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   OLG Schleswig, 31.10.2000 - 9 W 145/00   

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https://dejure.org/2000,2148
OLG Schleswig, 31.10.2000 - 9 W 145/00 (https://dejure.org/2000,2148)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31.10.2000 - 9 W 145/00 (https://dejure.org/2000,2148)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31. Oktober 2000 - 9 W 145/00 (https://dejure.org/2000,2148)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reisekosten; Anwaltskosten; Unterbevollmächtigter

  • Judicialis

    ZPO § 78; ; ZPO § 91 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78 § 91 Abs. 2
    Reisekosten des auswärtigen Anwalts - Abgleich mit Kosten eines Unterbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Kiel - 6 O 164/00
  • OLG Schleswig, 31.10.2000 - 9 W 145/00

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 537
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 31.07.2000 - 6 W 126/00

    Kostenerstattungsanspruch für Reisekosten

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.10.2000 - 9 W 145/00
    Diese Bestimmung ordnet einen Ausschluss der Erstattung von Reisekosten nur für den am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt an, nicht aber für einen dort zwar postulationsfähigen, aber bei einem anderen Amts- oder Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt (ebenso OLG Frankfurt MDR 2000, 1215).
  • OLG München, 06.04.2001 - 11 W 946/01

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten für einen auswärtigen

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  • OLG Nürnberg, 25.06.2001 - 12 W 1435/01

    Kostengünstige Prozessführung bei Verweisung an zuständiges Gericht -

    Eine solche Prozeßverlaufsprognose war der Beklagten nicht zuzumuten, zumal sie auch noch hätte abwägen müssen, ob nicht die Einschaltung eines Unterbevollmächtigten geboten wäre, da die Terminreisekosten eines am Prozeßgericht nicht zugelassenen aber postulationsfähigen Rechtsanwalts nur erstattungsfähig sind, wenn bei Einschaltung eines Unterbevollmächtigten keine geringeren Kosten entstanden wären (OLG Schleswig MDR 2001, 537, vgl. Bischof: Wegfall des anwaltlichen Lokalisationsprinzips - Kosten des Unterbevollmächtigten bzw. Terminsanwalts, MDR 2000, 1357).
  • OLG Jena, 08.11.2001 - 7 W 203/01

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten

    Das OLG Schleswig (OLG-Report 2001, 51) meint, die Reisekosten seien dann nicht zu erstatten, wenn die Beauftragung eines Unterbevollmächtigten geringere Kosten ausgelöst hätte.
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 10 W 96/01

    Zur Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten zu

    Diese Grundsätze hat der Senat mit Beschlüssen vom 21. Dezember 2000 (Az 10 W 112/00; veröffentlicht in OLGRep 2001, 102) und vom 15. März 2001 (Az 10 W 22/01) bestätigt (so im Grundsatz auch OLG Frankfurt am Main OLGRep 2000, 301 = MDR 2000, 1215 = JurBüro 2000, 587 mit zustimmender Anmerkung Enders sowie MDR 2001, 55; Schleswig Holsteinisches OLG OLGRep 2001, 51 = JurBüro 2001, 197 = MDR 2001, 537; KG JurBüro 2001, 257 = MDR 2001, 473; OLG Bremen OLGRep 2001, 337).
  • OLG Dresden, 03.09.2001 - WVerg 6/00

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Verfahrensbevollmächtigen im

    Die Auslegung von § 91 Abs. 2 ZPO ist seit der Aufgabe des Lokalisationsprinzips für den landgerichtlichen Zivilprozess zum 01.01.2000 schon im unmittelbaren Anwendungsbereich der Vorschrift umstritten (vgl. etwa OLG Frankfurt, JurBüro 2000, 587; OLG Schleswig JurBüro 2001, 197; OLG Düsseldorf - 10. Senat -, JurBüro 2001, 199 und 256; OLG Düsseldorf - 2. Senat -, JurBüro 2001, 255; Kammergericht JurBüro 2001, 257; a. A. OLG Karlsruhe, JurBüro 2001, 201; OLG Zweibrücken JurBüro 2001, 202; OLG Hamburg, JurBüro 2001, 203; OLG München MDR 2001, 773); das betrifft in besonderem Maße das Verhältnis von § 91 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz ZPO einerseits und § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO andererseits.
  • LAG Bremen, 08.06.2004 - 3 Ta 23/04

    Begrenzung erstattungsfähiger Kosten des auswärtigen Rechtsanwalts - Erstattung

    Teilweise werden die Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts für grundsätzlich erstattungsfähig gehalten (vgl. OLG Düsseldorf, JurBüro 2002 S,. 435), teilweise wird dies von besonderen Voraussetzungen abhängig gemacht, z.B. Ersparung einer Informationsreise (OLG München, JurBüro 201 S 224), teilweise werden die Reisekosten mit den Kosten für die Beauftragung eines Unterbevollmächtigten verglichen (OLG Schleswig-Holstein, JurBüro 2001 S. 197), teilweise werden die Reisekosten begrenzt auf die Entfernung zwischen Gerichtsort und Wohn- und Geschäftssitz der Partei (OLG Köln, JurBüro 2002 S. 426), teilweise wird strikt daran festgehalten, dass die Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts nicht zu erstatten sind (OLG Koblenz, JurBüro 2002 S. 290 und JurBüro 2002 S 202).
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2002 - 2 WF 125/01

    Kostenerstattung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der

    Nach der Neufassung von § 78 ZPO wird zum Teil die Auffassung vertreten, Reisekosten eines am Prozessgerichtes nicht zugelassenen Anwaltes seien nur erstattungsfähig, soweit bei Einschaltung eines Unterprozessbevollmächtigten keine geringeren Kosten entstanden wären (OLG Thüringen, MDR 2002, S. 723; OLG Schleswig, MDR 2001, S. 537), oder soweit durch sie andere (fiktive) Parteikosten erspart worden seien (OLG Karlsruhe, MDR 2001, S. 293).
  • OLG Schleswig, 04.11.2002 - 9 W 47/02

    Zur Erstattungsfähigkeit von Terminreisekosten auswärtiger Anwälte

  • OLG Karlsruhe, 11.07.2002 - 3A W 55/02

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des postulationsfähigen

  • OLG Koblenz, 02.08.2001 - 14 W 538/01

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2002 - 10 W 36/02

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • OLG Hamburg, 13.06.2002 - 8 W 132/02

    Reisekosten eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts

  • OLG Schleswig, 02.11.2001 - 9 W 150/01

    Prozesskostenhilfe: Reisekostenvergütung des beigeordneten Rechtsanwalts

  • KG, 23.01.2003 - 1 W 361/02

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten des

  • OLG Bamberg, 06.08.2001 - 1 W 39/01

    Kostenerstattung: Reisekosten des auswärtigen Anwalts

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