Weitere Entscheidung unten: LAG Nürnberg, 21.03.2002

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 02.04.2002 - 9 WF 604/01   

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https://dejure.org/2002,7135
OLG Koblenz, 02.04.2002 - 9 WF 604/01 (https://dejure.org/2002,7135)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.04.2002 - 9 WF 604/01 (https://dejure.org/2002,7135)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. April 2002 - 9 WF 604/01 (https://dejure.org/2002,7135)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen des Anspruchs eines Verfahrenspflegers auf Vergütung und Aufwendungsersatz bei deren Geltendmachung nach Ablauf der 15monatigen Ausschlussfrist

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erlöschen der Ansprüche des Verfahrenspflegers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung der Tätigkeit des Verfahrenspflegers; Frist für die Geltendmachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 847
  • FamRZ 2002, 1355
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 237/02

    Vergütung eines Betreuers - Vergütungsanspruch bei Abschlagszahlungen

    Der Vergütungsanspruch entsteht jeweils, sobald die einzelne vergütungspflichtige Betreuertätigkeit erbracht ist (BT-Drucks. 13/7153 S. 27; BayObLGZ 2002, 328 = FamRZ 2003, 325; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243; OLG Koblenz FamRZ 2002, 1355; OLG Celle FamRZ 2002, 1431; OLG Schleswig FamRZ 2002, 1288; Jürgens BtR 2. Aufl. § 1836 Rn. 22; MünchKomm/Wagenitz BGB 4. Aufl. § 1836 Rn. 52; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1836 Rn. 41).

    Geschieht dies nicht, erlischt er von selbst (BayObLG FamRZ 2001, 189/190; OLG Koblenz FamRZ 2002, 1355; Staudinger/Peters BGB 13. Aufl. Vorbem. zu §§ 194 ff. Rn. 11; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243; OLG Schleswig FamRZ 2002, 1288).

  • BayObLG, 21.05.2003 - 3Z BR 92/03

    Geltung der Ausschlussfrist des § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB auch bei Vergütung des

    Diese Vorschrift findet auch auf den Aufwendungsersatzanspruch des Verfahrenspflegers Anwendung (§ 67 Abs. 3 Satz 2 FGG, § 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB; OLG Koblenz FamRZ 2002, 1355 und 2003, 168).

    Es kann dahinstehen, wann genau ein solcher Anspruch im Sinn von § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB entsteht (vgl. hierzu allgemein BayObLG FamRZ 1996, 372/373; OLG Koblenz FamRZ 2002, 1355), insbesondere ob hierfür die Fälligkeit des Anspruchs erforderlich ist.

  • OLG Köln, 29.08.2008 - 4 WF 92/08

    Materiell-rechtliche Ausschlussfrist des § 2 Satz 1 VBVG

    Dies bedeutet, dass das Erlöschen des Anspruchs von Amts wegen zu beachten ist und nicht von der Staatskasse geltend gemacht werden muss (OLG Koblenz, FamRZ 2002, 1355 = juris Rn 3; BayObLG, FamRZ 2003, 1221 ff.).
  • KG, 13.10.2005 - 1 W 195/05

    Vergütung eines Nachlasspflegers: Höhe der Stundensätze

    Der Anspruch des Nachlasspflegers entsteht jeweils mit der einzelnen durchgeführten Tätigkeit, mithin tageweise (OLG Koblenz, FamRZ 2002, 1355; MüKo/Wagenitz, BGB, 4. Aufl., § 1836, Rdn. 59; Dodegge/Roth, Betreuungsrecht, Vergütung F, Rdn. 108; Soergel/Zimmermann, a.a.O., § 1836, Rdn. 29; ders., Die Nachlasspflegschaft, Rdn. 756; ders. ZEV 1999, 329, 331).
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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 21.03.2002 - 7 Ta 43/02   

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https://dejure.org/2002,7238
LAG Nürnberg, 21.03.2002 - 7 Ta 43/02 (https://dejure.org/2002,7238)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 21.03.2002 - 7 Ta 43/02 (https://dejure.org/2002,7238)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 21. März 2002 - 7 Ta 43/02 (https://dejure.org/2002,7238)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    "Dieselbe Angelegenheit" im Sinne des § 7 Abs. 2 BRAGO bei einer von mehreren Klägern eingereichten Klage; Innerer objektiver Zusammenhang zwischen den einzelnen Klagegegenständen; Anwaltsgebühr; Begriff des "Gegenstandes"; Begriff der "Angelegenheit"; Zusammenrechnung ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 7 Abs. 2 BRAGO
    Gegenstandswert bei von mehreren Klägern gegen dieselbe beklagte Partei eingereichten Klagen.

  • Judicialis

    BRAGO § 7 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 847
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG München, 18.05.1972 - 3 C 397/72
    Auszug aus LAG Nürnberg, 21.03.2002 - 7 Ta 43/02
    -- mehrere Unfallopfer aus demselben Verkehrsunfall unterschiedliche Schadenersatzansprüche (Sachschaden, Schmerzensgeld) geltend machen (Göttlich/Mümmler, a.a.O., Seite 54; AG München, VersR 73, 954).
  • LAG München, 15.07.2009 - 10 Ta 386/08

    Prozesskostenhilfe - Pflicht zur kostensparenden Prozessführung auch bei mehreren

    Demgegenüber können die wenigen individuellen Besonderheiten gerade im Hinblick auf die einzelne Forderungshöhe kein getrenntes Vorgehen rechtfertigen (vgl. LAG Nürnberg JurBüro 2002, 363; OLG Koblenz MDR 2001, 720; LAG Berlin NZA-RR 2006, 432; LAG München vom 23.03.2009 - 10 Ta 244/07; 09.02.2007 - 10 Ta 194/05).
  • LAG München, 23.07.2012 - 10 Ta 284/11

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe - Pflicht zur subjektiven Klagehäufung -

    Demgegenüber können die wenigen individuellen Besonderheiten gerade im Hinblick auf die einzelne Forderungshöhe wie auch teilweise Abweichungen bei den den Forderungen zu Grunde liegenden Arbeiten kein getrenntes Vorgehen rechtfertigten (vgl. LAG Nürnberg JurBüro 2002, 363; OLG Koblenz MDR 2001, 720 ; LAG Berlin NZA-RR 2006, 432; LAG München v. 23.03.2009 - 10 Ta 244/07; v. 09.02.2007 - 10 Ta 194/05).
  • LAG München, 17.07.2012 - 10 Ta 281/11

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe - Pflicht zur subjektiven Klagehäufung -

    Demgegenüber können die wenigen individuellen Besonderheiten gerade im Hinblick auf die einzelne Forderungshöhe wie auch teilweise Abweichungen bei den den Forderungen zu Grunde liegenden Arbeiten kein getrenntes Vorgehen rechtfertigten (vgl. LAG Nürnberg JurBüro 2002, 363; OLG Koblenz MDR 2001, 720 ; LAG Berlin NZA-RR 2006, 432; LAG München v. 23.03.2009 - 10 Ta 244/07; v. 09.02.2007 - 10 Ta 194/05).
  • LAG München, 04.03.2013 - 1 Ta 13/13

    Kostenfestsetzung - mehrere Auftraggeber

    Werden Lohnansprüche, denen zwar allen der gleiche Lebenssachverhalt zugrunde liegt, von den einzelnen Arbeitnehmern für sich persönlich geltend gemacht, ist von einer Angelegenheit mit verschiedenen Klagegegenständen auszugehen, für die allein § 22 Abs. 1 RVG gilt (vgl. LAG Nürnberg JurBüro 2002, 363; Bischof/Bischof RVG 2. Aufl. VV 1008 Rn. 78).
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