Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 12.06.2002

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   BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 399/02   

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https://dejure.org/2002,467
BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 399/02 (https://dejure.org/2002,467)
BVerfG, Entscheidung vom 12.08.2002 - 1 BvR 399/02 (https://dejure.org/2002,467)
BVerfG, Entscheidung vom 12. August 2002 - 1 BvR 399/02 (https://dejure.org/2002,467)
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Unklarer Prozeßvergleich

§ 611 BGB, § 1 BRAO, Anwaltshaftung: Fehler des Gerichts bei der Rechtsanwendung (vgl. das Haftungsprivileg des § 839 BGB) dürfen nicht dem Rechtsanwalt angelastet werden (entgegen Rechtsprechung des BGH) (obiter dictum)

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwalt - Anwaltsverschulden - Haftungsprozess - Vergleich - Abänderungsprozess - Unterhaltsleistungen - Scheidung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rechtskenntnis und -anwendung sind vornehmlich Aufgabe der Gerichte; Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 3 GG

  • Judicialis

    BRAO § 1; ; BRAO § ... 51; ; ZPO § 323; ; ZPO § 323 Abs. 1; ; ZPO § 323 Abs. 2; ; ZPO § 323 Abs. 3; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Haftung - zur Haftung von Anwälten für Fehler des Gerichts

  • RA Kotz

    Anwaltshaftung aufgrund unklarer Formulierung im Vergleich - Gerichtsfehler

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Neue verfassungsrechtliche Vorgaben für die Anwaltshaftung?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1
    Grenzen der Anwaltshaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    Art 12 GG, § 1 BRAGebO, § 51 BRAGebO

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 24 (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    GG Art. 12; BRAO §§ 1, 51
    Haftung von Anwälten für Fehler des Gerichts

Besprechungen u.ä. (3)

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Haftung - zur Haftung von Anwälten für Fehler des Gerichts

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 24 (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    GG Art. 12; BRAO §§ 1, 51
    Haftung von Anwälten für Fehler des Gerichts

  • olg-report.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung, RTF-Format (Word))

    Regress nach Vergleichsreue - Anwaltshaftung für Richterfehler?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2937
  • ZIP 2002, 1770
  • MDR 2002, 1339
  • FamRZ 2002, 1693
  • AnwBl 2002, 655
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 399/02
    Ferner sind die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung geklärt und ist entschieden, inwieweit Auslegung und Anwendung des Gesetzesrechts durch die Fachgerichte verfassungsrechtlich überprüft werden können (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 96, 375 ).

    b) Gemessen an den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen zur Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 85, 248 ) verstößt das angegriffene Urteil weder gegen das Willkürverbot noch enthält es Auslegungsfehler, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Berufsausübungsfreiheit, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen.

  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 399/02
    Ferner sind die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung geklärt und ist entschieden, inwieweit Auslegung und Anwendung des Gesetzesrechts durch die Fachgerichte verfassungsrechtlich überprüft werden können (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 96, 375 ).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 399/02
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass die anwaltliche Berufsausübung durch den Grundsatz der freien Advokatur gekennzeichnet ist, der einer staatlichen Kontrolle und Bevormundung grundsätzlich entgegensteht (vgl. BVerfGE 50, 16 ; 76, 171 ).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72

    Effektivität des Rechtsschutzes bei berufsgerichtlichen Sanktionen

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 399/02
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass die anwaltliche Berufsausübung durch den Grundsatz der freien Advokatur gekennzeichnet ist, der einer staatlichen Kontrolle und Bevormundung grundsätzlich entgegensteht (vgl. BVerfGE 50, 16 ; 76, 171 ).
  • BGH, 17.01.2002 - IX ZR 182/00

    Unterhalt - Anwaltsregress nach Mitwirkung am Unterhaltsvergleich

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 399/02
    gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Januar 2002 - IX ZR 182/00 -.
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 181/99

    Zu den Folgen einer unwirksamen Eheschließung

    Der von der Vertragsverletzung des Beklagten ausgehende Zurechnungszusammenhang ist - auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 12. August 2002 (NJW 2002, 2937) - nicht dadurch unterbrochen worden, daß das angerufene Familiengericht die Unwirksamkeit der Eheschließung ebenfalls übersehen hat.
  • BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 386/09

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Anwalts bei zivilrechtlicher Ahndung

    Die Hinweise des Bundesverfassungsgerichts auf die nicht schlechthin in jedem Fall gerechtfertigte Haftungsverschiebung zu Lasten des Rechtsanwalts im Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. August 2002 (1 BvR 399/02 -, NJW 2002, S. 2937 ) sind in diesem Zusammenhang zu sehen.
  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 142/05

    Rechtsstellung des anwaltlichen Beklagtenvertreters in einem Zivilprozess;

    Eine entsprechende Belehrungspflicht besteht jedenfalls hinsichtlich der formellen Voraussetzungen des Rechtsmittels (vgl. BGH, Urt. v. 6. Juli 1989 - IX ZR 75/88, WM 1989, 1826, 1827), bei ohne weiteres erkennbarer Divergenz zur höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 85, 252, 259 ff; BGH, Urt. v. 17. Januar 2002 - IX ZR 182/00, WM 2002, 513, 515) sowie in den Fällen, in denen der Fehler des Urteils auch darauf beruht, dass der Rechtsanwalt nicht sachgerecht gearbeitet, er das unrichtige Urteil also mitverschuldet hat (BGH, Urt. v. 17. Januar 2002, aaO; insoweit ausdrücklich zustimmend BVerfG NJW 2002, 2937, 2938).

    Eine solche Verpflichtung entspricht dem in § 1 Abs. 3 BORA zum Ausdruck gekommenen Selbstverständnis der Anwaltschaft und begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 76, 171, 187 f; BVerfG NJW 2002, 2937).

  • BGH, 17.09.2009 - IX ZR 74/08

    Verpflichtung eines Prozessbevollmächtigten zur Ausräumung eines

    Das Bundesverfassungsgericht hat in einer früheren Entscheidung ausgeführt, dass Rechtskenntnis und Rechtsanwendung vornehmlich Sache des Gerichts seien, während den Parteien und ihren Anwälten im Wesentlichen die Verantwortung hinsichtlich des unterbreiteten Sachverhalts und der Antragstellung obliege (BVerfG NJW 2002, 2937, 2938 ; vgl. dazu Zugehör NJW 2003, 3225 ff ).

    In einem solchen Fall kann der Zurechnungszusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Anwalts und dem Schaden des Mandanten nicht verneint werden (Henssler/Müller EWiR 2003, 165, 166 a.E.).

  • BGH, 29.06.2006 - IX ZR 76/04

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Geltendmachung von

    Im Prozess ist er verpflichtet, den Versuch zu unternehmen, das Gericht davon zu überzeugen, dass und warum seine Auffassung richtig ist (vgl. BGH, Urt. v. 17. Dezember 1987 - IX ZR 41/86, NJW 1988, 1079, 1080 f; v. 13. Februar 1992 - IX ZR 105/91, WM 1992, 701, 703; v. 21. September 1995 - IX ZR 228/94, WM 1996, 35, 40; v. 23. September 2004 aaO; zust. Henssler/Müller EWiR 2003, 165, 166; Jungk AnwBl. 2003, 104; kritisch BVerfG NJW 2002, 2937, 2938; Jaeger AnwBl. 2002, 655, 657).
  • BGH, 27.03.2003 - IX ZR 399/99

    Haftung des Berufungsanwalts für unterlassene Prüfung der Erfolgsaussichten einer

    a) Es kann zu den Aufgaben des Berufungsanwalts gehören, den Mandanten über die Möglichkeit und die Aussicht einer Revision zu beraten (BGH, Urt. v. 6. Juli 1989 - IX ZR 75/88, WM 1989, 1826, 1827; s. ferner BVerfG NJW 2002, 2937, 2938).
  • BGH, 24.10.2002 - III ZR 107/02

    Erwerb selbständigen Gebäudeeigentums aufgrund des öffentlichen Glaubens des

    Der Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. August 2002 (1 BvR 399/02 - NJW 2002, 2937) gibt keine Veranlassung zu einer anderen Beurteilung dieser vom Berufungsgericht mit Recht in Betracht gezogenen Pflichtverletzung des damaligen Berufungsanwalts der Kläger.
  • OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 3 U 13/07

    Gebäudeversicherung: Wahrung der Klagefrist bei Geltendmachung eines

    Er ist nicht verpflichtet, das Gericht auf dessen falsche Rechtsauffassung hinzuweisen (vgl. Bundesverfassungsgericht, 1. Senat, 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 12.08.2002, Az. 1 BvR 399/02).

    Dass der Beklagte entsprechend der gerichtlichen Aufforderung auf Einzahlung eines weiteren Kostenvorschusses verspätet reagiert und diesen tatsächlich eingezahlt hat, ist ohne Belang, da er schon vorher alles für die Zustellung Erforderliche getan hat, das Schreiben ohnehin an seinen Mandanten gerichtet war und die Parteien im Hinblick auf diese Verzögerung nichts vorgetragen haben (BVerfG NJW 2002, 2937; Fischer in Zugehör u.a., Handbuch d. Anwaltshaftung, 2. Auflage, Rdnr. 1024, 1028, 1030).

  • KG, 27.08.2007 - 12 U 24/07

    Anwaltshaftung: Unterlassener Hinweis eines Prozessbevollmächtigten auf geänderte

    Insoweit hat auch das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 12. August 2002 - 1 BvR 399/02 - NJW 2002, 2937) ausgeführt, dass Fehler der Richter - soweit möglich - im Instanzenzug zu korrigieren sind und der Rechtsanwalt verpflichtet ist, auf eine Korrektur des Fehlers im vorgesehenen Instanzenzug hinzuwirken.

    Der Senat folgt dem Bundesgerichtshof auch dahin, dass nach der Entscheidung des BVerfG, NJW 2002, 2937, Fehler des Gerichts allgemein die Ursächlichkeit pflichtwidrigen Verhaltens des Rechtsanwalts im Prozess nicht entfallen lassen (so BGH NJW 2003, 202).

    In dem hier vorliegenden speziellen Fall eines unterlassenen Hinweises des Anwalts auf die Rechtslage aufgrund neuer Verjährungsvorschriften mit komplizierter Übergangsregelung an das Gericht kann auch nicht außer acht gelassen werden, was das BVerfG, NJW 2002, 2937, so formuliert hat: "Die Gerichte sind verfassungsrechtlich nicht legitimiert, den Rechtsanwälten auf dem Umweg über den Haftungsprozess auch die Verantwortung für die richtige Rechtsanwendung zu überbürden.".

  • BGH, 14.10.2010 - IX ZR 4/10

    Rechtsanwaltshaftung: Bestimmung des Schadenseintrittszeitpunkts als

    Wie das Bundesverfassungsgericht in dem vorbezeichneten Beschluss ausgeführt hat (aaO Rn. 17), kann aus dem von der Nichtzulassungsbeschwerde angeführten Beschluss vom 12. August 2002 (BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats - 1 BvR 399/02, NJW 2002, 2937, 2938) nicht hergeleitet werden, dass die haftungsrechtliche Verantwortung von Verfassungs wegen ausschließlich den Gerichten übertragen sein soll.
  • OLG Hamm, 24.11.2004 - 20 U 115/04

    Leistung um den Umfang von Leistungen wegen Berufsunfähigkeit; Leistungsfreiheit

  • BGH, 17.05.2004 - II ZB 14/03

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Erkrankung des

  • OLG Hamm, 26.06.2006 - 15 W 213/05

    Zulässigkeit einer Anwalts-Aktiengesellschaft

  • LSG Baden-Württemberg, 04.12.2007 - L 5 KR 4105/07

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

  • OLG Hamm, 18.10.2007 - 28 U 49/07

    Zum Anspruch des Rechtsanwalts auf Vergütung aus einer konkludenten

  • BGH, 18.12.2002 - IX ZR 365/99

    Anwaltshaftung wegen unterlassener Belehrung über die Risiken der fristlosen

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2005 - 18 U 120/04

    Pflicht des Anwalts, gerichtlichen Fehlern entgegenzuwirken

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - 24 U 55/11

    Nach Prozessverlust: Belehrungspflicht des Rechtsanwalts?

  • OLG Schleswig, 22.04.2004 - 15 UF 38/04

    Versäumung der Berufungsfrist nach nicht rechtzeitiger Absetzung und Zustellung

  • BGH, 03.02.2005 - IX ZR 139/01

    Nichtannahme der Revision in einem Anwaltshaftungsprozess

  • OLG Hamburg, 22.07.2008 - 12 U 8/07
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.06.2002 - 8 W 118/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13222
OLG Hamburg, 12.06.2002 - 8 W 118/02 (https://dejure.org/2002,13222)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.06.2002 - 8 W 118/02 (https://dejure.org/2002,13222)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - 8 W 118/02 (https://dejure.org/2002,13222)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei Parteiwechsel auf Beklagtenseite

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1339
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 19.10.2006 - V ZB 91/06

    Anwaltsgebühren bei Parteiwechsel

    Danach wird der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit tätig, wenn er die beiden wechselnden Beklagten teilweise - sei es auch nur für kurze Zeit - nebeneinander vertritt (OLG Bamberg, JurBüro 1978, 696, 697; OLG Hamburg, MDR 2002, 1339; OLG Hamm, JurBüro 2002, 192, 193; OLG Karlsruhe, JurBüro 2001, 88, 89; OLG Köln, JurBüro 1998, 589; OLG München, Rpfleger 1996, 261; OLG Schleswig, JurBüro 1997, 584).
  • OLG Nürnberg, 14.01.2010 - 6 W 16/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungsgebühr bei Parteiwechsel; Berechnung des

    Hat der Kläger eine falsche Partei verklagt und "wechselt" er später den Beklagten aus, so fällt die Verfahrensgebühr für den Anwalt, der beide beklagten Parteien vertritt, nur einmal an, erhöht sich jedoch um 3/10 (BGH, aaO., Rn 17, zitiert nach juris; OLG Koblenz JurBüro 1985, 1822; OLG Hamburg MDR 2002, 1339; Gerold/Schmidt/ Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 18. Auflage, Nr. 1008 VV, Rn 98; soweit dort in Rn 112 in Verbindung mit Rn 76 der Fall der Rechtsnachfolge noch anders behandelt wird, nämlich wie das Eintreten eines Alleinerben in den Prozess anstelle des Erblassers - kein zusätzlicher Auftraggeber, weil der Rechtsanwalt zu keinem Zeitpunkt Erblasser und Erbe nebeneinander vertreten habe - dürfte es sich um ein Redaktionsversehen handeln, da in Rn 98 die Differenzierung nach gleichzeitiger Vertretung und nacheinander erfolgter Vertretung - auf die es nach der Meinung des Bundesgerichtshofs nicht ankommt - ausdrücklich aufgegeben wurde).
  • OLG Köln, 20.12.2005 - 17 W 289/05

    Kostenrecht, Verfahrensrecht

    Es tritt dann lediglich eine Erhöhung der Verfahrens-/Prozessgebühr nach Nummer 1008 VV RVG = § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO ein (OLG Hamburg MDR 2002, 1339; OLG Hamm JB 2002, 192; OLG Koblenz Kost.Rspr., § 6 BRAGO Nr. 169; Senat, Beschluss vom 08. Juli 1998 - 17 W 192/97 - = JB 1998, 589; OLG München Rpfleger 1996, 261; OLG Schleswig JB 1997, 584; Geroldt/Schmidt u.a., § 15 Rdn. 98; Hansens JB 1997, 568 f; Zöller/Herget, ZPO, 25. Auflage, § 91 Rdn. 13 "Parteiwechsel"; Zöller/Greger, § 263 Rdn. 32, jeweils m.w.N.).
  • OLG Dresden, 22.10.2009 - 3 W 940/09

    Rechtswirkungen der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels

    Über das Rechtsmittel hat der Senat in voller Besetzung zu entscheiden, weil der Vorsitzende der Zivilkammer, dem § 3 Abs. 3 AVAG die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel zuweist, nicht als Einzelrichter i.S.v. § 568 Abs. 1 S. 1 ZPO anzusehen ist (grundlegend OLG Stuttgart OLGR 2003, 102 und seither ständige Praxis aller Oberlandesgerichte).
  • OLG München, 29.12.2003 - 16 UF 1612/03

    Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgungskasse der Bayerischen

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  • OLG Nürnberg, 20.11.2003 - 3 W 3411/03

    Besetzung des OLG bei einem Beschwerdeverfahren gegen die Erteilung einer

    Der Senat teilt die vom Oberlandesgericht Stuttgart (Beschluss vom 6.9.2002 - Az.: 5 W 25/02, OLGR 2003, Seite 102 f.) und vom OLG Köln (siehe Beschluss vom 17.5.2002, Az.: 16 W 13/02, OLGR 2002, 344 ff.) vertretene Auffassung, dass hier der Senat und nicht der Einzelrichter zu entscheiden hat.
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