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   OLG München, 01.06.2001 - 21 U 1608/01   

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https://dejure.org/2001,1777
OLG München, 01.06.2001 - 21 U 1608/01 (https://dejure.org/2001,1777)
OLG München, Entscheidung vom 01.06.2001 - 21 U 1608/01 (https://dejure.org/2001,1777)
OLG München, Entscheidung vom 01. Juni 2001 - 21 U 1608/01 (https://dejure.org/2001,1777)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebrauchtwagenkauf; Unfallwagen; Verschweigen eines Unfallschadens; Zusicherung von Eigenschaften; Arglistiges Verschweigen

  • verkehrsrechtsforum.de

    Eine "Unfallfreiheit" des Fahrzeugs gilt als zugesichert, wenn ein "kleiner Unfall" angegeben wurde.

  • Judicialis

    BGB § 459; ; BGB § 463; ; BGB § 477

  • RA Kotz

    Unfallfreiheit zugesichert - auch bei Angabe eines "kleinen Unfalls"?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 459, § 463, § 477
    Verschweigen bekannter Unfallschäden durch den Verkäufer eines Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rahmenschaden verschwiegen - Kauf rückgängig machen?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: Vorliegen eines Rahmenschadens

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtwagen: Verkäufer von Unfallwagen hat Offenlegungspflicht, ob nur Blechschaden vorliegt oder tragende Teile beschädigt sind

Verfahrensgang

  • LG München II - 5 O 2982/00
  • LG München I - 5 O 2982/00
  • OLG München, 01.06.2001 - 21 U 1608/01

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1407
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Oldenburg, 23.04.1987 - 8 U 206/86

    Kraftfahrzeug, Unfallfreiheit, Zusicherung, Bagatellschaden

    Auszug aus OLG München, 01.06.2001 - 21 U 1608/01
    Die Unterscheidung zwischen einem bloßen Blechschaden und einem Schaden an den tragenden Teilen stellt dabei für den Kauf eines Unfallwagens ein wesentliches Kriterium dar (OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 1268/1269; OLG Oldenburg NJW-RR 1987, 1269).

    Die vom Zeugen nach seiner Aussage gegebene Information ("Frontschaden, bei dem Windschutzscheibe, Motorhaube, Kotflügel und Radhaus betroffen waren") war deshalb arglistig und geeignet, den Kläger zum Kauf zu den vereinbarten Bedingungen zu bewegen (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 1987, 1269/1270, Reinking/Eggen, Der Autokauf, 7. Aufl, RdNr. 1873 mwN).

  • OLG Bamberg, 02.03.1994 - 8 U 91/93

    Inhalt der Erklärung: "Blechschaden" am Kfz

    Auszug aus OLG München, 01.06.2001 - 21 U 1608/01
    Unabhängig davon, ob der Rahmenschaden vollständig und fachgerecht behoben wurde, enthält diese Darstellung über die technischen Angaben hinaus zugleich die Zusicherung im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB, daß durch den Unfall keine weiteren wesentlichen Schäden entstanden waren (OLG Bamberg NJW-RR 1994, 1333).
  • BGH, 19.04.1991 - V ZR 22/90

    Erstattung von Aufwendungen des Käufers im Rahmen des Schadensersatzes wegen

    Auszug aus OLG München, 01.06.2001 - 21 U 1608/01
    Die "Rentabilitätsvermutung" (BGH NJW 1991, 2277/2278) gilt auch hier.
  • BGH, 05.07.1978 - VIII ZR 172/77

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Fehlens einer

    Auszug aus OLG München, 01.06.2001 - 21 U 1608/01
    b) DM 3.992,84 = Kosten des Privatgutachtens (BGH NJW 1978, 2241/2241).
  • OLG Frankfurt, 06.11.1986 - 1 U 134/85

    Nichtvorliegen eines Rahmenschadens; Zusicherung des Verkäufers; Blechschaden;

    Auszug aus OLG München, 01.06.2001 - 21 U 1608/01
    Die Unterscheidung zwischen einem bloßen Blechschaden und einem Schaden an den tragenden Teilen stellt dabei für den Kauf eines Unfallwagens ein wesentliches Kriterium dar (OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 1268/1269; OLG Oldenburg NJW-RR 1987, 1269).
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