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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.05.2001 - 3Z BR 97/01   

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https://dejure.org/2001,3134
BayObLG, 23.05.2001 - 3Z BR 97/01 (https://dejure.org/2001,3134)
BayObLG, Entscheidung vom 23.05.2001 - 3Z BR 97/01 (https://dejure.org/2001,3134)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Mai 2001 - 3Z BR 97/01 (https://dejure.org/2001,3134)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Vormundschaftsgericht; Genehmigung; Sterilisation; Schwangerschaftserwartung; Betreuung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einwilligung des Betreuers in Sterilisation der Betreuten

  • Judicialis

    BGB § 1905 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1905 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Sterilisation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sterilisation bei abstrakter Möglichkeit einer Schwangerschaft

Verfahrensgang

  • AG Ingolstadt - XVII 524/95
  • LG Ingolstadt - 1 T 1533/00
  • BayObLG, 23.05.2001 - 3Z BR 97/01

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 149
  • MDR 2001, 1170
  • FGPrax 2001, 159
  • FamRZ 2001, 1560
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 281/96

    Sterilisation der Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 23.05.2001 - 3Z BR 97/01
    Nicht zulässig ist dagegen eine "vorsorgliche" oder "vorbeugende" Sterilisation wegen der lediglich abstrakten Möglichkeit einer Schwangerschaft, wie etwa bei einer gemeinsamen Unterbringung der Betreuten mit Männern in einem Heim, aufgrund der allgemeinen Erwartung, dass eines Tages sexuelle Kontakte stattfinden, insbesondere Partnerschaften eingegangen werden (BayObLGZ 1997, 49/51; OLG Hamm BtPrax 2000, 168/169; Erman/ Roth § 1905 Rn. 15; Jürgens Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1905 BGB Rn. 8; Knittel § 1905 BGB Rn. 15; Soergel/Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1905 Rn. 21 f.; Staudinger/Bienwald § 1905 Rn. 47).

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 13a Abs. 2 Satz 1 FGG (vgl. BayObLGZ 1997, 49/53).

  • OLG Hamm, 28.02.2000 - 15 W 50/00

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Einwilligung in die Sterilisation

    Auszug aus BayObLG, 23.05.2001 - 3Z BR 97/01
    Nicht zulässig ist dagegen eine "vorsorgliche" oder "vorbeugende" Sterilisation wegen der lediglich abstrakten Möglichkeit einer Schwangerschaft, wie etwa bei einer gemeinsamen Unterbringung der Betreuten mit Männern in einem Heim, aufgrund der allgemeinen Erwartung, dass eines Tages sexuelle Kontakte stattfinden, insbesondere Partnerschaften eingegangen werden (BayObLGZ 1997, 49/51; OLG Hamm BtPrax 2000, 168/169; Erman/ Roth § 1905 Rn. 15; Jürgens Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1905 BGB Rn. 8; Knittel § 1905 BGB Rn. 15; Soergel/Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1905 Rn. 21 f.; Staudinger/Bienwald § 1905 Rn. 47).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 23.05.2001 - 3Z BR 97/01
    Die Würdigung von Sachverständigengutachten gehört zur freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und ist vom Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen die Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstößt (vgl. BayObLGZ 1993, 18/19 f.).
  • BayObLG, 26.08.1986 - BReg. 3 Z 119/86

    Zwangspflegschaft; Geschäftsunfähigkeit; Aufrechterhaltung; Anordnung

    Auszug aus BayObLG, 23.05.2001 - 3Z BR 97/01
    Der Tatrichter darf das Ergebnis eines Gutachtens gerade nicht kritiklos übernehmen, da er nur dann imstande ist, sich, wie geboten, ein eigenes Bild von der Richtigkeit der vom Gutachter gezogenen Schlüsse zu machen (vgl. etwa BayObLGZ 1986, 338/340).
  • LG Flensburg, 14.11.2019 - 5 T 100/19

    Betreuungssache: Voraussetzungen für die Bestellung eines

    Eine "vorsorgliche" Sterilisation aufgrund der allgemeinen Erwartungen, dass eines Tages Partnerschaften eingegangen werden und sexuelle Kontakte stattfinden, reiche nicht aus (vgl. zu alledem BayObLG, NJW 2002, 149, beck-online m. w. N.; auch Beschluss vom 15. Januar 1997 - 3Z BR 281/96 -, Rn. 16, juris; AG Grevenbroich, Beschluss vom 10. August 1994 - 3 XVII 23/93 A -, Rn. 1 - 2, juris; LG Fulda, Beschluss vom 17. März 2011 - 5 T 13/11 -, Rn. 12, juris; BeckOGK/Brilla, 1.10.2019, BGB § 1905 Rn. 28; Staudinger/Bienwald (2017) BGB § 1905, Rn. 83; Roth in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 1905 BGB, Rn. 14f.; Götz in Palandt, BGB-Kommentar, § 1905 BGB, Rn. 7; Jaschinski in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl. 2020, § 1905 BGB, Rn. 28; Bienwald in: Bienwald/Sonnenfeld/Harm, Betreuungsrecht, 6. Aufl. 2016, § 1905 BGB, Rn. 49; Jürgens/Jürgens, 6. Aufl. 2019, BGB § 1905 Rn. 8; BeckOK BGB/Müller-Engels, 51. Ed. 1.5.2019, BGB § 1905 Rn. 6; Schulz,/Hauß, Familienrecht, BGB § 1905 Rn. 7, beck-online; HK-BGB/Rainer Kemper, 10. Aufl. 2019, BGB § 1905 Rn. 4; Jurgeleit, Betreuungsrecht, BGB § 1905 Rn. 15, beck-online; MüKoBGB/Schwab, 7. Aufl. 2017, BGB § 1905 Rn. 21).

    Auch dass es zu solchen Kontakten künftig in der Einrichtung kommen wird, gibt es keine Anhaltspunkte (vgl. auch BayObLG, NJW 2002, 149, beck-online m. w. N.; auch Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 15. Januar 1997 - 3Z BR 281/96 -, Rn. 16, juris).

    Zu Recht nimmt das Amtsgericht darauf Bezug, dass in den Gesetzgebungsmaterialien ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass das allgemeine Risiko einer Vergewaltigung oder eines Missbrauchs keine Sterilisation rechtfertigt (BT-Drucks. 11/4528, S. 77; vgl. auch BayObLG, NJW 2002, 149, beck-online m. w. N.; Roth in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 1905 BGB, Rn. 14f; MüKoBGB/Schwab, 7. Aufl. 2017, BGB § 1905 Rn. 21).

  • LG Fulda, 17.03.2011 - 5 T 13/11

    Betreuung: Genehmigung der Einwilligung in eine Sterilisation eines Betreuten;

    Die nach den konkreten Umständen des Einzelfalls allein gegebene abstrakte Möglichkeit einer Schwangerschaft genügt nicht (BayObLG, Beschluss vom 23.05.2001 - 3 Z BR 97/01, Juris).

    Nicht zulässig ist aber eine vorsorgliche oder vorbeugende Sterilisation wegen der lediglich abstrakten Möglichkeit einer Schwangerschaft auf Grund der allgemeinen Erwartung, dass eines Tages bei einer gemeinsamen Unterbringung sexuelle Kontakte stattfinden können (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23.5.2001 - 3Z BR 97/01, Juris).

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 25.05.2001 - 15 WF 51/01   

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https://dejure.org/2001,9863
OLG Brandenburg, 25.05.2001 - 15 WF 51/01 (https://dejure.org/2001,9863)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.05.2001 - 15 WF 51/01 (https://dejure.org/2001,9863)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Mai 2001 - 15 WF 51/01 (https://dejure.org/2001,9863)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Auskunftserteilung über die Höhe der Einkünfte i.R.e. Klage auf Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt nach rechtskräftiger Scheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1569 § 1629 Abs. 3; ZPO § 114
    Zur Frage der Mutwilligkeit im Sinne des § 114 ZPO bei isolierter Geltendmachung von Folgesachen und zur Prozessstandschaft nach § 1629 Abs. 3 S. 1 BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1170
  • FamRZ 2001, 1712
 
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.05.2001 - 14 Wx 20/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4838
OLG Karlsruhe, 08.05.2001 - 14 Wx 20/01 (https://dejure.org/2001,4838)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.05.2001 - 14 Wx 20/01 (https://dejure.org/2001,4838)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Mai 2001 - 14 Wx 20/01 (https://dejure.org/2001,4838)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Namensänderung eines Kindes; Einbenennung; Leibliche Eltern; Stiefeltern; Gemeinsames Sorgerecht

  • Judicialis

    BGB § 1618 Satz 1; ; PStG § 30 a Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1618 S. 1; PStG § 30 a Abs. 1 S. 1
    Einbenennung des Kindes - gemeinsame Sorge der leiblichen Eltern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1170
  • MDR 2001, 1171
  • FGPrax 2001, 192
  • FamRZ 2002, 485
  • Rpfleger 2001, 545
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 30.01.2001 - 1Z BR 138/00

    Einbenennung eines Kindes bei gemeinsamer Sorge der leiblichen Eltern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.05.2001 - 14 Wx 20/01
    Indessen ist die genannte Vorschrift - wie die Vorinstanzen zutreffend ausgeführt haben - berichtigend dahin auszulegen, daß die Einbenennung eines unverheirateten Kindes auch dann möglich ist, wenn das Sorgerecht beiden Elternteilen gemeinschaftlich zusteht und der andere Teil der Namenserteilung zustimmt (ebenso OLG Hamm, FGPrax 2000, 235 ff. = StAZ 2000, S. 373 ff. = Rpfleger 2001, S. 77 f. = NJW-RR 2001, S. 505 f. = MDR 2001, S. 396 und BayObLG, FGPrax 2001, S. 77 f.).
  • OLG Hamm, 31.08.2000 - 15 W 195/00

    Zu den Voraussetzungen der Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.05.2001 - 14 Wx 20/01
    Indessen ist die genannte Vorschrift - wie die Vorinstanzen zutreffend ausgeführt haben - berichtigend dahin auszulegen, daß die Einbenennung eines unverheirateten Kindes auch dann möglich ist, wenn das Sorgerecht beiden Elternteilen gemeinschaftlich zusteht und der andere Teil der Namenserteilung zustimmt (ebenso OLG Hamm, FGPrax 2000, 235 ff. = StAZ 2000, S. 373 ff. = Rpfleger 2001, S. 77 f. = NJW-RR 2001, S. 505 f. = MDR 2001, S. 396 und BayObLG, FGPrax 2001, S. 77 f.).
  • AG Lemgo, 11.12.1998 - 8 F 336/98

    Berechtigung zur Änderung des Familiennamens von Kindern; Möglichkeit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.05.2001 - 14 Wx 20/01
    Dem vom AG Lemgo (FamRZ 1999, S. 1382) gegangenen und von Coester (aaO, Rnr. 8 zu § 1618) gebilligten, auf eine Gesetzesumgehung hinauslaufende Ausweg - Übertragung des Rechts zur Änderung des Namens als Teilbereich der elterlichen Sorge (§ 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB) - ist indessen die geradlinigere Lösung einer an Sinn und Zweck der Vorschrift orientierten berichtigenden Auslegung des § 1618 Satz 1 BGB vorzuziehen (vgl. OLG Hamm, aaO; BayObLG, aaO; auch: AG Düsseldorf, StAZ 2000, S. 21; Palandt/Diedrichsen, aaO, Rnr. 10 zu § 1618; Henrich/Wagnitz/Bornhofen, aaO, Rnr. 15 zu § 1618).
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