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   OLG Hamm, 18.03.2002 - 22 U 156/01   

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https://dejure.org/2002,4271
OLG Hamm, 18.03.2002 - 22 U 156/01 (https://dejure.org/2002,4271)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.03.2002 - 22 U 156/01 (https://dejure.org/2002,4271)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. März 2002 - 22 U 156/01 (https://dejure.org/2002,4271)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Freigabe eines beim Amtsgericht wegen eines möglichen Schadensersatzanspruches hinterlegten Geldbetrages

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF
  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftet Verkäufer für Zusicherungen des Maklers?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Falsche mündliche Zusicherung des Maklers beim Grundstückskaufvertrag: Haftet Verkäufer? (IBR 2002, 444)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 486
  • MDR 2002, 1053
  • NZM 2003, 162
  • BauR 2002, 1563
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.09.1996 - V ZR 173/95

    Wirksamkeit eines Grundstückkaufvertrages in Bezug auf nicht vollständige

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2002 - 22 U 156/01
    Im Zuge von Vertragsverhandlungen muss der Verkäufer Fragen zu Umständen, die für den Kaufentschluss des anderen Teils von Bedeutung sind, richtig und vollständig beantworten (vgl. BGH NJW-RR 1997, 144).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2002 - 22 U 156/01
    Es obliegt nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes den Beklagten darzulegen und ggf. zu beweisen, dass die Kläger auch bei erfolgtem Hinweis den Kaufvertrag abgeschlossen hätten (vgl. BGH NJW 98, 302 [303]).
  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2002 - 22 U 156/01
    c) Die Beklagten können sich nicht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 21.12.2000 - V ZB 45/00 - (Kopie Bl. 132 ff d.A.) berufen.
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2002 - 22 U 156/01
    Dies rechtfertigt die Anwendung der §§ 166, 278 BGB (BGH MDR 1996, 788 = NJW 1996, 451).
  • OLG Celle, 01.08.2003 - 4 U 85/03

    Bindung des Verkäufers an einen Grundstückskaufvertrag ; Notarielle Beurkundung ;

    Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung (BGH NJW 1996, 451; OLG Hamm MDR 2002, 1053) war der Beklagte zu 2 nicht Verhandlungsgehilfe der Beklagten zu 1, sodass sich die Beklagte zu 1 Erklärungen des Beklagten zu 2 selbst dann nicht zurechnen lassen müsste, wenn sie entgegen den obigen Ausführungen als Täuschung zu werten wären.
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