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   OLG Hamm, 18.06.2001 - 17 U 167/99   

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https://dejure.org/2001,3090
OLG Hamm, 18.06.2001 - 17 U 167/99 (https://dejure.org/2001,3090)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.06.2001 - 17 U 167/99 (https://dejure.org/2001,3090)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juni 2001 - 17 U 167/99 (https://dejure.org/2001,3090)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Durchsetzung von Ansprüchen auf Zahlung werkgewährleistungsrechtlichen Kostenvorschusses für die Erneuerung von Balkongeländern an einer Wohnungseigentumsanlage; Voraussetzungen des Anspruchs einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem Bauträger ...

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sondervereinbarung einzelner Wohnungseigentümer mit Bauträger über Mängel am Gemeinschaftseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergleiche mit einzelnen Wohnungseigentümern über Mängel am Gemeinschaftseigentum sind unwirksam! (IBR 2001, 547)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vergleich einzelner Wohnungseigentümer über Gewährleistungsansprüche - wirksam? (IBR 2002, 262)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1110
  • NZM 2001, 1144
  • BauR 2001, 1765
  • ZfBR 2001, 475
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.02.1990 - VII ZR 269/88

    Geltendmachung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum durch einen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2001 - 17 U 167/99
    Soweit die Beklagte in einem nach Schluß der mündlichen Verhandlung überreichten Schriftsatz eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 15. Februar 1990 (VII ZR 269/88 in NJW 90, 1663) für ihre Rechtsauffassung reklamiert, ist dem entgegenzuhalten, daß diesem Fall ein anderer Sachverhalt zugrundegelegen hat, und zwar, daß der Mangel zum einen nicht behoben werden konnte und zum anderen keine Auswirkungen auf schützenswerte Interessen der Gemeinschaft hatte.
  • BGH, 30.04.1998 - VII ZR 47/97

    Aufforderung zur Nachbesserung am Gemeinschaftseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2001 - 17 U 167/99
    Soweit es um Gewährleistungsansprüche wegen Mängel am Gemeinschaftseigentum geht, ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 98, 2967) dem einzelnen Wohnungseigentümer versagt, mit dem Veräußerer eine Regelung über Minderung oder kleinen Schadensersatz (§§ 634, 635 BGB) zu treffen, wie es vorliegend die Kläger zu 2) und 3) mit der Beklagten getan haben, indem sie einen Nachlaß vom Kaufpreis für ihre Wohnungen ausgehandelt haben.
  • KG, 07.01.2004 - 24 W 210/02

    Wohnungseigentum: Gewährleistung hinsichtlich Mängeln am Gemeinschaftseigentum;

    Damit war dieser Vergleich gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft zunächst unwirksam (vgl. OLG Hamm MDR 2001, 1110 = NZM 2001, 1144).
  • OLG Dresden, 26.07.2007 - 10 U 2169/05
    Schließlich ist die Verfahrensakte des Landgerichts Halle (Az.: 9 O 456/00) zu Beweiszwecken beizuziehen, um festzustellen, ob in dem dortigen Verfahren zwischen dem Beklagten und der ursprünglichen Klägerin zu 8) auch streitgegenständliche Mängel verglichen worden sind, so dass bei Genehmigung des Vergleichs durch die Kläger gegebenenfalls eine Anrechnung im hiesigen Verfahren in Betracht käme (vgl. hierzu KG, IBR 2004, 511; OLG Hamm, BauR 2001, 1765).
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