Weitere Entscheidung unten: LG Aurich, 09.09.2003

Rechtsprechung
   BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,211
BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02 (https://dejure.org/2003,211)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2003 - VI ZR 361/02 (https://dejure.org/2003,211)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - VI ZR 361/02 (https://dejure.org/2003,211)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zweifel an der Richtigkeit oder der Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Tatsachen; Ergänzung der Beweisaufnahme; Schadensabrechnung auf fiktiver Basis; Änderung durch neuen Sachvortrag; Ernennung des Sachverständigen in allgemeiner Form; Widersprüchlichkeit oder ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sachverständigengutachten - Bindung des Berufungsgerichts an Feststellungen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bindung des Berufungsgerichts an Sachverständigengutachten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wann ist eine neue Tatsachenfeststellung durch das Berufungsgericht geboten ?/ Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung

  • Judicialis

    ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 249 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 249 Abs. 2 S. 1
    Bindung des Berufungsgerichts an die in erster Instanz aufgrund eines Sachverständigengutachtens getroffenen Feststellungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 249 Abs. 2 S. 1
    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen; Umfang des Schadensersatzanspruchs für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Berufungsgericht: Bindung an erstinstanzliche Feststellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fiktive SChadensabrechnung

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Fiktive Abrechnung - Nutzungsausfall - Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung - Reparaturschaden - Schadenspositionen - Totalschaden

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mietwagenkostenersatz - gutachterliche Reparaturdauer entscheidet

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Mietwagenkosten: Wer A sagt, muss auch B sagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist eine neue Tatsachenfeststellung durch das Berufungsgericht geboten? (IBR 2004, 169)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3480
  • MDR 2003, 1414
  • NZV 2003, 569
  • FamRZ 2004, 23
  • VersR 2004, 1575
  • BauR 2003, 1942 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (236)

  • BGH, 24.01.2017 - VI ZR 146/16

    Kein Ersatz der Kosten einer Reparaturbestätigung

    Der Geschädigte muss sich vielmehr an der gewählten Art der Schadensabrechnung festhalten lassen; eine Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung ist insoweit unzulässig (vgl. Senatsurteile vom 15. Juli 2003 - VI ZR 361/02, VersR 2004, 1575; vom 15. Februar 2005 - VI ZR 172/04, BGHZ 162, 170, 175; vom 30. Mai 2006 - VI ZR 174/05, NJW 2006, 2320, 2321 Rn. 11; vom 17. Oktober 2006 - VI ZR 249/05, BGHZ 169, 263 Rn. 15; vom 13. September 2016 - VI ZR 654/15, MDR 2017, 27 Rn. 17).
  • BGH, 17.10.2006 - VI ZR 249/05

    Übergang von der Schadensberechnung nach dem Wiederbeschaffungsaufwand zum Ersatz

    Diese Abrechnungsarten dürfen zwar nicht miteinander vermengt werden (vgl. Senatsurteile BGHZ 162, 170, 175; vom 15. Juli 2003 - VI ZR 361/02 - VersR 2004, 1575, 1576 und vom 30. Mai 2006 - VI ZR 174/05 - VersR 2006, 1088, 1089), sind aber alternativ möglich.
  • OLG Hamm, 26.08.2016 - 7 U 22/16

    Nachzügler muss warten, wenn der Querverkehr schon länger Grün hat

    Rechnet der Geschädigte seinen Schaden - wie hier - fiktiv ab, kommt es dabei nur auf die objektiv erforderliche Wiederherstellungsdauer an (vgl. BGH, MDR 2003, 1414; OLG Hamburg, OLGR 2005, 131; Jahnke in Burmann/Heß/Hühnermann Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Auflage 2016, BGB § 249 Rn. 195 a).
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Rechtsprechung
   LG Aurich, 09.09.2003 - 5 S 207/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,26198
LG Aurich, 09.09.2003 - 5 S 207/03 (https://dejure.org/2003,26198)
LG Aurich, Entscheidung vom 09.09.2003 - 5 S 207/03 (https://dejure.org/2003,26198)
LG Aurich, Entscheidung vom 09. September 2003 - 5 S 207/03 (https://dejure.org/2003,26198)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatzpflicht nach Verkehrsunfall; Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer sowie einer Nebenkostenpauschale im Rahmen des Schadensersatzes nach einem Unfall; Anspruch auf die Mehrwertsteuer bei Nichtwiederbeschaffung eines PKW

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzpflicht nach Verkehrsunfall; Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer sowie einer Nebenkostenpauschale im Rahmen des Schadensersatzes nach einem Unfall; Anspruch auf die Mehrwertsteuer bei Nichtwiederbeschaffung eines PKW

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1414
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 67/91

    Reparatur des beschädigten Fahrzeugs bei wirtschaftlichen Totalschaden

    Auszug aus LG Aurich, 09.09.2003 - 5 S 207/03
    Die Kammer verkennt dabei nicht, daß der Bundesgerichtshof auch in neuerer Zeit noch entschieden hat, daß auch bei einem sogenannten wirtschaftlichem Totalschaden eines Kraftfahrzeugs dem Geschädigten der Herstellungsanspruch aus BGB § 249 verbleibt, wenn es ihm möglich ist, sich mit wirtschaftlich vernünftigem Aufwand ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen (BGHZ 115, 375 [BGH 15.10.1991 - VI ZR 67/91] -382).
  • BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65

    Verjährung des Anspruchs auf Architektenhonorar

    Auszug aus LG Aurich, 09.09.2003 - 5 S 207/03
    Der zu ersetzende Betrag umfaßt dasjenige, was die Klägerin bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler für ein dem zerstörten vergleichbares Fahrzeug bezahlen müsste (vgl. BGH VersR 1966, 830).
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