Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 21.09.2000

Rechtsprechung
   OLG München, 09.10.2000 - 11 W 2451/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7841
OLG München, 09.10.2000 - 11 W 2451/00 (https://dejure.org/2000,7841)
OLG München, Entscheidung vom 09.10.2000 - 11 W 2451/00 (https://dejure.org/2000,7841)
OLG München, Entscheidung vom 09. Oktober 2000 - 11 W 2451/00 (https://dejure.org/2000,7841)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7841) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung einer Mahnanwaltsgebühr bei Vertretung durch Haupt- und Unterbevollmächtigte; Erstattungsfähigkeit der Mahngebühr bei Einschaltung von Verkehrsanwälten; Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten bei Einschaltung eines Unterbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit der Vergütung des auswärtigen Mahnanwalts bei Vertretung durch örtlichen Unterbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 112
  • FamRZ 2001, 500
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 30.07.1993 - 11 W 2050/93
    Auszug aus OLG München, 09.10.2000 - 11 W 2451/00
    Der Rechtsstreit betrifft den alltäglichen Geschäftsbetrieb der Klägerin, bei dem eine schriftliche Information des auswärtigen Prozeßbevollmächtigten ausgereicht hätte (vgl. Senat, MDR 1993, 1130 = JurBüro 1994, 228 ).
  • OLG München, 13.09.1982 - 11 WF 801/82
    Auszug aus OLG München, 09.10.2000 - 11 W 2451/00
    Sie können aber in Höhe der Kosten ersparter Informationsreisen der Partei zu erstatten sein (vgl. Senat, AnwBl 1982, 532; JurBüro 1993, 485 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.09.2000 - 3 U 268/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5958
OLG Stuttgart, 21.09.2000 - 3 U 268/99 (https://dejure.org/2000,5958)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.09.2000 - 3 U 268/99 (https://dejure.org/2000,5958)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. September 2000 - 3 U 268/99 (https://dejure.org/2000,5958)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5958) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berufung; Auskunftserteilung; Gebührenstreitwert; Klägerinteresse; Antragseinreichung; Gegenvorstellung

  • Judicialis

    GKG § 14 Abs. 1; ; ZPO § 3

  • rechtsportal.de

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Ellwangen/Jagst - O 55/99
  • OLG Stuttgart, 21.09.2000 - 3 U 268/99

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 112
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 11.08.1998 - 4 U 11/98

    Handelsvertreterrecht; Erteilung eines handelsrechtlichen Buchauszuges

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2000 - 3 U 268/99
    Die Entscheidungsgründe befassen sich zwar, soweit diese veröffentlicht wurden, regelmäßig nur mit dem Rechtsmittelstreitwert und damit der Zulässigkeit des Rechtsmittels; es ist aber davon auszugehen, dass auch der Gebührenstreitwert in entsprechender Höhe festgesetzt wurde (vgl. hierzu Schulte, Verurteilung zur Auskunftserteilung - Bemessung von Rechtsmittelbeschwer und Kostenstreitwert, MDR 2000, 805, 806; expressis verbis OLG Köln NJW-RR 1999, 833 Ls.).
  • BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvR 2726/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Wertbemessung des Beschwerdegegenstandes bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2000 - 3 U 268/99
    Die Literatur folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte (vgl. BGHZ 128, 85 - Großer Senat - ; BGH FamRZ 1999, 649; OLG Celle OLGR 1994, 57; OLG Düsseldorf OLGR 1994, 70, jeweils m.w.N.), die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG NJW 1997, 2229).
  • BGH, 11.07.1994 - II ZB 13/93

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2000 - 3 U 268/99
    Eine allgemeine Bemessungsregel für den Gebührenstreitwert läßt sich hieraus ebensowenig ableiten wie aus § 12 Abs. 1 Satz 1 GKG oder aus § 24 GKG (vgl. BGH NJW-RR 1994, 1145, 1149 - Vorlagebeschluß - Schulte aaO., 807).
  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2000 - 3 U 268/99
    Die Literatur folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte (vgl. BGHZ 128, 85 - Großer Senat - ; BGH FamRZ 1999, 649; OLG Celle OLGR 1994, 57; OLG Düsseldorf OLGR 1994, 70, jeweils m.w.N.), die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG NJW 1997, 2229).
  • OLG Hamm, 24.05.1993 - 17 U 84/92

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2000 - 3 U 268/99
    c) Der Senat ist deshalb der Auffassung, dass sich der Gebührenstreitwert der Berufung nicht nach der Beschwer der Beklagten, sondern dem Interesse des Klägers an der Erteilung der Auskunft richtet, im vorliegenden Fall also 100.000,-- DM beträgt (vgl. OLG Hamm JurBüro 1994, 494, 495, abl. Schneider/Herget Rn. 562a; OLG Celle, Beschluß v. 10.03.99 - 11 U 223/97; Schulte aaO., 807).
  • BGH, 04.11.1998 - XII ZB 87/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2000 - 3 U 268/99
    Die Literatur folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte (vgl. BGHZ 128, 85 - Großer Senat - ; BGH FamRZ 1999, 649; OLG Celle OLGR 1994, 57; OLG Düsseldorf OLGR 1994, 70, jeweils m.w.N.), die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG NJW 1997, 2229).
  • OLG München, 19.08.1993 - 6 U 3250/93

    Fantastische Vier, Die da

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2000 - 3 U 268/99
    Die Literatur folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte (vgl. BGHZ 128, 85 - Großer Senat - ; BGH FamRZ 1999, 649; OLG Celle OLGR 1994, 57; OLG Düsseldorf OLGR 1994, 70, jeweils m.w.N.), die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG NJW 1997, 2229).
  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R

    Verpflichtung des Krankenhauses zur Herausgabe medizinischer Unterlagen an den

    Ansonsten ist bei unverändertem Streitgegenstand der Streitwert der ersten Instanz maßgebend (OLG Stuttgart MDR 2001, 112; Schulte MDR 2000, 805).
  • KG, 29.05.2008 - 2 U 65/07

    Streitwert: Bemessung des Streitwerts bei einem Rechtsmittel eines zu einer

    Die Bemessung des Gebührenstreitwertes eines Rechtsmittels des Beklagten, welches dieser gegen ein ihn zur Auskunft verurteilendes Urteil einlegt, orientiert sich an dem Zeit- und Kostenaufwand, der dem Beklagten entstünde, wenn er die Auskunft erteilte (entgegen OLG Stuttgart, OLGR 2001, 19; zustimmend zu OLG Köln, OLGR 1999, 113).

    Der Senat folgt nicht der abweichenden Auffassung des OLG Stuttgart (OLGR 2001, 19), wonach bei der Bemessung des Gebührenstreitwertes stets auf das Interesse des Klägers an der Auskunfterteilung, d.h. auf den Bruchteil seines mit der Auskunft verfolgten Leistungsinteresses (vgl. Herget in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2006, § 3 Rdnr. 16 "Auskunft", m.Rspr.N.), abzustellen sei, und zwar auch dann, wenn - wie vorliegend - nicht der Kläger gegen ein sein Auskunftsbegehren abweisendes Urteil Rechtsmittel einlegt, sondern der Beklagte ein ihn zur Auskunft verurteilendes Urteil angreift.

  • OLG Frankfurt, 08.08.2008 - 24 U 80/08

    Gebühr des Rechtsanwalts: Gebührenstreitwert einer ohne Begründung eingereichten

    aa) Der Gesetzeswortlaut der für die Festsetzung des Gebührenstreitwerts maßgebenden Bestimmung in § 47 Abs. 1 Satz 2 GKG gebietet keine Anknüpfung an die materielle Beschwer, denn er unterscheidet nicht zwischen materieller und formeller Beschwer (vgl. dazu auch OLG Stuttgart, noch zu § 14 Abs. 1 Satz 2 GKG a. F., Beschluss vom 21.9. 2000, MDR 2001, 112f.).
  • OLG Brandenburg, 30.08.2022 - 3 W 60/21

    Auskunft über den Bestand eines Nachlasses; Beschwerde gegen eine

    Nach gelegentlich vertretener Ansicht soll für den Gebührenstreitwert des Rechtsmittelverfahrens nur das der Anfechtung unterliegende Klägerinteresse maßgeblich sein, so dass im Rechtsmittelverfahren des zur Auskunft verurteilten Beklagten der Gebührenstreitwert nicht seiner Beschwer, sondern dem (regelmäßig deutlich höheren) Angriffsinteresse des Klägers entsprechen soll (vgl. Elzer in Toussaint, Kostenrecht, 52. Auflage 2022, § 47 Rn. 14; Nissen/Elzer, MDR 2021, 1161; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.09.2000 - 3 U 268/99 - BeckRS 2000, 30132921).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht