Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 22.08.2001

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.08.2001 - 8 W 9/2001   

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https://dejure.org/2001,7408
OLG Stuttgart, 07.08.2001 - 8 W 9/2001 (https://dejure.org/2001,7408)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.08.2001 - 8 W 9/2001 (https://dejure.org/2001,7408)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. August 2001 - 8 W 9/2001 (https://dejure.org/2001,7408)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GKG-KV Nr. 1210 (1201); ; GKG-KV Nr. 1211 (1202) lit. a)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG -KV Nr. 1210 (1201), Nr. 1211 (1202) lit. a
    Kosten bei Rücknahme der Widerklage - Verfahrensgebühr - Entscheidung über Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfahrensgebühr; Widerklage; Rücknahme; Verfahrensgebühr; Darlehen

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart - 20 O 18/98
  • OLG Stuttgart, 07.08.2001 - 8 W 9/2001

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 298
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 11.04.1997 - 11 W 1190/97

    Ermäßigung des Nr. 1202 KVGKG bei Klageerweiterung und teilweiser Rücknahme der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2001 - 8 W 9/01
    Deshalb ist inzwischen anerkannt, das nicht nur die Rücknahme eines Teils einer Klage, sondern auch die (völlige) Rücknahme einer späteren Klagerweiterung zu keiner (anteiligen) Gebührenermäßigung führt kann, selbst dann, wenn dies zu einer sehr erheblichen Verminderung des Streitvolumens führt (OLG München MDR 1997, 688 = NJW-RR 1997, 1159 = JurBüro 1997, 537 = KostRsp GKG-KostVerz Nr. 41; Oestreich / Winter / Hellstab, GKG LosebISlg, KV Nr. 1202 Rn 12; Markl / Meyer, GKG 4. Aufl., KV 1202 Rn 12, 14; KG JurBüro 1997, 93 = KostRsp GKG KostVerz Nr. 30 betrifft einen Sonderfall und besagt nichts Gegenteiliges).
  • KG, 28.05.1996 - 1 W 4275/95
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2001 - 8 W 9/01
    Deshalb ist inzwischen anerkannt, das nicht nur die Rücknahme eines Teils einer Klage, sondern auch die (völlige) Rücknahme einer späteren Klagerweiterung zu keiner (anteiligen) Gebührenermäßigung führt kann, selbst dann, wenn dies zu einer sehr erheblichen Verminderung des Streitvolumens führt (OLG München MDR 1997, 688 = NJW-RR 1997, 1159 = JurBüro 1997, 537 = KostRsp GKG-KostVerz Nr. 41; Oestreich / Winter / Hellstab, GKG LosebISlg, KV Nr. 1202 Rn 12; Markl / Meyer, GKG 4. Aufl., KV 1202 Rn 12, 14; KG JurBüro 1997, 93 = KostRsp GKG KostVerz Nr. 30 betrifft einen Sonderfall und besagt nichts Gegenteiliges).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.09.2005 - 3 Ta 136/05

    Kostenansatz - Gebührenermäßigung - Gerichtsgebühr bei Teilurteil und

    Instruktiv ist für das weitere Verständnis der Regelung auch etwa der Beschluss des OLG Stuttgart vom 07. August 2001 (8 W 9/01 - MDR 2002, 298 f.) und der Beschluss vom 23. November 1995 (8 W 597/95 -NJW-RR 1996, 1535 f.).
  • OLG Schleswig, 26.11.2002 - 9 W 134/02

    Ermäßigung von Gerichtsgebühren

    Keiner der von der Klägerin genannten Gründe rechtfertigt nach Entstehungsgeschichte, Systematik sowie Sinn und Zweck der Nr. 1202 KV GKG a. F. ein davon abweichendes Verständnis (vgl. gleichfalls eine Gebührenermäßigung verneinend: OLG Stuttgart, MDR 2002, 298 m. w. Nachw. [Rücknahme der Widerklage, Entscheidung über die Klage]; OLG Düsseldorf, JurBüro 2001, 313 [Teilvergleich nach Erlass eines Versäumnisurteils und späterer Klageerweiterung]; OLG Schleswig, OLGR 2001, 482 [Teilversäumnisurteil]; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 33 Rn. 31 m. w. Nachw.; and.
  • LAG München, 09.01.2013 - 1 Ta 307/11

    Beschwerde gegen Kostenansatz - keine Kostenprivilegierung bei Teilerledigung

    Vielmehr verbietet sich gerade eine getrennte Betrachtungsweise schon deshalb, weil die Erhebung von Gegenansprüchen zu einer Zusammenrechnung der Streitwerte führen muss (§ 45 Abs. 1 GKG) und eine einheitliche Kostenentscheidung erfordert (vgl. OLG Stuttgart MDR 2002, 298; Zöller/Herget ZPO 27. Aufl. § 92 Rz. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 22.08.2001 - 2 W 86/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14071
OLG Bremen, 22.08.2001 - 2 W 86/01 (https://dejure.org/2001,14071)
OLG Bremen, Entscheidung vom 22.08.2001 - 2 W 86/01 (https://dejure.org/2001,14071)
OLG Bremen, Entscheidung vom 22. August 2001 - 2 W 86/01 (https://dejure.org/2001,14071)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 11 O 331/98
  • OLG Bremen, 22.08.2001 - 2 W 86/01

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 298
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bremen, 08.01.1996 - 1 W 77/95
    Auszug aus OLG Bremen, 22.08.2001 - 2 W 86/01
    "Eine Zurückverweisung im Sinne von § 15 BRAGO liegt nicht vor, wenn das Berufungsgericht die Berufung gegen ein Zwischenurteil über den Grund zurückweist und daraufhin der Rechtsstreit vor dem erstinstanzlichen Gericht zur Höhe fortgesetzt wird (Bestätigung von OLG Bremen - 1 W 77/95 - 8.1.1996 - OLGReport-Bremen 1996, 288)«.
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