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   OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 3 RE-Miet 1/99   

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OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 3 RE-Miet 1/99 (https://dejure.org/2000,1661)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.02.2000 - 3 RE-Miet 1/99 (https://dejure.org/2000,1661)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Februar 2000 - 3 RE-Miet 1/99 (https://dejure.org/2000,1661)
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Kostenpauschale für Wohnungsauszug

§ 3 AGBG;

§ 9 AGBG

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietvertrag; Formularmietvertrag; Überraschende Klausel; Wirksamkeit; AGB; Beendigung; Mietverhältnis; Kosten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksamkeit einer Mietvertragsklausel über die pauschale Abgeltung der Kosten der vorzeitigen einvernehmlichen Beendigung des Mietverhältnisses; vorzeitige Vertragsaufhebung

  • Judicialis

    BGB § 535; ; AGB-Gesetz § 3; ; AGB-Gesetz § 9 Abs. 1; ; AGB-Gesetz § 11 Nr. 5 b; ; ZPO § 541

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung einer Abstandszahlung bei vorzeitiger Aufhebung des Mietverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Formularvertragliche Abstandszahlung bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Vertragsklauseln

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1538
  • MDR 2000, 877
  • NZM 2000, 708
  • ZMR 2000, 379
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 37/86

    Formularmäßige Fälligkeitsvereinbarung in einem Reisevertrag; Formularmäßige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 3 REMiet 1/99
    Nur so wird der Zweck (der Verbandsklage nach § 13 AGB-Gesetz) erreicht, dem Verwender jede Möglichkeit zu nehmen, sich (außerprozessual) gegenüber seinen häufig rechtsunkundigen Vertragspartnern mit Erfolg auf eine nach §§ 9 - 11 AGB-Gesetz unwirksame Klauseldeutung zu berufen (BGHZ 95, 350, 353; BGHZ 100, 157, 178; BGHZ 105, 160, 167).

    Der Rechtsverkehr soll eben vor jeglichen Bindungen an die nach §§ 9 ff. AGB-Gesetz unwirksamen Klauselinhalte freigehalten werden, und zwar auch dann, wenn diese Klauselinhalte überhaupt nur scheinbar bestehen (BGHZ 100, 157, 178 und BGHZ 105, 160, 167).

  • BGH, 14.07.1988 - IX ZR 254/87

    Geltung von Krankenhauspflegesätzen für Privatpatienten; Rückwirkende Erhöhung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 3 REMiet 1/99
    Nur so wird der Zweck (der Verbandsklage nach § 13 AGB-Gesetz) erreicht, dem Verwender jede Möglichkeit zu nehmen, sich (außerprozessual) gegenüber seinen häufig rechtsunkundigen Vertragspartnern mit Erfolg auf eine nach §§ 9 - 11 AGB-Gesetz unwirksame Klauseldeutung zu berufen (BGHZ 95, 350, 353; BGHZ 100, 157, 178; BGHZ 105, 160, 167).

    Der Rechtsverkehr soll eben vor jeglichen Bindungen an die nach §§ 9 ff. AGB-Gesetz unwirksamen Klauselinhalte freigehalten werden, und zwar auch dann, wenn diese Klauselinhalte überhaupt nur scheinbar bestehen (BGHZ 100, 157, 178 und BGHZ 105, 160, 167).

  • OLG Hamburg, 17.04.1990 - 4 U 222/89

    Mietaufhebungsvertrag; Vorzeitige Vertragsauflösung; Verwaltungsaufwand ;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 3 REMiet 1/99
    Diese Wertentscheidung des Gesetzes ist im Rahmen des § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz auch in Fällen der vorliegenden Art zu berücksichtigen, in denen es nicht um die Pauschalierung eines bestehenden Schadensersatzanspruchs, sondern um die Kostenabgeltung für den Fall einvernehmlicher vorzeitiger Vertragsaufhebung geht (vgl. u. a. BGH NJW 1997, 259, 260; OLG Hamburg WuM 90, 244, 245; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., Kap. III Rdnr. 284: "erst Recht").

    Die Entscheidung des OLG Hamburg WuM 1990, 244, 245, die für den dortigen Fall einen Verstoß gegen die Wertung des § 11 Nr. 5 b AGB-Gesetz verneint hat, stellt darauf ab, daß die in der dortigen Formularklausel verwandten Begriffe "Pauschalabgeltung" und "ohne besonderen Nachweis" schon erkennbar machten, daß der Gegenbeweis nicht ausgeschlossen sei.

  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 214/83

    Unzulässigkeit einer AGB-Bestimmung, durch die das Recht des Bürgen, sich auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 3 REMiet 1/99
    Nur so wird der Zweck (der Verbandsklage nach § 13 AGB-Gesetz) erreicht, dem Verwender jede Möglichkeit zu nehmen, sich (außerprozessual) gegenüber seinen häufig rechtsunkundigen Vertragspartnern mit Erfolg auf eine nach §§ 9 - 11 AGB-Gesetz unwirksame Klauseldeutung zu berufen (BGHZ 95, 350, 353; BGHZ 100, 157, 178; BGHZ 105, 160, 167).
  • BGH, 31.10.1984 - VIII ZR 226/83

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel; Untersagung der Verwendung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 3 REMiet 1/99
    Es spricht nach Auffassung des Senats danach aber alles dafür, daß die vorliegend streitige Klausel den in § 11 Nr. 5 b AGB-Gesetz bezeichneten Gegenbeweis konkludent ausschließt (der Fall BGH NJW 1985, 320, 321 liegt insoweit im Tatsächlichen anders, vgl. insoweit Ziffer I 2 b, cc der dortigen Entscheidungsgründe).
  • BGH, 11.02.1992 - XI ZR 151/91

    Formularklausel zur Tilgungsverrechnung im Individualprozeß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 3 REMiet 1/99
    Zum anderen führt sie dazu, daß das Prüfungsergebnis im Individualprozeß und im Verbandsprozeß (§ 13 AGB-Gesetz), bei dem das Gebot der "kundenfeindlichsten Auslegung" allgemein anerkannt ist (u.a. BGH NJW 1999, 276, 277), identisch ist (so - allerdings die Streitfrage mangels Entscheidungserheblichkeit "nicht endgültig" entscheidend - BGH NJW 1992, 1097, 1099; ebenso BGH NJW 1994, 1798, 1799).
  • BGH, 05.11.1998 - III ZR 226/97

    Untersagung der Verwendung einer vorformulierten Laufzeitverlängerungsklausel in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 3 REMiet 1/99
    Zum anderen führt sie dazu, daß das Prüfungsergebnis im Individualprozeß und im Verbandsprozeß (§ 13 AGB-Gesetz), bei dem das Gebot der "kundenfeindlichsten Auslegung" allgemein anerkannt ist (u.a. BGH NJW 1999, 276, 277), identisch ist (so - allerdings die Streitfrage mangels Entscheidungserheblichkeit "nicht endgültig" entscheidend - BGH NJW 1992, 1097, 1099; ebenso BGH NJW 1994, 1798, 1799).
  • BGH, 21.12.1977 - VIII ZR 189/76

    Annahme einer Mietpreisbindung - Zahlung von rückständiger Miete für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 3 REMiet 1/99
    Die bei Staudinger, 13. Aufl., § 550 a Rdnr. 10 zitierte Entscheidung BGH NJW 1978, 1053 betrifft lediglich die Frage, ob eine in einem Mietaufhebungsvertrag getroffene Vereinbarung über die Übernahme von Aufwendungen, die dem Vermieter durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entstehen, wegen Verstoßes gegen § 9 WoBindG unwirksam ist.
  • BGH, 10.05.1994 - XI ZR 65/93

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Globalabtretung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 3 REMiet 1/99
    Zum anderen führt sie dazu, daß das Prüfungsergebnis im Individualprozeß und im Verbandsprozeß (§ 13 AGB-Gesetz), bei dem das Gebot der "kundenfeindlichsten Auslegung" allgemein anerkannt ist (u.a. BGH NJW 1999, 276, 277), identisch ist (so - allerdings die Streitfrage mangels Entscheidungserheblichkeit "nicht endgültig" entscheidend - BGH NJW 1992, 1097, 1099; ebenso BGH NJW 1994, 1798, 1799).
  • BGH, 10.10.1996 - VII ZR 250/94

    Wirksamkeit der formularmäßigen Festlegung ersparter Aufwendungen im Falle

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 3 REMiet 1/99
    Diese Wertentscheidung des Gesetzes ist im Rahmen des § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz auch in Fällen der vorliegenden Art zu berücksichtigen, in denen es nicht um die Pauschalierung eines bestehenden Schadensersatzanspruchs, sondern um die Kostenabgeltung für den Fall einvernehmlicher vorzeitiger Vertragsaufhebung geht (vgl. u. a. BGH NJW 1997, 259, 260; OLG Hamburg WuM 90, 244, 245; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., Kap. III Rdnr. 284: "erst Recht").
  • BGH, 05.04.1984 - III ZR 2/83

    Inhaltskontrolle von AGB betreffend einen Ratenkredit; Wirksamkeit einer

  • LG Baden-Baden, 28.07.1999 - 3 S 11/99
  • AG Waiblingen, 26.01.2017 - 13 C 1234/16

    Pauschalierter Mietausfallschaden in Mietvertrag zulässig?

    Darüber hinaus verstößt diese Klausel auch gegen § 307 Abs. 1 BGB und § 309 Nr. 5 BGB, weil sie die Klägerin als Mieterin unangemessen benachteiligt und ihr überdies den Nachweis abschneidet, dass dem Beklagten als Vermieter infolge der vorzeitigen Kündigung des Mietverhältnisses ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.02.2000 - 3 REMiet 1/99).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 23.02.2000 - 2 U 284/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20586
OLG Oldenburg, 23.02.2000 - 2 U 284/99 (https://dejure.org/2000,20586)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.02.2000 - 2 U 284/99 (https://dejure.org/2000,20586)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 2 U 284/99 (https://dejure.org/2000,20586)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,20586) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 877
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 16.06.2016 - 1 StR 20/16

    Betrug (Vermögensschaden: keine grundsätzliche Beschränkung der Zurechnung von

    Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, aber die mit dem betreffenden Rechtsgeschäft verbundenen Rechtswirkungen nicht eintreten lassen wollen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. Januar 1980 - III ZR 169/78, NJW 1980, 1572, 1573 mwN; OLG Oldenburg, Urteil vom 23. Februar 2000 - 2 U 284/99, MDR 2000, 877; Ellenberger in Palandt, BGB, 75. Aufl., § 117 Rn. 3 mit weiteren Nachweisen aus der Rspr.; zum Scheingeschäft im Sinne des § 41 Abs. 2 AO vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. März 2002 - 5 StR 448/01, BGHR AO § 41 Abs. 2 Scheinhandlung 3).
  • BGH, 05.09.2017 - 1 StR 365/16

    Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung (unrichtige Angaben über

    Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, aber die mit dem betreffenden Rechtsgeschäft verbundenen Rechtswirkungen nicht eintreten lassen wollen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 24. Januar 1980 - III ZR 169/78, NJW 1980, 1572, 1573 mwN und vom 16. Juni 2016 - 1 StR 20/16, NJW 2016, 3543 f.; OLG Oldenburg, Urteil vom 23. Februar 2000 - 2 U 284/99, MDR 2000, 877; Ellenberger in Palandt, BGB, 76. Aufl., § 117 Rn. 3 mit weiteren Nachweisen aus der Rspr.; zum Scheingeschäft im Sinne des § 41 Abs. 2 AO vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. März 2002 - 5 StR 448/01, BGHR AO § 41 Abs. 2 Scheinhandlung 3).
  • LG Duisburg, 23.10.2002 - 2 O 6/00

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Immobilienmaklervertrags; Ausgestaltung der

    Beim Erwerb von Grundstücken - selbst wenn dies durch Angabe eines falschen Kaufpreises der Steuerhinterziehung dient - ist dies regelmßig zu verneinen (Palandt, § 138 Rdn. 44; BGH NJW 66, 588; OLG Oldenburg, MDR 00, 877).
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