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   BGH, 17.09.2002 - XI ZB 9/02   

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https://dejure.org/2002,1304
BGH, 17.09.2002 - XI ZB 9/02 (https://dejure.org/2002,1304)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2002 - XI ZB 9/02 (https://dejure.org/2002,1304)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2002 - XI ZB 9/02 (https://dejure.org/2002,1304)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erhöhung der Vergleichsgebühr - Rechtsanwaltsgebühr - Berufung - Nicht anhängige Ansprüche - Streitgegenstand - Halbe Gebühr - Auftrag zur Prozessführung - Mandant

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergleichgebühr, - im Berufungsverfahren

  • Judicialis

    BRAGO § 11 Abs. 1; ; BRAGO § 23 Abs. 1; ; BRAGO § 32

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BRAGO § 11 Abs. 1; BRAGO § 23 Abs. 1; BRAGO § 32
    Keine Gebührenerhöhung bei Vergleich im Berufungsverfahren über nicht anhängige Ansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 11 Abs. 1 § 23 Abs. 1 § 32
    Erhöhung der Vergleichsgebühr im Berufungsverfahren; Beendigung des Auftrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwaltsrecht - Vergütung des Anwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    BGH kippt 19,5/10-Gebühr beim "Mehrvergleich"

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3712
  • MDR 2002, 1456
  • NJ 2003, 92
  • FamRZ 2003, 306
  • VersR 2004, 258
  • WM 2003, 101
  • BB 2002, 2304 (Ls.)
  • Rpfleger 2002, 652
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.12.2004 - XII ZB 94/04

    Festsetzung der Anwaltsgebühren für die Einbeziehung einer bislang nicht

    Ohne Erfolg beruft sich die Rechtsbeschwerde darauf, die Prozeßbevollmächtigten der Kläger hätten nicht erklärt, daß sie nicht beauftragt gewesen seien, die Protokollierung einer entsprechenden Einigung durch das Gericht zu beantragen; dies sei aber nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2002 (- XI ZB 9/02 - NJW 2002, 3712 f.) Voraussetzung, um das Entstehen der halben Prozeßgebühr gemäß § 32 BRAGO zu verneinen.
  • BAG, 04.02.2003 - 2 AZB 18/02

    Höhe der Gebühr nach § 23 Abs. 1 Satz 1 BRAGO

    Die hier vertretene Auffassung findet im übrigen ihre Bestätigung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der für im Berufungsverfahren "mitverglichene" Streitpunkte ohne weiteres 15/10 der vollen Gebühr ansetzt und lediglich die Erhöhung nach § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO ablehnt (17. September 2002 - XI ZB 9/02 - NJW 2002, 3712).
  • BGH, 09.10.2003 - VII ZB 9/02

    Höhe der Vergleichsgebühr bei Erledigung nicht anhängiger Ansprüche

    Die Vergleichsgebühr ist nicht nach § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO zu erhöhen, sofern im Berufungsverfahren ein Vergleich über nicht anhängige Ansprüche geschlossen wird (BGH, Beschluß vom 17. September 2002 - XI ZB 9/02, NJW 2002, 3712).
  • OLG Schleswig, 30.08.2004 - 9 W 141/04

    Zur Höhe der Anwaltsvergütung bei Vergleich auch über nicht anhängige Ansprüche

    Werden anlässlich eines Berufungsverfahrens nicht anhängige Ansprüche mitverglichen, so löst dies nach der mittlerweile ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH NJW 2002, 3712 f.; NJW-RR 2004, 429 f.) lediglich eine 15/10-Vergleichsgebühr aus, die nicht nach § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO zu erhöhen ist.
  • OLG Hamm, 31.07.2003 - 23 W 198/03

    Zum Umfang der Vergütung eines beigeordneten Anwalts aus der Staatskasse bei

    Ein höherer Betrag ist zu keinem Zeitpunkt eingeklagt gewesen (vgl. BGH NJW 2002, 3712 = MDR 2002, 1456 = AGS 2003, 60 = JurBüro 2003, 78).
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