Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.09.2000 - 16 W 33/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3207
OLG Celle, 08.09.2000 - 16 W 33/00 (https://dejure.org/2000,3207)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.09.2000 - 16 W 33/00 (https://dejure.org/2000,3207)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. September 2000 - 16 W 33/00 (https://dejure.org/2000,3207)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3207) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Prozeßkostenhilfe: Zumutbarer Einsatz des durch Prozeßgewinn erworbenen Vermögens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 120 Abs. 4 S. 1
    Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse für die Prozesskostenhilfe aufgrund eines im Streitverfahren geschlossenen Vergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 230
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Bamberg, 29.01.1990 - 7 WF 16/90
    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2000 - 16 W 33/00
    Der Senat schließt sich jedoch der nahezu einhellig vertretenen Meinung an, dass bei einem späteren Vermögenserwerb gemäß dem Zweck der gesetzlichen Regelung - unberechtigte Zahlungen von der Staatskasse fernzuhalten oder eine nachträgliche Korrektur zu ermöglichen (BT-Drucks. 10/3054, S. 18) - auch die Anordnung einer sog. Einmalzahlung aus dem nachträglich erworbenen Vermögen möglich ist (so auch KG MDR 1990, 450; OLG Celle Rpfleger 1990, 263; OLG Bamberg, JurBüro 1990, 760/1307; 1991, 255; OLG Karlsruhe KostRspr.

    Jedenfalls dann, wenn aus dem Rechtsstreit, für dessen Durchführung Prozesskostenhilfe bewilligt wird, der klagenden Partei Zahlungen in der die Freibeträge erheblich übersteigenden Höhe zufließen, ist es der Partei zuzumuten, die auf sie entfallenden Kosten aus dem Vermögenserwerb zu bestreiten und dieses Geld nicht vorrangig anderweitig, ggf. auch zur Tilgung anderer Schulden einzusetzen (vgl. auch OLG Bamberg JurBüro 1990, 760).

  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2000 - 16 W 33/00
    Der Grundsatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind (Artikel 3 Abs. 1 GG), in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 Abs. 1 GG) gebieten es dem Staat, dafür zu sorgen, dass die Rechtsverfolgung oder -verteidigung einer Partei nicht durch Geldmangel unverhältnismäßig erschwert wird (BVerfG NJW 1967, 1267).
  • LAG Bremen, 26.01.1990 - 1 Ta 1/90

    Abschließende Vorschrift; Aufhebungstatbestände; Prozesskostenhilfebeschlüsse;

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2000 - 16 W 33/00
    Aus dieser Vorschrift lässt sich entgegen der Auffassung des LAG Bremen (JurBüro 1990, 1194) nicht ableiten, dass bei veränderten Verhältnissen die Anordnung von Vermögenszahlungen, die die Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe decken, nicht möglich wäre.
  • OLG Düsseldorf, 16.09.1993 - 3 WF 97/93
    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2000 - 16 W 33/00
    § 120 ZPO Nr. 124, OLG Köln AnwBl. 1993, 298; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1266; s. a. Zöller-Philippi, 21. Aufl., § 120 ZPO, Rn. 24; Stein-Jonas-Bork, 21. Aufl., § 120 ZPO, Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 19.08.1992 - 9 W 78/92

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Überprüfung der Raten nach Bewilligung von

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2000 - 16 W 33/00
    § 120 ZPO Nr. 124, OLG Köln AnwBl. 1993, 298; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1266; s. a. Zöller-Philippi, 21. Aufl., § 120 ZPO, Rn. 24; Stein-Jonas-Bork, 21. Aufl., § 120 ZPO, Rn. 23).
  • OLG Celle, 11.01.1990 - 18 WF 2/90
    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2000 - 16 W 33/00
    Der Senat schließt sich jedoch der nahezu einhellig vertretenen Meinung an, dass bei einem späteren Vermögenserwerb gemäß dem Zweck der gesetzlichen Regelung - unberechtigte Zahlungen von der Staatskasse fernzuhalten oder eine nachträgliche Korrektur zu ermöglichen (BT-Drucks. 10/3054, S. 18) - auch die Anordnung einer sog. Einmalzahlung aus dem nachträglich erworbenen Vermögen möglich ist (so auch KG MDR 1990, 450; OLG Celle Rpfleger 1990, 263; OLG Bamberg, JurBüro 1990, 760/1307; 1991, 255; OLG Karlsruhe KostRspr.
  • KG, 22.12.1989 - 7 W 7528/89

    Prozeßkostenhilfe; Änderung; Ratenzahlung; Rechtspfleger; Kläger; Zahlung

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2000 - 16 W 33/00
    Der Senat schließt sich jedoch der nahezu einhellig vertretenen Meinung an, dass bei einem späteren Vermögenserwerb gemäß dem Zweck der gesetzlichen Regelung - unberechtigte Zahlungen von der Staatskasse fernzuhalten oder eine nachträgliche Korrektur zu ermöglichen (BT-Drucks. 10/3054, S. 18) - auch die Anordnung einer sog. Einmalzahlung aus dem nachträglich erworbenen Vermögen möglich ist (so auch KG MDR 1990, 450; OLG Celle Rpfleger 1990, 263; OLG Bamberg, JurBüro 1990, 760/1307; 1991, 255; OLG Karlsruhe KostRspr.
  • BGH, 21.09.2006 - IX ZB 305/05

    Voraussetzungen der Änderung von Entscheidungen über Prozesskostenhilfe

    b) Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts (ebenso z.B. OLG Koblenz MDR 2005, 107; OLG Dresden ZIP 2004, 187, 188; OLG Celle MDR 2001, 230, 231; Musielak/Fischer, ZPO 4. Aufl. § 120 Rn. 16; einschränkend OLG Zweibrücken MDR 1997, 885, 886; aA OLG Bamberg JurBüro 1993, 232, 233) verlangen weder § 120 Abs. 4 ZPO noch § 115 Abs. 2 ZPO, § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO oder eine andere Vorschrift der Zivilprozessordnung, dass ein Kläger den Ertrag eines erfolgreichen Prozesses vorrangig zur Tilgung der von der Staatskasse vorfinanzierten Prozesskosten einsetzt.
  • OLG Bremen, 04.06.2007 - 4 WF 73/07

    Verwertbares Vermögen im Rahmen der PKH-Bewilligung - Abgrenzung zwischen

    Diese Grenzen sind auch im Rahmen der Überprüfung nach § 120 ZPO zu wahren (OLG Celle, MDR 2001, 230; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 120 Rn. 24; Musielak/Fischer, ZPO, 4. Aufl., § 120 Rn. 15, 16; Zimmermann, Prozesskostenhilfe - insbesondere in Familiensachen, 3. Aufl., Rn. 442).
  • OLG Celle, 24.05.2007 - 4 W 104/07

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung bereits bewilligter Prozesskostenhilfe; Wegfall der

    Die Ausführungen des Landgerichts, das bei seinem Beschluss eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. September 2005 (BGH, NJW-RR 2007, 628 = BGH, ZIP 2006, 2055 = BGH, ZInsO 2006, 1165) nicht berücksichtigt hat, war aufzuheben, weil es einen Grundsatz, nach dem der Ertrag eines erfolgreichen Prozesses vorrangig zur Deckung der von der Staatskasse verauslagten Prozesskosten einzusetzen ist (in diesem Sinne etwa OLG Celle, MDR 2001, 230; OLG Dresden, ZIP 2004, 187; OLG Koblenz, MDR 2005, 107), nicht gibt.
  • LAG Hamm, 10.04.2003 - 4 Ta 648/02

    Unzulässiger Vorbehalt späterer Entscheidung über Ratenzahlungen

    Gleiches gilt, wenn die PKH-Partei einen erheblichen Vermögenserwerb durch Realisierung der streitgegenständlichen Forderung (OLG Celle v. 08.09.2000 - 16 W 33/00, AGS 2001, 133 [von Eicken] = MDR 2001, 230 = OLGR Celle 2000, 335) oder durch Erfüllung eines im Streitverfahren abgeschlossenen Vergleichs (OLG Hamm v. 25.01.1993 - 11 W 50/92, FamRZ 1993, 1474 = JurBüro 1993, 687 [Mümmler] = OLGR Hamm 1993, 223).
  • OLG Frankfurt, 11.09.2003 - 5 WF 6/02
    Bei einem späteren Vermögenserwerb ist gemäß dem Zweck der gesetzlichen Regelung -Einsparungen im Bereich der Prozesskostenhilfe durch eine nachträgliche Korrektur zu ermöglichen, die Partei bei einer nachträglichen wesentlichen Veränderung der Verhältnisse an den Kosten zu beteiligen (vgl. Bundestagsdrucksachen 10/3054, 18; 10/6400, 48)- auch die Anordnung einer sogenannten Einmalzahlung aus dem nachträglich erworbenen Vermögen möglich (vgl. z.Bsp. OLG Frankfurt OLG Report 1998, 71; OLG Köln FamRZ 1999, 304,; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1266 und 1998, 837; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1543; OLG Celle MDR 2001, 230).

    Selbst wenn die im Vergleich vom 22.11.1999 festgelegten 35.000,- DM als eine Zahlung für Unterhalt nicht berücksichtigt werden und der in der Anlage 1) zum Schreiben vom 20.7.2000 aufgeführte Betrag von ca. 70.000,- DM nur von dem aus der Veräußerung des Hauses resultierenden Betrag abgesetzt wird, so verbleibt mit den ca. 210.000,- DM eine Summe, die sehr deutlich über der Freigrenze der §§ 88 Abs. 2 Nr. 8 BHSG, 1 Abs. 1 Nr. 1 BSHGVO liegt (vgl. dazu OLG Celle MDR 2001, 230; OLG Köln Rechtspfleger 1999, 402 und Anwaltsblatt 1993, 298).

  • OLG Frankfurt, 28.05.2003 - 5 WF 264/00
    OLG Frankfurt OLG Report 1998, 71 ; OLG Köln FamRZ 1999 304; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1266 und 98, 837; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1543; OLG Celle MDR 2001, 230).

    Der Betrag von 18.515,- DM stand bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht zur Verfügung und er liegt auch bei Berücksichtigung der im Verfahren insgesamt zu zahlenden Kosten von etwas unter 8.000,-- DM deutlich über der Freigrenze des § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG, 1 Abs. 1 Nr. 1 BSHGVO (vgl. dazu OLG Celle MDR 2001, 230; OLG Köln Rechtspfleger 99, 402 und Anwaltsblatt 93298).

  • OLG Celle, 16.08.2006 - 6 W 82/06

    Anforderungen an die Wesentlichkeit einer Änderung i.S.d. § 120 Abs. 4

    Der erkennende Senat schließt sich der Entscheidung des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 8. September 2000 (MDR 2001, 230 f) an, die einen im Wesentlichen gleichen Sachverhalt betraf und in der ausgeführt ist, dass grundsätzlich auch der Einsatz des neu erworbenen Vermögens für die Bestreitung der Prozesskosten zumutbar ist, und zwar ungeachtet etwa vorhandener Altschulden.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2012 - 3 Ta 144/12

    Prozesskostenhilfe - Nachprüfungsverfahren - Kraftfahrzeug als einzusetzendes

    Danach ist bei veränderten Verhältnissen die Anordnung einer sog. Einmalzahlung aus dem Vermögen zur Begleichung aller bereits fällig gewordenen Kosten möglich ( OLG Celle 08. September 2000 - 16 W 33/00 - MDR 2001, 230; Zöller ZPO 27. Aufl. § 120 Rn. 29 ).
  • OLG Bremen, 04.06.2007 - 4 WF 74/07

    Zugewinnausgleich - Hausratsverordnung und Güterrecht

    Diese Grenzen sind auch im Rahmen der Überprüfung nach § 120 ZPO zu wahren (OLG Celle, MDR 2001, 230; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 120 Rn. 24; Musielak/Fischer, ZPO, 4. Aufl., § 120 Rn. 15, 16; Zimmermann, Prozesskostenhilfe - insbesondere in Familiensachen, 3. Aufl., Rn. 442).
  • LSG Thüringen, 03.05.2005 - L 6 SF 121/05

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe, Erwerb von Vermögen nach der Bewilligung,

    Hat eine Partei nach der Bewilligung der PKH erhebliches Vermögen erworben, ist der Bewilligungsbeschluss dergestalt abzuändern, dass die Zahlung aller bereits fällig gewordenen Kosten aus dem nunmehr erworbenen Vermögen angeordnet wird (vgl. OLG Köln vom 22. Februar 2001 - Az.: 11 W 3/01 m.w.N, OLG Celle vom 8. September 2000 - Az.: 16 W 33/00 m.w.N., beide nach juris, Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Auflage 2002, Rdnr. 392, Philippi in Zöller, a.a.O., § 120 Rdnr. 24 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 29.06.2004 - 5 W 433/04

    Voraussetzungen der Geltendmachung von Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, wenn

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht