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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 14.02.2000 - 17 Sa 1654/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9470
LAG Hamm, 14.02.2000 - 17 Sa 1654/99 (https://dejure.org/2000,9470)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.02.2000 - 17 Sa 1654/99 (https://dejure.org/2000,9470)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. Februar 2000 - 17 Sa 1654/99 (https://dejure.org/2000,9470)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme ; Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen; Dauernde Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 959
  • BB 2000, 2156
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • LAG Hamm, 17.10.2014 - 1 Sa 664/14

    Praktikantin fordert Arbeitsentgelt für achtmonatige Tätigkeit im Einzelhandel

    aa) So wird angenommen, dass Personen, die an einer öffentlich geförderten Maßnahme bei einem Bildungsträger teilnehmen, im Regelfall zur Arbeitsverwaltung in einem öffentlich-rechtlichen Leistungsverhältnis stehen (Herkert/Tölt, BBiG, Loseblatt, 81. Ergänzungslieferung 2012, § 68 Rn. 2; Lakies/Malottke, BBiG, 11. Aufl. 2011, § 68 Rn. 13; vgl. auch BAG 18.11.1999, 2 AZR 89/99, juris Rn 17; LAG Hamm 14.02.2000 - 17 Sa 1654/99, juris) und damit auch der berufspraktische Teil dieser beruflichen Bildungsmaßnahme, der in Betrieben durchgeführt wird, sich lediglich als Teil dieser öffentlich-rechtlichen Leistungsbeziehung darstellt.
  • LAG Hamm, 05.12.2014 - 1 Sa 1152/14

    Praktikum; Arbeitsverhältnis; berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme

    aa) So wird angenommen, dass Personen, die an einer öffentlich geförderten Maßnahme bei einem Bildungsträger teilnehmen, im Regelfall zur Arbeitsverwaltung in einem öffentlich-rechtlichen Leistungsverhältnis stehen (Herkert/Tölt, BBiG, Loseblatt, 81. Ergänzungslieferung 2012, § 68 Rn. 2; Lakies/Malottke, BBiG, 11. Aufl. 2011, § 68 Rn. 13; vgl. auch BAG 18.11.1999, 2 AZR 89/99, juris Rn 17; LAG Hamm 14.02.2000 - 17 Sa 1654/99, juris) und damit auch der berufspraktische Teil dieser beruflichen Bildungsmaßnahme, der in Betrieben durchgeführt wird, sich lediglich als Teil dieser öffentlich-rechtlichen Leistungsbeziehung darstellt.
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Rechtsprechung
   LG Tübingen, 18.04.2000 - 2 O 262/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22015
LG Tübingen, 18.04.2000 - 2 O 262/99 (https://dejure.org/2000,22015)
LG Tübingen, Entscheidung vom 18.04.2000 - 2 O 262/99 (https://dejure.org/2000,22015)
LG Tübingen, Entscheidung vom 18. April 2000 - 2 O 262/99 (https://dejure.org/2000,22015)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 959
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 02.11.1999 - 10 U 103/99

    Haftungsbeschränkung nach SGB VII

    Auszug aus LG Tübingen, 18.04.2000 - 2 O 262/99
    Dies war bei der streitgegenständlichen Baustelle der Fall, da dort mehrere Firmen (wie auch die Beklagte zu 1 und die Firma ..) gleichzeitig und ineinandergreifend zur auftragsgemäßen Erbingung ihrer jeweiligen Werkleistungen tätig waren (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Urteil vom 02.11.1999 - 10 U 103/99 -, OLG-Report 2000, 70; OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.06.1999 - 7 U 30/99 -, OLG-Report 2000, 6 jeweils m.w.N.; Jahnke, NJW 2000, 265; Stern-Krieger/Arnau, Versicherungsrecht 1997, 408, 410).
  • OLG Oldenburg, 10.11.1999 - 2 U 208/99

    Voraussetzungen für die Einstellung von Leistungen einer

    Auszug aus LG Tübingen, 18.04.2000 - 2 O 262/99
    Die klägerseits herangezogene Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 17.11.1999 - 13 U 206/98 - (OLG-Report 2000, 69) trägt die abweichende Auffassung des Klägers nicht.
  • OLG Karlsruhe, 23.06.1999 - 7 U 30/99

    Haftungsprivileg des § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII gilt auch für den Unternehmer

    Auszug aus LG Tübingen, 18.04.2000 - 2 O 262/99
    Dies war bei der streitgegenständlichen Baustelle der Fall, da dort mehrere Firmen (wie auch die Beklagte zu 1 und die Firma ..) gleichzeitig und ineinandergreifend zur auftragsgemäßen Erbingung ihrer jeweiligen Werkleistungen tätig waren (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Urteil vom 02.11.1999 - 10 U 103/99 -, OLG-Report 2000, 70; OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.06.1999 - 7 U 30/99 -, OLG-Report 2000, 6 jeweils m.w.N.; Jahnke, NJW 2000, 265; Stern-Krieger/Arnau, Versicherungsrecht 1997, 408, 410).
  • OLG Karlsruhe, 17.11.1999 - 13 U 206/98

    Verletzung der Verkehrssicherungspfllicht bei fehlender Absicherung einer

    Auszug aus LG Tübingen, 18.04.2000 - 2 O 262/99
    Die klägerseits herangezogene Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 17.11.1999 - 13 U 206/98 - (OLG-Report 2000, 69) trägt die abweichende Auffassung des Klägers nicht.
  • BGH, 16.12.2003 - VI ZR 103/03

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstättte

    Insofern bestand nicht die für eine gemeinsame Betriebsstätte typische Gefahr, daß sich die Beteiligten bei den versicherten Tätigkeiten "ablaufbedingt in die Quere kommen" (vgl. Wannagat/Waltermann, SGB, Stand Februar 2003, § 106 SGB VII Rdn. 12; vgl. allgemein zum Gerüst: OLG Hamburg, Urteil vom 15. November 2002 - 1 U 42/00; LG Hamburg, HVBG-Info 2000, 1046; Otto, NZV 2002, 10, 11 jeweils die erforderliche Verknüpfung der Tätigkeiten verneinend; Freyberger, MDR 2001, 541, 543; Imbusch, VersR 2001, 547, 551; Lemcke, r+s 2002, 508 jeweils die Problematik erörternd, im Ergebnis offen; OLG Karlsruhe, NJW 2000, 295, 296; LG Tübingen, MDR 2000, 959; Jahnke, VersR 2000, 155, 157 jeweils eine gemeinsame Betriebsstätte auf der Grundlage einer weiten Auslegung des § 106 Abs. 3, 3. Alt. SGB VII bejahend).
  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 268/99

    Nachweis der Forderung des Gläubigers im Eröffnungsverfahren

    Da die Antragsgegnerin die Forderung bestreite und das Verfahren der Konkurseröffnung als Eilverfahren nicht bestimmt und geeignet sei, rechtlich zweifelhafte oder bestrittene Forderungen zu klären, hänge das Bestehen eines Konkursgrundes vom Ausgang des - bei dem Landgericht Köln unter dem Aktenzeichen 2 O 262/99 - anhängigen Rechtsstreits wegen des von der Antragstellerin gegen die Antragsgegnerin erhobenen Anspruchs auf Schadensersatz ab.

    Die Antragsgegnerin bestreitet die Forderung unter Bezugnahme auf ihr Vorbringen unter Bezugnahme auf ihr Vorbringen in dem zwischen ihr und der Antragstellerin anhängigen Rechtsstreit (Verfahren zur Hauptsache, 2 O 262/99, Landgericht Köln), der durch den Eröffnungsbeschluß des Amtsgerichts vom 14. September 1999 gemäß § 240 ZPO unterbrochen ist, und eine Klärung dieser Streitfrage ist dem Erkenntnisverfahren vorbehalten.

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2000 - 4 U 8/00

    Gemeinsame Betriebsstätte bei Waldarbeiten - Haftungsprivileg zugunsten des

    Diese Auffassung wird überwiegend in der Rechtsprechung (OLG Stuttgart, OLGR 2000, 306, 308 f.; LG Tübingen, MDR 2000, 959; OLG Stuttgart, RuS 2000, 240; OLG Stuttgart, OLGR 2000, 70; LG Kassel, VersR 1999, 1552; OLG Karlsruhe - 7. Zivilsenat -, OLGR 2000, 6 = NJW 2000, 295; OLG Saarbrücken, RuS 1999, 374 f.; die Frage offenlassend OLG Karlsruhe - 13. Zivilsenat -, OLGR 2000, 68, 69; a. A. OLG Karlsruhe - 14. Zivilsenat -, RuS 1999, 375) und Teilen der Literatur (Geigel/Kolb, Der Haftpflichtprozeß, Kapitel 31 Rnr. 84; Jahnke, VersR 2000, 155, 156; a. A. Kater/Leube, SGB VII, § 106 Rnr. 16; Zilch, LPK-SGB VII, § 106 Rnr. 10; Lemcke, RuS 1999, 376, 377) vertreten.
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