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   KG, 18.12.2001 - 1 W 445/01   

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https://dejure.org/2001,5439
KG, 18.12.2001 - 1 W 445/01 (https://dejure.org/2001,5439)
KG, Entscheidung vom 18.12.2001 - 1 W 445/01 (https://dejure.org/2001,5439)
KG, Entscheidung vom 18. Dezember 2001 - 1 W 445/01 (https://dejure.org/2001,5439)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtsgebühren; Ermäßigung der Verfahrensgebühr; Anerkenntnisurteil; Streitgenossen; Unterschiedliches Prozessverhalten; Kostenentscheidung; Auslegungskorrektur

  • Judicialis

    GKG KV Nr. 1202 alt; ; GKG KV Nr. 1211 neu; ; ZPO § 100 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermäßigung der gerichtlichen Verfahrensgebühr bei unterschiedlichem Prozessverhalten von Streitgenossen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 722
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 02.07.1998 - 14 W 434/98
    Auszug aus KG, 18.12.2001 - 1 W 445/01
    Die scheinbar abweichende Auffassung des OLG Koblenz (NJW-RR 1999, 728) dürfte auf der unzutreffenden Auffassung beruhen, der dort zugrunde liegende Fall streitiger Verhandlung nur gegenüber einem der mehreren Beklagten sei ein Anwendungsfall des § 100 Abs. 2 ZPO.
  • OLG Köln, 20.08.1987 - 17 W 459/87
    Auszug aus KG, 18.12.2001 - 1 W 445/01
    Wegen der Einzelheiten der dafür maßgebenden Erwägungen wird auf die angeführte Entscheidung des Senats verwiesen, an deren Grundsätzen festgehalten wird (ebenso die inzwischen für den Anwendungsbereich des § 100 Abs. 3 ZPO einhellige Rechtsprechung: z. B. OLG Frankfurt JurBüro 1981, 1400; OLG Köln MDR 1988, 325; OLG Schleswig JurBüro 1993, 742).
  • OLG Schleswig, 08.04.1993 - 9 W 46/93
    Auszug aus KG, 18.12.2001 - 1 W 445/01
    Wegen der Einzelheiten der dafür maßgebenden Erwägungen wird auf die angeführte Entscheidung des Senats verwiesen, an deren Grundsätzen festgehalten wird (ebenso die inzwischen für den Anwendungsbereich des § 100 Abs. 3 ZPO einhellige Rechtsprechung: z. B. OLG Frankfurt JurBüro 1981, 1400; OLG Köln MDR 1988, 325; OLG Schleswig JurBüro 1993, 742).
  • KG, 19.10.2011 - 5 W 220/11

    Keine Kostenvergünstigung bei Anerkenntnis nur einzelner von mehreren quotal

    Dies gilt auch im Verhältnis allein gegenüber den anerkennenden Streitgenossen (überholt KG Berlin, 18. Dezember 2001, 1 W 445/01, MDR 2002, 722).(Rn.3) (Rn.4) (Rn.5) (Rn.6).

    Zwar hat der 1. Zivilsenat des Kammergerichts in seiner Entscheidung vom 18.12.2001 eine dahingehende Lücke in Nr. 1211 KV-GKG (in der Fassung vom 26.10.2001) angenommen (KG, 1. ZS, MDR 2002, 722, juris Rn. 8).

    Es kann dann nicht mehr von einer planwidrigen (unbeabsichtigten) Regelung des Gesetzgebers ausgegangen werden (so nunmehr auch KG, 1. ZS, Beschluss vom 10.2.2009, 1 W 10/09, m.w.N; vgl. auch KG, 1. ZS, Beschluss vom 23.1.2009, 1 AR 5/08; überholt daher nunmehr die Entscheidung KG, 1. ZS, MDR 2002, 722, juris Rn. 8).

    Denn insoweit mag ein Auslegungsspielraum dahin verbleibenden, dass Mehrkosten außerhalb einer gesamtschuldnerischen Haftung nicht vom Kostenmaßstab der gesamtschuldnerischen Haftung umfasst sein und diese nur den Streitgenossen treffen sollen, der sie veranlasst hat (vgl. etwa OLG Schleswig-Holstein, JurBüro 1993, 742, juris Rn. 10; KG, 1. ZS, MDR 2002, 722, juris Rn. 13, jeweils m.w.N).

    Vorliegend hat die Kostengrundentscheidung weder insgesamt eine (vorbehaltlose) gesamtschuldnerische Kostenhaftung der Beklagten ausgesprochen (Fallgestaltung in der Entscheidung des OLG Schleswig-Holstein, a.a.O.), noch ist auf eine gesamtschuldnerische Kostenhaftung - für einzelne Beklagte quotal abgestuft (Fallgestaltung in der Entscheidung des KG, 1. ZS, MDR 2002, 722, juris Rn. 13) - erkannt worden.

    So ist in der Entscheidung KG, 1. ZS, MDR 2002, 722 eine einschränkende Interpretation der Nr. 1210, 1211 KV-GKG vorgenommen worden (juris Rn. 8).

  • LAG Baden-Württemberg, 05.09.2005 - 3 Ta 136/05

    Kostenansatz - Gebührenermäßigung - Gerichtsgebühr bei Teilurteil und

    Das Kammergericht (Beschluss vom 18. Dezember 2001 - 1 W 445/01 - MDR 2002, 722 f.) hat (aus diesseitiger Sicht zu Recht, hierauf kommt es vorliegend aber nicht an) eine Ausnahme vom Erfordernis der Gesamterledigung aller Gegenstände für die Ermäßigung der Gerichtsgebühren gemacht, wenn es sich um eine subjektive Klagehäufung auf der Beklagtenseite handelt und die Beklagten durch unterschiedliches Prozessverhalten (Anerkenntnis) nur teilweise eine Erledigung herbeiführen, die - im Falle der Gesamterledigung - zu einer Ermäßigung der Gerichtsgebühr führt.

    Denkbar wäre dies insbesondere im Falle einer subjektiven Klagehäufung dann, wenn sich die Beklagten unterschiedlich zur Klage verhalten (vgl. hierzu den oben zitierten Beschluss des Kammergerichts vom 18. Dezember 2001, 1 W 445/01) oder im Falle der Entscheidung durch Urteil über die Frage, ob ein Teilvergleich neben anderen privilegierten Tatbeständen den Rechtsstreit erledigt hat oder aber wirksam angefochten worden ist.

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2009 - 24 W 61/09

    Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer Prozessbevollmächtigter als einfacher

    Der Rechtspfleger hat sich hierbei an den Kostenausspruch des Gerichts zu halten; er kann allenfalls eine unklare gerichtliche Kostenentscheidung auslegen, darf sie jedoch nach einhelliger Auffassung niemals abändern (vgl. Senat Beschl. v. 9.6.2009 bei JURIS JURE090046299 und BeckRS 2009 23465; KG MDR 2002, 722; OLG Koblenz JurBüro 2003, 93; Zöller/Herget, ZPO 28. Aufl., § 104 Rn. 21 "Auslegung"), und zwar allein auf der Grundlage des Textes des Kostentitels (OLG Schleswig SchlHA 1982, 173; OLG Hamm JurBüro 1968, 297).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 24 W 29/09

    Auslegung einer Kostengrundentscheidung im Verfahren der Kostenfestsetzung

    Statthaft ist nur die Beseitigung von Unklarheiten durch Auslegung entsprechend dem Willen des Gerichts (vgl. KG MDR 2002, 722; OLG Koblenz JurBüro 2003, 93; Zöller aaO.), und zwar allein auf der Grundlage des Textes des Kostentitels (OLG Schleswig SchlHA 1982, 173; OLG Hamm JurBüro 1968, 297).
  • OLG Köln, 08.06.2009 - 17 W 129/09

    Gerichtskosten bei Beendigung des Rechtsstreits durch Teilvergleich mit nur einem

    Der Entscheidung des Kammergerichts (MDR 2002, 722) vermag der Senat deshalb nicht beizupflichten (ebenso: Meyer, a.a.O.; LAG BW, a.a.O.).
  • LG Hildesheim, 22.12.2014 - 22 Qs 15/14

    Kostenfestsetzung, Differenztheorie, falsche Sachbehandlung

    Die Auslegung ist schon im Kostenfestsetzungsverfahren nach einem Zivilprozess originäre Aufgabe des zur Kostenfestsetzung berufenen Rechtspflegers (vgl. KG, Beschl. v. 18.12.2001, 1 W 445/01, MDR 2002, 722; OLG Koblenz, Beschl. v. 6.11.2002, 14 W 663/02, JurBüro 2003, 93; Herget in Zöller, ZPO, Rn. 21 zu § 104, Stichwort Auslegung).
  • KG, 23.02.2009 - 1 W 499/07

    Kostenberechnung: Ermäßigung der Verfahrensgebühr bei Rücknahme der Klage gegen

    Ob aus § 32 Abs. 1 Satz 2 GKG zugunsten des haftenden Streitgenossen etwas anderes gefolgert werden kann (vgl. zu § 59 Abs. 1 GKG a.F. für einen Sonderfall Senat, MDR 02, 722 = KGReport 02, 92), kann offen bleiben, da die Klägerin nicht als Streitgenossin für die Kosten haftet.
  • OLG Brandenburg, 01.11.2007 - 13 WF 21/07

    Zivilprozeßrecht: Anspruch auf Kostenfestsetzung bei fehlender Klagezustellung;

    Vor diesem Hintergrund ist lediglich die Beseitigung von Unklarheiten durch Auslegung entsprechend dem wirklichen Willen des Gerichts statthaft (KG, MDR 2002, 722).
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