Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 14.04.2000

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.05.2000 - 12 W 95/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5765
OLG Frankfurt, 05.05.2000 - 12 W 95/00 (https://dejure.org/2000,5765)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.05.2000 - 12 W 95/00 (https://dejure.org/2000,5765)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Mai 2000 - 12 W 95/00 (https://dejure.org/2000,5765)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 276 Abs 1 S 1 ZPO, § 276 Abs 2 ZPO, § 331 Abs 3 S 1 ZPO, § 719 Abs 1 S 2 ZPO
    Schriftliches Vorverfahren: Maßgeblicher Zeitpunkt für eine rechtzeitige Verteidigungsanzeige

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde; Vorläufige Vollstreckbarkeit; Greifbare Gesetzeswidirgkeit; Sicherheitsleistung; Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen

  • Judicialis

    ZPO § 276 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 276 Abs. 1 S. 1
    Maßgeblicher Zeitpunkt für Rechtzeitigkeit der Verteidigungsanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 902
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 04.08.1989 - 24 W 4762/89
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2000 - 12 W 95/00
    Der Senat vermag in dieser Frage der entgegenstehenden Auffassung (vgl. KG MDR 89, 1003; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 58.Aufl. 2000, § 331 Rn 17), wonach die Erklärung der Verteidigungsabsicht rechtzeitig bei der Geschäftsstelle des mit der Sache befaßten Spruchkörpers eingegangen sein müsse, um beachtlich zu sein, nicht zu folgen.
  • OLG Karlsruhe, 20.04.1993 - 10 W 12/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2000 - 12 W 95/00
    Lediglich rechtsfehlerhafte Entscheidungen eröffnen aber nicht einen gesetzlich nicht vorgesehenen Rechtsbehelf (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 1993, 798), sondern werden vom Gesetzgeber in Kauf genommen, weil Irrtum menschlich ist und deshalb auch Gerichten unterlaufen kann.
  • OLG Rostock, 02.03.2001 - 1 W 63/00

    Zwangsvollstreckung aus Versäumnisurteil - einstweilige Einstellung - Anfechtung

    Auch die Entscheidungen des OLG Düsseldorf (JR 1997, 161f) und des OLG Frankfurt (MDR 2000, 902) stehen dem nicht entgegen.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 14.04.2000 - 13 W 3985/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4217
OLG Nürnberg, 14.04.2000 - 13 W 3985/99 (https://dejure.org/2000,4217)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14.04.2000 - 13 W 3985/99 (https://dejure.org/2000,4217)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14. April 2000 - 13 W 3985/99 (https://dejure.org/2000,4217)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde; Verwirkung; Ersatzzustellung; Wohnanschrift; Zustellung

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 181; ; ZPO § 182; ; ZPO § 253; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de

    BGB § 242; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2 §§ 181 182 253
    Verwirkung einer Beschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Wirksamkeit einer Ersatzzustellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO § 127, § 181, § 253; BGB § 242
    Klage aus dem Verborgenen mit unzutreffender Wohnanschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 573
  • MDR 2000, 902
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 27.11.1991 - 9 W 72/91
    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.04.2000 - 13 W 3985/99
    Auch wenn es sich nach den im Beschluß des Amtsgerichts Köln vom 22.03.2000, Az.: 54 XVII T 380/99, aufgeführten Umständen nicht mehr um die Wohnung des Antragstellers im Zeitpunkt des Zustellungsversuchs gehandelt hat, so muß doch der Antragsteller den von ihm erweckten Anschein gegen sich gelten lassen, er habe unter dieser Anschrift gewohnt, nachdem gegenteiliges bislang nicht bekannt war und der Antragsteller ständig bis heute die damalige Zustellungsadresse als seine Wohnanschrift angibt (vgl. BGH NJW-RR 93, 1083 unter 2 b; OLG Düsseldorf FamRZ 90, 75, OLG Karlsruhe NJW-RR 92, 700; Musielak/Wolst ZPO § 181 Rn. 2; a.A. für Zustellungen, durch die Notfristen in Gang gesetzt werden, OLG München NJW-RR 95, 59).
  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87

    Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.04.2000 - 13 W 3985/99
    Zur ordnungsgemäßen Klageerhebung gehört danach die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift (BGH NJW 88, 2114, OLG München, OLGR 2000, 56.
  • OLG München, 23.11.1993 - 24 W 183/93
    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.04.2000 - 13 W 3985/99
    Auch wenn es sich nach den im Beschluß des Amtsgerichts Köln vom 22.03.2000, Az.: 54 XVII T 380/99, aufgeführten Umständen nicht mehr um die Wohnung des Antragstellers im Zeitpunkt des Zustellungsversuchs gehandelt hat, so muß doch der Antragsteller den von ihm erweckten Anschein gegen sich gelten lassen, er habe unter dieser Anschrift gewohnt, nachdem gegenteiliges bislang nicht bekannt war und der Antragsteller ständig bis heute die damalige Zustellungsadresse als seine Wohnanschrift angibt (vgl. BGH NJW-RR 93, 1083 unter 2 b; OLG Düsseldorf FamRZ 90, 75, OLG Karlsruhe NJW-RR 92, 700; Musielak/Wolst ZPO § 181 Rn. 2; a.A. für Zustellungen, durch die Notfristen in Gang gesetzt werden, OLG München NJW-RR 95, 59).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.1989 - 7 WF 78/89
    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.04.2000 - 13 W 3985/99
    Auch wenn es sich nach den im Beschluß des Amtsgerichts Köln vom 22.03.2000, Az.: 54 XVII T 380/99, aufgeführten Umständen nicht mehr um die Wohnung des Antragstellers im Zeitpunkt des Zustellungsversuchs gehandelt hat, so muß doch der Antragsteller den von ihm erweckten Anschein gegen sich gelten lassen, er habe unter dieser Anschrift gewohnt, nachdem gegenteiliges bislang nicht bekannt war und der Antragsteller ständig bis heute die damalige Zustellungsadresse als seine Wohnanschrift angibt (vgl. BGH NJW-RR 93, 1083 unter 2 b; OLG Düsseldorf FamRZ 90, 75, OLG Karlsruhe NJW-RR 92, 700; Musielak/Wolst ZPO § 181 Rn. 2; a.A. für Zustellungen, durch die Notfristen in Gang gesetzt werden, OLG München NJW-RR 95, 59).
  • BGH, 16.06.1993 - VIII ZB 39/92

    Zurechnung fehlerhafter Zustellung kraft Rechtsscheins

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.04.2000 - 13 W 3985/99
    Auch wenn es sich nach den im Beschluß des Amtsgerichts Köln vom 22.03.2000, Az.: 54 XVII T 380/99, aufgeführten Umständen nicht mehr um die Wohnung des Antragstellers im Zeitpunkt des Zustellungsversuchs gehandelt hat, so muß doch der Antragsteller den von ihm erweckten Anschein gegen sich gelten lassen, er habe unter dieser Anschrift gewohnt, nachdem gegenteiliges bislang nicht bekannt war und der Antragsteller ständig bis heute die damalige Zustellungsadresse als seine Wohnanschrift angibt (vgl. BGH NJW-RR 93, 1083 unter 2 b; OLG Düsseldorf FamRZ 90, 75, OLG Karlsruhe NJW-RR 92, 700; Musielak/Wolst ZPO § 181 Rn. 2; a.A. für Zustellungen, durch die Notfristen in Gang gesetzt werden, OLG München NJW-RR 95, 59).
  • OLG Hamm, 10.06.1999 - 15 W 11/99

    Anspruch auf Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.04.2000 - 13 W 3985/99
    Zur ordnungsgemäßen Klageerhebung gehört danach die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift (BGH NJW 88, 2114, OLG München, OLGR 2000, 56.
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