Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 25.03.2003

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 23.04.2003 - 14 W 280/03   

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https://dejure.org/2003,5653
OLG Koblenz, 23.04.2003 - 14 W 280/03 (https://dejure.org/2003,5653)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.04.2003 - 14 W 280/03 (https://dejure.org/2003,5653)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. April 2003 - 14 W 280/03 (https://dejure.org/2003,5653)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen einer Partei für einen innerprozessual eingeschalteten privaten Sachverständigen

  • prewest.de PDF

    § 91 ZPO
    Kostenerstattung für ein innerprozessuales Privatgutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1
    Kosten eines innerprozessualen Privatgutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kostenerstattung für ein innerprozessuales Privatgutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1142
  • BauR 2004, 539
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 27.04.1995 - 14 W 226/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2003 - 14 W 280/03
    Dass sie vom Stundensatz her den Rahmen des ZSEG überschreiten, begegnet keinen durchgreifenden Bedenken (vgl. Senat JurBüro 1996, 90).
  • OLG Koblenz, 02.02.2011 - 14 W 62/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Privatgutachterkosten des

    Kosten eines innerprozessual eingeholten Privatgutachtens oder einer den Prozess begleitenden sachverständigen Beratung sind nämlich in Ausnahmefällen erstattungsfähig, wenn sich eine Partei sachverständiger Hilfe bedienen musste, um ihrer Substantiierungspflicht genügen oder ein gerichtlich eingeholtes Gutachten widerlegen zu können (Senat in VersR 2002, 1531, BauR 2002, 1131 und BauR 2004, 539).
  • BPatG, 07.08.2008 - 3 ZA (pat) 39/08
    In der Rechtsprechung und Literatur besteht Einigkeit darüber, dass die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines in den Prozess eingeführten Privatgutachtens Ausnahmecharakter hat und grundsätzlich nach strengen Maßstäben zu prüfen ist (vgl. Bork in Stein-Jonas ZPO 22. Aufl., § 91 Rdn. 79 m. w. N. auf die Rspr.; Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO, 28. Aufl., § 91 Rdn. 49 m. w. N.; Hartmann in Baumbach/Lauterbach, ZPO, 66. Aufl., § 91 Rdn. 103 m. w. H.; ferner OLG Koblenz MDR 2003, 1142; OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 255; OLG Hamm Rpfl 2001, 616).
  • OLG Karlsruhe, 19.12.2003 - 11 W 30/03

    Voraussetzungen der Erstattung der Kosten für eine im Verlauf des Prozesses

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  • OLG Köln, 24.02.2009 - 17 W 33/09

    Zinn-Gutachten bestätigt Schwacke

    Nach   der  ständigen   Rechtsprechung   des  Senats   können   die   Kosten  für  ein vorprozessual   erstattetes   Privatgutachten   nur  ausnahmsweise   als   "Kosten   des Rechtsstreits" im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO angesehen werden, weil die Aufklärung streitiger Sachverhalte grundsätzlich Sache des Gerichts ist (vgl. etwa die Beschlüsse des Senats vom 07.01.2009 - 17 W 303 + 304/08; vom 22.10.2008 - 17 W 105/08 - vom 28.05.2008 - 17 W 105/08; vom 06.09.2000 - 17 W 300/00; vgl. auch BGH NJW 2006, 2415; OLG Brandenburg, JurBüro 2007, 651; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.07.2007, 8 W 265/07, BeckRS 2007 19336; OLG Koblenz MDR 2003, 1142; Herget in: Zöller, ZPO, 27. Aufl., § 91 Rdn. 13 "Privatgutachten"; Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO,   29.   Aufl.,   §   91    Rn.   49;   v.   Eicken/Hellstab/Lappe/Madert/Mathias,   Die Kostenfestsetzung, 19. Aufl.,  Rdnr. B 405; Wolst in: Musielak, ZPO, 6. Aufl., § 91 Rn. 59; Schneider, Kostenerstattung für Privatgutachter in Bausachen, OLGR Köln 2000, K 5, jew. m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 05.08.2010 - 14 W 431/10

    Zivilprozess - Architektenhonorar: Privatgutachterkosten erstattungsfähig?

    Es ist anerkannt, dass die Heranziehung eines privaten Gutachters dann als erforderlich angesehen werden kann, wenn eine Partei nicht anders in der Lage ist, qualifizierte rechtserhebliche Darlegungen ihres Gegners zu entkräften; das gilt namentlich in den Fällen, in denen diese Darlegungen durch eine gutachterliche Stellungnahme getragen wurden (vgl. nur Senat MDR 2003, 1142; OLG Schleswig IBR 2009, 549).
  • BPatG, 07.08.2008 - 3 Ni 55/01
    In der Rechtsprechung und Literatur besteht Einigkeit darüber, dass die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines in den Prozess eingeführten Privatgutachtens Ausnahmecharakter hat und grundsätzlich nach strengen Maßstäben zu prüfen ist (vgl. Bork in Stein-Jonas ZPO 22. Aufl., § 91 Rdn. 79 m. w. N. auf die Rspr.; Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO, 28. Aufl., § 91 Rdn. 49 m. w. N.; Hartmann in Baumbach/Lauterbach, ZPO, 66. Aufl., § 91 Rdn. 103 m. w. H.; ferner OLG Koblenz MDR 2003, 1142; OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 255; OLG Hamm Rpfl 2001, 616).
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   OLG Bremen, 25.03.2003 - 3 W 7/03   

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https://dejure.org/2003,8066
OLG Bremen, 25.03.2003 - 3 W 7/03 (https://dejure.org/2003,8066)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25.03.2003 - 3 W 7/03 (https://dejure.org/2003,8066)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25. März 2003 - 3 W 7/03 (https://dejure.org/2003,8066)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Abweichung von der in § 269 Abs. 3 S. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) enthaltenen Regelung durch einen gerichtlichen Vergleich; Anfallen der Vergleichsgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO); Ermäßigungstatbestand des § 32 Abs. 2 ...

  • Judicialis

    ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Reichweite einer Vereinbarung der Parteien über Tragung der Kosten des Rechtsstreits in einem außergerichtlichen Vergleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1142
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 15.03.1988 - 1 WF 4349/87
    Auszug aus OLG Bremen, 25.03.2003 - 3 W 7/03
    Mit der Tätigkeit des Vergleichsabschlusses im Termin ist das Betreiben des Geschäfts i.S.v. § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO zwangsläufig verbunden (KG MDR 88, 787).
  • OLG Bremen, 03.12.1991 - 2 W 105/91

    Entstehung einer Vergleichsgebühr und einer Prozessgebühr eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Bremen, 25.03.2003 - 3 W 7/03
    Sinn und Zweck dieser Vorschrift bestehen darin, dem Rechtsanwalt für seine Tätigkeit bezüglich der in einen Vergleich einbezogenen Ansprüche, die nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind, wenigstens eine halbe Prozessgebühr zukommen zu lassen (Beschluss des 2. Senats vom 3. Dezember 1991 - 2 W 105/91 -, JurBüro 92, 97, 98; OLG Karlsruhe JurBüro 94, 672).
  • OLG Naumburg, 25.06.2010 - 2 W 59/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Einbeziehung nicht rechtshängiger Ansprüche in einen

    Für einen Verfahrensauftrag genügt es, dass auch über nirgendwo rechtshängige Ansprüche eine Einigung erreicht werden soll, wenn nur von vornherein die Absicht besteht, diese im Erfolgsfall bei Gericht protokollieren oder gemäß § 278 Abs. 6 ZPO feststellen zu lassen (s. Müller-Rabe in Gerold/ Schmidt, RVG, 19. Aufl., 3100 VV, Rdn. 20; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl, VV 3100, Rdn. 45; vgl. auch OLG Bremen, Beschluss v. 25.03.2003 - Az.: 3 W 7/03 -, MDR 2003, 1142, 1143).
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