDR 1995, 1165, 1166 = FamRZ 1997, 679; Philippi in Zöller, Zivilprozessordnung, 23. Auflage 2002, § 115 Rdnr. 37a) um den notwendigen Berechnungsaufwand in vertretbaren Grenzen zu halten.
  • OLG Brandenburg, 21.12.2022 - 10 WF 32/22

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss zur Verfahrenskostenhilfe; Ratenfreie

    Vielmehr sind die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Regel bei Ehegatten, Familienangehörigen, nichtehelichen Lebensgemeinschaften und anderen Wohngemeinschaften nach Kopfteilen aufzuteilen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.06.2005 - 8 WF 55/05, BeckRS 2007, 15656, beck-online; OLG Koblenz, Beschluss vom 28.12.1999 - 9 WF 760/99, BeckRS 1999, 30875692, beck-online; BeckOK ZPO/Reichling, 46. Edition 01.09.2022, ZPO § 115 Rn. 38; Zöller/Schultzky, ZPO, 34. Aufl., § 115 Rn. 40).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.01.2000 - 10 W 135/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4769
OLG Düsseldorf, 06.01.2000 - 10 W 135/99 (https://dejure.org/2000,4769)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.01.2000 - 10 W 135/99 (https://dejure.org/2000,4769)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Januar 2000 - 10 W 135/99 (https://dejure.org/2000,4769)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 738; KostO § 67 Abs. 1
    Grundbuchberichtigung bei Anwachsen von Gesellschaftsanteilen als sonstige Eintragung

  • Judicialis

    BGB § 738; ; KostO § 67 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 738; KostO § 67 Abs. 1
    Höhe der Gebühr für die Berichtigung des Grundbuchs nach Ausscheiden eines BGB -Gesellschafters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundbuchberichtigung; Grundbuch; Berichtigungsanspruch; BGB Gesellschaft; Gesellschaft; Gesellschafter; Kosten; Gebühr; Eigentumsumschreibungsgebühr

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 728
  • FGPrax 2000, 125
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 11.12.1997 - 15 W 81/97

    Anwachsung des Anteils am Gesamthandsvermögen an die übrigen Gesellschafter bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2000 - 10 W 135/99
    Die Rechtsprechung und ein Teil der Literatur folgen der zweitgenannten Auffassung (OLG Oldenburg MDR 1998, 990; BayObLG Rpfl 1994, 128; OLG Hamm JurBüro 1998, 206; Göttlich/Mümmler, Kommentar zur Kostenordnung, 12. Aufl., Stichwort "Gesamthandsgemeinschaft" Anm. 1.1).

    Dieser Anwachsungsvermerk hat lediglich klarstellende Bedeutung (OLG Hamm JurBüro 1998, 206 mit Hinweis auf BayObLG Rpfl 1994, 128).

  • BGH, 09.07.1968 - V ZR 80/66

    Vorkaufsrecht einer OHG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2000 - 10 W 135/99
    Der mit der Anwachsung einhergehende Übergang der Gesellschaftsanteile auf die verbleibenden Gesellschafter äußert sich in einer Vergrößerung ihrer Anteile am Gesamthandsvermögen, ohne aber einen rechtsgeschäftlichen Übertragungsakt oder eine vertragliche oder gesetzliche Rechtsnachfolge darzustellen (OLG Oldenburg mit Hinweis auf BGHZ 50, 307, 310).
  • BGH, 05.06.1957 - IV ZR 16/57

    Anteil an deutscher Personengesellschaft mit Grundstückeigentum. Vererbung nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2000 - 10 W 135/99
    Scheidet aus einer BGB-Gesellschaft ein Gesellschafter aus, so tritt im Wege des § 738 BGB eine Anwachsung für die verbleibenden Gesellschafter ein, ohne daß es bei Grundstücken einer Auflassung nach § 925 BGB bedarf (OLG Oldenburg a.a.O. mit Hinweis auf BGHZ 24, 352, 368).
  • BayObLG, 01.06.1995 - 3Z BR 93/95

    Eintragung der BGB-Gesellschafter als Eigentümer statt ursprünglich eingetragener

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2000 - 10 W 135/99
    a) Geht man von der Annahme aus, die kostenrechtliche Bewertung einer Grundbucheintragung richte sich grundsätzlich allein nach dem äußeren Erscheinungsbild der Eintragung (so KG Rpfl 1989, 98; BayObLG JurBüro 1996, 265; anderer Ansicht Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, a.a.O., § 60, Rdnr. 4), steht außer Zweifel, daß die fragliche Grundbucheintragung keine Neueintragung des Eigentümers gemäß § 60 Abs. 1 KostO betrifft.
  • OLG Düsseldorf, 30.05.1996 - 4 U 153/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2000 - 10 W 135/99
    Dann vollzieht sich eine Anwachsung in der Weise, daß der übrig gebliebene Gesellschafter alleiniger Rechtsträger des Gesellschaftsvermögens wird (OLG Hamm a.a.O. mit Hinweis auf OLG Hamm NJW-RR 1996, 1496).
  • OLG Oldenburg, 23.02.1998 - 5 W 13/98

    Gebühr für Grundbucheintragung; Eintragung des Ausscheidens eins

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2000 - 10 W 135/99
    Die Rechtsprechung und ein Teil der Literatur folgen der zweitgenannten Auffassung (OLG Oldenburg MDR 1998, 990; BayObLG Rpfl 1994, 128; OLG Hamm JurBüro 1998, 206; Göttlich/Mümmler, Kommentar zur Kostenordnung, 12. Aufl., Stichwort "Gesamthandsgemeinschaft" Anm. 1.1).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.1999 - 10 W 113/98

    Kosten einer Eigentumsumschreibung nach Auflösung einer GmbH & Co. KG als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2000 - 10 W 135/99
    Auch der Senat hat für den Fall der Auflösung einer GmbH & Co. KG und der Eintragung ihrer früheren Kommanditistin als Alleineigentümerin entschieden, daß unter dieser Voraussetzung keine Grundbuchberichtigung vorliegt, sondern eine Neueintragung gemäß § 60 Abs. 1 KostO (Beschluß vom 14. Januar 1999, Aktenzeichen 10 W 113/98).
  • BGH, 25.09.2007 - VI ZB 53/06

    Erfallen der Terminsgebühr bei Kostenentscheidungen nach § 91a ZPO

    Dem Gesetzgeber war im Hinblick auf die zu § 35 BRAGO ergangenen Entscheidungen (vgl. OLG Zweibrücken OLGR 2000, 247; LG Köln NJW-RR 1998, 1692) die hier aufgeworfene Problematik bekannt.
  • KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03

    Grundbuchberichtigungsverfahren nach Kündigung einer Zwei-Mann-BGB-Gesellschaft:

    Es kann dahinstehen, ob die Berichtigung durch Rötung eines ausgeschiedenen Gesellschafters als sonstige Eintragung i.S.v. § 67 KostO zu bewerten ist, wenn das Eigentum weiterhin der Gesamthand zusteht (vgl. dazu verneinend Senat, Rpfleger 1989, 98, 99; bejahend BayObLGZ 1993, 314, OLG Hamm, Rpfleger 1998, 306; OLG Oldenburg, MDR 1998, 990; OLG Düsseldorf, MDR 2000, 728).
  • OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 329/03

    Kostenansatz in Grundbuchsachen: Fehlerfreie Ermessensausübung des Landgericht

    Zwar befasst sich der angefochtene Beschluss nicht argumentativ mit der in Literatur (vgl. Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 15. Aufl., § 61, Rdnr. 6 m.w.H.; Rohs/Wedewer: KostO, Stand Sept. 2001, § 61 Rdnr. 2 a) und Rechtsprechung (vgl. BayObLG Rpfleger 1994, 128; OLG Hamm Rpfleger 1998, 306; OLG Oldenburg MDR 1998, 990; OLG Düsseldorf MDR 2000, 728) umstrittenen Frage, ob im hier vorliegenden Fall der Eintragung des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie der Anwachsung seines Anteils zugunsten der verbliebenen Gesellschafter eine volle Eigentumsumschreibungsgebühr nach § 60 Abs. 1 KostO anfällt oder ob nur eine Viertelgebühr für eine sonstige Eintragung nach § 67 Abs. 1 KostO zu erheben ist, in der Sache ist das Landgericht aber der in den Kommentierungen vertretenen Auffassung gefolgt.
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