Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 05.11.2001

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 246/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4349
OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 246/01 (https://dejure.org/2001,4349)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.10.2001 - 3 W 246/01 (https://dejure.org/2001,4349)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. Oktober 2001 - 3 W 246/01 (https://dejure.org/2001,4349)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmittelfrist; Faxgerät; Fax; Statusbericht; Empfangsgerät; Gericht; Zugang; Rechtsmittelschrift; Form

  • Judicialis

    FGG § 21 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 21 Abs. 1
    Fristwahrung durch "verschwundenes" Fax-Schreiben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Koblenz - 14 UR II 23/00
  • LG Koblenz - 2 T 320/01
  • OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 246/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 355
  • MDR 2002, 354
  • FGPrax 2002, 17
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 246/01
    Hierauf kommt es für den Eingang bei Gericht an (vgl. BGH NJW 1995, 665, 667; Keidel/Kahl, FG 14. Aufl. § 11 Rdnr. 30; Zöller/Greger, ZPO vor § 230 Rdnr. 2, vor § 284 Rdnr. 31).

    Abgesehen davon, dass eine Absendung des Faxes vor Unterzeichnung - des Originals (vgl. BGH NJW 1990, 187, 188) - nicht nahe liegt, entspricht es allgemeiner, auch vom Senat geteilter Auffassung der Rechtsprechung, dass Störungen in der Sphäre des Gerichts nicht auf den Bürger abgewälzt werden dürfen (BGHZ 105, 40, 44 f.; BGH NJW 1994, 1881; 1995, 665, 667; OLG Köln aaO S. 498).

  • BGH, 28.09.1989 - VII ZB 9/89

    Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax; Umfang der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 246/01
    Abgesehen davon, dass eine Absendung des Faxes vor Unterzeichnung - des Originals (vgl. BGH NJW 1990, 187, 188) - nicht nahe liegt, entspricht es allgemeiner, auch vom Senat geteilter Auffassung der Rechtsprechung, dass Störungen in der Sphäre des Gerichts nicht auf den Bürger abgewälzt werden dürfen (BGHZ 105, 40, 44 f.; BGH NJW 1994, 1881; 1995, 665, 667; OLG Köln aaO S. 498).
  • BGH, 23.06.1988 - X ZB 3/87

    Grundsatz des fairen Verfahrens im Verfahren vor den Patentgerichten; Eingang

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 246/01
    Abgesehen davon, dass eine Absendung des Faxes vor Unterzeichnung - des Originals (vgl. BGH NJW 1990, 187, 188) - nicht nahe liegt, entspricht es allgemeiner, auch vom Senat geteilter Auffassung der Rechtsprechung, dass Störungen in der Sphäre des Gerichts nicht auf den Bürger abgewälzt werden dürfen (BGHZ 105, 40, 44 f.; BGH NJW 1994, 1881; 1995, 665, 667; OLG Köln aaO S. 498).
  • BGH, 19.04.1994 - VI ZB 3/94

    Zeitpunkt des Zugangs per Telefax übermittelter, aber nicht vollständig

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 246/01
    Abgesehen davon, dass eine Absendung des Faxes vor Unterzeichnung - des Originals (vgl. BGH NJW 1990, 187, 188) - nicht nahe liegt, entspricht es allgemeiner, auch vom Senat geteilter Auffassung der Rechtsprechung, dass Störungen in der Sphäre des Gerichts nicht auf den Bürger abgewälzt werden dürfen (BGHZ 105, 40, 44 f.; BGH NJW 1994, 1881; 1995, 665, 667; OLG Köln aaO S. 498).
  • OLG Köln, 17.12.1975 - 2 W 143/75
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 246/01
    Der Senat ist aber davon überzeugt (vgl. Bassenge/Herbst, FGG/RPflG 8. Aufl. Rdnr. 4 zu § 22 und § 25 FGG; s. auch OLG Köln MDR 1976, 497), dass die Rechtsmittelschrift am Tag zuvor (und damit rechtzeitig) dem Amtsgericht mittels Fax-Schreiben übermittelt worden ist.
  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 10/10

    Ausländerrecht: Zurückschiebung eines Asylsuchenden in einen Mitgliedsstaat der

    Sollte dieses in dem fraglichen Zeitpunkt gestört gewesen sein, geht dies - auch wenn die Betroffene die Feststellungslast für das Vorliegen des von ihr gerügten Verfahrensfehlers trägt - nicht zu Lasten des Rechtssuchenden, weil Störungen in der Sphäre des Gerichts nicht auf den Bürger abgewälzt werden dürfen (BGHZ 105, 40, 44 f.; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 355).
  • OLG Zweibrücken, 07.03.2002 - 3 W 14/02

    Betreuungsverfahren: Vorrang des Vorschlags des Betreuten für die

    Dies ist insbesondere für Fälle entschieden worden, in denen zwar der Eingang eines fristgebundenen Rechtsmittels, nicht aber der genaue Zeitpunkt des Zugangs bei Gericht festgestellt werden konnte (BGHZ 105, 40, 44 f.; BGH NJW 1994, 1881; 1995, 665, 667; Senat, FGPrax 2002, 17; OLG Köln MDR 1976, 497).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.12.2009 - 19 Sa 1658/09

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unzureichenden Darlegungen der

    Auch wenn allgemein anerkannt ist, dass der Beweis für den Eingang eines fristwahrenden Schriftsatzes oder einer Klageschrift oder einer Rechtsmittelschrift regelmäßig nicht alleine mit der Vorlage des Absendeprotokolls geführt werden kann, so ist doch für Ausnahmefälle wie den vorliegenden anerkannt, dass auf den ordnungsgemäßen Ausdruck des eingegangenen Faxes rückgeschlossen werden kann, wenn durch den Statusbericht des empfangenden Faxgerätes der störungsfreie Zugang der ermittelten Daten bewiesen ist (wie hier OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.10.2001 - 3 W 246/01, NJW-RR 2002, 355 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 05.11.2001 - 6 W 3679/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4486
OLG Nürnberg, 05.11.2001 - 6 W 3679/01 (https://dejure.org/2001,4486)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05.11.2001 - 6 W 3679/01 (https://dejure.org/2001,4486)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05. November 2001 - 6 W 3679/01 (https://dejure.org/2001,4486)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Prozessvergleich; Kostenfestsetzung; Rechtsanwaltsgebühr; Vergleichsgebühr; Protokollierter Vergleich

  • Judicialis

    ZPO §§ 103 f; ; BRAGO § 23

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 103 f.; BRAGO § 23
    Keine Vergleichsgebühr bei Anerkenntnisurteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Weiden/Oberpfalz - 1 O 1181/00
  • OLG Nürnberg, 05.11.2001 - 6 W 3679/01

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 354
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 26.09.2002 - III ZB 22/02

    Voraussetzungen der Vergleichsgebühr

    d) Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg fordert für die Festsetzung einer Vergleichsgebühr allgemein den Abschluß eines Vergleichs: Sie könne im Kostenfestsetzungsverfahren nur dann festgesetzt werden, wenn ein solcher ausdrücklich protokolliert worden sei (MDR 2002, 354).

    Dementsprechend müßte - worauf das Oberlandesgericht Nürnberg (MDR 2002, 354) mit Recht hinweist - die Klärung dieser nicht immer einfach zu beantwortenden Rechtsfrage der Interpretation des Kostenbeamten vorbehalten bleiben, was zur Folge hätte, daß das Kostenrisiko von prozeßleitenden Entscheidungen der Parteien, die auf Rechtsgesprächen vor Gericht beruhen, letztlich im Ungewissen läge.

    Danach ist im Ergebnis in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Nürnberg (MDR 2002, 354) festzuhalten, daß die Parteien, um eine Festsetzung der Vergleichsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren zu erreichen, einen als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleich entsprechend § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO protokollieren lassen müssen, der der Form der §§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 162 f ZPO entspricht.

  • OLG Nürnberg, 29.08.2005 - 6 W 916/05

    Zur Einigungsgebühr nach Inkrafttreten des RVG bei ausdrücklich protokolliertem

    Der Senat hat bereits mit Beschluß vom 5.11.2001 (vgl. MDR 2002, 354) entschieden, daß im Kostenfestsetzungsverfahren eine Vergleichsgebühr nur festgesetzt werden kann, wenn ein Vergleich ausdrücklich, der Form der §§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 162 f ZPO entsprechend, protokolliert wurde.
  • OLG Koblenz, 04.12.2003 - 7 WF 847/03

    Anwaltsgebühren bei wechselseitigem Verzicht auf Unterhalt im

    Hieran vermögen auch die Ausführungen in der angesprochenen Entscheidung des BGH (NJW 2002, 3713 = MDR 2002, 1395 ) und in dem in dieser Entscheidung zitierten Beschluss des OLG Nürnberg (MDR 2002, 354 ) nichts zu ändern.
  • OLG Koblenz, 04.12.2003 - 7 WF 838/03

    Entstehung der Vergleichsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf nachehelichen

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  • OLG Naumburg, 09.02.2005 - 12 W 15/05

    Voraussetzungen für Festsetzung einer Vergleichsgebühr

    Sie kann im Kostenfestsetzungsverfahren nur dann berücksichtigt werden, wenn ein solcher ausdrücklich protokolliert worden ist (z. B. BGH NJW 2002, 3713 f.; OLG Nürnberg, MDR 2002, 354).
  • OLG Koblenz, 09.12.2003 - 7 WF 934/03

    Rechtsanwaltsgebühr: Anfall der Vergleichsgebühr bei einer der

    Hieran vermögen auch die Ausführungen in der von der Rechtspflegerin und dem Bezirksrevisor angesprochenen Entscheidung des BGH (NJW 2002, 3713 = Rechtspfleger 2002, 651) und in dem in dieser Entscheidung zitierten Beschluss des OLG Nürnberg (MDR 2002, 354) nichts zu ändern.
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