Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 06.09.2001

Rechtsprechung
   OLG München, 06.11.2001 - 28 W 2556/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3547
OLG München, 06.11.2001 - 28 W 2556/01 (https://dejure.org/2001,3547)
OLG München, Entscheidung vom 06.11.2001 - 28 W 2556/01 (https://dejure.org/2001,3547)
OLG München, Entscheidung vom 06. November 2001 - 28 W 2556/01 (https://dejure.org/2001,3547)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Selbständiges Beweisverfahren; Streitwertfestsetzung; Wirtschaftliches Interesse des Antragstellers; Verdecktes Interesse; Wertmaßstab

  • Judicialis

    GKG § 12; ; ZPO § 3; ; ZPO § 485 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 12; ZPO § 3 §§ 485 ff.
    Selbständiges Beweisverfahren - Streitwert - wirtschaftliches Interesse - Streitwert des Hauptsacheverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweisverfahren: Streitwert wie Hauptsacheverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 357
  • BauR 2002, 523
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 16.12.1988 - 26 U 67/87

    Anforderung an Schallschutz für Doppelhaus; Höhe der Minderung

    Auszug aus OLG München, 06.11.2001 - 28 W 2556/01
    So sind beispielsweise auch nach Mängelbeseitigung verbleibende verkehrsmäßige Minderwerte zu berücksichtigen (vgl. OLG Hamm, Baurecht 1989, 735).
  • OLG Stuttgart, 09.08.2011 - 12 W 36/11

    Selbständiges Beweisverfahren: Streitwertbestimmung bei Verfahrenseinleitung zur

    Wenn jedoch der Antragssteller mit dem selbständigen Beweisverfahren erkennbar andere Ansprüche neben oder anstelle des Anspruchs auf Mangelbeseitigung vorbereiten will, so ist auch der Wert dieser Ansprüche bei der Bemessung des Streitwerts des selbständigen Beweisverfahrens zu berücksichtigen (so auch OLG München BauR 2002, 523; OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785; Ingenstau/Korbion, VOB, 17. Aufl., Anhang 3, Rn. 31; vgl. auch Senat vom 26.07.2005 - 12 W 45/05).

    Allerdings kann in diesen Fällen auch nicht vom Wert des am weitestgehenden Anspruch ausgegangen werden, selbst wenn dieser im Anschluss an die Beweiserhebung geltend gemacht wird (so aber OLG München BauR 2002, 523).

    Dass ein solcher Rücktritt im Raum stand, ergibt sich auch daraus, dass sie später den Rücktritt erklärt haben, obwohl das Sachverständigengutachten die Mängel nur teilweise bestätigt hat und insoweit Probleme hinsichtlich der Erheblichkeitsschwelle bestehen (vgl. insoweit auch OLG München BauR 2002, 523).

  • OLG Düsseldorf, 16.07.2003 - 21 W 35/03

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bei Geltendmachung von

    Der Senat vertritt mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens nach dem gemäß § 3 ZPO zu schätzenden Interesse des Antragstellers zu bemessen ist und regelmäßig dem vollen Wert des Hauptsacheverfahrens entspricht (Senat BauR 2001, 1293f., BauR 2001, 995; ebenso: OLG Düsseldorf, 5. ZS, BauR 2001, 1785f.; OLG Düsseldorf, 12. ZS, BauR 2001, 1946f.OLG Bamberg BauR 2000, 444f.; OLG Dresden, BauR 2000, 1233ff.; OLG München, BauR 2002, 523f.).

    Trägt der Antragsteller zur Vorbereitung der gerichtlichen Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen darauf an, die Kosten für die Beseitigung konkret behaupteter "Mängel" (hier: Mangelfolgeschäden an der Asphaltdecke) sachverständig feststellen zu lassen, so richtet sich das streitwertbildende Interesse an der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens grundsätzlich nach dem für die Beseitigung der Mängel/Schäden erforderlichen Aufwand, der auf der Grundlage der Sachdarstellung des Antragstellers nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen ist (OLG Hamburg NJW-RR 2000, 827; OLG Düsseldorf, 5 ZS, BauR 2001, 1785f., 1786; im Ergebnis ebenso: OLG Dresden BauR 2000, 1233ff.; OLG München, BauR 2002, 523f.).

  • OLG Saarbrücken, 10.11.2011 - 4 W 246/11

    Streitwertfestsetzung: Selbstständiges Beweisverfahren zur Vorbereitung einer auf

    Will der Antragsteller mit dem Beweisverfahren erkennbar andere Ansprüche neben oder an Stelle des Anspruchs auf Mängelbeseitigung vorbereiten, so ist nach einer beachtlichen Auffassung auch der Wert dieser Ansprüche bei der Wertfestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren zu berücksichtigen (OLG Stuttgart, MDR 2011, 1198; OLG München BauR 2002, 523; OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785; a.A. OLG Stuttgart, Beschl. v. 19.4.2010 - 3 W 21/10; OLG Düsseldorf BauR 2001, 883).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2005 - 5 W 28/05

    Festsetzung der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens

    Grundsätzlich bestimmt bei einen nachfolgenden Hauptsacheverfahren dessen Streitwert auch den des vorherigen Beweisverfahrens, soweit es auf dessen Ergebnis gestützt wird (OLG München BauR 2002, 523 = OLGR 2002, 32; Leupertz BrBP 2004, 17, 22).
  • OLG Naumburg, 09.07.2003 - 7 W 16/03

    Streitwert für selbstständiges Beweisverfahren zur Feststellung von Baumängeln

    Handelt es sich um ein selbständiges Beweisverfahren zur Feststellung behaupteter Baumängel, richtet sich der Streitwert nicht nach der Schätzung der Mängelbeseitigungskosten durch die Antragsteller gemäß § 23 Abs. 1 GKG, sondern nach den tatsächlichen Mängelbeseitigungskosten, die der Sachverständige in seinem Gutachten angibt (Senat a. a. O.; OLG München, a. a. O. und BauR 2002, 523 f.; OLG Köln, BauR 2002, 141).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - 21 W 17/04
    Das ist mittlerweile ganz h. M. (zuletzt: OLG Müchen BauR 2002, 523; OLG Bamberg, 4. und 8. Zivilsenat - unter Aufgabe der bisher gegenteiligen Auffassung - , BauR 2002, 1594; zum Meinungsstand: Leupertz in: BrBp 2004, 19ff.); soweit ersichtlich hat in jüngerer Zeit nur noch das OLG Schleswig die Gegenmeinung vertreten (BauR 2003, 1078f.).
  • OLG Hamburg, 21.06.2023 - 4 W 45/23

    Beschwerde des Prozessbevollmächtigten gegen den Streitwertbeschluss hinsichtlich

    Dementsprechend ist bei entsprechender Zielsetzung des Käufers oder Bestellers einer mangelhaften Sache ggf. nicht auf die Mängelbeseitigung, sondern auf den (höheren) Wert der Rückabwicklung des Geschäfts abzustellen (OLG Saarbrücken, a.a.O.; OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 06.11.2001, Az. 28 W 2556/01, NJOZ 2002, 1652).
  • OLG Nürnberg, 17.09.2003 - 2 W 2753/03

    Streitwert

    Das OLG München (Baurecht 2002, Seite 523) ist demgegenüber der Ansicht, daß sich der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens selbst dann, wenn im Beweisverfahren nur Nachbesserungsansprüche geltend gemacht werden, mit dem späteren Übergang auf den "großen Schadensersatz" nach dem höheren Streitwert des Schadensersatzanspruches bestimmt.
  • LG Hamburg, 19.08.2010 - 318 T 57/10

    Blankettanfechtung gegen Beschlüsse: Streitwert?

    Selbst die vom Kläger zitierte Entscheidung des OLG München (vgl. NJOZ 2002, 1652) führt aus: "Nachträglich auftretende Umstände sind jedoch insoweit zu berücksichtigen, als sie das bereits verdeckt bestehende Interesse aufhellen." Und genau dies ist hier durch die Vorlage des Protokolls nebst Abrechnung geschehen.
  • OLG Köln, 22.03.2021 - 12 W 50/20

    Streitwert eines selbstständigen Beweisverfahrens?

    Nachträglich auftretende Umstände sind insoweit zu berücksichtigen, als sie das bei Antragstellung bereits verdeckt bestehende Interesse aufhellen (OLG München, Beschl. v. 06.11.2001, 28 W 2556/01).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.09.2001 - 14 W 620/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8048
OLG Koblenz, 06.09.2001 - 14 W 620/01 (https://dejure.org/2001,8048)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.09.2001 - 14 W 620/01 (https://dejure.org/2001,8048)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. September 2001 - 14 W 620/01 (https://dejure.org/2001,8048)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer materiellen Erstattungspflicht im Kostenfestsetzungsverfahren

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 104 ff.
    Kostenerstattung; Berücksichtigung einer materiellen Erstattungspflicht im Kostenfestsetzungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 719
  • MDR 2002, 357
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 07.05.2014 - V ZB 102/13

    Kostenfestsetzung im Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten

    Nach anderer Ansicht, der das Beschwerdegericht folgt, ist das nicht der Fall (OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 719; OLG Brandenburg, JurBüro 2009, 143, 144; LG Köln, ZWE 2012, 59; Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 104 Rn. 21 Stichwort "materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch").
  • LAG Düsseldorf, 27.05.2004 - 16 Ta 274/04

    Keine Kostenfestsetzung nach §§ 103 ff. ZPO bei vertraglich vereinbarten

    Das vereinfachte Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff. ZPO dient allein der Festsetzung gesetzlicher Prozesskosten, nicht auch der Festsetzung darüber hinaus vertraglich vereinbarter Erstattungsansprüche, die von Gesetzes wegen nicht vorgesehen sind (so bereits die Beschwerdekammer des erkennenden Gerichts im Beschl. v. 13.05.1982 - 7 Ta 106/82 - EzA § 12 a ArbGG 1979 Nr. 3; vom 01.04.1986 - 7 Ta 93/86 - LAGE § 12 a ArbGG 1979 Nr. 9 = JurBüro 1987, 289; Hess. LAG v. 04.08.1999 - 9 Ta 570/99 - LAGE § 12 a ArbGG 1979 Nr. 20 = NZA-RR 2000, 500; LAG Nürnberg vom 08.02.1999 - 4 Ta 13/99 - JurBüro 1999, 366; OLG Koblenz v. 06.09.2001, MDR 2002, 357 = NJW-RR 2002, 719; ebenso GK-ArbGG/Wenzel, § 12 a Rdn. 118 a m. w. N. auch zur a. A. in der älteren Rspr.; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG 4. Aufl., § 12 a Rdn. 27; Riedel/Sußbauer/Keller, BRAGO 8. Aufl., § 62 Rdn. 11; Hansens, BRAGO 8. Aufl., § 62 Rdn. 8; Hartmann, KostG 33. Aufl., § 62 BRAGO Rdn. 9; Zöller/Herget, ZPO 24. Aufl., § 104 Rdn. 21 Stichw.
  • OLG Köln, 11.06.2014 - 17 W 63/14

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines durch den privaten haftpflichtversicherer

    Hat der Erstattungsgläubiger einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch, kann er diesen im Verfahren nach §§ 103 ff. ZPO nicht zur Festsetzung bringen (OLG Koblenz MDR 2002, 357 = NJW-RR 2002, 719; OLG Brandenburg JB 2009, 144; Zöller/Herget, § 104 Rn. 21 "materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch"), erst recht nicht, wenn der Schaden nicht beim Kostengläubiger, sondern bei einem am Prozess nicht beteiligten Dritten eingetreten ist.
  • LG Köln, 11.07.2011 - 29 T 47/11

    Kostenfestsetzung auch für Sondervergütung des Verwalters?

    Die Kammer vertritt abweichend von der Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 08.04.2010 (ZWE 2010, 282), wonach zu den notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung auch die Kosten gehören, die aufgrund eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruches der Gegenseite zustehen können, die Auffassung, dass über materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche nicht im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahren zu entscheiden ist (vgl. Zöller-Herget, § 104 Rn.21; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 719; BrandOLG JurBüro 2009, 144).
  • OLG Brandenburg, 09.07.2010 - 6 W 86/10

    Möglichkeit der Berücksichtigung des materiell-rechtlichen Einwands der

    Ansonsten würde die Prüfung der materiellrechtlichen Frage, welchen Umfang der Schadensersatzanspruch des Klägers aus § 286 Abs. 1 ZPO hat, statt durch den Richter im Hauptsacheverfahren durch den Rechtspfleger in der vereinfachten Kostenfestsetzung erfolgen (ebenso OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 719, [OLG Koblenz 06.09.2001 - 14 W 620/01] zitiert nach [...]).
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