Rechtsprechung
   BGH, 19.04.2000 - XII ZR 62/98   

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Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 430, 741 ff, § 1375 Abs. 2, §§ 1379, 1384
    Kein Anspruch auf Gesamtgläubigerausgleich im Sinne eines Oderkontos bei gemeinsamem, aber nur auf Namen eines Ehegatten lautendem Sparguthaben

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Rückgewähr von Zuwendungen (II)" von RiAG Dr. Werner Schulz, original erschienen in: FamRB 2004, 398 - 401.

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2000, 2347
  • ZIP 2000, 1245
  • MDR 2000, 834
  • FamRZ 2000, 948
  • WM 2000, 1253



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Wird zitiert von ... (20)  

  • BGH, 11.09.2002 - XII ZR 9/01  

    Teilhabe eines Ehegatten an einem mit Mitteln des anderen angesparten Sparkonto

    Zur Frage der Teilhabe eines Ehegatten an Guthaben auf Sparkonten des anderen Ehegatten, auf denen letzterer Mittel angespart hat, die überwiegend aus den Einkünften seines Ehegatten stammen (Anschluß an Senatsurteil vom 19. April 2000 - XII ZR 62/98 - FamRZ 2000, 948).

    Die Konten lauteten allein auf den Namen der Beklagten, weshalb es Bedenken begegnet, eine dem Oderkonto - als Gemeinschaftskonto der Ehegatten mit jeweiliger Einzelverfügungsbefugnis - vergleichbare Lage anzunehmen (vgl. Senatsurteil vom 19. April 2000 - XII ZR 62/98 - FamRZ 2000, 948, 949).

    Leisten etwa beide Ehegatten Einzahlungen auf ein Sparkonto und besteht Einvernehmen, daß die Ersparnisse beiden zugute kommen sollen, so steht ihnen die Forderung gegen die Bank im Innenverhältnis im Zweifel zu gleichen Anteilen gemäß den §§ 741 ff. BGB zu (BGH, Urteil vom 7. April 1966 - II ZR 275/63 - FamRZ 1966, 442, 443; Senatsurteil vom 19. April 2000 - XII ZR 62/98 - aaO; vgl. auch Staudinger/Langbein BGB 13. Bearb. 1996 § 741 Rdn. 38; Canaris Bankvertragsrecht Rdn. 224; Wever Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts 2. Aufl. Rdn. 513 f.).

    Die Frage, ob in den Fällen, in denen Ehegatten lediglich um der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft willen zusammengewirkt und Mittel angespart haben, die nur einem von ihnen formal zugeordnet sind, der Zugewinnausgleich einen angemessenen Interessenausgleich bewirkt und deshalb vorrangig durchzuführen ist, hat der Senat bisher offengelassen (Senatsurteil vom 19. April 2000 - XII ZR 62/98 - aaO S. 949 f.).

  • OLG Naumburg, 24.11.2006 - 10 U 32/06  

    Fortwirken der Vermutung des § 430 BGB bei Oder-Konto von Eheleuten auch

    Der rein vermögensrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 430 BGB wird durch die Möglichkeit eines Zugewinnausgleichs nicht verdrängt; er ist vielmehr umgekehrt vorrangig zu befriedigen und gegebenenfalls später in die Berechnung der Ausgleichsforderung einzustellen (vgl. OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1090 - 1093 zitiert nach juris; BGH NJW 2000, 2347, 2348).

    Die Klägerin und ihr geschiedener Ehemann haben als Inhaber des Gemeinschaftskontos (Oder-Konto) gegenüber der kontoführenden D. Bank die Stellung von Gesamtgläubigern im Sinne des § 428 BGB eingenommen mit der Folge, dass sich eine Ausgleichspflicht aus § 430 BGB ergibt, soweit ein verfügungsbefugter Ehepartner mehr als die Hälfte des Guthabens für sich verwendet (vgl. BGHZ 93, 315, 320; BGH NJW 1990, 705; BGH NJW 2000, 2347, 2348; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 629; OLG Köln WM 2000, 2485, 2487; OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1090 - 1093; Bydlinski in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 428 BGB Rdn. 4; Grüneberg in Palandt, BGB, 65. Aufl., § 430 BGB Rdn. 3).

    Diese Vorschrift stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage für denjenigen Gesamtgläubiger dar, der aus einer Leistung des Schuldners, hier der kontoführenden Bank, weniger als den auf ihn im Innenverhältnis entfallenden Anteil erhalten hat (vgl. BGH NJW 1990, 705; BGH NJW 2000, 2347, 2348; OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 629; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1504 - 1507 zitiert nach juris).

    Denn eine Stufenklage nach § 254 ZPO ist nur zulässig, wo die Auskunft dazu benötigt wird, den Leistungsantrag nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO beziffern zu können (vgl. BGH NJW 2000, 2347, 2348).

  • BGH, 17.10.2012 - XII ZR 101/10  

    Klageänderung im Berufungsverfahren

    Eine Stufenklage nach § 254 ZPO ist deshalb nur zulässig, wenn die Auskunft dazu benötigt wird, den Leistungsantrag nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO beziffern zu können (Senatsurteil vom 19. April 2000 - XII ZR 62/98 - FamRZ 2000, 948, 950).
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  • OLG Brandenburg, 07.09.2010 - 10 UF 15/10  

    Höhe des Zugewinnausgleichs einer vor dem Beitritt auf dem Gebiet der ehemaligen

    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. FamRZ 2002, 1696; FamRZ 2000, 948) zur stillschweigend eingegangenen Bruchteilsgemeinschaft an Forderungen in Bezug auf ein Einzelkonto eines Ehegatten können Eheleute jederzeit - auch stillschweigend - eine Bruchteilsberechtigung des Ehegatten, der nicht Kontoinhaber ist, an der Kontoforderung vereinbaren.

    Aufgrund dieser Umstände geht der Senat davon aus, dass die Parteien konkludent eine Bruchteilsgemeinschaft an den jeweils bestehenden Kontoforderungen gegenüber der ... bank begründen wollten und auch begründet haben (vgl. in diesem Zusammenhang BGH, FamRZ 2002, 1696; FamRZ 2000, 948).

    Durch seine (abredewidrige) Abhebung in Höhe von rund 118.808 EUR hat der Antragsgegner mehr erhalten, als ihm im Innenverhältnis - als Teilhaber gleicher Anteile - zugestanden hat (vgl. BGH, FamRZ 2000, 948).

  • BGH, 09.02.2005 - XII ZR 93/02  

    Zugewinnausgleich - Auskunft über illoyale Vermögensminderungen

    Der Anspruch aus § 1379 Abs. 1 BGB ist auf Auskunft über das Endvermögen zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (§ 1375 Abs. 1, § 1384 BGB) gerichtet; er erstreckt sich, wie der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden hat, nicht auf illoyale Vermögensminderungen, die nach § 1375 Abs. 2 BGB dem Endvermögen hinzuzurechnen sind (BGHZ 82, 132, 138 = FamRZ 1982, 27; Senatsurteile vom 19. April 2000 - XII ZR 62/98 - FamRZ 2000, 948, 950 und vom 26. März 1997 - XII ZR 250/95 - FamRZ 1997, 800, 803).
  • OLG Schleswig, 20.12.2011 - 3 U 31/11  

    Fortsetzung der Ehegatten-Bruchteilsgemeinschaft nach Erbfall

    Nach der in die sechziger Jahre des 20. Jahrhunderts zurückreichenden, aber auch in den letzten Jahren immer wieder bestätigten Rechtsprechung des BGH und einiger Oberlandesgerichte zur stillschweigend eingegangenen Bruchteilsgemeinschaft an Forderungen in Bezug auf ein Einzelkonto eines Ehegatten können Ehegatten jederzeit, auch stillschweigend, eine Bruchteilsberechtigung des Ehegatten, der nicht Kontoinhaber ist, an der Kontoforderung vereinbaren (OLG Brandenburg, Urt. v. 07.09.2010 - 10 UF 15/10, bei juris Rn. 50, mit Hinweis auf BGH, Urt. v. 11.09.2002 - XII ZR 9/01, FamRZ 2002, 1696 = NJW 2002, 3702, 3703 und BGH, Urt. v. 19.04.2000 - XII ZR 62/98, FamRZ 2000, 948, bei juris Rn. 16; grundlegend: BGH, Urt. v. 07.04.1966 - II ZR 275/63, bei juris Rn. 17 ff.; s.a. schon OLG Brandenburg, Urt. v. 25.04.1996 - 9 U 4/96, bei juris Rn. 14; OLG Naumburg, Urt. v. 26.06.2006 - 10 U 23/06, bei juris Rn. 38; OLG Celle, Urt. v. 28.03.2008 - 18 UF 120/07, bei juris Rn. 29).

    Eine derartige konkludente Vereinbarung ist anzunehmen, wenn sich im Hinblick auf die eingezahlten Sparguthaben eine gemeinsame Zweckverfolgung der Parteien feststellen lässt (BGH, Urt. v. 19.04.2000 - XII ZR 62/98, bei juris Rn. 16; OLG Brandenburg, Urt. v. 07.09.2010 - 10 UF 15/10, bei juris Rn. 50).

    Die Rechtsprechung hat eine solche gemeinsame Zweckverfolgung bejaht, wenn zwischen den Ehegatten Einvernehmen besteht, dass die Ersparnisse beiden zugute kommen sollen (BGH, Urt. v. 19.04.2000 - XII ZR 62/98, bei juris Rn. 16).

  • OLG Naumburg, 26.06.2006 - 10 U 23/06  

    Auflösung eines in Bruchteilsgemeinschaft geführten Sparbuches von Eheleuten

    Zu dieser Zeit hatte die Beklagte entsprechend ihrer im Rechtsstreit erteilten Auskunft mehr erhalten, als ihr im Innenverhältnis entsprechend der dargelegten konkludenten Abrede mit dem Kläger zugestanden hat (vgl. auch BGH, FamRZ 2000, 948, 947).
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2007 - 8 UF 94/07  

    Schwarzgeld - Steuerverfehlungen eines Ehegatten im Scheidungsverfahren

    Die Partei, deren der anderen Partei nachteilige Handlungen in Frage stehen, muss sich dazu substantiiert erklären (BGH NJW-RR 1986, 1325); dem muss der Ehepartner, der sich auf § 1375 Abs. 2 BGB beruft, schlüssig entgegentreten (BGH NJW 2000, 2347; vgl. auch Palandt-Brudermüller, a.a.O., § 1375, Rn 34; Johannsen/Henrich-Jaeger, § 1375 , Rn 26 mwN; AG Köln FamRZ 1999, 95).
  • OLG Saarbrücken, 02.07.2008 - 9 UF 115/07  

    Beginn der Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs

    Zwar ist dem Beklagten zu folgen, dass er seiner Darlegungslast genügt, wenn er konkrete Anhaltspunkte für ein Handeln im Sinne des § 1375 Abs. 2 BGB vorträgt, wobei an den konkreten Vortrag ausreichend konkreter Verdachtsgründe, aus denen sich die nahe liegende Möglichkeit unentgeltlicher Zuwendungen an Dritte, von Verschwendungen oder von in Benachteiligungsabsicht begangener Handlungen, die das Endvermögen des Handelnden vermindert haben sollen, keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen (BGH, FamRZ 2005, 689; FamRZ 2000, 948).
  • OLG Köln, 06.06.2001 - 27 UF 232/00  

    Abwägung nach § 628 Satz 1 Nr. 4 ZPO , ob die Ehescheidung vor einer

    Ein Recht auf Auskunft kommt insoweit nur ausnahmsweise in Betracht, wenn und soweit Auskunft über einzelne Vorgänge verlangt und konkrete Anhaltspunkte für ein Handeln im Sinne des § 1375 Abs. 1 BGB vorgetragen werden (BGH NJW 2000, 2347, 2348; Palandt-Brudermüller, § 1379 Rdnr. 3 jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 10 UF 146/05  

    Zugewinnausgleich

  • OLG Bremen, 23.09.2008 - 4 W 6/08  

    Scheidung - Wem steht die Lebensversicherungssumme zur Ablösung eines

  • OLG Koblenz, 04.01.2002 - 10 U 595/01  
  • OLG Köln, 15.03.2004 - 12 WF 16/04  

    Anspruch auf Auskunft über den Verbleib einzelner Vermögensgegenstände

  • OLG Bremen, 09.09.2005 - 4 W 24/05  

    Gemeinsames Recht an Ersparnissen trotz Gütertrennung

  • OLG Celle, 06.09.2006 - 15 U 1/06  

    Rückgewähransprüche bei unberechtigter Abhebung aus einem Wertpapierdepot

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.01.2009 - L 3 B 15/08  
  • OLG Köln, 18.12.2001 - 9 U 121/01  
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2006 - 16 WF 215/06  

    Zugewinnausgleich: Anspruch auf Auskunft über illoyale Vermögensverschiebungen;

  • OLG Schleswig, 21.10.2009 - 10 UF 169/08  

    Ansprüche eines Ehegatten hinsichtlich der Auszahlung einer zur Tilgung eines

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