Weitere Entscheidung unten: KG, 04.02.2002

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.11.2001 - 7 U 216/00   

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https://dejure.org/2001,4659
OLG Brandenburg, 21.11.2001 - 7 U 216/00 (https://dejure.org/2001,4659)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.11.2001 - 7 U 216/00 (https://dejure.org/2001,4659)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. November 2001 - 7 U 216/00 (https://dejure.org/2001,4659)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Steuerberaterhonorar; Zeugnisverweigerungsrecht ; Rechtmäßigkeit einer Aussageverweigerung; Verschwiegenheitspflicht

  • Judicialis

    BGB § 611 Abs. 1; ; BGB § 670; ; BGB § 675; ; BGB § 677; ; BGB § 683; ; BGB § 812; ; ZPO § 383 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 387 Abs. 1; ; ZPO § 523; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; StBG § 57

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchsetzung der Honorarforderung eines Steuerberaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Honorarklagen des Beraters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 905
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.04.1983 - VIII ZR 46/82

    Ablehnung eines Beweisangebotes bei Indizienbeweisen; Prüfung der Schlüssigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2001 - 7 U 216/00
    Dabei kann dahinstehen, ob diese Norm, die auch für die steuerberatenden Berufe gilt (BGH MDR 1984, 48; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 383, Rn. 19; Kuhls/Meurers/Maxl/Schäfer/Goez, Steuerberatungsgesetz, § 57, Rn. 293), auch den Fall erfaßt, daß, wie hier, Gegenstand des Zeugnisses nicht der Inhalt, sondern das Bestehen des Mandates als solches ist (so Kuhls/Meurers/Maxl/Schäfer/Goez, a.a.O., § 57, Rn. 196; a. A. LG München, DStR 1972, 179; Gilgan, StBG 1989, 75 und 1992, 297).
  • OLG Stuttgart, 25.06.1998 - 12 W 36/98

    Bedeutung des Interesses des Klägers an dem Besitz der Urkunden für die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2001 - 7 U 216/00
    Der Steuerberater ist - ebenso wie ein Rechtsanwalt (vgl. BGHZ 152, 115, 120; OLG Stuttgart, OLGR 1998, 427, 428) - durch die ihn treffende Verschwiegenheitspflicht nach § 57 StBG nicht daran gehindert, einen Prozeß um seine Gebühren zu führen und dabei zur Erfüllung seiner Darlegungs- und Beweislast Umstände aus dem Mandatsverhältnis vorzutragen, soweit dies zur Durchsetzung seines Gebührenanspruchs erforderlich ist (Kuhls/Meurers/Maxl/Schäfer/Goez, a.a.O., § 57, Rn. 2-16, 242; Gehre, Steuerberatungsgesetz, 4. Aufl., § 57, Rn. 69).
  • RG, 19.01.1903 - VI 268/02

    1. Inwieweit muß das Recht eines Arztes, nach Maßgabe von § 383 Abs. 1 Ziff. 5

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2001 - 7 U 216/00
    Vielmehr tritt die - grundsätzlich bestehende - Aussagepflicht des Zeugen wieder in Kraft (RGZ 53, 315, 316; OLG Stuttgart, a.a.O.; a. A. Lenckner, NJW 1965, 321, 327), so daß der Zeuge B prozessual verpflichtet ist, die Beweisfrage aus dem Beweisbeschluß des Senats vom 28.03.2001 zu beantworten.
  • OLG Braunschweig, 05.11.2008 - 1 W 64/08

    Pflicht des Patienten zur Vorlage von Röntgenbildern im Regressprozess des

    Auch in diesen Fällen ist anerkannt, dass in entsprechender Abwägung der wechselseitigen Interessen eine Einschränkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und insbesondere des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung vom Mandanten bzw. Patienten hinzunehmen ist (vgl. OLG Stuttgart MDR 1999, 192 = OLGR 1998, 427f.; OLG Brandenburg OLGR 2002, 323f.; Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 9.11.2005 - L 3 KA 5012/04 - Rn. 32 [zit. n. juris]).
  • AG Minden, 22.07.2011 - 21 C 96/08

    Bestimmung der Höhe eines Honorars für steuerliche Beratungsleistungen (hier:

    In einem solchen Fall tritt das Geheimhaltungsinteresse des Mandanten hinter den Interessen des Steuerberaters, eine berechtigte Gebührenforderung durchzusetzen, zurück (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 21.11.2001, Az. 7 U 216/00 = MDR 2002, 905; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.08.1998, Az. 12 W 50/98 = MDR 1999, 192; BGH, Urteil vom 25.03.1993, IX ZR 192/92 dort Rz. 18 = NJW 1993, 1638).
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Rechtsprechung
   KG, 04.02.2002 - 2 AR 6/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12788
KG, 04.02.2002 - 2 AR 6/02 (https://dejure.org/2002,12788)
KG, Entscheidung vom 04.02.2002 - 2 AR 6/02 (https://dejure.org/2002,12788)
KG, Entscheidung vom 04. Februar 2002 - 2 AR 6/02 (https://dejure.org/2002,12788)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; Entfallen der grundsätzlichen Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen für das aufnehmende Gericht in eng begrenzten Ausnahmefällen; Maßgeblicher Gerichtsstand bei Honoraranspruch für die Sendung von ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Tiergarten - 4 C 590/00
  • AG Düsseldorf - 27 C 9725/01
  • KG, 04.02.2002 - 2 AR 6/02

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 905
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus KG, 04.02.2002 - 2 AR 6/02
    Ob es den Gerichtsstand des Erfüllungsortes bewusst oder versehentlich missachtet hatte, ist für die Bindungswirkung unerheblich, weil Willkür nicht voraussetzt, dass sich das verweisende Gericht bewusst über erhebliche Tatsachen oder bestimmte Rechtsnormen hinweggesetzt hat (BGH NJW 1993, 1273).
  • BGH, 04.06.1997 - XII ARZ 13/97

    Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung; Ersatzzustellung in der Wohnung

    Auszug aus KG, 04.02.2002 - 2 AR 6/02
    Die Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO liegen vor, nachdem sich die Amtsgerichte Tiergarten und Düsseldorf beide rechtskräftig (zum Begriff vgl. BGH NJW 1988, 1794/1795; NJW-RR 1997, 1161) für unzuständig erklärt haben.
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus KG, 04.02.2002 - 2 AR 6/02
    Die Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO liegen vor, nachdem sich die Amtsgerichte Tiergarten und Düsseldorf beide rechtskräftig (zum Begriff vgl. BGH NJW 1988, 1794/1795; NJW-RR 1997, 1161) für unzuständig erklärt haben.
  • KG, 17.09.2007 - 2 AR 37/07

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts: Erfüllungsort eines

    Nicht von Belang ist allerdings, ob das verweisende Gericht eine maßgebliche Zuständigkeitsnorm vorsätzlich außer Acht gelassen hat (Senatsbeschluss, MDR 2002, 905 [905]; Greger in Zöller, a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 31.08.2010 - 1 AR 31/10

    Zuständigkeitsstreit: Verfahren betrifft Rückforderung nach dem

    Das Amtsgericht Cottbus hat mit seinem Beschluss weder Vortrag der Parteien zur Zuständigkeit unberücksichtigt gelassen, noch einen Verweisungsantrag ungeachtet der Annahme eigener Zuständigkeit "initiiert" (vgl. BGH NJW 2002, 3634; KG MDR 2002, 905).
  • BayObLG, 14.03.2003 - 1Z AR 15/03

    Anwendbarkeit von § 281 ZPO im Aufgebotsverfahren

    In der Rechtssprechung wurde dies regelmäßig in Fällen angenommen, in denen ein Gericht trotz unzweifelhaft gegebener eigener Zuständigkeit verweist (vgl. BGH NJW 1993, 1273; BayObLGZ 1993, 317; MDR 2002, 661; KG MDR 2002, 905; OLG Naumburg Report 2002, 124; OLG Frankfurt Report 2002, 345/346).
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