Weitere Entscheidung unten: LG Bremen, 15.10.2002

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.07.2002 - 23 W 175/02   

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https://dejure.org/2002,4642
OLG Hamm, 15.07.2002 - 23 W 175/02 (https://dejure.org/2002,4642)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.07.2002 - 23 W 175/02 (https://dejure.org/2002,4642)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Juli 2002 - 23 W 175/02 (https://dejure.org/2002,4642)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit nach Zivilprozessreform; Selbstkorrektur durch das Ausgangsgericht im Rahmen der Bescheidung einer Gegenvorstellung; Zulassungsgrund; Verletzung von Verfahrensgrundrechten

  • Judicialis

    ZPO § 318; ; ZPO § 321 a; ; ZPO § 544; ; ZPO § 574

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 318 § 321 a § 544 § 574
    Nach der seit dem 01.01.2002 geltenden Neufassung der ZPO kommt eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit nicht mehr in Betracht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 296
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2002 - 23 W 175/02
    Zudem hat er in § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO einen Grund für die Zulassung der Revision eingeführt, der nach der Gesetzesbegründung auch die Verletzung von Verfahrensverstößen umfassen soll (vgl. BT-Dr. 14/4722, S. 104 re. Sp.; BGH NJW 2002, 1577).
  • OLG Celle, 18.10.2005 - 16 W 90/05

    Sofortige Beschwerde als Rechtsbehelf gegen die das Unterlassen einer notwendigen

    Auch die Oberlandesgerichte lassen, soweit ersichtlich einheitlich, die außerordentliche Beschwerde nicht mehr zu (OLGR Celle 2002, Frankfurt NJW-RR 2003, 140; Hamm MDR 2003, 296; Karlsruhe Report 2003, 225; KG MDR 2002, 1086; Köln Report 2003, 35; Rostock Report 2003, 120).
  • OLG Schleswig, 09.08.2004 - 4 W 47/04

    Orientierungssatz: Keine außerordentliche Beschwerde gegen zweitinstanzliche

    Dieser Ansicht schließt sich der erkennende Senat im Wege der Analogie an (vgl. auch OLG Hamm, MDR 2003, 296).
  • KG, 19.03.2004 - 15 W 17/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung

    Nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz ist für ein solches außerordentliches Rechtsmittel kein Raum mehr; vielmehr kommt nur noch die Selbstkorrektur der Entscheidung durch das Gericht, das sie erlassen hat, in Betracht (vgl. Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02; BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02; OLG Hamm MDR 2003, 296; OLG Celle OLGR 2002, 304; KG MDR 2002, 1086; OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 140).
  • KG, 03.02.2004 - 15 W 5/04

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die

    In solchen Fällen kommt nur noch die Selbstkorrektur der Entscheidung durch das Gericht, die sie erlassen hat, in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02; OLG Hamm MDR 2003, 296; OLG Celle OLGR 2002, 304; KG MDR 2002, 1086; OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 140).
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Rechtsprechung
   LG Bremen, 15.10.2002 - 1 T 593/2002   

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https://dejure.org/2002,24635
LG Bremen, 15.10.2002 - 1 T 593/2002 (https://dejure.org/2002,24635)
LG Bremen, Entscheidung vom 15.10.2002 - 1 T 593/2002 (https://dejure.org/2002,24635)
LG Bremen, Entscheidung vom 15. Oktober 2002 - 1 T 593/2002 (https://dejure.org/2002,24635)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 296
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Meiningen, 27.08.2003 - 8 K 465/00

    Abwasserabgabe; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Erhöhungsgebühr nach § 6 BRAGO

    Dann stehen bei einer Bevollmächtigung durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts dem Rechtsanwalt nicht mehr die einzelnen Gesellschafter, sondern die Gesellschaft als (einzige) Auftraggeberin gegenüber (vgl. LG Bremen, B. v. 15.10.2002 = MDR 2003, 296).
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