Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 31.08.2000

Rechtsprechung
   BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99   

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BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99 (https://dejure.org/2000,506)
BAG, Entscheidung vom 11.10.2000 - 5 AZR 122/99 (https://dejure.org/2000,506)
BAG, Entscheidung vom 11. Oktober 2000 - 5 AZR 122/99 (https://dejure.org/2000,506)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 611; ; BGB § ... 612 Abs. 1; ; Bundes-Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer in den Unternehmen der Deutschen Entsorgungswirtschaft vom 16. September 1996 § 4; ; Bundes-Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer in den Unternehmen der Deutschen Entsorgungswirtschaft vom 16. September 1996 § 6; ; Bundes-Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer in den Unternehmen der Deutschen Entsorgungswirtschaft vom 16. September 1996 § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611, 612 Abs. 1; Bundes-Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer in den Unternehmen der Deutschen Entsorgungswirtschaft vom 16. 9. 1996 §§ 4, 6, 15
    Waschen und Umkleiden regelmäßig keine zu vergütenden Hauptleistungspflichten i. S. des § 611 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ohne ausdrückliche Regelung müssen Umkleide- und Waschzeiten von Müllmännern nicht vergütet werden - Vergütung darf nicht im Sinne von § 612 Abs. 1 BGB erwartet werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 96, 45
  • MDR 2001, 396
  • NZA 2001, 458
  • BB 2001, 473
  • DB 2001, 543
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZR 934/93

    Umkleiden als Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99
    Es drohen bei der entsprechenden Verrichtung auch nach Ausschöpfung der Höchstarbeitszeitgrenzen keine Gefahren, denen durch Einbezug in die gesetzliche Arbeitszeit vorzubeugen wäre (vgl. BAG 22. März 1995 - 5 AZR 934/93 - BAGE 79, 312, 318).

    a) Teile des Schrifttums bejahen dies mittelbar dadurch, daß sie diese Tätigkeiten immer dann für vergütungspflichtig halten, wenn sie notwendig im Betrieb erfolgen (so Buschmann/Ulber aaO § 2 Arbeitszeitgesetz Rn. 10 mwN; Grimberg Anm. zu BAG 22. März 1995 - 5 AZR 934/93 - AiB 1995, 533, 534; Heilmann Anm. zu Arbeitsgericht Stralsund 6. April 1998 - 1 Ca 23/98 - AiB 1998, 477, 478; wohl auch Busch BB 1995, 1690, 1691).

    b) Wiese (Anm. zu BAG 22. März 1995 - 5 AZR 934/93 - SAE 1996, 369, 373) definiert "Arbeit" unter Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als Tätigkeit, die der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient, und sieht diese Voraussetzung nicht bereits beim Umkleiden und Waschen als erfüllt an.

    Im Urteil vom 22. März 1995 ( - 5 AZR 934/93 - aaO) hat der Senat geprüft, ob und inwieweit die Zeit des Umkleidens im Betrieb zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit zu rechnen sei.

  • LAG Hamm, 27.08.1998 - 4 Sa 1799/97

    Zeiten für Umkleiden und Duschen als vergütungspflichtige Arbeitszeit eines

    Auszug aus BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99
    Landesarbeitsgericht Hamm - 4 Sa 1799/97 -.

    5 AZR 122/99 4 Sa 1799/97.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 27. August 1998 - 4 Sa 1799/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 17.11.1966 - 5 AZR 225/66

    Überstundenvergütung bei einem leitenden Angestellten

    Auszug aus BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99
    a) Die Vergütungserwartung nach § 612 Abs. 1 BGB ist anhand eines objektiven Maßstabs unter Berücksichtigung der Verkehrssitte, der Art, des Umfangs und der Dauer der Dienstleistung und der Stellung der Beteiligten zueinander festzustellen, ohne daß es auf deren persönliche Meinung ankäme (BAG 17. November 1966 - 5 AZR 225/66 - BAGE 19, 126, 128; ErfK-Schlachter aaO Rn. 11).

    Stehen die dafür notwendigen Umstände aber fest und sind besondere, bisher nicht aufgeklärte Umstände des Einzelfalls, die der Beurteilung eine besondere Richtung geben könnten, nicht ersichtlich, so ist das Revisionsgericht nicht gehindert, die unterlassene Beurteilung selbst anzustellen (BAG 22. April 1998 - 5 AZR 478/97 - BAGE 88, 279, 286; BAG 17. November 1966 - 5 AZR 225/66 - aaO).

  • BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 656/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99
    Ihre Beurteilung ist in der Revisionsinstanz lediglich darauf hin zu überprüfen, ob sie nach Maßgabe der gesetzlichen Auslegungsregeln und anerkannten Auslegungsgrundsätze alle relevanten Umstände widerspruchsfrei gewürdigt und keine sachfremden Erwägungen einbezogen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 656/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 97; BAG 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53).
  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 478/97

    Zumutbare Ersatztätigkeit einer schwangeren Flugbegleiterin

    Auszug aus BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99
    Stehen die dafür notwendigen Umstände aber fest und sind besondere, bisher nicht aufgeklärte Umstände des Einzelfalls, die der Beurteilung eine besondere Richtung geben könnten, nicht ersichtlich, so ist das Revisionsgericht nicht gehindert, die unterlassene Beurteilung selbst anzustellen (BAG 22. April 1998 - 5 AZR 478/97 - BAGE 88, 279, 286; BAG 17. November 1966 - 5 AZR 225/66 - aaO).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.02.1987 - 13 (7) Sa 92/86

    Rücknahme und Entfernung von Abmahnungen aus Personalakten; Verstoß gegen

    Auszug aus BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99
    Es dient vorwiegend dem fremden Bedürfnis des Arbeitgebers, der den Arbeitnehmer ohne die entsprechende Ausrüstung nicht einsetzen dürfte (ähnlich LAG Baden-Württemberg 12. Februar 1987 - 6 Sa 195/85HD - AiB 1987, 246, 247).
  • BAG, 08.03.1961 - 4 AZR 71/59

    Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung - Bergarbeitern - Beschäftigung unter Tage -

    Auszug aus BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99
    Arbeit ist jede Tätigkeit, die der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (BAG 25. April 1962 - 4 AZR 213/61 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 6; BAG 8. März 1961 - 4 AZR 71/59 - BAGE 11, 25).
  • BAG, 25.04.1962 - 4 AZR 213/61

    Bezahlte Waschzeit - Chemische Industrie - Vergütung für geleistete Arbeit -

    Auszug aus BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99
    Arbeit ist jede Tätigkeit, die der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (BAG 25. April 1962 - 4 AZR 213/61 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 6; BAG 8. März 1961 - 4 AZR 71/59 - BAGE 11, 25).
  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Auszug aus BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99
    Ihre Beurteilung ist in der Revisionsinstanz lediglich darauf hin zu überprüfen, ob sie nach Maßgabe der gesetzlichen Auslegungsregeln und anerkannten Auslegungsgrundsätze alle relevanten Umstände widerspruchsfrei gewürdigt und keine sachfremden Erwägungen einbezogen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 656/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 97; BAG 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53).
  • BAG, 28.07.1994 - 6 AZR 220/94

    Beginn und Ende der Arbeitszeit - öffentlicher Dienst

    Auszug aus BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99
    Mit Urteil vom 28. Juli 1994 (- 6 AZR 220/94 - BAGE 77, 285) hat es ausdrücklich offengelassen, ob ein Arbeitnehmer, indem er sich umzieht, bereits "Arbeit" verrichtet.
  • ArbG Stralsund, 06.04.1998 - 1 Ca 23/98
  • BAG, 22.05.1980 - 2 AZR 577/78

    Vorstempeln - verhaltensbedingte Kündigung

  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 519/05

    Dienstreise - Arbeitszeit

    Nach ihr bestimmt sich, ob Sicherheit oder Gesundheit des Arbeitnehmers gefährdet sind, wenn durch die von ihm abverlangte Beschäftigung die höchstzulässige Grenze von zehn Stunden überschritten oder gegenläufig die Ruhezeit von elf Stunden unterschritten wird (vgl. BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 122/99 - BAGE 96, 45).
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11

    Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht

    An der in der Entscheidung vom 11. Oktober 2000 (- 5 AZR 122/99 - BAGE 96, 45) vertretenen Auffassung, der Arbeitgeber verpflichte sich zur Vergütung nur der eigentlichen Tätigkeit, hält der Senat nicht fest.
  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

    Die Vergütungserwartung ist deshalb stets anhand eines objektiven Maßstabs unter Berücksichtigung der Verkehrssitte, der Art, des Umfangs und der Dauer der Dienstleistung sowie der Stellung der Beteiligten zueinander festzustellen, ohne dass es auf deren persönliche Meinung ankäme (BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 122/99 - zu IV 4 a der Gründe, BAGE 96, 45) .
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.08.2000 - 15 W 195/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2999
OLG Hamm, 31.08.2000 - 15 W 195/00 (https://dejure.org/2000,2999)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.08.2000 - 15 W 195/00 (https://dejure.org/2000,2999)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. August 2000 - 15 W 195/00 (https://dejure.org/2000,2999)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1618 S. 1
    Zu den Voraussetzungen der Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die Einbenennung des Kindes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 505
  • MDR 2001, 396
  • FGPrax 2000, 235
  • FamRZ 2001, 568
  • Rpfleger 2001, 77
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Münster, 20.04.2000 - 5 T 240/00
    Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2000 - 15 W 195/00
    15 W 195/00 OLG Hamm 5 T 240/00 LG Münster 22 III 21-22/00 AG Münster.
  • OLG Hamm, 13.04.2000 - 15 W 75/00

    Gegenstand eines Verfahrens nach § 45 Abs. 2 S. 1 PStG; Beurkundungspflicht des

    Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2000 - 15 W 195/00
    Eine darüber hinausgehende gerichtliche Entscheidung ist verfahrensrechtlich unzulässig und unterliegt allein aus diesem Grunde der Aufhebung im Rechtsmittelverfahren (vgl. Senat StAZ 2000, 213).
  • OLG Köln, 13.07.2001 - 16 Wx 127/01

    Familien- und Erbrecht; Einbenennung eines Kindes

    Dies ist inzwischen einhellige obergerichtliche Rechtsprechung und wird auch im vorliegenden Verfahren von keinem der Beteiligten mehr in Frage gestellt (vgl. BayObLG StAZ 2001, 106 = FGPrax 2001, 77; OLG Oldenburg StAZ 2001, 67; OLG Hamm StAZ 2000, 373).
  • OLG Karlsruhe, 08.05.2001 - 14 Wx 20/01

    Einbenennung des Kindes - gemeinsame Sorge der leiblichen Eltern

    Indessen ist die genannte Vorschrift - wie die Vorinstanzen zutreffend ausgeführt haben - berichtigend dahin auszulegen, daß die Einbenennung eines unverheirateten Kindes auch dann möglich ist, wenn das Sorgerecht beiden Elternteilen gemeinschaftlich zusteht und der andere Teil der Namenserteilung zustimmt (ebenso OLG Hamm, FGPrax 2000, 235 ff. = StAZ 2000, S. 373 ff. = Rpfleger 2001, S. 77 f. = NJW-RR 2001, S. 505 f. = MDR 2001, S. 396 und BayObLG, FGPrax 2001, S. 77 f.).
  • OLG Frankfurt, 01.10.2001 - 20 W 293/01

    Einbenennung eines Kindes: Anwendbares Recht bei gemeinsamer Sorge der leiblichen

    Der Senat schließt sich jedoch der Auffassung des OLG Oldenburg (Beschluss vom 25. August 2000 ­ StAZ 2001, 67/68), des OLG Hamm (Beschluss vom 31. August 2000 ­ StAZ 2000, 373/374), des BayObLG (Beschluss vom 30. Januar 2001 ­ StAZ 2001, 106/107) und des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 08. Mai 2001 (OLG Report Karlsruhe/Stuttgart, 2001, 346-348) an, wonach im Wege einer berichtigenden Auslegung die Einbenennung auch bei gemeinsamer Sorge möglich ist, wenn der andere Elternteil der Namenserteilung in der Form des § 1618 Satz 5 BGB zustimmt.
  • OLG Nürnberg, 22.11.2001 - 7 UF 3534/01

    Name des Kindes; Namensänderung; Einbenennung; Zustimmung des Kindesvaters;

    Es kann dahinstehen, ob § 1618 S. 1 BGB unter Berufung auf die Gesetzgebungsgeschichte und ein sich daraus ergebendes Versehen des Gesetzgebers entgegen seinem an sich klaren und eindeutigen Wortlaut dahin verstanden werden kann, daß auch im Fall gemeinsamer elterlicher Sorge eine Einbenennung nach § 1618 BGB dann möglich ist, wenn beide Eltern damit einverstanden sind (so OLG Hamm, FamRZ 2001, 568), oder ob nicht bereits eine solche Interpretation die Grenzen einer zulässigen Auslegung überschreitet.
  • BayObLG, 30.01.2001 - 1Z BR 138/00

    Einbenennung eines Kindes bei gemeinsamer Sorge der leiblichen Eltern

    Der Senat hält jedoch in Übereinstimmung mit dem OLG Hamm (Beschluß vom 31.8.2000, StAZ 2000, 373/374) eine berichtigende Auslegung der Vorschrift für angezeigt.
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