Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 22.11.2000

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 243/2000, 20 W 243/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1948
OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 243/2000, 20 W 243/00 (https://dejure.org/2001,1948)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.01.2001 - 20 W 243/2000, 20 W 243/00 (https://dejure.org/2001,1948)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Januar 2001 - 20 W 243/2000, 20 W 243/00 (https://dejure.org/2001,1948)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 BtÄndG, §§ 1 ff BtÄndG, § 1836 Abs 1 S 3 BGB, § 1836 Abs 1 S 4 BGB, § 1836 Abs 2 BGB
    Betreuungsverfahren: Gerichtliche Feststellung der berufsmäßigen Führung einer Betreuung in Übergangsfällen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung von Berufsvormündern ; Vergütungsfestsetzung; Vergütung eines Betreuers; Betreuerbestellungen; Berufsmäßigkeit; Feststellungsantrag; Weitere Beschwerde

  • Wolters Kluwer

    (Betreuungsverfahren: Gerichtliche Feststellung der berufsmäßigen Führung einer Betreuung in Übergangsfällen)

  • Wolters Kluwer

    (Betreuungsverfahren: Gerichtliche Feststellung der berufsmäßigen Führung einer Betreuung in Übergangsfällen)

  • Judicialis

    FGG § 56 g Abs. 1 Nr. 1; ; FGG § ... 56 g Abs. 1 Nr. 2; ; FGG § 56 g Abs. 5; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 18; ; BGB § 1908 i; ; BGB § 1836 Abs. 2; ; BGB § 1836 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 1908 i Abs. 1; ; BGB § 1836 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 1836 Abs. 1 Satz 4; ; BGB § 1836 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1836 Abs. 2 a. F.; ; BGB § 1836 Abs. 1 n. F; ; BGB § 1898 Abs. 1; ; BGB § 1836 a. F.; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsmäßige Führung der Betreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 794
  • MDR 2001, 756
  • FGPrax 2001, 76
  • FamRZ 2001, 790
  • Rpfleger 2001, 300
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 237/99

    Feststellung der berufsmäßigen Betreuung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 243/00
    Da die gerichtliche Anerkennung der berufsmäßigen Führung der Betreuung für die Vergütung des Betreuers nach §§ 1908 i, 1836 Abs. 2 BGB konstitutive Wirkung hat (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 34; HK-BUR Bauer/Deinert, § 1836 BGB Rn. 22), ist die diesbezügliche Feststellung oder deren Ablehnung mit einfacher und weiterer Beschwerde selbständig anfechtbar (so bereits Senatsbeschlüsse vom 29. Februar 2000 ­ 20 W 565/99 und vom 22. September 2000 ­ 20 W 246/2000; ebenso Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1836 Rn. 4; a. A. Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., Vorbem. vor §§ 65 ff FGG Rn. 145).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 243/00
    Insbesondere durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 01. Juli 1980 (NJW 1980, 2179) zur Entschädigung von Berufsvormündern war bereits vor Inkrafttreten des BtÄndG klargestellt, dass eine unentgeltliche Führung von Vormundschaften und Betreuungen nur dann in Betracht kommt, wenn dies dem Leitbild der echten Einzelbetreuung, die als allgemeine staatsbürgerliche Pflicht in der Freizeit zu erfüllen ist, entspricht.
  • OLG Frankfurt, 28.04.2003 - 20 W 422/02

    Betreuervergütung: Beginn der Ausschlussfrist für den Vergütungsantrag bei

    Darüber hinaus kommt eine berufliche Führung der Betreuung auch dann in Betracht, wenn zwar die qualitativen Anforderungen des § 1836 Abs. 1 Satz 4 BGB nicht erfüllt sind, für die Übertragung der Betreuung aber die berufliche Qualifikation des Betreuers maßgeblich ist und deren Übernahme nicht zur Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht als Ehrenamt oder auf Grund einer persönlichen Beziehung zum Betreuten, sondern im Rahmen einer neben- oder zweitberuflichen Tätigkeit erfolgt, wie dies insbesondere bei Rechtsanwälten häufig der Fall ist ( vgl. BVerfGE 54, 251; BayObLG FamRZ 1998, 187 und 1999, 462; OLG Köln FamRZ 1998, 1536; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 556; Senatsbeschluss vom 8. Januar 2001 - 20 W 243/00- in FamRZ 2001, 762; Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1836 Rn. 5 sowie Damrau/Zimmermann, a.a.O., § 1836 Rn. 18 jeweils m.w.N.).

    Da diese Feststellung konstitutive Wirkung hat ( vgl. BayObLG BtPrax 2000, 34 und 2001, 124; Senatsbeschluss vom 8. Januar 2001, FamRZ 2001, 790;HK-BUR/Bauer/Deinert, § 1836 BGB Rn. 22; MünchKomm/Wagenitz, a.a.O., § 1836 Rn. 7) kann der Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers nach § 1836 Abs. 2 BGB nicht entstehen, solange es an der Feststellung der Berufsmäßigkeit fehlt.

  • OLG Frankfurt, 26.08.2004 - 20 W 194/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Gerichtliche Feststellung der nicht mehr

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die mit dem BtÄndG zum 01. Januar 1999 in § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 1908 i Abs. 1 BGB neu eingeführte und bereits bei der Bestellung des Betreuers zu treffende Feststellung über die berufsmäßige Führung der Betreuung und ihre Ablehnung für den Betreuer bzw. den Betroffenen mit einfacher und weiterer Beschwerde anfechtbar sind (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1482; BayObLG FamRZ 2001, 1484; OLG Frankfurt am Main FamRZ 2001, 790 und FGPrax 2004, 122; Palandt/Diedrichsen, BGB, 63. Aufl., § 1836 Rn. 4).

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass für sogenannte Altfälle, in denen der Betreuer bereits vor dem 01. Januar 1999 bestellt worden war , die Nachholung der förmlichen Feststellung über die berufsmäßige Führung der Betreuung möglich ist und auch aus Klarstellungsgründen zweckmäßig und geboten sein kann (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 34; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2001, 794; Staudinger/Engler, BGB, 13. Bearb., § 1836 Rn. 52).

  • OLG Brandenburg, 27.11.2008 - 10 WF 167/08

    Verfahrenspflegschaft: Anspruch eines zum Verfahrenspfleger bestellten

    Ein Eingriff in seine Rechte, der ein Beschwerderecht nach § 19 FGG nach sich zieht, ist aber auch dann gegeben, wenn er zur Führung der Verfahrenspflegschaft grundsätzlich bereit ist, jedoch beanstandet, dass im Bestellungsbeschluss die Feststellung, er übe die Pflegschaft berufsmäßig aus, unterblieben ist (BGH, FamRZ 2006, 110, 114; BayObLG, FamRZ 2001, 868; OLG Frankfurt, FamRZ 2001, 790; Zimmermann, FamRZ 1999, 630, 632; Wagenitz/Engers, FamRZ 1998, 1273, 1274; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 BGB, Rz. 9; Jansen/Zorn, FGG, 3. Aufl., § 50, Rz. 90; Bauer, in: Salgo/Zenz/Fegert/Bauer/Weber/Zitelmann, a.a.O., Rz. 1267, 1331; Dodegge, in: Dodegge/Roth, Betreuungsrecht, 2. Aufl., Teil F, Rz. 71).

    Vielmehr ist, wenn, wie vorliegend, eine Rechtsanwältin zur Pflegerin bestellt worden ist, von einer berufsmäßigen Ausübung unabhängig von der Zahl der übernommenen Einzelfälle immer schon dann auszugehen, wenn der Aufgabenkreis zu ihrer Berufstätigkeit gehört (OLG Frankfurt, FamRZ 2001, 790; Bauer, a.a.O., Rz. 1273, jeweils unter Bezugnahme auf BT-Drucksache 13/10331, S. 41; vgl. auch Bienwald, Verfahrenspflegschaft, Rz. 328 einerseits, Rz. 764 ff. andererseits).

  • OLG Frankfurt, 10.01.2013 - 5 WF 215/11

    Vergütung des Berufsergänzungspflegers für Vertretung unbegleiteter

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob hier bei der Beschwerdeführerin ein Regelfall nach § 1 Abs. 1 S. 2 VBVG vorliegt, da bei einem Rechtsanwalt, der zum Ergänzungspfleger bestellt wurde, eine berufsmäßige Ausübung des Amtes vermutet werden kann, wenn der Aufgabenkreis des Amtes, wie hier, zu seiner Berufstätigkeit gehört (OLG Frankfurt FamRZ 2001, 790).
  • OLG Köln, 11.05.2001 - 16 Wx 77/01

    Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger

    Es ist daher angezeigt, die zu § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB geltenden Grundsätze entsprechend anzuwenden, also in "Altfällen", damit bei Verfahrenspflegschaften auch in solchen, in denen die Bestellung vor den beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 07.06.2000 erfolgt war, eine nachträgliche Feststellung für zulässig zu erachten und die (Zwischen-) Entscheidung hierüber als anfechtbar anzusehen, und zwar mit der einfachen Beschwerde (vgl. zu § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB: BayObLG FGPrax 20001, 79 und OLG Frankfurt FGPrax 2001, 76 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 31.03.2022 - 1 BvL 8/21

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Absatz 1 des Gesetzes

    Dies wäre jedoch geboten gewesen, denn nach fachrechtlich einhelliger Ansicht kann eine Berufsmäßigkeit nach § 1 Abs. 1 VBVG auch dann festgestellt werden, wenn die gesetzlichen Regelvoraussetzungen zwar nicht vorliegen, sich die berufsmäßige Führung der Betreuung aber daraus ergibt, dass der Betreuer gerade wegen seiner beruflichen Qualifikation bestellt wird, was bei der Bestellung von Rechtsanwälten immer der Fall ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 15 W 472/05 -, Rn. 16 ff.; KG, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 W 188/10 -, Rn. 9; ebenso Bauer, in: Bauer/Klie/Lütgens, HK Betreuungs- und Unterbringungsrecht, 72. EL Februar 2010, § 1 VBVG Rn. 9, 22 f.; Bienwald, in: Staudinger, BGB, Stand: 2020, § 1836 Rn. 70; Bohnert, in: BeckOGK, Stand: 1. Januar 2022, § 1 VBVG Rn. 28; Dodegge/Roth, Systematischer Praxiskommentar Betreuungsrecht, 5. Aufl. 2018, Teil F Rn. 77; Fröschle, in: MüKoBGB, 8. Aufl. 2020, § 1 VBVG Rn. 2 f.; Jaschinski, in: jurisPK-BGB, 9. Aufl. 2020, § 1 VBVG Rn. 10; Maier, in: Jurgeleit, Betreuungsrecht, 4. Aufl. 2018, § 1 VBVG Rn. 5; v. Crailsheim, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 6. Aufl. 2019, § 1 VBVG Rn. 4 f.; zur weitgehend gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 1836 Abs. 1 BGB in der bis zum 30. Juni 2005 geltenden Fassung OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. November 1999 - 3 W 232/99 -, Rn. 8 f.; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 8. Januar 2001 - 20 W 243/00 -, Rn. 2 ff.).
  • LG Bochum, 13.06.2013 - 7 T 84/13

    Nachträgliche Feststellung der berufsmäßigen Durchführung einer

    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts war bereits vor Inkrafttreten des Betreuungsrechts klargestellt, dass eine unentgeltliche Führung von Vormundschaften nur dann in Betracht kommt, wenn dies dem Leitbild der echten Einzelvormundschaft, die als allgemeine staatsbürgerliche Pflicht in der Freizeit zu erfüllen ist, entspricht (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2001, 790 ff.).
  • KG, 24.01.2006 - 1 W 172/05

    Vormundschaft: Wirksamkeit der Bestellung eines Vereinsbetreuers durch das

    Dies gilt u.a. für die Feststellung, dass die Betreuung beruflich geführt wird, §§ 1908i Abs. 1, 1836 Abs. 1 S. 2 BGB (OLG Frankfurt/Main, FamRZ 2001, 790; BtPrax 2003, 181).
  • OLG Brandenburg, 12.03.2012 - 11 Wx 17/11

    Betreuung: Möglichkeit der Abänderung eines die Berufsmäßigkeit der Betreuung

    BayObLG, Beschl. v. 01.02.2001 - 3Z BR 34/01, Rdn. 5, BayObLGZ 2001, 19 = NJW-RR 2001, 943; OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.11.2008 - 10 WF 167/08, Rdn. 6, NJOZ 2009, 513 = ZKJ 2009, 132; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 08.01.2001 - 20 W 243/00, Rdn. 1, OLG-Rp 2001, 80 = FGPrax 2001, 76; ferner: Staudinger/Bienwald, BGB, Neubearb.
  • OLG Köln, 08.05.2002 - 16 Wx 72/02

    Ausgestaltung des Verfahrens über die Vergütung eines Verfahrenspflegers;

    Diese (Zwischen-) Entscheidung ist als mit der einfachen Beschwerde anfechtbar anzusehen (vgl. zu der ähnlichen Problematik des § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB: BayObLG FGPrax 20001, 79 und OLG Frankfurt FGPrax 2001, 76 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LG Wuppertal, 01.10.2004 - 6 T 289/04
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 84/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2042
OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 84/00 (https://dejure.org/2000,2042)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.11.2000 - 11 U 84/00 (https://dejure.org/2000,2042)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. November 2000 - 11 U 84/00 (https://dejure.org/2000,2042)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zahlungsversprechen für nicht ehelichen Partner muß nicht notariell erfolgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 756
  • FamRZ 2001, 1608
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Hamm, 20.04.1999 - 29 U 186/98

    Zur Sittenwidrigkeit eines Partnerschaftsvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 84/00
    Zuwendungen im Rahmen einer nichtehelichen Partnerschaft, die von der Rechtsgemeinschaft seit langem nicht mehr als grundsätzlich sittenwidrig angesehen werden (vgl. BGH, NJW 1970, 1273 [1275]; MDR 1984, 820 = NJW 1984, 2150 [2151]; MDR 1986, 473 = FamRZ 1986, 145), begegnen unter sittlichen Gesichtspunkten insbesondere dann keinen Bedenken, wenn sie dem wirtschaftlich schwächeren Partner das finanzielle Risiko einer Weiterführung der gemeinsamen Beziehung abnehmen sollen (vgl. OLG Hamm, OLGR 1999, 341 [342]).

    Angesichts des primären Motivs der Parteien, der wirtschaftlich schwächeren Klägerin das finanzielle Risiko eines Scheiterns der Lebensgemeinschaft abzunehmen, reicht dies jedoch nicht aus, um der Vereinbarung den Charakter einer Vertragsstrafe und insoweit ein sittenwidriges Gepräge zu geben, zumal wegen des langjährigen Bestehens der Partnerschaft zusätzlich der Gesichtspunkt einer finanziellen "Abfindung" der Lebensgefährtin in Betracht zu ziehen ist (vgl. OLG Hamm, OLGR 1999, 341 [343] zu einem ähnlichen Zahlungsversprechen bei einer erst beabsichtigten Lebensgemeinschaft).

  • OLG Düsseldorf, 31.01.1997 - 7 U 59/96

    Unbenannte Zuwendungen bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 84/00
    Dass die Rechtsfigur der unbenannten Zuwendung auch auf nichteheliche Lebensgemeinschaften übertragbar ist, hat der Senat in seinem Beschluss vom 22.11.1996 (FamRZ 1997, 1113) zum Ausdruck gebracht (vgl. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1110); soweit dort ausgeführt ist, dass unbenannte Zuwendungen (Betreuungsleistungen) innerhalb einer nichtehelichen Gemeinschaft in der Regel nicht Gegenleistung einer Vermögensverfügung (Grundstücksübertragung) mit der Wirkung sein können, dass deren Unentgeltlichkeit im Sinne der §§ 516, 2325 BGB ausgeschlossen ist, liegt hier der Fall allerdings anders:.
  • OLG Hamm, 24.03.1987 - 29 U 196/86

    Eheähnliche Lebensgemeinschaft; Vereinbarung einer Abfindungssumme

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 84/00
    Den - möglicherweise rechtlich unzulässigen (OLG Hamm, NJW 1988, 2474; OLGR 1999, 341 [343]) - Charakter einer Vertragsstrafe, die an bestimmte Verhaltensweisen anknüpft und die freie personale Selbstbestimmung des Verpflichteten unzulässig einschränkt, hat die Zahlungszusage des Beklagten nicht.
  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 84/00
    Denn dass seine handschriftliche Zahlungszusage als Willenserkärung aufgefaßt werden konnte und von der Klägerin tatsächlich so verstanden worden ist, musste der Beklagte jedenfalls erkennen; da er sie nicht unverzüglich - nämlich spätestens in der Erwiderung auf den Prozesskostenhilfeantrag der Klägerin - wegen Irrtums angefochten hat (§§ 119 Abs. 1, 121 Abs. 1, 143 BGB), blieb sie als Willenserklärung wirksam (vgl. BGHZ 91, 324 [327 ff.] = NJW 1984, 2279 f.; BGHZ 109, 171 [177] = NJW 1990, 454 [456]).
  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 266/90

    Gütergemeinschaft als Schenkung an minderbemittelten Ehepartner

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 84/00
    Da für eine Schenkung die Einigung über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung (§ 516 Abs. 1 BGB) unentbehrlich ist, handelt es sich insbesondere bei unbenannten oder ehebezogenen Zuwendungen, die um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung oder Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft erbracht werden, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um keine Schenkungen (vgl. BGH, NJW 1972, 580; BGHZ 82, 227 = NJW 1982, 1093; BGH, NJW-RR 1990, 386; BGHZ 116, 167 [169f.] = NJW 1992, 564; BGHZ 116, 178 = NJW 1992, 558; BGHZ 129, 259 [263] = NJW 1995, 1889; NJW 1997, 2747).
  • OLG Köln, 22.11.1996 - 11 U 107/96
    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 84/00
    Dass die Rechtsfigur der unbenannten Zuwendung auch auf nichteheliche Lebensgemeinschaften übertragbar ist, hat der Senat in seinem Beschluss vom 22.11.1996 (FamRZ 1997, 1113) zum Ausdruck gebracht (vgl. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1110); soweit dort ausgeführt ist, dass unbenannte Zuwendungen (Betreuungsleistungen) innerhalb einer nichtehelichen Gemeinschaft in der Regel nicht Gegenleistung einer Vermögensverfügung (Grundstücksübertragung) mit der Wirkung sein können, dass deren Unentgeltlichkeit im Sinne der §§ 516, 2325 BGB ausgeschlossen ist, liegt hier der Fall allerdings anders:.
  • BGH, 16.09.1985 - II ZR 283/84

    Feststellungen über die Dauer von Vereinbarungen der Partner einer nichtehelichen

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 84/00
    Zuwendungen im Rahmen einer nichtehelichen Partnerschaft, die von der Rechtsgemeinschaft seit langem nicht mehr als grundsätzlich sittenwidrig angesehen werden (vgl. BGH, NJW 1970, 1273 [1275]; MDR 1984, 820 = NJW 1984, 2150 [2151]; MDR 1986, 473 = FamRZ 1986, 145), begegnen unter sittlichen Gesichtspunkten insbesondere dann keinen Bedenken, wenn sie dem wirtschaftlich schwächeren Partner das finanzielle Risiko einer Weiterführung der gemeinsamen Beziehung abnehmen sollen (vgl. OLG Hamm, OLGR 1999, 341 [342]).
  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 84/00
    Denn dass seine handschriftliche Zahlungszusage als Willenserkärung aufgefaßt werden konnte und von der Klägerin tatsächlich so verstanden worden ist, musste der Beklagte jedenfalls erkennen; da er sie nicht unverzüglich - nämlich spätestens in der Erwiderung auf den Prozesskostenhilfeantrag der Klägerin - wegen Irrtums angefochten hat (§§ 119 Abs. 1, 121 Abs. 1, 143 BGB), blieb sie als Willenserklärung wirksam (vgl. BGHZ 91, 324 [327 ff.] = NJW 1984, 2279 f.; BGHZ 109, 171 [177] = NJW 1990, 454 [456]).
  • BGH, 31.03.1970 - III ZB 23/68

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung der Oberlandesgerichte im FGG

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 84/00
    Zuwendungen im Rahmen einer nichtehelichen Partnerschaft, die von der Rechtsgemeinschaft seit langem nicht mehr als grundsätzlich sittenwidrig angesehen werden (vgl. BGH, NJW 1970, 1273 [1275]; MDR 1984, 820 = NJW 1984, 2150 [2151]; MDR 1986, 473 = FamRZ 1986, 145), begegnen unter sittlichen Gesichtspunkten insbesondere dann keinen Bedenken, wenn sie dem wirtschaftlich schwächeren Partner das finanzielle Risiko einer Weiterführung der gemeinsamen Beziehung abnehmen sollen (vgl. OLG Hamm, OLGR 1999, 341 [342]).
  • BGH, 23.04.1997 - XII ZR 20/95

    Ausgleich ehebezogener Zuwendungen

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 84/00
    Da für eine Schenkung die Einigung über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung (§ 516 Abs. 1 BGB) unentbehrlich ist, handelt es sich insbesondere bei unbenannten oder ehebezogenen Zuwendungen, die um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung oder Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft erbracht werden, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um keine Schenkungen (vgl. BGH, NJW 1972, 580; BGHZ 82, 227 = NJW 1982, 1093; BGH, NJW-RR 1990, 386; BGHZ 116, 167 [169f.] = NJW 1992, 564; BGHZ 116, 178 = NJW 1992, 558; BGHZ 129, 259 [263] = NJW 1995, 1889; NJW 1997, 2747).
  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90

    Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung

  • BGH, 17.01.1990 - XII ZR 1/89

    Abgrenzung von Schenkung und ehebedingter Zuwendung; Rückforderung wegen Wegfalls

  • BGH, 26.11.1981 - IX ZR 91/80

    Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten

  • BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94

    Ermittlung des Anfangsvermögens bei Zuwendungen der Schwiegereltern

  • BGH, 12.01.1984 - III ZR 69/83

    Sittenwidrigkeit einer Zuwendung unter Lebenden aus sexuellen Motiven

  • BGH, 07.01.1972 - IV ZR 231/69

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen

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