Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 10.07.2002

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   OLG Köln, 22.04.2002 - 16 Wx 55/02   

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https://dejure.org/2002,3593
OLG Köln, 22.04.2002 - 16 Wx 55/02 (https://dejure.org/2002,3593)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.04.2002 - 16 Wx 55/02 (https://dejure.org/2002,3593)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. April 2002 - 16 Wx 55/02 (https://dejure.org/2002,3593)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    StGB § 266; ; FGG § ... 12; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 16 Abs. 3; ; ZPO § 296a; ; ZPO § 309; ; ZPO § 546; ; ZPO § 312 Abs. 1; ; ZPO § 311 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 310 Abs. 1 S. 1 2. Alt.; ; BGB § 387; ; BGB § 393; ; BGB § 667; ; BGB § 823 Abs. 2; ; WEG § 48 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 44
    Wohnungsrecht: Berücksichtigung von nach dem Verkündungstermin eingegangenen Schriftsätzen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwendung des Treuhandkontos für eigene Zwecke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 111
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 18.11.1998 - 16 Wx 169/98

    Beginn der Rechtsmittelfrist bei verkündeten Beschlüssen

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2002 - 16 Wx 55/02
    § 309 ZPO gilt ebenfalls nicht und es können deshalb auch Richter an der Beschlussfassung mitwirken, die an der mündlichen Verhandlung nicht teilgenommen haben (vgl. Senatsbeschluss vom 18.11.1998 - 16 Wx 169/98 - = NZM 1999, 1155; BayObLG ZWE 2001, 552; OLG Düsseldorf ZWE 2002, 92; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 117 Rdn. 117 mit weiteren Nachweisen).

    Vorliegend kann es offen bleiben, ob gegenüber dem im Verkündungstermin anwesenden Verwalter und Vertreter der Antragsteller eine wirksame Bekanntgabe nach § 16 Abs. 3 FGG erfolgt ist, was anders als nach § 311 Abs. 2 S. 1 ZPO eine Verlesung nicht nur des Tenors, sondern der vollständigen Entscheidung voraussetzt (vgl. Senat NZM 1999, 1155; BayObLG NZM 2001, 993 = ZWE 2001, 537), und ob die Bekanntgabe gegenüber einem von mehreren Beteiligten dazu führte, dass die Entscheidung für die Kammer nicht mehr abänderbar war, sie also nach Vorlage des Schriftsatzes vom 06.03.2002 nicht mehr gehalten war, zu versuchen die Sache in der Kanzlei anzuhalten; denn das rechtliche Gehör des Antragsgegners wurde objektiv bereits dadurch verletzt, dass der am Tag vorher eingegangene Schriftsatz den an der Entscheidung beteiligten Richtern nicht bis zum Verkündungstermin vorgelegt und daher von ihnen nicht zur Kenntnis genommen wurde.

  • BayObLG, 17.06.1999 - 2Z BR 46/99

    Abrechnung der Kosten für Heizung und Warmwasser nach dem allgemeinen

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2002 - 16 Wx 55/02
    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass im WEG - Verfahren Schriftsätze, die nach Unterzeichnung des Entscheidungsentwurfs durch alle Richter und nach Fertigung der Reinschriften durch die Kanzlei, aber vor Absendung der Entscheidung an die Beteiligten noch eingehen, bei der Entscheidung berücksichtigt werden müssen, und das Gericht sicherstellen muss, dass ihm alle bis zur Versendung der Entscheidung eingehenden Schriftsätze sogleich vorgelegt werden, damit es den noch im gerichtlichen Geschäftsgang befindlichen Entscheidungsentwurf sogleich zurückhalten kann (vgl. Beschlüsse vom 08.01.2001 - 16 Wx 179/00 - = NZM 2001, 863 = NJW-RR 2002, 521 und 16.10.2000 - 16 Wx 141/00 - = OLGReport Köln 2001, 137; ebenso BayObLG NZM 1999, 908).
  • BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 121/01

    Beginn der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde im

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2002 - 16 Wx 55/02
    Vorliegend kann es offen bleiben, ob gegenüber dem im Verkündungstermin anwesenden Verwalter und Vertreter der Antragsteller eine wirksame Bekanntgabe nach § 16 Abs. 3 FGG erfolgt ist, was anders als nach § 311 Abs. 2 S. 1 ZPO eine Verlesung nicht nur des Tenors, sondern der vollständigen Entscheidung voraussetzt (vgl. Senat NZM 1999, 1155; BayObLG NZM 2001, 993 = ZWE 2001, 537), und ob die Bekanntgabe gegenüber einem von mehreren Beteiligten dazu führte, dass die Entscheidung für die Kammer nicht mehr abänderbar war, sie also nach Vorlage des Schriftsatzes vom 06.03.2002 nicht mehr gehalten war, zu versuchen die Sache in der Kanzlei anzuhalten; denn das rechtliche Gehör des Antragsgegners wurde objektiv bereits dadurch verletzt, dass der am Tag vorher eingegangene Schriftsatz den an der Entscheidung beteiligten Richtern nicht bis zum Verkündungstermin vorgelegt und daher von ihnen nicht zur Kenntnis genommen wurde.
  • BGH, 23.08.1995 - 5 StR 371/95

    Untreue des Wohnungsverwalters (Treubruch durch vertragswidrigen Umgang mit den

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2002 - 16 Wx 55/02
    Damit bestand ein Treuhandverhältnis mit vermögensfürsorgerischem Charakter, und mit der Verwendung der Mittel für eigene Zwecke hat der Antragsgegner eine Untreue in Form des Treubruchstatbestandes begangen (vgl. hierzu BGH NJW 1996, 65).
  • OLG Köln, 08.01.2001 - 16 Wx 179/00

    WEG : Berücksichtigung verspäteter Schriftsätze

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2002 - 16 Wx 55/02
    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass im WEG - Verfahren Schriftsätze, die nach Unterzeichnung des Entscheidungsentwurfs durch alle Richter und nach Fertigung der Reinschriften durch die Kanzlei, aber vor Absendung der Entscheidung an die Beteiligten noch eingehen, bei der Entscheidung berücksichtigt werden müssen, und das Gericht sicherstellen muss, dass ihm alle bis zur Versendung der Entscheidung eingehenden Schriftsätze sogleich vorgelegt werden, damit es den noch im gerichtlichen Geschäftsgang befindlichen Entscheidungsentwurf sogleich zurückhalten kann (vgl. Beschlüsse vom 08.01.2001 - 16 Wx 179/00 - = NZM 2001, 863 = NJW-RR 2002, 521 und 16.10.2000 - 16 Wx 141/00 - = OLGReport Köln 2001, 137; ebenso BayObLG NZM 1999, 908).
  • OLG Köln, 16.10.2000 - 16 Wx 141/00

    Nichtberücksichtigung von Schriftsätzen, die nach dem Absetzen, aber vor dem

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2002 - 16 Wx 55/02
    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass im WEG - Verfahren Schriftsätze, die nach Unterzeichnung des Entscheidungsentwurfs durch alle Richter und nach Fertigung der Reinschriften durch die Kanzlei, aber vor Absendung der Entscheidung an die Beteiligten noch eingehen, bei der Entscheidung berücksichtigt werden müssen, und das Gericht sicherstellen muss, dass ihm alle bis zur Versendung der Entscheidung eingehenden Schriftsätze sogleich vorgelegt werden, damit es den noch im gerichtlichen Geschäftsgang befindlichen Entscheidungsentwurf sogleich zurückhalten kann (vgl. Beschlüsse vom 08.01.2001 - 16 Wx 179/00 - = NZM 2001, 863 = NJW-RR 2002, 521 und 16.10.2000 - 16 Wx 141/00 - = OLGReport Köln 2001, 137; ebenso BayObLG NZM 1999, 908).
  • BayObLG, 28.02.2001 - 2Z BR 113/00

    Verfahren um den Umfang einer Sondernutzungsfläche

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2002 - 16 Wx 55/02
    § 309 ZPO gilt ebenfalls nicht und es können deshalb auch Richter an der Beschlussfassung mitwirken, die an der mündlichen Verhandlung nicht teilgenommen haben (vgl. Senatsbeschluss vom 18.11.1998 - 16 Wx 169/98 - = NZM 1999, 1155; BayObLG ZWE 2001, 552; OLG Düsseldorf ZWE 2002, 92; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 117 Rdn. 117 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2001 - 3 Wx 188/01

    Wohnungseigentumssachen - entscheidungsberufene Richter - Wasserkosten für

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2002 - 16 Wx 55/02
    § 309 ZPO gilt ebenfalls nicht und es können deshalb auch Richter an der Beschlussfassung mitwirken, die an der mündlichen Verhandlung nicht teilgenommen haben (vgl. Senatsbeschluss vom 18.11.1998 - 16 Wx 169/98 - = NZM 1999, 1155; BayObLG ZWE 2001, 552; OLG Düsseldorf ZWE 2002, 92; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 117 Rdn. 117 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 30.11.2000 - 18 U 147/00

    Keine Gläubigerbenachteiligung bei ernsthaften, aber erfolglos gebliebenen

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2002 - 16 Wx 55/02
    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass im WEG - Verfahren Schriftsätze, die nach Unterzeichnung des Entscheidungsentwurfs durch alle Richter und nach Fertigung der Reinschriften durch die Kanzlei, aber vor Absendung der Entscheidung an die Beteiligten noch eingehen, bei der Entscheidung berücksichtigt werden müssen, und das Gericht sicherstellen muss, dass ihm alle bis zur Versendung der Entscheidung eingehenden Schriftsätze sogleich vorgelegt werden, damit es den noch im gerichtlichen Geschäftsgang befindlichen Entscheidungsentwurf sogleich zurückhalten kann (vgl. Beschlüsse vom 08.01.2001 - 16 Wx 179/00 - = NZM 2001, 863 = NJW-RR 2002, 521 und 16.10.2000 - 16 Wx 141/00 - = OLGReport Köln 2001, 137; ebenso BayObLG NZM 1999, 908).
  • OLG Hamm, 05.06.2007 - 15 W 239/06

    Aufrechnung durch den Verwalter; Zugriff auf die Instandhaltungsrücklage

    Die in der obergerichtlichen Rechtsprechung (etwa BayObLG WuM 2002, 113; OLG Köln MDR 2003, 111) behandelten Fälle, in welchen eine Untreue bejaht worden ist, betreffen hingegen die Konstellation, dass der Verwalter Gemeinschaftsmittel pflichtwidrig zur Begleichung eigener Verbindlichkeiten verwandt hatte und gegenüber dem hieraus abgeleiteten Anspruch mit restlichen eigenen Ansprüchen aufrechnen wollte.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.07.2002 - 9 WF 100/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5689
OLG Brandenburg, 10.07.2002 - 9 WF 100/02 (https://dejure.org/2002,5689)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.07.2002 - 9 WF 100/02 (https://dejure.org/2002,5689)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Juli 2002 - 9 WF 100/02 (https://dejure.org/2002,5689)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs des Ehegatten; Verpflichtung der Ehegatten zur Eigenversorgung nach der Scheidung ; Hohe Anforderungen an Erwerbsbemühungen ; Vorlage tatsächlicher Bewerbungen; Nachprüfbarkeit der Ernsthaftigkeit der Bewerbungen ; Verstoß gegen die ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    EGZPO § 26 Nr. 10; ; ZPO § ... 113 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 118; ; ZPO § 118 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 1; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 568 Abs. 1 Satz 1 n.F.; ; ZPO § 643; ; BGB § 1573; ; BGB § 1573 Abs. 1; ; BGB § 1573 Abs. 2; ; BGB § 1574 Abs. 1, Abs. 2; ; BGB § 1579 Nr. 6

  • rechtsportal.de

    Prozesskostenhilfe; Verwirkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 111
  • FamRZ 2003, 1019
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 1 W 9/06

    PKH: Zeugenvernahme nur ausnahmsweise und nur bei Beweispflicht des

    Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (vgl. MDR 2003, 111) dürfen Zeugen nur über Tatsachen vernommen werden, für die der Antragsteller die Beweislast trägt.
  • OLG Brandenburg, 10.07.2002 - 9 WF 101/02

    Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Stufenklage

    Zur Begründung wird auf den Beschluss des Senats im Verfahren 9 WF 100/02 verwiesen.
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