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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.05.2001 - 13 W 20/01   

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https://dejure.org/2001,5194
OLG Köln, 25.05.2001 - 13 W 20/01 (https://dejure.org/2001,5194)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.05.2001 - 13 W 20/01 (https://dejure.org/2001,5194)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Mai 2001 - 13 W 20/01 (https://dejure.org/2001,5194)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 91a, 574
    Verfahrensrecht; Auslegung eines Begründungsverzichts als konkludenter Rechtsmittelverzicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 109
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 13.09.1999 - 13 W 55/99

    Auslegung eines Begründungsverzichts als konkludenter Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2001 - 13 W 20/01
    In einem solchen vorbehaltlosen Begründungsverzicht ist regelmäßig zugleich ein übereinstimmend erklärter Verzicht auf die sofortige Beschwerde nach § 91a Abs. 2 ZPO zu sehen (st. Rspr. des Senats, siehe Beschluss vom 13.09.1999 - 13 W 55/99 -, OLGR 2000, 472 = JMBl.NW 2000, 55 = MDR 2000, 472 mit abl. Bespr. Schneider in MDR 2000, 987).
  • BGH, 05.09.2006 - VI ZB 65/05

    Auslegung des Verzichts auf eine Begründung der dem Gericht nach

    Die vom Beschwerdegericht vertretene Ansicht entspricht einer verbreiteten Auffassung, wonach regelmäßig ein stillschweigender Rechtsmittelverzicht vorliegt, wenn die Parteien bei Abschluss eines Vergleichs dem Gericht die Kostenentscheidung unter Verzicht auf eine Begründung übertragen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 25. Juli 2002 - 20 W 11/02 - juris; OLG Köln MDR 2002, 109 f. und MDR 2000, 472; OLG Braunschweig MDR 2001, 1009; OLG Brandenburg NJW-RR 1995, 1212; OLG Hamm NJW-RR 1994, 1407; vgl. auch Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl. § 91a Rn. 37; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 515 Rn. 5).
  • OLG Hamm, 09.05.2005 - 18 W 8/05

    Kostenbechluss: Zur Frage, ob der Verzicht auf die Begründung der

    Nach anderer Auffassung in der Rechtsprechung beinhaltet hingegen ein Begründungsverzicht konkludent auch einen Verzicht auf ein Rechtsmittel (OLG Hamm (20. ZS) NJW-RR 1993, 827; (12. ZS) NJW-RR 1994, 1407; OLG Köln MDR 2000, 472 und MDR 2002, 109, jeweils zit. nach juris; OLG Braunschweig MDR 2001, 1009, zit. nach juris; OLG Celle Beschluss vom 25. Juli 2002 - 20 W 11/02 -, zit. nach juris).
  • OLG Celle, 25.07.2002 - 20 W 11/02

    Verfahrensrecht; Sofortige Beschwerde; Kostenregelung im Prozeßvergleich;

    Dies liegt bei einem Verzicht im Rahmen eines Vergleichs über die eigentliche Hauptsache auch nahe, weil die Parteien den Streit in der Sache nicht auf der Ebene der Anfechtung der Kostenentscheidung fortsetzen wollen (vgl. zu Vorstehendem insgesamt: OLG Köln MDR 2002, 109, 110 und MDR 2000, 472; OLG Braunschweig MDR 2001, 1009, 1010 m. abl.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 25.07.2001 - 1 U 40/01 - 11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11580
OLG Saarbrücken, 25.07.2001 - 1 U 40/01 - 11 (https://dejure.org/2001,11580)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.07.2001 - 1 U 40/01 - 11 (https://dejure.org/2001,11580)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. Juli 2001 - 1 U 40/01 - 11 (https://dejure.org/2001,11580)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zahlungsanspruch aufgrund eines Schuldanerkenntnisses; Konstitutives Schuldanerkenntnis; Widerruf eines Geständnisses; Rechtsschein einer mit einem Blankett versehenen und nachträglich vervollständigten Urkunde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 109
 
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