Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 13.02.2002

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 20.12.2001 - 3 U 212/01   

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https://dejure.org/2001,4984
OLG Hamburg, 20.12.2001 - 3 U 212/01 (https://dejure.org/2001,4984)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.12.2001 - 3 U 212/01 (https://dejure.org/2001,4984)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 3 U 212/01 (https://dejure.org/2001,4984)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der negativen Feststellungklage bei zeitgleicher Einreichung eines Antrags nach § 926 Zivilprozessordnung (ZPO) gegen einstweilige Verfügung; Verdoppelung der Klagen; Haftung des Holding-Unternehmens für Werbemaßnahmen eines einzelnen Konzern-Unternehmens ; ...

  • Judicialis

    ZPO § 256; ; UWG § 13 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256; UWG § 13 Abs. 4
    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage, wenn der Kläger nach Zustellung einer gegen ihn gerichteten einstweiligen Verfügung zugleich einen Antrag nach § 926 ZPO eingereicht hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 965
  • BB 2002, 1288
  • afp 2002, 238
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98

    Filialenleiter

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2001 - 3 U 212/01
    Soweit sich die Beklagte auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes in GRUR 2000, 907 "Filialleiterfehler" beruft, ist darauf hinzuweisen, daß es sich dort um eine rechtlich unselbständige Filiale handelte, deren Mitarbeiter ohne weiteres als Beauftragte im Sinne des § 13 Abs. 4 UWG anzusehen sind.
  • OLG Frankfurt, 06.06.2002 - 6 U 199/01

    Haftung der Muttergesellschaft für Wettbewerbsverstöße der "Töchter"

    An dieser, ebenfalls bereits im vorausgegangenen Eilverfahren dargelegten Auffassung (ähnlich inzwischen OLG München WRP 2002, 358) hält der erkennende Senat auch im Hinblick darauf fest, dass das OLG Hamburg im parallel geführten Verfahren über die negative Feststellungsklage der Beklagten im Rahmen einer Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO diese Frage abweichend beurteilt hat (Beschluss vom 20.12.2001 - 3 U 212/01, Bl. 249 ff. d. A.).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 13.02.2002 - 9 WF 88/02   

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OLG Koblenz, 13.02.2002 - 9 WF 88/02 (https://dejure.org/2002,16561)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.02.2002 - 9 WF 88/02 (https://dejure.org/2002,16561)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Februar 2002 - 9 WF 88/02 (https://dejure.org/2002,16561)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 965
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Koblenz, 01.07.2008 - 9 WF 465/08

    Prozesskostenhilfe: Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten, KFZ-Haftpflichtversicherung

    An seiner früheren Auffassung (OLG Koblenz, MDR 2002, 965) hält der Senat nicht mehr fest.
  • OLG Brandenburg, 06.03.2007 - 10 WF 267/06

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Einkommensmindernde Berücksichtigung von

    Ein Ansatz von 0, 25 EUR je gefahrenen Kilometer, wie er im Unterhaltsrechtsstreit in Anlehnung an § 5 Abs. 2 JVEG beispielsweise nach Nr. 10.2.2 der genannten Unterhaltsleitlinien vorgesehen ist, scheidet aus (a. A. OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 465; OLG Koblenz, MDR 2002, 965).
  • OLG Nürnberg, 19.05.2008 - 9 WF 491/08

    Prozesskostenhilfebewilligung: Berechnung der Pkw-Fahrtkosten bei der

    Der Senat setzt deshalb entsprechend Nr. 10.2.2 SüdL i. V. m. § 5 Abs. 2 Nr. 2 JEG pro gefahrenen Kilometer 0, 30 EUR an (ebenso OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 465; OLG Koblenz, MDR 2002, 965; vgl. auch Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Auflage, Rn 258).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2008 - 16 WF 65/08

    Einkommensermittlung im PKH-Verfahren: Kosten für Fahrt zum Arbeitsplatz in

    Ob dies auch entsprechend im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu handhaben ist, ist streitig (bejahend: OLG Düsseldorf FamRZ 2007, 644; OLG Zweibrücken, 6. Zivilsenat, FamRZ 2006, 799; OLG Stuttgart OLGR Stuttgart 2008, 36 mit der Einschränkung, dass dies gelte, solange die Fahrtkosten steuerlich geltend gemacht werden können; verneinend: OLG Karlsruhe, 5. Zivilsenat, B. v. 30.07.2007, 5 WF 79/07; FamRZ 2008, 69; OLG Zweibrücken, 6. Zivilsenat, FamRZ 2006, 437; OLG Koblenz MDR 2002, 965; Musielak, ZPO.
  • OLG Jena, 11.06.2009 - 1 WF 126/09

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren, Abzug der Fahrtkosten neben dem

    Verneinend: OLG Nürnberg, FamRZ 2008, 1961; OLG Karlsruhe, FamRZ 2008, 69; FamRZ 2008, 2288 = JurBüro 2009, 147; OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 437; OLG Koblenz MDR 2002, 965; Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen, 3. Auflage, Rdnr. 88 unter Hinweis darauf, dass die VO nicht unmittelbar anwendbar ist; Zöller/Philippi, ZPO, 27. Auflage, Rdn. 25 zu § 115 ZPO unter Hinweis auf die ADAC-Tabelle).
  • OLG Brandenburg, 07.04.2008 - 9 WF 77/08
    Etwas anders gilt nur dann, wenn der bedürftigen Partei die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar oder unmöglich ist ( OLG Koblenz, MDR 2002, 965 [OLG Koblenz 13.02.2002 - 9 WF 88/02]; Musielak/Fischer, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 115 Rdnr. 15).
  • OLG Brandenburg, 07.04.2008 - 9 UF 77/08
    Etwas anders gilt nur dann, wenn der bedürftigen Partei die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar oder unmöglich ist ( OLG Koblenz, MDR 2002, 965 [OLG Koblenz 13.02.2002 - 9 WF 88/02]; Musielak/Fischer, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 115 Rdnr. 15).
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