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   OLG Köln, 12.06.2002 - 27 UF 194/01   

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https://dejure.org/2002,2030
OLG Köln, 12.06.2002 - 27 UF 194/01 (https://dejure.org/2002,2030)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.06.2002 - 27 UF 194/01 (https://dejure.org/2002,2030)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - 27 UF 194/01 (https://dejure.org/2002,2030)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichende Leistungsfähigkeit; Unterhaltsbedarf der Mutter; Keine gesetzliche Billigkeitsgrenze im Verwandtenunterhalt ; Angemessener Selbstbehalt ; Verwertung des Vermögensstamms; Zumutbare Opfergrenze

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Leistungsfähigkeit zur Unterhaltszahlung und Sparvermögen

  • Judicialis

    BGB § 1581 Satz 2; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1601 ff.
    Familienrecht: Verwertung des Vermögensstamms zur Deckung des Unterhalts der Mutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vermögensstamm ist tabu!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 595 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 1
  • MDR 2003, 31
  • FamRZ 2003, 470
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 52/84

    Einsatz des Vermögens durch den unterhaltspflichtigen Verwandten

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2002 - 27 UF 194/01
    Grundsätzlich müssen auch Kinder zu Befriedigung von Unterhaltsansprüchen der Eltern den Stamm ihres Vermögens einsetzen, zumal - wie allgemein im Verwandtenunterhalt - keine gesetzliche Billigkeitsgrenze für den Einsatz wie beim Geschiedenenunterhalt (§ 1581 Satz 2 BGB) besteht (BGH FamRZ 1986, 48, 50; Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis,5.Auflage, § 2 Rz. 641).
  • OLG Hamm, 26.04.2001 - 4 UF 277/00

    Zur Leistungsfähigkeit des verheirateten Unterhaltsschuldners gegenüber seinen

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2002 - 27 UF 194/01
    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob dem Beklagten entsprechend der Empfehlung des 13. Deutschen Familiengerichtstages (FamRZ 2000, 274) als angemessener Selbstbehalt 50% des über 2.250,00 DM hinausgehenden Nettoeinkommens dem Unterhaltspflichtigen zu belassen ist (so OLG Hamm FamRZ 2002, 123, 124; Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Heranziehung Unterhaltspflichtiger in der Sozialhilfe, FamRZ 1995, 1327, 1334).
  • OLG München, 11.05.2004 - 30 UF 303/03

    Zur Inanspruchnahme des unterhaltspflichtigen Kindes durch Sozialhilfeträger bei

    Auf die sozialhilferechtlichen Schonvermögensgrenzen stellt der Senat nicht ab, weil es nicht in allen Bundesländern Regelungen hierfür gibt und soweit es sie gibt, diese sehr stark differieren, wofür kein einleuchtender Grund besteht (vgl. die Darstellung bei OLG Köln MDR 2003, 31 und auch OLG Koblenz NJW-RR 2000, 293 (295)).
  • LAG Hamm, 21.09.2023 - 12 Ta 216/23

    Meistbegünstigungsgrundsatz im Prozessrecht; Rechtsmittel gegen den durch

    Angenommen wird, dass das Rechtsmittelgericht nunmehr in die richtige Verfahrensart überleiten muss und im berufungsrechtlichen Urteilsverfahren entsprechend entscheiden muss ( vgl. Schenkel, MDR 2003, 31, 138; LAG Köln, 26.02.2003 - 7 Ta 229/02; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005- 11 Ta 165/05.).
  • LG München I, 07.11.2007 - 28 O 23767/06
    In dieser Entscheidung stellt der BGH fest, dass die aus der Anbahnung von Vertragsverhandlungen entstandenen Pflichten den Gründungskommanditisten trafen, der für fehlerhafte oder unzutreffende Angaben in dem von ihm mitverantworteten Anlageprospekt ebenso haftet wie für Angaben von Vertriebsbeauftragten oder anderen Personen in seinem Verantwortungsbereich (BGH NJW-RR 2003, 1.383).
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