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   KG, 01.08.2000 - 10 U 2817/99   

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https://dejure.org/2000,17399
KG, 01.08.2000 - 10 U 2817/99 (https://dejure.org/2000,17399)
KG, Entscheidung vom 01.08.2000 - 10 U 2817/99 (https://dejure.org/2000,17399)
KG, Entscheidung vom 01. August 2000 - 10 U 2817/99 (https://dejure.org/2000,17399)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 107
  • MDR 2001, 289
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • KG, 08.06.2006 - 15 W 31/06

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen nachträglicher Änderung einer

    Für die Frage, welche Gründe es rechtfertigen, an der gebotenen Objektivität des Richters zu zweifeln, kann nur ein objektiver Maßstab gelten (KG, MDR 2001, 107 f.).
  • OLG Naumburg, 18.01.2005 - 10 W 82/04

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund Erstattung einer

    Denn mit dem Entschluss, die Akten der Staatsanwaltschaft zur Prüfung zuzuleiten gibt er zu erkennen, dass er jedenfalls einen "Anfangsverdacht" annimmt (vgl. OLG Frankfurt MDR 1984, 1999; OLG Frankfurt MDR 1986, 943; HansOLG Hamburg MDR 1989, 1000; Brandenburgisches OLG MDR 1997, 779, 780; KG MDR 2001, 107, 108; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 22b; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 50; Knoche, Besorgnis richterlicher Befangenheit wegen der Veranlassung strafrechtlicher Schritte, in MDR 2000, 371, 372).

    Um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, sich bereits allein aufgrund des einseitigen Vorbringens einer Partei festgelegt zu haben, hat der erkennende Richter der Partei, die durch die Strafanzeige dem Verdacht ausgesetzt wird, eine Straftat begangen zu haben, daher in der Regel Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, und zwar vor der Erstattung der Strafanzeige (vgl. OLG Frankfurt MDR 1986, 943; OLG Hamm FamRZ 1992, 575; Brandenburgisches OLG MDR 1997, 779, 780; KG MDR 2001, 107, 108; Knoche MDR 2000, 371, 373; Vollkommer in Zöller, ZPO, a.a.O., § 42 ZPO Rdn. 22b).

  • OLG Naumburg, 02.06.2005 - 10 W 26/05

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Erstattung einer Strafanzeige

    Denn mit dem Entschluss, die Akten der Staatsanwaltschaft zur Prüfung zuzuleiten, gibt er zu erkennen, dass er jedenfalls einen "Anfangsverdacht" annimmt (vgl. OLG Frankfurt MDR 1984, 1999; OLG Frankfurt MDR 1986, 943; HansOLG Hamburg MDR 1989, 1000; Brandenburgisches OLG MDR 1997, 779, 780; KG MDR 2001, 107, 108; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 22b; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 50; Knoche, Besorgnis richterlicher Befangenheit wegen der Veranlassung strafrechtlicher Schritte, in MDR 2000, 371, 372; Nierwetberg, Strafanzeige durch das Gericht, in NJW 1996, 432, 435).
  • LG Bonn, 09.01.2014 - 5 T 110/13

    Ablehnung eines Richter wegen Befangenheit

    Es muss sich vielmehr um Gründe handeln, die nach Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG NJW 1990, 2457; KG Berlin MDR 2001, 107).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2009 - L 13 SF 5/09
    Ohne Erfolg ist ein Ablehnungsgesuch jedenfalls dann, wenn der Richter auf der Grundlage des gegenwärtigen Verfahrensstandes in angemessener Form einen - wenn auch ohne Umschweife abgefassten - Vorhalt macht, es bestehe der Verdacht einer Straftat, und mangels neuer Anhaltspunkte Strafanzeige erstattet (Nierwetberg in NJW 1996, Seite 432, 435 - "Strafanzeige durch das Gericht"; siehe auch KG Berlin, Beschluss vom 1. August 2000 - Az.: 10 U 2817/99 - zitiert nach juris, Rn. 5).
  • LG Berlin, 07.08.2012 - 94 O 118/11

    Verfahrensrecht - Vorbehalt eines Ordnungsgelds macht Richter nicht befangen!

    Trotz des Wortlauts von § 42 Abs. 2 ZPO, der nicht das Misstrauen einer bestimmten Person in Bezug nimmt, ist nach Sinn und Zweck der Vorschrift auf die Sicht einer durchschnittlichen, vernünftigen und besonnen handelnden Partei (Kammergericht in MDR 2001, Seite 107 mit weiteren Nachweisen) abzustellen.
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