Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 29.02.2000

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 28.03.2000 - 19 W 51/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9312
OLG Dresden, 28.03.2000 - 19 W 51/00 (https://dejure.org/2000,9312)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.03.2000 - 19 W 51/00 (https://dejure.org/2000,9312)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. März 2000 - 19 W 51/00 (https://dejure.org/2000,9312)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,9312) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltsgebühren des Rechtsmittelgegners bei nur zur Fristwahrung eingelegter Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 852
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 09.07.1998 - 15 W 861/98

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten bei nur zur Fristwahrung eingelegter

    Auszug aus OLG Dresden, 28.03.2000 - 19 W 51/00
    Solchermaßen vorschnell veranlasste, aus Sicht einer wirtschaftlich denkenden Partei zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich scheinenden Kosten können daher nicht als erstattungsfähige Kosten i.S.d. § 91 Abs. 1 ZPO angesehen werden (so auch OLG Dresden -- 15 W 861/98 --; MDR 1998, 1309 ).
  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    c) Die Argumente der Rechtsbeschwerde, die sich auf einen Teil der veröffentlichten Rechtsprechung stützen kann (s. etwa OLG Hamburg, JurBüro 1994, 423; OLG Dresden, MDR 1998, 1309, und MDR 2000, 852; LAG Hamm, MDR 1998, 1440 f.), vermögen nicht zu überzeugen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2006 - 1 K 72.05

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten der Berliner Hochschulen bei NC-Klagen der

    Ob dieselben Grundsätze auch für ausdrücklich nur fristwahrend erhobene Klagen gelten (str. insbesondere für fristwahrend eingelegte Berufungen; zustimmend: VG Stuttgart, NVwZ-RR 2005, 292; OLG Dresden, MDR 2000, 852; ablehnend: VGH München, NJW 1982, 2394 m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, Rdn 10 zu § 162 m.w.N.) bedarf hier keiner abschließenden Klärung.
  • OLG Rostock, 03.11.2004 - 6 U 71/04

    Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Berufungsbeklagten bei noch

    Insofern war in einer Reihe obergerichtlicher veröffentlicher Entscheidungen (etwa OLG Hamburg, JurBüro 1994, 423; OLG Dresden, MDR 1998, 1309 und MDR 2000, 852; LAG Hamm, MDR 1998, 1440f.), auf die sich die Rechtsbeschwerdebegründung stützte, die Auffassung vertreten worden, es handele sich bei den dem Berufungsbeklagten entstandenen Kosten nicht um notwendige Kosten der Rechtsverfolgung i.S.d. § 91 Abs. 1 ZPO.
  • VG Berlin, 28.06.2005 - 14 KE 9.05

    Berliner Unis müssen ihre Anwaltskosten bei NC-Klagen selbst tragen

    Eine vergleichbare, eine Kostenerstattung ausschließende Konstellation ist gegeben, wenn - wie hier - eine Klage ausdrücklich lediglich zur Fristwahrung erhoben wird und die Gegenseite gleichwohl umgehend einen Anwalt beauftragt (so insbes. VG Stuttgart, Beschl. v. 23. Juni 2004, NVwZ-RR 2005, 292; ähnlich VG Leipzig, Beschl. v. 2. September 1996, 3 K 359/95, JurBüro 1997, 310, bzgl. einer ohne Klagebegründung eingereichten Klage; ferner OLG Hamburg, Beschl. v. 10. September 1993, JurBüro 1994, 423; OLG Dresden, Beschl. v. 28. März 2000, MDR 2000, 852, bzgl. einer nur zur Fristwahrung eingelegten Berufung).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2008 - 1 K 41.07

    Ausnahmen von der Erstattungspflicht für die gesetzlichen Gebühren und Auslagen

    Ob dieselben Grundsätze auch für ausdrücklich nur fristwahrend erhobene Klagen gelten (str. insbesondere für fristwahrend eingelegte Berufungen; zustimmend: VG Stuttgart, NVwZ-RR 2005, 292; OLG Dresden, MDR 2000, 852; ablehnend: VGH München, NJW 1982, 2394 m.w.N.), bedarf vorliegendenfalls keiner abschließenden Klärung.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - 1 K 17.08

    Kosten eines zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung beigezogenen Rechtsanwalts

    Ob dieselben Grundsätze auch für ausdrücklich nur fristwahrend erhobene Klagen bzw. hier - wie von dem Erinnerungsführer geltend gemacht - für nur fristwahrend erhobene Anträge auf Zulassung der Berufung greifen (str. insbesondere für fristwahrend eingelegte Berufungen; zustimmend: VG Stuttgart, NVwZ-RR 2005, 292; OLG Dresden, MDR 2000, 852; ablehnend: VGH München, NJW 1982, 2394 m.w.N.), bedarf in dieser Allgemeinheit hier keiner abschließenden Klärung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Jena, 29.02.2000 - 4 W 81/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18041
OLG Jena, 29.02.2000 - 4 W 81/00 (https://dejure.org/2000,18041)
OLG Jena, Entscheidung vom 29.02.2000 - 4 W 81/00 (https://dejure.org/2000,18041)
OLG Jena, Entscheidung vom 29. Februar 2000 - 4 W 81/00 (https://dejure.org/2000,18041)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,18041) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 852
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 26.05.2011 - 5 B 26.11

    Ausgleichsfunktion; Bewilligung; Einkommen; Genugtuung; Prozesskostenhilfe;

    Der Senat folgt nicht der hiervon abweichenden Auffassung, bei hohen Schmerzensgeldzahlungen und geringem Streitwert könne der teilweise Einsatz zumutbar sein, wenn der Partei der wesentliche Teil des Schmerzensgeldes verbliebe bzw. die Funktion des Schmerzensgeldes nicht wesentlich beeinträchtigt werde (so OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 1987 - 10 WF 278/87 - FamRZ 1987, 1283; OLG Jena, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 4 W 81/00 - OLGR Jena 2000, 185; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. Dezember 1998 - 2 WF 139/97 - FamRZ 1998, 758 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2010 - 14 W 85/09 - VersR 2011, 88 f.; offenlassend LSG München, Beschluss vom 30. September 2008 - L 13 B 657/08 R - juris).
  • OLG Karlsruhe, 05.03.2010 - 14 W 85/09

    Abänderung einer Prozesskostenhilfebewilligung: Behandlung von

    Die Rechtspflegerin ist demgegenüber von einer in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte verbreiteten (s. die N. etwa bei Bork a.a.O. N. 278 und Geimer a.a.O.) Ansicht ausgegangen, wonach auch Schmerzensgeld für Prozeßkosten einzusetzen sein kann, wenn die Kosten verhältnismäßig gering sind und der Partei der wesentliche Teil des Schmerzensgelds verbleibt (OLG Hamm, FamRZ 1987, 1283) bzw. die Funktion des Schmerzensgelds "nicht wesentlich beeinträchtigt" wird (OLG Jena, MDR 2000, 852, 853).
  • OLG Rostock, 30.10.2004 - 10 WF 76/04

    Voraussetzungen des Umgangsrechts der Großeltern mit dem Enkelkind;

    Andere verweisen demgegenüber darauf, daß in § 88 BSHG eine dem § 77 Abs. 2 BSHG entsprechende Ausnahmevorschrift fehle (OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 758); Schmerzensgeld sei jedenfalls dann anrechenbar, wenn die Prozeßkosten nur einen Teil desselben ausmachen (OLG Jena, OLGR Jena 2000, 105 = MDR 2000, 852; OLG Zweibrücken, 1. ZS, OLGR Zweibrücken 1998, 255 = JurBüro 1998, 478).
  • OLG Jena, 17.07.2013 - 4 W 312/13

    Einsatz von Schmerzensgeld zur Bestreitung der Prozesskosten

    cc) Der erkennende Senat hat in der früheren Entscheidung vom 29.02.2000 - Az. 4 W 81/00 - (= MDR 2000, S. 852 f) darauf abgestellt, ob die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes durch dessen etwaigen Einsatz zur Bestreitung der Prozesskosten erheblich bzw. wesentlich beeinträchtigt werde.
  • SG München, 20.08.2018 - S 46 SF 327/18

    Schmerzensgeld kein einzusetzendes Vermögen für Prozesskostenhilfe

    Teilweise wird vertreten, dass Schmerzensgeld ausnahmsweise einzusetzen sei, wenn von einem hohen Schmerzensgeld verhältnismäßig geringe Prozesskosten zu bezahlen seien (Zöller, ZPO, 31. Auflage 2016, § 115 Rn. 61; OLG Jena, Beschluss vom 29.02.2000, 4 W 81/00).
  • OLG Köln, 15.12.2003 - 12 W 50/03

    Anrechenbarkeit von Schmerzensgeldzahlungen als zur Bestreitung von Prozesskosten

    Entscheidend ist vielmehr, ob der Einsatz des Vermögens zumutbar ist (OLG Köln OLGR 1994, 42f; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 1228; Thür.OLG MDR 2000, 852f; OLG Zweibrücken VersR 2003, 526).
  • OLG Zweibrücken, 17.07.2001 - 5 W 1/01

    Voraussetzungen der Zumutbarkeit des Einsatzes von Schmerzensgeld

    Nach nunmehr wohl herrschender Auffassung ist dies - zumindest grundsätzlich - nicht der Fall (vgl. OLG Jena MDR 2000, 852; OLG Oldenburg NdsRpfl 1996, 251; Wax in Münch. Komm. zur ZPO 2. Aufl. § 115 Rdn. 84; Musielak/Fischer, ZPO 2. Aufl. § 115 Rdn. 49; Zöller/Philippi, ZPO 22. Aufl. § 115 Rdn. 59; jeweils m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht