Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 16.05.2001

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 12.11.2001 - 7 Ta 375/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2657
LAG Düsseldorf, 12.11.2001 - 7 Ta 375/01 (https://dejure.org/2001,2657)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.11.2001 - 7 Ta 375/01 (https://dejure.org/2001,2657)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. November 2001 - 7 Ta 375/01 (https://dejure.org/2001,2657)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Arbeitszeitreduzierung - Streitwert

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 12 Abs. 7 ArbGG Streitwert; § 3 ZPO
    Arbeitszeitreduzierung - Streitwert

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert einer Klage nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) auf Herabsetzung der Arbeitszeit; Zustimmung zur Verringerung der Arbeitszeit nach dem Ende des Erziehungsurlaubs; Grundlage für die Streitwertfestsetzung

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 12 Abs. 7 ArbGG Streitwert; § 3 ZPO
    Arbeitszeitreduzierung - Streitwert

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 12 Abs. 7; ZPO § 3
    Arbeitszeitreduzierung - Streitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 177
  • NZA-RR 2002, 103
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Berlin, 24.11.2000 - 7 Ta 6057/00

    Streitwert bei Klage des Arbeitnehmers auf Herabsetzung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.11.2001 - 7 Ta 375/01
    Der Streitwert einer Klage nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG - vom 21.12.2000 -BGBl. I S. 1966- auf Herabsetzung der Arbeitszeit ist auf 2 Monatseinkommen festzusetzen (siehe LAG Berlin MDR 2001, 636).

    Zutreffend weist das LAG Berlin (MDR 2001, 636) bezüglich der hier zugrundeliegenden Klage einer Arbeitnehmerin auf Herabsetzung der Arbeitszeit darauf hin, dass es sich insoweit um das Gegenteil einer Klage auf Schutz vor einer entsprechenden Änderungskündigung durch den Arbeitgeber handelt (vgl. für den Fall einer vom Arbeitnehmer erstrebten Vertragsänderung ebenso bereits Beschwerdekammer in JurBüro 1990, 1511).

  • ArbG Bonn, 20.06.2001 - 2 Ca 1414/01

    Verringerung und Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit nach § 8 TzBfG -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.11.2001 - 7 Ta 375/01
    Die Kammer hält nach alledem auch für Rechtsstreitigkeiten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG- an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (ebenso LAG Berlin a.a.O., im Ergebnis ähnlich wie hier: ArbG Stuttgart NZA 2001, 968,970 - Festsetzung unter 3 Monatseinkommen; ArbG Bonn NZA 2001, 973, 976 - Festsetzung auf 3 Monatseinkommen).
  • ArbG Stuttgart, 05.07.2001 - 21 Ca 2762/01

    Teilzeitbegehren - Entgegenstehende betriebliche Gründe

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.11.2001 - 7 Ta 375/01
    Die Kammer hält nach alledem auch für Rechtsstreitigkeiten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG- an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (ebenso LAG Berlin a.a.O., im Ergebnis ähnlich wie hier: ArbG Stuttgart NZA 2001, 968,970 - Festsetzung unter 3 Monatseinkommen; ArbG Bonn NZA 2001, 973, 976 - Festsetzung auf 3 Monatseinkommen).
  • LAG Düsseldorf, 07.08.1990 - 7 Ta 250/90

    Streitwert: Klage auf inhaltliche Abänderung eines Arbeitsvertrags

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.11.2001 - 7 Ta 375/01
    Zutreffend weist das LAG Berlin (MDR 2001, 636) bezüglich der hier zugrundeliegenden Klage einer Arbeitnehmerin auf Herabsetzung der Arbeitszeit darauf hin, dass es sich insoweit um das Gegenteil einer Klage auf Schutz vor einer entsprechenden Änderungskündigung durch den Arbeitgeber handelt (vgl. für den Fall einer vom Arbeitnehmer erstrebten Vertragsänderung ebenso bereits Beschwerdekammer in JurBüro 1990, 1511).
  • LAG Köln, 05.04.2005 - 3 Ta 61/05

    Streitwert, Teilzeit

    Auch das LAG Düsseldorf hat sich in einer Entscheidung vom 12.11.2001 (- 7 Ta 375/01 -, NZA - RR 2002, 103) an der Streitwertfestsetzung für Verfahren, in denen es um die Wirksamkeit einer unter Vorbehalt angenommenen Änderungskündigung ging, orientiert.
  • LAG München, 21.02.2003 - 8 Ta 61/02

    Gegenstandswert/Streitwert, Teilzeit, Arbeitszeitverringerung

    Ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird auf die Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Baden-Württemberg (Beschluss vom 15. Februar 2002 - 3 Ta 5/02 - NZA RR 2002, 325), Berlin (Beschluss vom 4. September 2001 - 17 Ta 6121/01 - LAGE § 3 ZPO Nr. 13), Düsseldorf (Beschluss vom 12. November 2001 - 7 Ta 375/01 - NZA RR 2002, 103), Frankfurt (Beschluss vom 28. November 2001 - 15 Ta 361/01 - NZA 2002, 404), Hamburg (Beschluss vom 8. November 2001 - 6 Ta 24/01 - LAGE TzBfG § 8 Nr. 4), Hessisches Landesarbeitsgericht (Beschluss vom 28. November 2001 - 15 Sa 361/01 - LAGE § 3 ZPO Nr. 15), Köln (Beschluss vom 5. März 2002 - 10 Ta 50/02 - DB 2002, 1280), Niedersachsen (Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 17 Ta 396/01 - NZA RR 2002, 550), Schleswig-Holstein (Beschluss vom 13. November 2001 - 3 Ta 161/01 - LAG Report 2002, 59) sowie außer den bereits genannten Beiträgen auch noch auf Ennemann (NZA 2001, 1190), Rolfs (RdA 2001, 129) und Hanau (NZA 2001, 1168) verwiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 16.05.2001 - 14 WF 49/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3233
OLG Naumburg, 16.05.2001 - 14 WF 49/01 (https://dejure.org/2001,3233)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.05.2001 - 14 WF 49/01 (https://dejure.org/2001,3233)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - 14 WF 49/01 (https://dejure.org/2001,3233)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwaltsgebühren; Fahrtkosten; Reisekostenentschädigung; Ortsansässiger Anwalt; Beigeordneter Anwalt

  • Judicialis

    GKG § 11 Abs. 1; ; BRAGO § 126 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 567 ff.; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 78 Abs. 2; ; ZPO § 121 Abs. 3; ; ZPO § 127; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 127 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Familiensachen - Reisekosten des nicht ortansässigen Anwalts - Einschränkung der Beiordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 177
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 20.01.2000 - 9 WF 189/99

    Einschränkung der Beiordnung eines Rechtsanwalts; Beiordnung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.05.2001 - 14 WF 49/01
    Einer ausdrücklichen Einschränkung der Beiordnung mit den Worten " zu den Bedingungen eines ortansässigen Anwalts" bedarf es daher nicht (ebenso OLG Naumburg FamRZ 1999, 1683; OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1385).

    Die Beschwerde der Klägerin, mit welcher sie sich dagegen wendet, dass das Amtsgericht Wernigerode mit dem angefochtenen Prozesskostenhilfebewilligungsbeschluss vom 30.11.2000 ihre Prozessbevollmächtigte nur zu den eingeschränkten "Bedingungen einer ortsansässigen Anwältin" beigeordnet hat, ist gemäß den §§ 127 Abs. 2 Satz 2, 567 ff. ZPO zulässig, insbesondere ist die Klägerin - im Übrigen hätte auch die beigeordnete Rechtsanwältin ein eigenes Beschwerderecht gemäß § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO - beschwerdebefugt (vgl. hierzu OLG Brandenburg, FamRZ 2000, S. 1385, 1386).

  • OLG Naumburg, 14.04.1999 - 8 WF 99/99

    Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts auf Reisekostenvergütung

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.05.2001 - 14 WF 49/01
    Einer ausdrücklichen Einschränkung der Beiordnung mit den Worten " zu den Bedingungen eines ortansässigen Anwalts" bedarf es daher nicht (ebenso OLG Naumburg FamRZ 1999, 1683; OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1385).

    Die Auslagen und insbesondere die Reisekosten, die sich aus dem Umstand ergeben, dass sie ihren Kanzleisitz in M. und das Prozessgericht - im vorliegenden Fall - seinen Sitz in W. hat, kann sie deshalb grundsätzlich nicht vergütet verlangen (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 1999, S. 1683, 1684; OLG Brandenburg, a.a.O., S. 1386).

  • OLG Celle, 20.03.2007 - 23 W 31/07

    Vergütung der Terminreisekosten eines im Prozesskostenhilfeverfahren

    In der Rechtsprechung (u.a. OLG Naumburg MDR 2002, 177; OLG Brandenburg JurBüro 2000, 481 f.) ist vor Einführung des RVG allerdings aus § 126 Abs. 1 S.2 BRAGO a.F. abgeleitet worden, dass sich bereits aus dieser Norm selbst - also unmittelbar aus dem Gesetz - die Beschränkung der Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts ergebe, so dass es eines entsprechenden Ausspruchs im Beiordnungs- und Bewilligungsbeschluss gar nicht bedürfe.
  • OLG Oldenburg, 04.03.2004 - 3 WF 22/04

    Vergütung der Terminreisekosten des auswärtigen, nicht beim Gericht zugelassenen

    Der Senat bleibt bei der von ihm im Einklang mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur seit jeher vertretenen Auffassung, dass die Terminsreisekosten des auswärtigen, beim Gericht nicht zugelassenen Prozesskostenhilfe - Anwalts aus der Staatskasse zu vergüten sind, wenn der Beiordnungsbeschluss keine Beschränkung auf die Kosten eines ortsansässigen Anwalts enthält (so auch OLG Oldenburg 4 WF 337/03 vom 27.01.04; 12 WF 100/03 vom 16.10.03; OLG Frankfurt MDR 2003.177; OLG Koblenz MDR 2002, 175; OLG München FamRZ 2002, 1505; SchlHOLG Rpfleger 2001, 85; Baumbach/Hartmann, ZPO, 62. Aufl. § 121 Rn. 62; Musielak/Fischer, ZPO, 3. Aufl., § 121 Rn. 18; Thomas/Putzo/ Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 121 Rn. 7; Zimmermann, ZPO, 6. Aufl., § 121 Rn. 6; Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 121 Rn. 13a; a.A. OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1385; OLG Naumburg MDR 2002, 177).
  • OLG Naumburg, 15.07.2008 - 8 WF 111/08

    Anwaltsvergütung: Beiordnung ohne den Zusatz "zu den Bedingungen eines

    Die anderweitige Auffassung OLG Naumburg FamRZ 99, 1683 und OLGR 2001, 486 kann nach Inkrafttreten des RVG nicht mehr aufrechterhalten werden.
  • OLG Braunschweig, 24.02.2005 - 2 W 283/04

    Fahrtkostenvergütung eines nicht ortsansässigen beigeordneten Rechtsanwalt

    Dagegen vertreten der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 23.06.2004, - XII ZB 6104 , EBE/BGH 2004, BGHLs 701/04; ausdrücklich gegen OLG Naumburg OLGR Naumburg 2001, 486) und die überwiegende Zahl der Oberlandesgerichte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.06.2004 - II - 10 WF 21/04, AGS 2004, 296; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.01.2004, - 4 WF 337/03, OLGR Oldenburg 2004, 344, und Beschluss vom 16.10.2003, - 12 WF 100/03, Nds. Rechtspflege 2004, 77 = FamRZ 2004, 706; KG, Beschluss vom 29.08.2003, - 1 W 185/03, MDR 2004, 474; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23.12.2002, - 15 WF 301/02, OLGR Schleswig, 2003, 353; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.07.2001, - 14 W 525/01 , NJW-RR 2002; 420 OLG Rostock, Beschluss vom 23.11.2000, - 1 UF 98/00, FamRZ 2001, 510 sowie der 2. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Braunschweig, Beschluss vom 19.03.2004 - 2 WF 29/04 und 2 WF 96/00) die Auffassung, dass bei uneingeschränkter Bewilligung von Prozesskostenhilfe die Reisekosten zu erstatten seien.
  • LAG München, 12.06.2007 - 10 Ta 229/05

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe -Beiordnung eines auswärtigen

    Diese Auffassung der Kammer wird - auch in neuester Zeit - von großen Teilen der Rechtsprechung (vgl. z.B. KG Beschl. vom 07.04.2005 - 16 WF 21/05; OLG Schleswig MDR 2005, 538; OLG Naumburg MDR 2002, 177; LAG Hamm MDR 2001, 1322; OLG Celle MDR 2000, 1038; OLG Brandenburg RPfl. 2000, 279) und in der Literatur (vgl. MünchKomm - ZPO/Wax 2. Aufl. § 121 Rz. 11; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe 3. Aufl. Rn. 744) geteilt.
  • KG, 11.11.2010 - 19 WF 180/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Festsetzung von Reisekosten bei uneingeschränkter

    Der abweichenden Ansicht (OLG Stuttgart FamRZ 2005, 2007; OLG Naumburg, MDR 2002, 177; LAG München NZA-RR 2010, 378) kann nicht gefolgt werden.
  • OLG Köln, 15.06.2011 - 4 WF 116/11

    Voraussetzungen der Beiordnung eines nicht beim Prozessgericht niedergelassenen

    Wird hingegen ein nicht am Ort des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt als Hauptbevollmächtigter beigeordnet, besteht kein Bedarf für die Beiordnung eines weiteren Verkehrsanwalts; dafür ist der auswärtige Rechtsanwalt grundsätzlich nach § 126 Abs. 1 Satz 2 HS 2 BRAGO berechtigt, seine Reisekosten abzurechnen (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2002, 420; OLG Frankfurt OLGR 2002, 340; KG, KGR 2004, 17; a.A. OLG Naumburg OLGR 2001, 486).
  • OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 13 WF 68/08

    Vergütungsanspruch eines beigeordneten Rechtsanwalts: Anspruch auf Reisekosten,

    Zwar wurde vor Einführung des RVG von verschiedenen Oberlandesgerichten (OLG Naumburg, MDR 2002, 177; OLG Brandenburg JurBüro 2000, 481 f.) aus § 126 Abs. 1 Satz 2 BRAGO a. F. abgeleitet, dass sich bereits aus dieser Norm selbst - also unmittelbar aus dem Gesetz - die Beschränkung der Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts ergebe, sodass es eines entsprechenden Ausspruchs im Beiordnungs- und Bewilligungsbeschluss gar nicht bedürfe.
  • KG, 29.08.2003 - 1 W 185/03

    Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten des auswärtigen, beim Gericht nicht

    Die Gegenansicht (OLG Naumburg, OLGR 2002, 310; MDR 2002, 177; Brandenburgisches OLG, Rpfleger 2000, 279, 280; LAG München, MDR 2002, 1277, 1278) ist abzulehnen, denn der Inhalt gerichtlicher Entscheidungen ergibt sich aus dem tatsächlich Verlautbarten, das auch dann maßgebend ist, wenn es dem Gesetz nicht entspricht.
  • OLG Naumburg, 30.08.2001 - 13 W 220/01

    Beiordnung eines Rechtsanwaltes - Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes

    Nach ständiger Rechtsprechung der Familiensenate des Oberlandesgerichts Naumburg (Beschlüsse vom 14.4.1999 - 8 WF 99/99 - = FamRZ 1999, 1683, 28.5.2001 - 8 WF 84/01 - und 16.5.2001 - 14 WF 49/01 -), der sich der Senat anschließt, bedarf es einer solchen ausdrücklichen Beschränkung auch nicht, da sich diese Einschränkung bereits unmittelbar aus dem Gesetz, § 121 Abs. 3 ZPO, ergibt (vgl. auch OLG Celle FamRZ 2000, 1387).
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