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   OLG Düsseldorf, 14.11.2002 - II-4 WF 121/02   

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https://dejure.org/2002,11314
OLG Düsseldorf, 14.11.2002 - II-4 WF 121/02 (https://dejure.org/2002,11314)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.11.2002 - II-4 WF 121/02 (https://dejure.org/2002,11314)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. November 2002 - II-4 WF 121/02 (https://dejure.org/2002,11314)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 236
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 06.04.1995 - 5 W 159/95

    Negative Feststellungsklage; Streitwert; Gefahr der Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2002 - 4 WF 121/02
    Abgesehen davon, dass irreale Berühmungen auf sinnvolle Werte zurückzuführen sind (OLG Koblenz, MDR 1996, 103), hat sich die Antragstellerin im Rahmen des Zugewinnverfahrens keiner Ansprüche berühmt, die über 200.000,00 DM hinausgehen.
  • BGH, 11.11.2003 - VI ZB 41/03

    Verfahrensrecht - Zuziehung eines Rechtsanwaltes

    aa) Wie das Beschwerdegericht im Ausgangspunkt nicht verkennt, sind die Kosten eines - hier tatsächlich eingeschalteten - Unterbevollmächtigten, der für den am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalt Termine beim Prozeßgericht wahrnimmt, nur dann notwendige Kosten der Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, soweit durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten nach § 28 BRAGO erspart werden, die ansonsten bei der Wahrnehmung des Termins durch den Hauptbevollmächtigten entstanden wären (vgl. BGH aaO; zustimmend u.a. Schütt MDR 2003, 236; Madert BGHReport 2003, 154, 155; Enders JurBüro 2003, 169 ff.).
  • BGH, 09.06.2015 - IX ZR 257/14

    Streitwertbemessung: Gebührenstreitwert einer negativen Feststellungsklage

    Durch die Erhebung der Widerklage hat sich der Streitwert jedenfalls nicht verringert (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2003, 236 f).
  • LAG Hamm, 27.07.2007 - 6 Ta 357/07

    Vergleichsmehrwert für eine Ausgleichsklausel in einem Prozessvergleich

    So wie der Streitwert einer negativen Feststellungsklage durch die Höhe der Forderungen bestimmt wird, deren sich der Gläubiger berühmt (Brandenburgisches OLG 20.06.2002 - 10 W 16/01; OLG Düsseldorf 14.11.2002 - 4 WF 121/02), wird der Grad der Ungewissheit bei Schadensersatzforderungen, soweit es um das Risiko der ernstlichen und vollen Inanspruchnahme geht, entscheidend durch das Verhalten der Schadensersatzgläubigerin bestimmt.

    Irreale Berühmungen sind auf sinnvolle Werte zurückzuführen(OLG Düsseldorf 14.11.2002 - 4 WF 121/02).

  • OLG München, 18.05.2010 - 32 W 1288/10

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung

    Streitwert von Klage und Widerklage wären nur dann zu addieren, wenn sich die negative Feststellungsklage gegen weiter gehende, über die Widerklageforderung hinausgehende Forderungen richten würde (OLG Düsseldorf, MDR 2003, 236; BGH NJW-RR 2006, 16/18).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2006 - 7 WF 92/06

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe "zu den

    Nach Schütt (MDR 2003, 236) widerspricht diese Regelung der Grundsatzentscheidung des BGH in FamRZ 2003, 441.
  • OLG Celle, 24.08.2009 - 11 W 39/09

    Verfahrensrecht - Streitwert bei auf Feststellung gerichteter Drittwiderklage

    Streitwert von Klage und Widerklage sind aber nur dann zu addieren, wenn sich die negative Feststellungswiderklage gegen weiter gehende, über die Klageforderung hinausgehende Forderungen richtet (OLG Düsseldorf, MDR 2003, 236).
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