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   OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 137/99   

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https://dejure.org/2000,4267
OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 137/99 (https://dejure.org/2000,4267)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.01.2000 - 11 U 137/99 (https://dejure.org/2000,4267)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Januar 2000 - 11 U 137/99 (https://dejure.org/2000,4267)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beauftragung eines Gutachters durch das Vollstreckungsgericht mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens ; Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter; Einbeziehung des Ersteigerers in den Schutzbereich des Gutachtenauftrages; Grundsätze der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 328, 823, 826; ZVG § 74a Abs. 5 S. 1
    Haftung des Sachverständigen für fehlerhaftes Verkehrswertgutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verkehrswertgutachten im Zwangsversteigerungsverfahren

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des nach § 74a Abs. 5 ZVG bestellten gerichtlichen Sachverständigen wegen eines Fehlers des Wertgutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet der Gerichtssachverständige bei falschem Wertgutachten? (IBR 2000, 574)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1076
  • WM 2001, 1920
  • BauR 2000, 1518
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.06.1962 - VII ZR 237/60
    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 137/99
    Das Verhalten eines solchen Gutachters ist sittenwidrig, wenn er seine Gutachtenfrage falsch beantwortet und diese Unrichtigkeit auf einem grob fahrlässigen, leichtfertigen und sogar gewissenlosen Verstoß gegen seine Gutachterpflichten beruht (vgl. BGH Urteil vom 18.06.1962 (VII ZR 237/60) VersR 1962, 803).
  • BGH, 19.11.1964 - VII ZR 8/63

    Haftung des von einem Schiedsgericht beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 137/99
    b) § 410 ZPO ist, worauf der Senat vorsorglich hinweist, kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (BGH in st. Rspr., BGHZ 42, 313; 62, 54; Zöller/Greger, ZPO , 19. Aufl. § 410 , Rn. 4 m. w. N.).
  • BGH, 28.04.1982 - IVa ZR 312/80

    Haftung eines Sachverständigen für die Richtigkeit seines Gutachtens -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 137/99
    Ein solches Interesse wird zwar bei dem Verkäufer eines Grundstücks angenommen, der seinem Käufer ein Verkehrswertgutachten als Grundlage zur Kaufentscheidung unterbreitet (vgl. BGH NJW 1982, 2431 ); ein dahingehender Parteiwille ist indessen bei einer Veräußerung in der Zwangsversteigerung auszuschließen.
  • BGH, 24.10.1978 - VI ZR 67/77

    Fortsetzung eines Prozesses nach Konkurseröffnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 137/99
    Die Verfahrensregeln in der Zwangsversteigerung sollen grundsätzlich gewährleisten, dass das versteigerte Grundstück zu einem seinen Wert entsprechenden Gebot zugeschlagen und auf diese Weise eine wertrichtige Deckung der auf ihm ruhenden Lasten erreicht wird (BGH NJW 1979, 162).
  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 137/99
    Nach diesen Grundsätzen darf in den Fallgestaltungen der mittelbarer Stellvertretung, der sogenannten obligatorischen Gefahrentlastung und bei Obhut für fremde Sachen ein Anspruchsberechtigter den Schaden eines Dritten wie einen eigenen liquidieren (vgl. BGHZ 40, 91, 101 ff).
  • OLG Frankfurt, 21.07.1989 - 25 U 96/88

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung; Ausübung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 137/99
    Bedenkt man weiter, dass es sowohl im Interesse des am Versteigerungsverfahren beteiligten Schuldners als auch im Interesse der beteiligten Grundpfandgläubiger liegt, einen möglichst hohen Versteigerungserlös zu erzielen, um einerseits die Schuldtilgung zu erreichen und andererseits Forderungsausfälle möglichst zu vermeiden, so liegt es auf der Hand, dass dem vorgeschalteten Wertfestsetzungsverfahren nicht - auch - der Zweck zukommen kann, künftige Ersteher von, etwa überhöhten Angeboten abzuhalten (vgl. OLG Frankfurt/Main, NJW 1990, 1486 ).
  • BGH, 18.12.1973 - VI ZR 113/71

    Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 137/99
    b) § 410 ZPO ist, worauf der Senat vorsorglich hinweist, kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (BGH in st. Rspr., BGHZ 42, 313; 62, 54; Zöller/Greger, ZPO , 19. Aufl. § 410 , Rn. 4 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 24.06.2005 - 9 U 37/05

    Sachverständiger, falsches Gutachten, Haftung, Vereidigung, Falscheid

    Zwar dient § 163 StGB, der den fahrlässigen Falscheid unter Strafe stellt, auch dem Schutz des Privatvermögens (OLG Hamburg, OLGR 2001, Seite 57; OLG Brandenburg, MDR 2000, Seite 1076; OLG Düsseldorf, NJW 1986, Seite 2891).

    Sie muß das Gewicht einer Bekräftigung haben, sie muß über den bloßen Hinweis auf ein vergangenes Geschehen hinausgehen (OLG Brandenburg, MDR 2000, Seite 1076).

  • OLG Köln, 20.05.2005 - 20 U 133/04
    Die Beauftragung des Sachverständigen durch das Amtsgericht begründet ebenfalls keine Ansprüche unter dem Gesichtspunkt eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, da der gerichtlich bestellte Sachverständige nicht aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages tätig wird (Brandenburgisches OLG, MDR 2000, 1076; OLG Frankfurt, BauR 2000, 1521; OLG Celle, BauR 204, 1481).
  • LG Mainz, 25.09.2002 - 9 O 411/01

    Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung: Voraussetzungen einer Haftung aus § 826

    Voraussetzung für die Haftung eines Sachverständigen aus § 826 BGB für Schäden, die daraus entstanden sind, dass ein Dritter auf die Richtigkeit eines von ihm erstellten aber tatsächlich unrichtigen Gutachtens vertraut hat, ist zunächst die Feststellung von Umständen, die das Verhalten des Sachverständigen als Verstoß gegen die guten Sitten erscheinen lassen (vgl. OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Brandenburg WM 01, 1920, 1923).
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