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   BGH, 11.04.2002 - III ZR 97/01   

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https://dejure.org/2002,1168
BGH, 11.04.2002 - III ZR 97/01 (https://dejure.org/2002,1168)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2002 - III ZR 97/01 (https://dejure.org/2002,1168)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2002 - III ZR 97/01 (https://dejure.org/2002,1168)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 839
    Zum Vertrauensschutz bei gemeindlicher Auskunft über Baulandqualität

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertrauensschutz - Unrichtige gemeindliche Auskunft - Baulandqualität - Außenbereich - Grundstück

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vertrauensschutz, - bei unrichtiger Behördenauskunft über Baulandqualität; Auskunft, unrichtige - der Gemeinde und Amtshaftung

  • Judicialis

    BGB § 839 Fe

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839
    Voraussetzungen des Vertrauensschutzes bei einer unrichtigen gemeindlichen Auskunft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839
    Amtspflichten der Gemeinde bei Erteilung einer Auskunft über die Bebaubarkeit eines Grundstücks

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemeindliche Auskunft über Baulandqualität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Falsche Auskunft über die Bebaubarkeit eines Grundstückes

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Amtshaftung trotz unzutreffender Auskunft, wenn Falschheit offenkundig? (IBR 2002, 327)

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 944
  • NJ 2002, 430
  • VersR 2003, 205
  • WM 2002, 2115
  • DVBl 2002, 1114
  • BauR 2002, 1529
  • BauR 2003, 431 (Ls.)
  • ZfBR 2002, 595
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 21.03.2001 - 7 U 74/00

    Amtshaftung einer Gemeinde für unrichtige Auskünfte über die Bebaubarkeit von

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - III ZR 97/01
    Das Landgericht hat der auf Zahlung von 130.429,94 DM nebst Zinsen gerichteten Klage zur Hälfte, das Berufungsgericht hat ihr in vollem Umfang (bis auf einen Teil der Zinsforderung) stattgegeben (NVwZ-RR 2001, 704).
  • BGH, 03.05.2001 - III ZR 191/00

    Feststellungsinteresse bei künftigem Schaden; Amtshaftungsanspruch bei

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - III ZR 97/01
    Die Auskunft war nämlich hinsichtlich der Flurstücke 141 bis 143 objektbezogen und schützte insoweit jeden, der im berechtigten Vertrauen auf ihre Richtigkeit Rechtsgeschäfte über die darin bezeichneten Grundstücke tätigte (vgl. Senatsurteil vom 3. Mai 2001 - III ZR 191/00 = NVwZ 2002, 373, 374).
  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 63/00

    Reichweite des Vertrauensschutzes und mitwirkendes Verschulden des Bauherrn bei

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - III ZR 97/01
    Diese - der Mitverschuldensprüfung vorgeschaltete - Frage beurteilt sich vorrangig nach dem Schutzzweck der jeweiligen behördlichen Maßnahme (zur Abgrenzung von objektiver Reichweite des Vertrauensschutzes und mitwirkendem Verschulden [dort: bei einer rechtswidrigen Baugenehmigung] s. Senatsurteil vom 11. Oktober 2001 - III ZR 63/00 = NJW 2002, 432; für BGHZ 149, 50 vorgesehen).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2000 - 8 U 41/00

    Arzthaftungsprozeß; Mangelnde Kenntnisse des Patienten; Substantiierungspflicht;

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - III ZR 97/01
    Dies hat der 8. Zivilsenat des Berufungsgerichts im Urteil des Parallelprozesses, den der Ehemann der Klägerin wegen derselben Auskunft gegen die Beklagte geführt hat und in dem auch dieselben Prozeßbevollmächtigten tätig geworden sind, eingehend dargelegt (Urteil vom 9. November 2000 - 8 U 41/00; bestätigt durch nicht mit Gründen versehenen Nichtannahmebeschluß des Senats vom 20. September 2001 - III ZR 312/00): Der Ehemann war Architekt und nach eigenen Angaben "Grundstücksprofi".
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2012 - 12 U 105/12

    Amtshaftung einer gesetzlichen Krankenkasse wegen unrichtiger Auskunft der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist diese Prüfung nicht erst bei der Frage des mitwirkenden Verschuldens im Sinne des § 254 BGB vorzunehmen, sondern bereits bei der Prüfung der objektiven Reichweite des den Betroffenen durch das Amtshaftungsrecht gewährten Vermögensschutzes (BGH, Urt. v. 11.4.2002, BGH-Report 2002, 626 ff).

    Eine Verlässlichkeitsgrundlage ist dann nicht mehr gegeben, wenn der Empfänger die Unrichtigkeit der Auskunft kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte (BGH VersR 2003, 205 - juris Tz, 13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2011 - 4 A 17/08

    Staatsmonopol im Bereich der Sportwetten europarechtswidrig

    Der Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 28. September 2006 - 6 B 10895/06 -, NVwZ 2006, 1426, beschäftigt sich mit möglichen Amtshaftungsansprüchen überhaupt nicht, die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 11. April 2004 - 3 ZR 97/01 -, MDR 2002, 944, und vom 11. Oktober 2001 - 3 ZR 63/00 -, NJW 2002, 432, jedenfalls nicht mit der Frage, ob ein solcher "offensichtlich" ausgeschlossen wäre.
  • BGH, 10.12.2015 - III ZR 27/14

    Amtshaftung eines Landkreises bei rechtswidriger Erteilung einer

    a) Ob ein (rechtswidriger) begünstigender Verwaltungsakt haftungsrechtlich schutzwürdiges Vertrauen begründet oder ob einer entsprechenden Vertrauensgrundlage objektive Umstände oder subjektive Kenntnisse beziehungsweise sich aufdrängende Erkenntnismöglichkeiten des Empfängers entgegenstehen, ist entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht erst eine Frage des mitwirkenden Verschuldens im Sinne des § 254 BGB, sondern bereits eine solche der objektiven Reichweite des dem Betroffenen durch das Amtshaftungsrecht gewährten Vermögensschutzes (Senat, Urteile vom 11. Oktober 2007 - III ZR 301/06, MDR 2008, 22, 23 f; vom 10. April 2003 aaO; vom 11. April 2002 - III ZR 97/01, MDR 2002, 944 und vom 11. Oktober 2001 - III ZR 63/00, BGHZ 149, 50, 53 f; Staudinger/Wöstmann, BGB, Neubearbeitung 2013, § 839 Rn. 248).
  • BGH, 11.10.2007 - III ZR 301/06

    Drittwirkung von Amtspflichten des Amts zur Regelung offener Vermögensfragen

    Diese - der Mitverschuldensprüfung vorgeschaltete - Frage beurteilt sich vorrangig nach dem Schutzzweck der jeweiligen behördlichen Maßnahme (Senatsurteile BGHZ 149, 50, 53 f.; vom 11. April 2002 - III ZR 97/01 - VersR 2003, 205 f. und vom 10. April 2003 aaO).
  • OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08

    Amtshaftung der Gemeinde aus Verschulden bei Vertragsschluss: Verzögerungen bei

    Denn die Reichweite des Vertrauensschutzes und die Verpflichtung auf Erteilung von Auskünften und Informationen bestimmt sich entsprechend dem Schutzzweck der Haftungsgrundlagen nicht lediglich nach objektiven Umständen, sondern auch nach subjektiven Kenntnissen und sich aufdrängenden Erkenntnismöglichkeiten, bei denen es sich nicht erst um eine Frage des mitwirkenden Verschuldens handelt (vgl. BGH MDR 2002, 944 f.).
  • OLG Zweibrücken, 23.06.2016 - 6 U 3/16

    Amtshaftung: Fehlerhafte Auskunft des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist diese Prüfung nicht erst bei der Frage des mitwirkenden Verschuldens im Sinne des § 254 BGB vorzunehmen, sondern bereits bei der Prüfung der objektiven Reichweite des den Betroffenen durch das Amtshaftungsrecht gewährten Vermögensschutzes (BGH, Urt. v. 11.4.2002, BGH-Report 2002, 626 ff).

    Eine Verlässlichkeitsgrundlage ist dann nicht mehr gegeben, wenn der Empfänger die Unrichtigkeit der Auskunft kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte (BGH VersR 2003, 205 - juris Rn. 13).

  • BGH, 19.01.2023 - III ZR 234/21

    Amtshaftung einer gesetzlichen Krankenkasse bei kompetenzwidriger Entscheidung

    Deshalb fehlt die "Verlässlichkeitsgrundlage" gerade dann, wenn der Empfänger zum Beispiel die Unrichtigkeit einer Auskunft kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte (Senat, Urteil vom 11. April 2002 - III ZR 97/01, VersR 2003, 205 f).
  • OLG Koblenz, 12.12.2007 - 1 U 180/07

    Amtshaftung: Falsche Auskunft eines Sachbearbeiters der Baubehörde über die

    Diese Prüfung ist nicht erst bei der Frage des mitwirkenden Verschuldens im Sinne des § 254 BGB anzusetzen, sondern bereits bei der Prüfung der objektiven Reichweite des den Betroffenen durch das Amtshaftungsrecht gewährten Vermögensschutzes (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2002, BGH-Report 2002, 626 ff).
  • OLG Stuttgart, 08.12.2021 - 4 U 404/20

    Schadensersatz aus Amtspflichtverletzung im Zusammenhang mit einer fehlerhaften

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist diese Prüfung nicht erst bei der Frage des mitwirkenden Verschuldens im Sinne des § 254 BGB vorzunehmen, sondern bereits bei der Prüfung der objektiven Reichweite des den Betroffenen durch das Amtshaftungsrecht gewährten Vermögensschutzes (BGH, Urt. v. 11.4. 2002, BGH-Report 2002, 626 ff.).

    Eine Verlässlichkeitsgrundlage ist dann nicht mehr gegeben, wenn der Empfänger die Unrichtigkeit der Auskunft kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte (BGH VersR 2003, 205).

  • OLG Jena, 01.07.2009 - 4 U 588/08

    Keine Amtshaftung bei fehldendem Ursachenzusammenhang zwischen (angeblich

    Grundsätzlich kann der von einer falschen Auskunft Betroffene den Schaden ersetzt verlangen, der ihm dadurch entstanden ist, dass er auf die Richtigkeit der Auskunft vertraut und mit Rücksicht hierauf Entscheidungen getroffen hat, die ihn in seinen Vermögensinteressen berühren (BGH NJW 1991, 2759; DVBl 2002, 1114; VersR 2003, 370).
  • OLG Koblenz, 09.07.2008 - 1 U 1210/07

    Amtshaftung bei Rücknahme einer Baugenehmigung

  • OLG Brandenburg, 18.10.2011 - 2 U 35/09

    Amtshaftung: Haftung einer Gemeinde gegenüber Dritten für Falschauskunft über die

  • OLG Hamm, 05.03.2010 - 11 U 115/09

    Amtshaftung wegen unrichtiger Auskunft über die gesicherte Erschließung eines

  • KG, 03.03.2023 - 9 U 27/21

    Drittschützende Wirkung einer Auskunft über Nutzungsmöglichkeit von

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