Rechtsprechung
OLG München, 30.11.2000 - 11 W 3051/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Anwaltsblatt
§ 104 ZPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 718
- MDR 2001, 414
- AnwBl 2001, 311
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 08.02.1996 - 11 W 749/96
Entscheidung über eine Kostenfestsetzung
Auszug aus OLG München, 30.11.2000 - 11 W 3051/00
Es gilt dann nicht der ansonsten anzuwendende Grundsatz, dass die Zinsen erst für die Zeit ab Eingang des nach dem Vergleichsabschluss gestellten Kostenfestsetzungsantrags festgesetzt werden, wenn die Kostengrundentscheidung des Gerichts durch einen nachfolgenden Prozessvergleich ersetzt wird und zwar selbst dann, wenn die Kostenvereinbarung des Prozessvergleichs ebenso lautet wie der frühere gerichtliche Kostenausspruch (Senat, MDR 1996, 532 = NJW-RR 1996, 703).
- BGH, 04.11.2020 - VII ZB 37/18
Zur Frage, ob der Kostengläubiger auf Grundlage des § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO …
Weder haben die Parteien die Kostengrundentscheidung von der prozessbeendenden Wirkung des Vergleichs ausgenommen noch eine Regelung getroffen, dass es ganz oder zumindest im Umfang von 93 % der Kosten bei der gerichtlichen Kostengrundentscheidung verbleiben soll (vgl. OLG München, Beschluss vom 30. November 2000 - 11 W 3051/00, MDR 2001, 414, juris Rn. 5 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Januar 1992 - 9 W 104/91, MDR 1992, 1007). - OLG Köln, 11.08.2008 - 2 Wx 26/08
Unwirksamer Kostenfestsetzungsbeschluss bei Änderung der Kostengrundentscheidung …
Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, entspricht es allgemeiner Ansicht und insbesondere der ständigen Rechtsprechung, daß ein Kostenfestsetzungsbeschluß - ohne daß es hierzu eines gesonderten Ausspruchs bedarf - wirkungslos wird, wenn die Kostengrundentscheidung, auf der er beruht, aufgehoben oder auch nur, und sei es selbst nur in geringem Maße, geändert wird (vgl. OLG Köln [17. Zivilsenat], OLG-Report 2006, 588; KG KG-Report 1993, 59; OLG Düsseldorf, JurBüro 1984, 286; OLG Frankfurt, MDR 1983, 941; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 2005, 328; OLG Karlsruhe, OLG-Report 2000, 185; OLG München, JurBüro 1982, 447; OLG München, MDR 2001, 414; LAG Düsseldorf, JurBüro 1987, 1232 [1233];… Giebel in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl. 2008, § 104, Rdn. 134;… Mathias in van Eicken, Kostenfestsetzung, 2006, Rdn. B 140; Mümmler, JurBüro 1982, 448;… Musielak/Wolst, a.a.O., § 104, Rdn. 40;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl. 2004, § 103, Rdn. 7 und 66;… Zöller/Herget, a.a.O., § 104, Rdn. 21, Stichwort "Wegfall des Titels"; vgl. auch BGH VersR 2007, 519). - BGH, 03.11.2011 - IX ZR 76/09
Zulassung der Revision zur Einheitlichkeitssicherung bei Rüge eines …
Hinsichtlich dieser Leistung bedeutet die Kostenregelung des Vergleichs vom 18. Oktober 2004 entgegen der Auffassung der Beklagten nicht notwendig einen Rechtsgrund, weil der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 29. Oktober 1993 durch die Aufhebung der Kostengrundentscheidung des landgerichtlichen Urteils vom 22. Juli 1993 in den Rechtsmittelverfahren gegenstandslos geworden ist (vgl. OLGR Karlsruhe 2000, 185; OLG München, NJW-RR 2001, 718; OLGR Hamm 2001, 236; OLGR Frankfurt 2005, 328; OLGR Köln 2006, 588;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 103 Rn. 7).Die damit entscheidungserhebliche Frage, ob durch den Vergleich vom 18. Oktober 2004 der Fortbestand des Kostenfestsetzungsbeschlusses vereinbart worden ist (vgl. hierzu OLG München, NJW-RR 2001, 718 f;… MünchKomm-ZPO/Giebel, 3. Aufl., § 104 Rn. 134;… Prütting/Gehrlein/Schmidt, ZPO, 3. Aufl., § 103 Rn. 7), betrifft nur den vorliegenden Einzelfall und begründet nicht die Zulassung der Revision.
- OLG Köln, 30.09.2013 - 17 W 78/13
Verzinsung von Erstattungsbeträgen aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss
Anders ist es dagegen dann, das heißt Zinsen können bereits ab Eingang des aufgrund des ersten Urteils gestellten Kostenfestsetzungsbeschlusses verlangt werden, wenn die Parteien im Vergleich vereinbaren, dass es bei der Kostenentscheidung der ersten Instanz verbleiben soll (OLG München NJW-RR 2001, 718;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O.;… Musielak/Lackmann, a.a.O.;… Prütting/Gehrlein/Schmidt, a.a.O.;… Zöller/Herget, a.a.O.). - OLG Celle, 29.02.2008 - 2 W 50/08
Kostenfestsetzung vor Ablauf einer Zahlungsfrist trotz eines eine vereinbarte …
Er teilt daher unmittelbar das Schicksal der Kostengrundentscheidung - Grundsatz der Akzessorität - (vgl. OLG München MDR 2001, 414. OLG Naumburg RPfleger 2002, 38. OLG Karlsruhe RPfleger 2000, 555). - OLG Frankfurt, 05.10.2004 - 5 WF 206/04
Ablösen eines Arrestbefehls durch Vergleich: Entfallen der Wirkung des …
Mit deren Wegfall - wie hier durch Abschluss des gerichtlichen Vergleichs - wird der Kostenfestsetzungsbeschluss (ungeachtet seiner Rechtskraft) gegenstandslos; er kann wegen seiner Akzessorietät zur Kostenentscheidung nicht ohne diese weiter existieren (…Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, Einf. §§ 103 -107, Rdn. 8, 10; vgl. ferner OLG München, MDR 2001, 414 mit weiteren Nachweisen, OLG Frankfurt am Main, RPfleger 1983, 456). - KG, 26.08.2019 - 19 W 90/19
Voraussetzungen für die Durchführung eines Kostenrückfestsetzungsverfahrens
Durch den Vergleich und die dadurch insgesamt hinfällig gewordene landgerichtliche Kostenentscheidung sind die auf der landgerichtlichen Kostenentscheidung basierenden Kostenfestsetzungsbeschlüsse wirkungslos geworden, da die Kostenfestsetzungsbeschlüsse in ihrem Bestand von der ihnen zugrunde liegenden Kostengrundentscheidung abhängen und diese nur hinsichtlich der Höhe der zu erstattenden Kostenbeträge ausfüllen (…vgl. MüKo-Schulz, ZPO 5. A, § 91 Rn. 46;… BGH v. 22.9.2015, X ZB 2/15, Rn. 14; KG v. 30.1.1976, 1 W 1197/75; OLG Frankfurt v. 6.6.1983, 20 W 158/83; OLG München v. 30.11.2000, 11 W 3051/00, dort auch zum abweichenden Fall eines die Kostenentscheidung aufrechterhaltenen Vergleichs;… BeckOK-Jaspersen, ZPO Stand 1.7.2019, § 103 Rn. 13).
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 12.10.2000 - 8 W 246/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BRAGO § 31 Abs. 1
Voraussetzungen für den Anfall einer Beweisgebühr bei Parteianhörung
Papierfundstellen
- MDR 2001, 414
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 03.03.2005 - 8 W 30/05
Erfallen der Beweisgebühr bei Parteianhörung
Ausweislich der Entscheidungsgründe des Berufungsurteils ging es dem Senat bei der außergewöhnlich umfangreichen Anhörung aber nicht um eine Klärung und Ergänzung offener Punkte im Parteivortrag, sondern es ist durch die Anhörung der Parteien gerade ein gegensätzlicher Parteivortrag zur Überzeugung des Gerichts geklärt worden - dies ist das Ziel einer Beweisaufnahme (vgl. Hans. OLG, Beschluss vom 12.10.2000, Az.: 8 W 246/00). - KG, 21.10.2002 - 27 W 340/02
Zum Entstehen der Beweisgebühr bei Anhörung einer Partei
Andererseits wird die Auffassung vertreten, dass es für den Anfall der Beweisgebühr ausreiche, wenn sich klare Anhaltspunkte dafür ergäben, dass das Gericht seine Überzeugung nicht nur unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlung gemäß § 286 ZPO, sondern gerade aus dem Inhalt der Angaben der Partei wie bei einer Parteivernehmung gemäß § 448 ZPO gebildet habe, wobei auch zu berücksichtigen sei, dass Sinn und Zweck der Beweisgebühr nach § 31 Abs. 1 Ziffer 3 BRAGO sei, dem Mehraufwand des Rechtsanwalts an Zeit, Tätigkeit und Verantwortung Rechnung zu tragen (OLG Hamm MDR 2001, 414; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 133).