Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 04.11.1998

Rechtsprechung
   BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,178
BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99 (https://dejure.org/2000,178)
BVerfG, Entscheidung vom 17.04.2000 - 1 BvR 721/99 (https://dejure.org/2000,178)
BVerfG, Entscheidung vom 17. April 2000 - 1 BvR 721/99 (https://dejure.org/2000,178)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,178) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Anwalt-Sponsoring

Art. 12 GG, berufliche Außendarstellung;

§ 1 UWG, § 43b BRAO;

§ 90 Abs. 2 BVerfGG, (hier keine) Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwalt - Werbung - Werbeverbot - Unlauterer Wettbewerb - Berufsfreiheit - Berufsausübung

  • bzaek.de

    Werbung mit Kultur-, Sport- und Sozialsponsoring

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG, § 43a BRAO

  • Judicialis

    UWG § 1; ; BRAO § ... 43 b; ; BRAO § 2 Abs. 2; ; BORA § 6 Abs. 1; ; BORA § 6; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 90 Abs. 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Bedeutung des Grundrechts auf Berufsausübungsfreiheit für die berufliche Außendarstellung von Rechtsanwälten; wettbewerbsrechtliche Verurteilung wegen Werbung durch Sponsoring

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbung von Rechtsanwälten durch Sponsoring

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kammerentscheidung zur "Werbung durch Rechtsanwälte"

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Kammerentscheidung zur "Werbung durch Rechtsanwälte"

  • nomos.de PDF, S. 37 (Leitsatz)

    Art. 12 Abs. 1 GG; § 43b BRAO; § 6 Abs. 1 BORA
    Rechtsanwalt/Werbung durch Sponsoring/Berufsfreiheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3188
  • NJW 2000, 3195
  • ZIP 2000, Nr. 78
  • MDR 2000, 730
  • NJ 2000, 312 (Ls.)
  • DB 2000, 973
  • AnwBl 2000, 449
  • ZUM 2000, 581
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass in den Bereich der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten berufsbezogenen Tätigkeiten auch die berufliche Außendarstellung der Grundrechtsberechtigten einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme ihrer Dienste fällt (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 94, 372 ).

    Bei der Außendarstellung ist zwischen werbewirksamem Verhalten und gezielter Werbung im engeren Sinne zu unterscheiden (BVerfGE 85, 248 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1997, S. 2510).

    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass in den Bereich der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten berufsbezogenen Tätigkeiten auch die berufliche Außendarstellung der Grundrechtsberechtigten einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme ihrer Dienste fällt (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 94, 372 ).

    Welche Werbeformen als üblich, angemessen oder als übertrieben bewertet werden, unterliegt zeitbedingten Veränderungen; dem Wandel - auch außerhalb der freien Berufe - ist Rechnung zu tragen, weil sich hierdurch Wahrnehmungsfähigkeit und Wahrnehmungsbereitschaft der Öffentlichkeit ändern (BVerfGE 94, 372 ).

    Sponsoring ist nicht von vornherein unangemessen und übertrieben (vgl. BVerfGE 94, 372 ).

  • OLG Rostock, 17.03.1999 - 2 U 81/98

    Sponsoring durch Rechtsanwälte unter gleichzeitiger Angabe von Beruf und/oder

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
    gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 17. März 1999 - 2 U 81/98 -.

    Das Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 17. März 1999 - 2 U 81/98 - verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 24.07.1997 - 1 BvR 1863/96

    GG - Berufsfreiheit

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
    Bei der Außendarstellung ist zwischen werbewirksamem Verhalten und gezielter Werbung im engeren Sinne zu unterscheiden (BVerfGE 85, 248 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1997, S. 2510).

    Allein aus dem Umstand, dass eine Berufsgruppe ihre Werbung anders als bisher üblich gestaltet, kann nicht gefolgert werden, dass dies unzulässige Werbung ist (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1997, S. 2510 ).

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
    Der Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde führt dann zu keiner anderen Beurteilung, wenn es einer weiteren Klärung des Sachverhalts nicht bedarf, wenn die im vorläufigen und im Hauptsacheverfahren zu entscheidenden Rechtsfragen identisch sind und wenn deshalb nicht damit gerechnet werden kann, dass ein Hauptsacheverfahren die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts entbehrlich machen könnte (vgl. BVerfGE 75, 318 ; 86, 15 ; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
  • BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 754/98

    Berufswidrige Werbung von Rechtsanwälten - Auslegung von BRAO § 43b im Hinblick

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
    Maßgeblich für die Beurteilung des Werbeverhaltens ist der Standpunkt der angesprochenen Verkehrskreise, nicht die möglicherweise besonders strenge Auffassung des jeweiligen Berufsstandes (vgl. BGH, NJW 1999, S. 2444 f.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 1999 - 1 BvR 754/98 -).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
    Der Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde führt dann zu keiner anderen Beurteilung, wenn es einer weiteren Klärung des Sachverhalts nicht bedarf, wenn die im vorläufigen und im Hauptsacheverfahren zu entscheidenden Rechtsfragen identisch sind und wenn deshalb nicht damit gerechnet werden kann, dass ein Hauptsacheverfahren die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts entbehrlich machen könnte (vgl. BVerfGE 75, 318 ; 86, 15 ; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 112/96

    Steuerberaterwerbung auf Fachmessen - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
    Maßgeblich für die Beurteilung des Werbeverhaltens ist der Standpunkt der angesprochenen Verkehrskreise, nicht die möglicherweise besonders strenge Auffassung des jeweiligen Berufsstandes (vgl. BGH, NJW 1999, S. 2444 f.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 1999 - 1 BvR 754/98 -).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99
    Das für Rechtsanwälte geltende Werbeverbot soll das Vertrauen der Rechtsuchenden stärken, der Anwalt werde nicht aus Gewinnstreben zu Prozessen raten oder die Sachbehandlung an Gebühreninteressen ausrichten (vgl. nur BVerfGE 76, 196 ).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 54/11

    Solarinitiative

    Die damit verbundene allgemeine Förderung der Tätigkeit privater Unternehmen durch die öffentliche Hand ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die durch das Lauterkeitsrecht gezogenen allgemeinen Grenzen eingehalten werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 1999 - I ZR 46/97, GRUR 2000, 237, 239 = WRP 2000, 170 - Giftnotruf-Box; Urteil vom 20. Oktober 2005 - I ZR 112/03, GRUR 2006, 77 Rn. 16 ff. = WRP 2006, 72 - Schulfotoaktion; vgl. auch BVerfG, NJW 2000, 3195, 3196).
  • BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06

    Zulässigkeit einer Gegnerliste auf Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei

    Verboten sind lediglich irreführende und insbesondere aufdringliche Werbemethoden, mit denen ein rein geschäftsmäßiges, ausschließlich an Gewinn orientiertes Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2000 - 1 BvR 721/99 -, NJW 2000, S. 3195).
  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1886/06

    Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus nicht

    Die Werbung darf hiernach nicht das Vertrauen der Rechtsuchenden beeinträchtigen, der Rechtsanwalt werde nicht aus Gewinnstreben zu Prozessen raten oder die Sachbehandlung an Gebühreninteressen ausrichten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2000 - 1 BvR 721/99 -, NJW 2000, S. 3195 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Köln, 04.11.1998 - 20 O 343/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,13591
LG Köln, 04.11.1998 - 20 O 343/98 (https://dejure.org/1998,13591)
LG Köln, Entscheidung vom 04.11.1998 - 20 O 343/98 (https://dejure.org/1998,13591)
LG Köln, Entscheidung vom 04. November 1998 - 20 O 343/98 (https://dejure.org/1998,13591)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,13591) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 730
  • NZM 1999, 1053
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • LG Karlsruhe, 14.10.2005 - 9 S 177/05

    Mietrecht - Geschäftsgebühr für Kündigung wird bei nachfolgendem Rechtsstreit

    Der Räumungsanspruch entsteht dagegen erst auf Grund der Beendigung des Mietvertrages, der Auftrag ihn durchzusetzen ist somit ein neuer Auftrag (vgl. OLG Köln MDR 2004, 178 sowie LG Köln NZM 1999, 1053).
  • LG Mönchengladbach, 30.09.2005 - 2 S 83/05

    Mieter müssen bei fristloser Kündigung die Folgekosten übernehmen

    Gleichwohl hat zumindest die ganz herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur zu § 118 BRAGO den Standpunkt vertreten, dass die Räumungsklage kein anschließendes gerichtliches Verfahren zu der vorprozessualen Kündigungserklärung darstellt, so dass die jeweiligen Gebühren nicht aufeinander anzurechnen waren (vgl. OLG Köln, MDR 2004, 178; Landgericht Köln, MDR 2000, 730; Landgericht Kiel, BRAGO Report 2002, 59; Barth, ZAP-Rechtsanwaltsmagazin, Heft 24 aus 2001; Lützenkirchen, Anwaltshandbuch Mietrecht, 2. Auflage 2003, Kapitel N Rz. 150 f.; Amtsgericht Monschau, AGS 2003, 194; Enders, Juristisches Büro 1997, 617; Enders, Juristisches Büro 1998, 1; Schneider, MDR 2000, 685 und 2003, 1164; Schneider im Anwaltskommentar zur BRAGO, § 13, Rz. 60).
  • LG Lübeck, 27.06.2001 - 2 O 52/01

    Anspruch auf Räumung und Zahlung aus einem gewerblichen Mietverhältnis;

    Es handelt sich mit der Kündigung und dem nachfolgenden Räumungsrechtsstreit um zwei gebührenrechtlich verschiedene Angelegenheiten i.S.d. § 13 BRAGO, sodass jeweils gesonderte Gebühren entstehen (vgl. LG Köln, Urt. v. 04.11.1998 - 20 O 343/98, BRAGO-Report 3/2000, 47 f.).
  • AG Königstein/Taunus, 01.03.2004 - 21 C 1669/03

    Erstattung von Kosten für die Inanspruchnahme eines Prozessbevollmächtigten für

    Zwar handelt es sich bei der Kündigung und der Räumungsklage um zwei verschiedene Angelegenheiten im Sinne von § 13 Abs. 2 BRAGO (LG Köln, MDR 2000, S. 730 [LG Köln 04.11.1998 - 20 O 343/98] ; Enders in: JurBüro 1998 S. 528, 529; Madert in: Gerold/Schmidt, BRAGO, 15. Aufl., § 13 BRAGO Rz. 5; Schneider, MDR 2002, S. 1030, 1031), allerdings ist die Gebühr gem. § 118 Abs. 2 BRAGO auf die im Rahmen des Räumungsrechtsstreits entstehende Prozessgebühr anzurechnen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht