Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 25.06.2002

Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.06.2002 - 19 U 7/02   

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https://dejure.org/2002,1866
OLG Köln, 28.06.2002 - 19 U 7/02 (https://dejure.org/2002,1866)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.06.2002 - 19 U 7/02 (https://dejure.org/2002,1866)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Juni 2002 - 19 U 7/02 (https://dejure.org/2002,1866)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an Höhe von Verkehrssicherungspflichtmaßnahmen einer Betreiberin einer Karnevalsveranstaltung in der Kölnarena; Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf Fußbodenreinigung und Fußbodenbeschaffenheit; Frage nach der Beweisbarkeit der Kausaltät von ...

  • Judicialis

    StGB § 230; ; BGB § 31; ; BGB § 831; ; BGB § 847; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 1 a.F.; ; EGZPO § 26 Nr. 5

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Treppensturz auf nasser Treppe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 276 823; ZPO § 286
    Verbraucherrecht: Nicht jeder lacht auf der "Lachenden Kölnarena"; Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Massenveranstaltungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gestürzt wegen einer Bierlache auf dem Boden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 85
  • MDR 2002, 1370
  • ZMR 2003, 33
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.04.1978 - VI ZR 194/76

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde bei der Gestaltung eines Spielplatzes

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2002 - 19 U 7/02
    Dabei ist auch zu bedenken, daß, wer im Karneval eine solche Massenveranstaltung mit Alkoholkonsum besucht, bei der zwangsläufig auch Getränke auf den Boden geraten müssen, dies im gewissen Umfang auch auf eigene Gefahr hin tut und von der Beklagten keine 100% Sicherheit verlangt werden kann (vgl. OLG Hamm MDR 1978, 1022; Gaisbauer, VersR 1991, 1390; vgl. ferner BGH VersR 1978, 739 und 1980, 67; OLG Köln 1995, 356 und 1997, 1113).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2002 - 19 U 7/02
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem die Geschädigte alleine eine Treppe hinuntergegangen und dabei auf einer extrem glatten Treppenstufe zu Fall gekommen war, entschieden, der Beweis des ersten Anscheins spreche dafür, daß die nicht verkehrssichere extrem glatte Treppe für den Sturz ursächlich gewesen sei (s. BGH MDR 1994, 613 = NJW 1994, 945 = VersR 1994, 324).
  • BGH, 02.10.1979 - VI ZR 106/78

    Anforderungen an die Überwachung des Schwimmbetriebes in einer Schwimmhalle

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2002 - 19 U 7/02
    Dabei ist auch zu bedenken, daß, wer im Karneval eine solche Massenveranstaltung mit Alkoholkonsum besucht, bei der zwangsläufig auch Getränke auf den Boden geraten müssen, dies im gewissen Umfang auch auf eigene Gefahr hin tut und von der Beklagten keine 100% Sicherheit verlangt werden kann (vgl. OLG Hamm MDR 1978, 1022; Gaisbauer, VersR 1991, 1390; vgl. ferner BGH VersR 1978, 739 und 1980, 67; OLG Köln 1995, 356 und 1997, 1113).
  • OLG Köln, 13.07.1993 - 22 U 34/93

    Veranstaltung; Besucher; Halle; Eingangsbereich; Nässe ; Witterungsverhältnisse;

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2002 - 19 U 7/02
    d) Es kann letztlich dahingestellt bleiben, ob die Beklagte für die Veranstaltung 10 weitere Reinigungskräfte engagiert hat und diese im 15 - 20 minütigen Abstand Kontrollgänge ausgeführt und die erforderlichen Reinigungsmaßnahmen durchgeführt haben, da das vom Kläger vorgebrachte Unfallgeschehen hierdurch nicht hätte verhindert werden können: Der Unfall soll nach Ende der Veranstaltung passiert sein, als Tausende von Besuchern gleichzeitig zu den Ausgängen strömten, wobei viele Personen nicht ganz leere Bierfässer mit sich führten und dabei gleichzeitig Böden und Treppen mit auslaufendem Bier beschmutzten, so daß eine (rechtzeitige) Reinigung zwischen den Besucherströmen - auch nach dem Klagevorbringen - gar nicht möglich, jedenfalls nicht zumutbar gewesen wäre (s. OLG Köln VersR 1994, 1251).
  • OLG Köln, 24.04.1996 - 2 U 107/95

    Verkehrssicherungspflicht beim Betrieb eines Lebensmittelmarktes

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2002 - 19 U 7/02
    Kann der Schaden jedoch - wie hier - auf mehrere typische Schadensabläufe zurückzuführen sein, von denen nur einer zur Haftung der Beklagten führt, scheidet die Annahme eines Anscheinsbeweises zugunsten des Geschädigten aus, so daß diesen die volle Beweislast für den konkreten Schadensablauf trifft (s. Palandt-Heinrichs, 61. Aufl., Vor § 249 BGB, Rn. 164 m.w.N.; OLG Hamm VersR 1995, 187; OLG Köln VersR 1997, 1113).
  • OLG Hamm, 10.02.1994 - 27 U 198/93

    Anscheinsbeweis für die Ursächlichkeit dort vorhandener Verschmutzungen bei Sturz

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2002 - 19 U 7/02
    Kann der Schaden jedoch - wie hier - auf mehrere typische Schadensabläufe zurückzuführen sein, von denen nur einer zur Haftung der Beklagten führt, scheidet die Annahme eines Anscheinsbeweises zugunsten des Geschädigten aus, so daß diesen die volle Beweislast für den konkreten Schadensablauf trifft (s. Palandt-Heinrichs, 61. Aufl., Vor § 249 BGB, Rn. 164 m.w.N.; OLG Hamm VersR 1995, 187; OLG Köln VersR 1997, 1113).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Auch der Zu- und Abgang zu/von einer Veranstaltung unterliegt nämlich der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters bzw. des sicherheitsverantwortlichen Personals nach den beschriebenen Grundsätzen (vgl. etwa BGH, NJW 1990, 905; OLG Sachsen-Anhalt, NJW-RR 2014, 202; OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 26; OLG Köln, NJW-RR 2003, 85).
  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Auch der Zu- und Abgang zu/von einer Veranstaltung unterliegt nämlich der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters bzw. des sicherheitsverantwortlichen Personals nach den beschriebenen Grundsätzen (vgl. etwa BGH, NJW 1990, 905; OLG Sachsen-Anhalt, NJW-RR 2014, 202; OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 26; OLG Köln, NJW-RR 2003, 85).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 140/07

    Verkehrssicherungspflicht des Diskothekenbetreibers: Verunreinigung des Fußbodens

    Es gibt zwar Umstände, unter denen mit verschütteter Flüssigkeit oder sonstiger Feuchtigkeit am Boden gerechnet werden muss und Reinigungsmaßnahmen zeitweise unmöglich oder jedenfalls unzumutbar sind: Das ist etwa der Fall, wenn am Ende einer Karnevalsveranstaltung Tausende von Besuchern gleichzeitig zu den Ausgängen der Kölnarena strömen, viele nicht ganz leere Bierfässer mit sich führen und Böden und Treppen mit auslaufendem Bier beschmutzen (OLG Köln, NJW-RR 2003, 85), oder wenn zum Beginn einer Veranstaltung Hunderte von Besuchern von der feuchten Straße, auf der sich teilweise noch Schneereste befinden, in eine Halle strömen (OLG Köln, VersR 1994, 1251).
  • OLG Brandenburg, 15.01.2008 - 2 U 1/07

    Haftung des Veranstalters und des Straßenbaulastträgers wegen Verletzung der

    Denn der Kläger trägt gerade nicht vor, wegen erhöhten Publikumsaufkommens im Gedränge, aufgrund verschütterter Getränke (vgl. hierzu beispielsweise OLG Köln NJW-RR 2003, 85) oder gerade in der Veranstaltung liegender Besonderheiten gestürzt zu sein.
  • OLG Hamburg, 05.10.2004 - 9 U 141/03

    Verbindlichkeit von Abbuchungen aufgrund unverbindlicher

    Dies ist zwar möglich, wie beispielhaft die Entscheidung des OLG Hamm vom 7.10.2002 (NJW-RR 2003, 85 ff.) zeigt, doch sind die entsprechenden Voraussetzungen, unter denen dies angenommen werden kann, sehr eng.
  • OLG München, 14.12.2011 - 3 U 2512/11

    Verkehrssicherungspflicht: Nachweis der Kontrolle einer Treppe im Gastraum eines

    Mit der vom OLG Köln in NJW-RR 2003, Seite 85, beurteilten Situation, wo zahlreiche Besucher am Ende einer Veranstaltung gleichzeitig zu den Ausgängen des Veranstaltungsorts streben und eine Kontrollpflicht dem Veranstalter daraufhin, ob Böden und Treppen mit aus von den Besuchern mitgeführten, nicht ganz leeren Bierfässern auslaufendem Bier nicht beschmutzt werden, nicht auferlegt wurde, hat die vorliegende Fallkonstellation, in der es um eine kontinuierliche Kontrolle einer über einen längeren Zeitraum sich immer ergebenden Gefahrenlage auf der Treppe handelt, ersichtlich nichts zu tun.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.06.2002 - 9 U 36/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5454
OLG Hamm, 25.06.2002 - 9 U 36/02 (https://dejure.org/2002,5454)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.06.2002 - 9 U 36/02 (https://dejure.org/2002,5454)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - 9 U 36/02 (https://dejure.org/2002,5454)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 30
  • MDR 2002, 1370
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90

    Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2002 - 9 U 36/02
    Vielmehr stimmt der Senat der Berufung insoweit zu, als auf die Heimhaftung, um die es hier geht, die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für eine Beweislastumkehr im Rahmen der Arzt- und Krankenhaushaftung ( hierzu BGH,Urteil vom 18.12.1990, VersR 1991, 310) anwendbar sind.

    des Bundesgerichtshofs vom 18.12.1990 ( VersR 1991, 310 ) geklärt, ( § 543 Abs. 2 ZPO).

  • BGH, 17.12.1996 - XI ZR 41/96

    Annahme einer Beweislastumkehr aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2002 - 9 U 36/02
    Vielmehr unterliegt eine Beweislastumkehr strengen Voraussetzungen und ist nur in den von der Rechtsprechung entwickelten Fallgruppen möglich, weil das Prozeßrisiko kalkulierbar bleiben muß, ( BGH, Urteil vom 17.12.1996, NJW-RR 1997, 892 ).
  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04

    Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der

    Dementsprechend wird für vergleichbare Unfallhergänge auch in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte eine Beweislastumkehr abgelehnt (OLG Hamm NJW-RR 2003, 30, 31; OLG München aaO).
  • BGH, 14.01.2021 - III ZR 168/19

    BGH präzisiert Schutzpflichten von Pflegeheimen gegenüber demenzkranken Bewohnern

    Er hielt sich überwiegend allein in seinem Zimmer auf und musste nicht dauerhaft persönlich betreut und begleitet werden (siehe auch OLG Hamm, NJW-RR 2003, 30, 31; OLG München, VersR 2004, 618, 619; OLG Köln, VersR 2015, 1393, 1394; OLG Düsseldorf, VersR 2017, 501, 502 f; jeweils zu Schadensfällen außerhalb der unmittelbaren Risikosphäre des Heimträgers).
  • OLG Hamm, 18.10.2005 - 24 U 13/05

    Sturz eines Heimbewohners im Bereich des Heims - Obhutspflichten - Beweislast

    Soweit sich der Unfall bei einer konkreten Pflege- oder Betreuungsmaßnahme ereignet hat, die in den voll beherrschbaren Gefahrenbereich des Pflegeheimträgers fiel, können allerdings Beweiserleichterungen zugunsten der Klägerin bis hin zu einer Beweislastumkehr eingreifen, wovon auch der BGH (NJW 2005, 1937, 1938; NJW 2005, 2613, 2614; NJW 1991, 1540, 1541; ebenso der 9. Zivilsenat des OLG Hamm, NJW-RR 2003, 30) ausgeht.
  • KG, 02.09.2004 - 12 U 107/03

    Heimvertrag: Verkehrssicherungspflicht zum Schutz der Heimbewohner vor Schädigung

    Eine Beweislastumkehr zu Gunsten der Klägerin kommt daher nicht in Betracht (ebenso OLG Hamm, NJW-RR 2003, 30 f.; OLG München, VR 2004, 618; LG Essen, VR 2000, 893; LG Bonn, VR 2001, 521).
  • OLG Naumburg, 31.01.2007 - 6 U 98/06

    Haftung des Pflegeheimpersonals für den Unfall eines Heimbewohners

    Der vom 6. Zivilsenat des BGH entschiedene Sachverhalt betreffe einen Ausnahmefall, bei dem ein Patient gestürzt war, der von einer Krankenschwester im Krankenhaus zu einer Bewegungs- und Transportmaßnahme gerade zwecks Vermeidung eines Sturzes begleitet worden war (BGH, Urteil vom 28.04.2005 - III ZR 399/04; vgl. a. Urteil des 2. Zivilsenats des OLG Naumburg vom 31.03.2005 - 2 U 96/04 - Urteil des Senats vom 25.05.2005 - 6 U 82/04 - OLG Hamm NJW-RR 2003, 30, 31; OLG München VersR 2004, 618, 619).
  • KG, 25.05.2004 - 14 U 37/03

    Sturzunfall einer unter Betreuung stehenden Pflegeheimbewohnerin: Grenzen der

    Insbesondere basiert die Entscheidung nicht auf der streitigen Frage, in welchem Maße der Beklagten die Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der ihr obliegenden Pflichten oblegen hat (vgl. dazu BGH, Urt. v. 18.12.1990, NJW 1991, 1540; OLG Hamm, Urt. v. 25.06.2002, MDR 2002, 1370; OLG Dresden, Urt. v. 21.07.1999, NJW-RR 2000, 761), sondern allein auf der rechtlichen Würdigung des unstreitigen Sachverhalts, der mit den entschiedenen Fällen nicht vergleichbar ist.
  • LG Köln, 24.08.2011 - 7 O 64/10

    Zahlung von Kosten einer stationären Behandlung eines Versicherten;

    Dementsprechend wird für vergleichbare Unfallhergänge auch in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte eine generelle Beweislastumkehr abgelehnt, sondern eine solche nur in Sondersituationen angenommen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.02.2010 - 24 U 141/09, NJW-RR 2010, 1533; OLG Hamm, Urt. v. 25.06.2002 - 9 U 36/02, NJW-RR 2003, 30 (31); OLG München, Urt. v. 25.07.2003 - 27 U 237/03, VersR 2004, 618).
  • LG Mönchengladbach, 13.01.2010 - 6 O 370/08

    Schuldhafte Verletzung vertraglicher Pflichten aus einem Heimvertrag bei

    Dies setzt jedoch voraus, dass der Sturz entweder anlässlich einer konkreten Hilfsmaßnahme erfolgt oder aber eine geschuldete Hilfeleistung verabsäumt worden ist (vgl. BGH NJW 2005, 1937; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 30).
  • LG Itzehoe, 29.10.2009 - 7 O 246/08

    Beweislast bei Unfällen in Pflegeheimen; grobe Fahrlässigkeit

    Dementsprechend wird für vergleichbare Unfallhergänge auch in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte eine Beweislastumkehr abgelehnt (OLG Hamm NJW-RR 2003, 30, 31; OLG München aaO).
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