Rechtsprechung
OLG München, 28.02.2003 - 11 W 2672/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde einer Klägerin gegen die Festsetzung einer Verhandlungsgebühr für den auf Seiten der Beklagten mitwirkenden Patentanwalt; Anwendung der Übergangsvorschrift in § 134 Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO); Zeitpunkt der die Gebühr auslösenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale
Verfahrensgang
- LG München I, 25.10.2002 - 21 O 8786/01
- OLG München, 28.02.2003 - 11 W 2672/02
Papierfundstellen
- MDR 2003, 1143
- GRUR-RR 2003, 328 (Ls.)
- FamRZ 2004, 129 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93
Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02
Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Nürnberg, 26.08.2002 - 3 W 2502/02
Gleiche Gebühren für Patentanwalt und Rechtsanwalt
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG München, 01.07.1982 - 11 W 1537/82 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Dresden, 25.04.2005 - 10 W 300/05
Umfang der Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Patentanwalts - zeitlicher …
b) Zunächst einmal liegt es nahe, daß Gesetz beim Wort zu nehmen und es auf alle - auch laufenden - Verfahren anzuwenden (vgl. BPatG, Beschluß vom 15. Mai 2003 - 2 Ni 24/00 (EU), BPatGE 47, 50 ff; OLG München, Beschluß vom 28. Februar 2003 - 11 W 2672/02, MDR 2003, S. 1143; OLG Nürnberg…, Beschluß vom 26. August 2002 - 3 W 2502/02, OLGR Nürnberg 2003, S. 78 f mit Anm. Hansens RVG-Report 2003, S. 16 f).Der Vorschlag, die §§ 134 BRAGO, 61 RVG, 71 GKG, 161 S. 2 KostO analog anzuwenden, begegnet insoweit Bedenken, als diese Vorschriften das Verhältnis der Partei zu ihrem Prozeßbevollmächtigten und zum Gericht betreffen (vgl. BPatG…, Beschluß vom 15. Mai 2003, a.a.O.; OLG München, Beschluß vom 28. Februar 2003, a.a.O.; OLG Nürnberg…, Beschluß vom 26. August 2002, a.a.O.;… Hansens, a.a.O.).
cc) Der Senat ist allerdings in Abweichung der bisher ergangenen - die Patentanwaltsgebühren in voller Höhe zusprechenden - Entscheidungen der Ansicht, daß es für die Frage der Anwendbarkeit von § 143 Abs. 3 PatG in seiner neuen Fassung nicht auf den Zeitpunkt der verschiedenen Mitwirkungshandlungen des Patentanwalts (vgl. BPatG…, Beschluß vom 15. Mai 2003, a.a.O., OLG München, Beschluß vom 28. Februar 2003, a.a.O., OLG Nürnberg…, Beschluß vom 26. August 2002, a.a.O.), sondern auf die Beendigung des Erkenntnisverfahrens und den Erlaß einer Kostengrundentscheidung ankommt.
- BGH, 18.05.2006 - I ZB 57/05
Erstattung von Patentanwaltskosten
Die überwiegende Meinung geht zu Recht davon aus, die Patentanwaltskosten seien nach neuem Recht erstattungsfähig, wenn die Mitwirkungshandlung des Patentanwalts nach der Gesetzesänderung vorgenommen worden sei (zu § 143 Abs. 5 PatG: OLG Nürnberg GRUR-RR 2003, 31; OLG München MDR 2003, 1143; BPatGE 47, 50;… zu § 140 Abs. 3 MarkenG: Hacker in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 140 Rdn. 40). - OLG München, 30.01.2004 - 29 W 665/04
Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten
Die strittigen Patentanwaltskosten richten sich nach neuem Recht, weil die eine Gebühr auslösende Mitwirkungshandlung nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 1. Januar 2002 erfolgt ist (vgl. OLG München MDR 2003, 1143). - FG Thüringen, 07.04.2005 - IV 70036/04
(Kostenerstattung: Anspruch auf Ersatz von Schreibauslagen für Abschriften und …
Noch weiter geht das Oberlandesgericht (OLG) München in seinem Beschluss vom 28. Februar 2003 (11 W 2672/02, in Juris gespeichert), das im Anschluss an die vorgenannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs ausführt, dass Fotokopiekosten, abgesehen von den in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen, grundsätzlich nicht erstattungsfähig seien.
Rechtsprechung
AG Siegburg, 11.07.2003 - 8 C 167/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Anspruch auf Schadensersatz wegen einer im Straßenverkehr begangenen unerlaubten Handlung; Voraussetzungen für den Anspruch auf Freistellung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BRAGO § 13 Abs. 2; BRAGO § Abs. 5 S. 2
Unfallschadensregulierung und Abänderung einer Unterhaltsrente als verschiedene Angelegenheiten im Sinne des Anwaltsgebührenrechts - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Rechtsanwaltsvergütung bei Geltendmachung und späterer Überprüfung von Schadensersatzansprüchen
Papierfundstellen
- MDR 2003, 1143
- NZV 2004, 150
- VersR 2004, 396
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.02.1995 - IX ZR 207/94
Anwaltsgebühren bei außergerichtlicher Regulierung eines Unfallschadens
Auszug aus AG Siegburg, 11.07.2003 - 8 C 167/03
Dies mag anders zu sehen sein, wenn sich die auf einem einheitlichen Auftrag beruhende außergerichtliche Regulierung über mehrere Jahre hinzieht und auf die jeweils neu hinzukornmenden Schadensbeträge erstreckt (BGH NJW 95, 1431).
- LG Nürnberg-Fürth, 11.06.2010 - 13 O 7902/09
Rechtsanwaltskosten in Arzthaftungssachen: Geltendmachung von …
23 Da der Anspruch auf Verdienstausfall jährlich neu entsteht, ist es konsequent, die anwaltliche Schadensregulierung dem Grunde nach und die jährliche Neuberechnung und Geltendmachung des Verdienstausfalls als gebührenrechtlich verschiedene Angelegenheiten anzusehen (…so auch OLG Hamm, DAR 2000, 429, LG Kleve a. a. O.; AG Siegburg, JurBüro 2003, 530 f., LG Stuttgart, ZfSch 2005, 201).