Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.10.2002

Rechtsprechung
   BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02   

"Der Bargeldbetrag gehört jetzt schon Ihnen"

§ 661a BGB, für Klagen aus Gewinnzusagen gilt Art. 13 EuGVÜ oder Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ: zuständig sind auch die Gerichte am Wohnort des Verbrauchers;

§§ 513 Abs. 2, 545 Abs. 2 ZPO gelten nicht für die Internationale Zuständigkeit (vgl. Art. 1 ff EuGVÜ, Art. 1 ff EuGVVO)

Volltextveröffentlichungen (14)

mehr
  • IWW
  • rws-verlag.de

    Revisionsrechtliche Prüfung internationaler Zuständigkeit auch nach ZPO-Reform zulässig

  • Prof. Dr. Lorenz

    Revisibilität der Internationalen Zuständigkeit unter § 545 Abs. 2 ZPO n.F.; Bedeutung der Internationalen Zuständigkeit für die Streitentscheidung (lex fori-Maxime für das IPR, "forum shopping"); Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen aus "Gewinnmitteilungen" i.S.v. § 661a BGB

  • NWB SteuerXpert START
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Internationale Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Gewinnzusagen

  • RA Kotz

    Gewinnzusagen - Gerichtsstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler Gerichtsstand für Ansprüche aufgrund einer Gewinnzusage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Internationale Zuständigkeit für Klagen aus Gewinnzusagen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Internationale Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Gewinnzusagen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Revisionsrechtliche Prüfung internationaler Zuständigkeit auch nach ZPO-Reform zulässig

Kurzfassungen/Presse

  • rp-online.de (Kurzinformation)

    Gewinnschreiben gehören in den Mülleimer: Klage zu riskant

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit der revisionsrechtliche Prüfung internationaler Zuständigkeit auch nach ZPO-Reform

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Brüsseler Übereinkommen vom 27. September 1968

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Internationale Zuständigkeit des Gerichts bei Klage aus Gewinnzusage (Urteilsanmerkung)" von Dr. Christof Kerwer, original erschienen in: JR 2004, 26 - 31.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Internationale Zuständigkeit im Rechtsmittelverfahren und Gerichtsstand der Gewinnzusage" von RA Dr. Andreas Piekenbrock und Wiss. Ass. RA Dr. Götz Schulze, original erschienen in: IPRax 2003, 328 - 332.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Revision kann weiterhin darauf gestützt werden, dass unteres Gericht mit Unrecht seine internationale Zuständigkeit angenommen oder verneint hat" von Dr. Ansgar Staudinger, original erschienen in: JZ 2003, 850 - 858.

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 153, 82
  • NJW 2003, 426
  • ZIP 2003, 685
  • MDR 2003, 348
  • FamRZ 2003, 370
  • WM 2003, 2206
  • BB 2003, 147
  • JR 2004, 26



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Wird zitiert von ... (187)  

  • BGH, 01.12.2005 - III ZR 191/03  

    Verfahrensrecht - Gerichtsstand bei Klage aus Gewinnzusage

    Soweit sie der Senat (BGHZ 153, 82, 88 f) in einem gleich gelagerten Fall - alternativ zum Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ) - befürwortet hat, ist daran nicht festzuhalten.

    Dass die an die Klägerin gerichtete Gewinnbenachrichtigung der Beklagten auf die Anbahnung eines solchen Vertrages zielte, genügte nach dem insoweit maßgeblichen Wortlaut des Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 lit. a EuGVÜ nicht (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Januar 2005 aaO Rn. 36 ff; anders noch Senatsurteil BGHZ 153, 82, 89).

    Die hier in Rede stehende Klage ist aber als Klage aus einem Vertrag im Sinne des Art. 5 Nr. 1 Halbsatz 1 EuGVÜ anzusehen; damit kann dahinstehen, ob der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ, vgl. auch Art. 5 Nr. 3 EuGVVO) eröffnet ist (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Januar 2005 aaO Rn. 29 und 60; anders - für Anwendung des Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ - noch Senatsurteil BGHZ 153, 82, 89 ff; s. ferner Kropholler aaO EuGVVO Art. 5 Rn. 16 und Art. 15 Rn. 20: nur Vertragsgerichtsstand nach Art. 5 Nr. 1).

    Zwar zielt § 661a BGB auf die Unterbindung wettbewerbswidrigen Verhaltens (vgl. Senatsurteil BGHZ 153, 82, 90 f).

    An den im Senatsurteil BGHZ 153, 82, 90 ff - bezüglich Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ - angestellten Erwägungen hält der Senat nicht fest.

    Eine solche, auch von der Revision als unlauter bezeichnete Werbung mittels - im Streitfall wie in der Regel vorsätzlicher (vgl. Lorenz NJW 2000, 3305, 3306) - Vortäuschung scheinbarer Gewinne sollte unterbunden werden, indem dem Verbraucher gesetzlich eingeräumt wurde, den Unternehmer beim Wort zu nehmen und die Leistung des mitgeteilten "Gewinns" zu verlangen (vgl. Senatsurteil BGHZ 153, 82, 90 f m.w.N. aus den Gesetzesmaterialien).

    Der unlauter handelnde Unternehmer soll für sein täuschendes Versprechen "bestraft" werden, indem er dem Verbraucher gemäß § 661a BGB auf Erfüllung haftet (vgl. Senatsurteil BGHZ 153, 82, 91).

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03  

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Unter die Zuständigkeit des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung nach Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ fallen Klagen aufgrund unerlaubter Wettbewerbshandlungen (BGH, Urt. v. 11.2.1988 - I ZR 201/86, GRUR 1988, 483, 485 = WRP 1988, 446 - AGIAV; BGHZ 153, 82, 91).
  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02  

    Verfahrensrecht - Gerichtsstand bei Kaufpreiszahlung durch Scheck

    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, ist das Revisionsgericht auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) befugt, die internationale Zuständigkeit zu prüfen (BGHZ 153, 82, 84 ff.; BGH, Urteil vom 27. Mai 2003 - IX ZR 203/02, WM 2003, 1542, 1543).

    Dieser Wortlaut läßt sich auch dahin verstehen, daß unter diesen Voraussetzungen nur die Zuständigkeitsverteilung unter den deutschen Gerichten, nicht aber diejenige zwischen den deutschen und den ausländischen Gerichten einer Nachprüfung durch das Berufungsgericht entzogen ist (vgl. BGHZ 153, 82, 85 zu § 545 Abs. 2 ZPO).

    Diese Hinweise sind zu allgemein, als daß angenommen werden könnte, der Gesetzgeber habe die internationale Zuständigkeit ebenso wie die Zuständigkeitsverteilung unter den - unterstelltermaßen gleichwertigen (BGHZ 44, 46, 49) - innerstaatlichen Gerichten teilweise der Nachprüfung im Berufungsverfahren entziehen wollen (vgl. BGHZ 153, 82, 86).

    Die Entscheidung über die internationale Zuständigkeit kann demgemäß im Gegensatz zu der Zuständigkeitsabgrenzung unter den deutschen Gerichten die sachliche Entscheidung des Prozesses vorwegnehmen (BGHZ 44, 46, 50; 153, 82, 86).

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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2002 - V ZR 293/01   

Atelier im Elternhaus

§§ 6, 13 AGBGB, Art. 96 EGBGB, Altenteilsvertrag setzt Einrücken in eine (bereits vorhandene) wirtschaftliche Existenz voraus

Volltextveröffentlichungen (8)

mehr

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Testierfähigkeit - Tatrichter weicht von Gutachten ab

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2003, 1325
  • MDR 2003, 348
  • WM 2003, 1483



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Wird zitiert von ... (9)  

  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02  

    Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe: Rechtsbeschwerde

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats wird eine Grundstücksübertragung noch nicht allein durch eine Wohnrechtsgewährung mit Pflege- und Versorgungsverpflichtung zu einem Altenteils- oder Leibgedingvertrag (Senatsurt. v. 3. April 1981, V ZR 55/80, NJW 1981, 2568, 2569; v. 28. Oktober 1988, V ZR 60/87, NJW 1989, 451, 452; v. 23. September 1994, V ZR 113/93, NJW-RR 1995, 77, 78, v. 28. Januar 2000, V ZR 252/98, WM 2000, 586; u. v. 25. Oktober 2002, V ZR 293/01, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der verstorbenen Ehefrau des Antragsgegners war indessen nur ein Hausgrundstück übertragen worden, das keine eine Existenz - wenigstens teilweise - begründende Wirtschaftseinheit (Senatsurt. v. 28. Oktober 1988, V ZR 60/87, NJW 1989, 451, 452; u. v. 25. Oktober 2002, V ZR 293/01) darstellt.

  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 163/06  

    Immobilien - Erlöschen des Wohnungsrechts

    Denn eine Grundstücksübertragung wird noch nicht dadurch zum Altenteilsvertrag, dass dem Übergeber ein Wohnungsrecht eingeräumt wird; hinzutreten muss, dass ein Beteiligter dem anderen seine wirtschaftliche Lebensgrundlage überträgt, um dafür in die persönliche Gebundenheit eines abhängigen Versorgungsverhältnisses einzutreten, während der Übernehmer eine wirtschaftlich selbständige Stellung erlangt (siehe nur Senat, Urt. v. 25. Oktober 2002, V ZR 293/01, WM 2003, 1483, 1485).
  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 86/06  

    Zwangsvollstreckung - Begriff des Altenteils

    Erforderlich ist, dass ein Beteiligter einem anderen nach Art einer vorweggenommenen Erbfolge seine wirtschaftliche Lebensgrundlage überträgt, um dafür in die persönliche Gebundenheit eines abhängigen Versorgungsverhältnisses einzutreten, während der Übernehmer eine wirtschaftlich selbständige Stellung erlangt (BGH, Urteile vom 25. Oktober 2002 - V ZR 293/01, NJW 2003, 1325; vom 28. Januar 2000 - V ZR 252/98, WM 2000, 586 und vom 28. Oktober 1988 - V ZR 60/87, NJW-RR 1989, 451).
mehr
  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 313/10  

    Zwangsvollstreckung - Zwangsvollstreckung aus Grundschuld an Eigentumswohnung

    Eine Grundstücksübertragung wird nicht allein durch eine Wohnungsrechtsgewährung zu einem Altenteilsvertrag; es muss hinzutreten, dass ein Beteiligter dem anderen seine wirtschaftliche Lebensgrundlage überträgt, um dafür in die persönliche Gebundenheit eines abhängigen Versorgungsverhältnisses einzutreten, während der Übernehmer eine wirtschaftlich selbstständige Stellung erlangt (Senat, Urteil vom 25. Oktober 2002 - V ZR 293/01, WM 2003, 1483, 1485; Urteil vom 19. Januar 2007 - V ZR 163/06, NJW 2007, 1884 Rn. 14 jeweils mwN).
  • OLG Hamm, 09.05.2005 - 5 U 198/04  
    Von entscheidender Bedeutung für das Vorliegen eines Altenteilsvertrages ist aber das Nachrücken der folgenden Generation in eine ihre Existenz wenigstens teilweise begründende Wirtschaftseinheit (BGH NJW 2003, 1325, 1326; NJW 2003, 1126, 1127; NJW 1981, 2568, 2569; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 201, 202); dabei überträgt ein Beteiligter dem anderen nach Art einer vorweggenommenen Erbfolge seine von ihm bereits geschaffene wirtschaftliche Lebensgrundlage (BGH NJW 2003, 1325, 1326).
  • OLG Köln, 19.01.2010 - 9 U 69/09  
    Wenn dem Altenteiler ein Wohnrecht an einem bestimmten Teil des überlassenen Grundstücks gewährt wird, so soll auf der anderen Seite in Verbindung damit dem Übernehmer ein Gut oder ein Grundstück gewährt werden, kraft dessen Nutzung er seine eigene Lebensgrundlage schaffen und gleichzeitig dem Altenteiler geschuldeten Unterhalt gewinnen kann (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1390; NJW 2003, 1325; WM 2000, 586 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 29.09.2010 - 4 W 78/10  

    Wohnungseigentum - Auslegung eines schuldrechtlichen Wohnungsrechts

    Insoweit könnte es wohl insbesondere darauf ankommen, ob und inwieweit mit dem Veräußerungsvertrag vom 01.03.1978 die Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebes verbunden war, und ob der Vertrag den Erwerbern eine Existenzgrundlage sichern sollte (vgl. zum Begriff des Altenteilsvertrages beispielsweise BGH, NJW 1981, 2568; BGH, NJW 2003, 1325).
  • OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 20 W 452/11  

    Voraussetzungen der Eintragung eines Altenteils

    Dabei ist anerkannt, dass der Begriff des Altenteils zwar ganz überwiegend aufgrund der historischen Entwicklung bei der Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe eine bedeutende Rolle spielte, ein Altenteil jedoch auch bei der Übergabe eines städtischen Grundstücks in Betracht kommen kann, wenn der Versorgungscharakter der Rechte im Vordergrund steht und es sich gerade nicht um ein synallagmatisches Vertragsverhältnis mit gegeneinander abgewogenen und etwa gleichwertigen Leistungen und Gegenleistungen handelt (vgl. BGH NJW 2003, 1325, OLG Düsseldorf NotBZ 2001, 466; OLG Hamm Rpfleger 1993, 488).
  • VG Göttingen, 23.08.2005 - 2 A 274/04  

    Altenteil; Ausgleichsanspruch; Negativevidenz; Wohnrecht; Überleitungsanzeige

    Erforderlich ist mithin, dass ein Beteiligter dem anderen seine wirtschaftliche Lebensgrundlage überträgt, um dafür in die persönliche Gebundenheit eines abhängigen Versorgungsverhältnisses einzutreten, während der Übernehmer eine wirtschaftlich selbstständige Stellung erlangt (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 25.10.2004 - V ZR 293/01 -, NJW 2003, 1325, sowie Beschluss vom 21.11.2002 - V ZB 40/02 - NJW 2003, 1126).
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