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   OLG München, 12.12.2001 - 11 W 2877/01   

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OLG München, 12.12.2001 - 11 W 2877/01 (https://dejure.org/2001,12408)
OLG München, Entscheidung vom 12.12.2001 - 11 W 2877/01 (https://dejure.org/2001,12408)
OLG München, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 11 W 2877/01 (https://dejure.org/2001,12408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer sofortigen Beschwerde eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Berücksichtigung der Terminreisekosten eines Rechtsanwalts im Kostenfestsetzungsbeschluss; Voraussetzungen für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 543
  • FamRZ 2002, 1505
  • Rpfleger 2002, 159
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 16.01.2008 - 8 WF 172/07

    Anwaltsvergütung: Anspruch der PKH-Partei auf Beiordnung eines am Wohnort

    Sofern der Beiordnungsbeschluss keine entsprechende Beschränkung enthält, sind die Reisekosten deshalb grundsätzlich zu erstatten (von Eicken/Müller-Rabe, a. a. O.; Fischer, a. a. O.; OLG Rostock FamRZ 2001, 510; OLG Koblenz AGS 2002, 67; OLG München MDR 2002, 543; KG Berlin MDR 2004, 474; OLG Oldenburg AGS 2005, 212; BGH NJW 2004, 2749).
  • OLG Stuttgart, 03.04.2003 - 8 WF 103/02

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des auswärtigen

    Andere verwerfen die Annahme eines derartigen Verzichts (zB OLG Bremen NJW-RR 2001, 1229; OLG Koblenz MDR 2002, 175 = JurBüro 2002, 84) und halten die Anwaltsreisekosten regelmäßig für vergütungsfähig, wenn eine ausdrückliche Beschränkung der Bewilligung auf die Bedingungen eines örtlichen Anwalts fehlt (zB OLG München MDR 2002, 543 = RPfl 2002, 159 = FamRZ 2002, 1505; OLG Oldenburg OLGRep 2000, 145; OLG Rostock FamRZ 2002, 510; OLG Schleswig OLGRep 2002, 55 = RPfl 2002, 85); andere bejahen die Vergütungsfähigkeit - trotz ausdrücklicher Beschränkung - bis zur Höhe der Kosten eines Verkehrsanwalts (zB OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 107 = NJW-RR 2002, 500).

    Die vom Bezirksrevisor in Bezug genommenen Entscheidungen (OLG Stuttgart (15. ZS) OLGRep 1999, 122; OLG München FamRZ 2001, 511) stehen nicht entgegen (vgl. auch OLG München FamRZ 2002, 1505).

  • OLG Frankfurt, 02.08.2002 - 5 WF 15/02

    Beiordnung, Fahrtkosten, Flugkosten

    Der Senat ist der Auffassung, daß sich diese Vorschrift nicht auf die Postulationsfähigkeit, sondern die Zulassung bei dem Prozeßgericht gemäß der Bundesrechtsanwaltsordnung bezieht (vgl. dazu OLG Rostock FamRZ 2001, 510; OLG München FamRZ 2001, 511; MDR 2002, 543).

    Die Anwesenheit des Prozeßbevollmächtigten in dem Termin ist als erforderlich anzusehen und demnach grundsätzlich auch die Reise des beigeordneten Anwalts (vgl. OLG München MDR 2002, 543), wobei hinzukommt, daß diese nach dem Akteninhalt dem Gericht angekündigt war und jedenfalls letztlich keinen Widerspruch erfahren hat.

  • OLG Oldenburg, 04.03.2004 - 3 WF 22/04

    Vergütung der Terminreisekosten des auswärtigen, nicht beim Gericht zugelassenen

    Der Senat bleibt bei der von ihm im Einklang mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur seit jeher vertretenen Auffassung, dass die Terminsreisekosten des auswärtigen, beim Gericht nicht zugelassenen Prozesskostenhilfe - Anwalts aus der Staatskasse zu vergüten sind, wenn der Beiordnungsbeschluss keine Beschränkung auf die Kosten eines ortsansässigen Anwalts enthält (so auch OLG Oldenburg 4 WF 337/03 vom 27.01.04; 12 WF 100/03 vom 16.10.03; OLG Frankfurt MDR 2003.177; OLG Koblenz MDR 2002, 175; OLG München FamRZ 2002, 1505; SchlHOLG Rpfleger 2001, 85; Baumbach/Hartmann, ZPO, 62. Aufl. § 121 Rn. 62; Musielak/Fischer, ZPO, 3. Aufl., § 121 Rn. 18; Thomas/Putzo/ Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 121 Rn. 7; Zimmermann, ZPO, 6. Aufl., § 121 Rn. 6; Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 121 Rn. 13a; a.A. OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1385; OLG Naumburg MDR 2002, 177).
  • OLG Oldenburg, 16.10.2003 - 12 WF 100/03

    Prozesskostenhilfebewilligung: Erstattung der Mehrkosten eines nicht beim

    Setzt sich das Gericht indes über die gesetzlichen Beschränkungen hinweg und ordnet einen nicht beim Prozeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt bei, ist eine uneingeschränkte Beiordnung für das weitere Verfahren gleichwohl beachtlich (OLG München OLGR 2002, 114; OLG Schleswig OLGR 2002, 18).
  • KG, 29.08.2003 - 1 W 185/03

    Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten des auswärtigen, beim Gericht nicht

    Es ist vielmehr von der Beiordnung auszugehen, durch die das Gericht zum Ausdruck gebracht hat, dass es die Einschaltung des auswärtigen Anwalts für sachdienlich und notwendig erachtet (vgl. OLG München, Rpfleger 2002, 159, 160; Riedel/Sußbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 126 Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 23.12.2002 - 15 WF 301/02

    Reisekosten eines Rechtsanwalts

    Zudem ist der Erinnerungsführer weder beim Oberlandesgericht Schleswig, noch bei einem anderen Gericht in Schleswig zugelassen, weshalb eine Absetzung der Reisekosten hier nicht erfolgt, § 126 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz BRAGO ( Vgl. OLG Rostock FamRZ 2001, 510 f; OLG Frankfurt OLGR 2002, 340; OLG München FamRZ 2001, 511; MDR 2002, 543).
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