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   OLG Nürnberg, 05.12.2002 - 13 W 3607/02   

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OLG Nürnberg, 05.12.2002 - 13 W 3607/02 (https://dejure.org/2002,7191)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05.12.2002 - 13 W 3607/02 (https://dejure.org/2002,7191)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - 13 W 3607/02 (https://dejure.org/2002,7191)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenermäßigung nach Nr. 1211 Kostenverzeichnis zum Gerichtskostengesetz (KV GKG); Klagerücknahme vor Schluß der mündlichen Verhandlung bei Nichtergehen eines Urteils; Erweiterung der Teilklage nach Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und Zurückverweisung ; ...

  • Judicialis

    GKG KV Nr. 1211

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG KV Nr. 1211
    Gebührenermässigung vor Schluss der mündlichen Verhandlung gem. Nr. 1211 des Kostenverzeichnisses zum GKG nur dann, wenn noch kein Urteil vorausgegangen ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 416
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 13.02.1998 - 8 W 26/98
    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.12.2002 - 13 W 3607/02
    Dementsprechend kommt eine Gebührenermäßigung z.B. dann nicht in Betracht, wenn nach Erlaß eines Versäumnisurteils die Klage zurückgenommen oder ein Vergleich abgeschlossen wird (OLG München, MDR 1996, 968; OLG Hamburg, MDR 1998, 623; Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, Anmerkung 4 zu Nr. 1211 KV), oder wenn dem Vergleich ein Zwischenurteil vorausgegangen ist, selbst wenn dieses nur die Frage einer Sicherheitsleistung für Prozeßkosten zum Gegenstand hatte (OLG Düsseldorf, a.a.O.).

    Es verbleibt auch dann bei der vollen Gebühr der Nr. 1210 KV GKG für den Gesamtstreitwert, wenn nach Einspruch gegen ein Versäumnisurteil die Klage erweitert und sodann ein Prozeßvergleich geschlossen wird (OLG Hamburg, MDR 2000, 111; MDR 1998, 623).

  • KG, 03.06.1997 - 1 W 7226/96
    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.12.2002 - 13 W 3607/02
    Auch wenn diese Frage nicht Gegenstand der vorliegenden Beschwerde ist, soll doch darauf hingewiesen werden, daß einerseits nicht jeder zur Aufhebung und Zurückverweisung führende Verfahrensfehler eine Unrichtigkeit im Sinne von § 8 Abs. 1 GKG darstellt (Hartmann, a.a.O., § 8 GKG Rn. 9 m.w.N.) und andererseits es vorliegend an der Kausalität eines dem Urteil vorausgegangenen Verfahrensfehlers für das Entstehen der bereits mit der Klageeinreichung einzuzahlenden Gebühren fehlt (KG, JurBüro 1997, 653).
  • OLG Stuttgart, 23.11.1995 - 8 W 597/95

    Ermäßigung der Gerichtskosten bei vorangegangenem Teilversäumnisurteil.;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.12.2002 - 13 W 3607/02
    1211 KV GKG differenziert dabei nicht nach der Art und dem Gegenstand des Urteils, also nicht danach, ob das vorausgegangene Urteil den Streitgegenstand ganz erledigte oder es sich nur um ein Teilurteil handelte (OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 1535), und es ist nicht einmal von Bedeutung, ob das Urteil überhaupt den Streitgegenstand der Hauptsache betraf (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1231).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.1999 - 10 W 19/99

    Gerichtskosten nach Erlass eines Zwischenurteils und anschließendem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.12.2002 - 13 W 3607/02
    1211 KV GKG differenziert dabei nicht nach der Art und dem Gegenstand des Urteils, also nicht danach, ob das vorausgegangene Urteil den Streitgegenstand ganz erledigte oder es sich nur um ein Teilurteil handelte (OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 1535), und es ist nicht einmal von Bedeutung, ob das Urteil überhaupt den Streitgegenstand der Hauptsache betraf (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1231).
  • OLG München, 27.06.1996 - 11 W 1610/96
    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.12.2002 - 13 W 3607/02
    Dementsprechend kommt eine Gebührenermäßigung z.B. dann nicht in Betracht, wenn nach Erlaß eines Versäumnisurteils die Klage zurückgenommen oder ein Vergleich abgeschlossen wird (OLG München, MDR 1996, 968; OLG Hamburg, MDR 1998, 623; Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, Anmerkung 4 zu Nr. 1211 KV), oder wenn dem Vergleich ein Zwischenurteil vorausgegangen ist, selbst wenn dieses nur die Frage einer Sicherheitsleistung für Prozeßkosten zum Gegenstand hatte (OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • BVerfG, 27.08.1999 - 1 BvL 7/96

    Unzureichend begründete und damit unzulässige Richtervorlage zu der in GKG § 11

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.12.2002 - 13 W 3607/02
    Zwar wird an der gesetzlichen Regelung Kritik geäußert (vgl. insbesondere Zöller/Greger, 23. Aufl., ZPO § 253 Rn. 27), verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dieser Gestaltung bestehen jedoch nicht (vgl. BVerfG, JurBüro 2000, 146).
  • OLG Hamburg, 01.11.1999 - 8 W 325/99
    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.12.2002 - 13 W 3607/02
    Es verbleibt auch dann bei der vollen Gebühr der Nr. 1210 KV GKG für den Gesamtstreitwert, wenn nach Einspruch gegen ein Versäumnisurteil die Klage erweitert und sodann ein Prozeßvergleich geschlossen wird (OLG Hamburg, MDR 2000, 111; MDR 1998, 623).
  • KG, 29.11.2005 - 1 W 348/04

    Gerichtskostenermäßigung nach Erlass eines Versäumnisurteils gegen den Kläger

    Es entspricht daher auch dem Sinn und Zweck der Regelung in Nr. 1211 c, 2. Hs., dass ein zuvor ergangenes Versäumnisurteil bei späterer Verwirklichung eines der Ermäßigungstatbestände nach Nr. 1211 KV eine Gebührenermäßigung generell ausschließt (OLG Nürnberg MDR 2003, 416; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 316; Hans. OLG Hamburg JurBüro 2001, 317 und MDR 1998, 625).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 10 W 4/18

    Voraussetzungen der Gerichtskostenermäßigung im Falle der Erledigung des

    Auch ein im Rechtsmittelverfahren aufgehobenes Urteil zählt deshalb zu den allgemein einer Ermäßigung entgegenstehenden Urteilen i. S. d. Nr. 1222 S. 1, 2. Hs. KV-GKG (ebenso OLG Celle, 2 W 255/12, Beschluss vom 09. Oktober 2012, juris Rn. 8; OLG Nürnberg MDR 2003, 416).

    Soweit mit der Erinnerung eine Prüfung der Nichterhebung von Kosten gem. § 21 GKG für das Berufungsverfahren begehrt wird, mangelt es bereits an der Kausalität eines etwaigen Fehlers in der gerichtlichen Sachbehandlung für das Entstehen der bereits mit Berufungseinlegung anfallenden 4, 0-Gebühr nach Nr. 1220 KV-GKG (vgl. OLG Nürnberg MDR 2003, 416).

  • OLG Köln, 27.11.2017 - 17 W 208/17

    Ermäßigung der Gerichtsgebühren aufgrund Beendigung des Rechtsstreits durch

    Denn es handelt sich bei den beiden Verfahrensabschnitten im selben Rechtszug vor und nach der Aufhebung des Urteils gebührenrechtlich um dieselbe Instanz (OLG Celle, a. a. O.; OLG Nürnberg MDR 2003, 416, jeweils m. w. N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.09.2005 - 3 Ta 136/05

    Kostenansatz - Gebührenermäßigung - Gerichtsgebühr bei Teilurteil und

    Verwiesen werden soll beispielsweise auch auf den Beschluss des OLG Nürnberg vom 5. Dezember 2002 (13 W 3607/02 - MDR 2003, 416), wonach die Gebührenermäßigung nach Nr. 1211 KV GKG auch dann nicht eintritt, wenn die zunächst erhobene Teilklage nach Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und Zurückverweisung erweitert und später die Klage insgesamt zurückgenommen wird.
  • OLG München, 22.09.2021 - 11 W 1179/21

    Gebührenermäßigung bei Klagerücknahme nach Vorabentscheidung über

    zum GKG Rn. 10; OLG Nürnberg, Beschluss vom 05.12.2002 - 13 W 3607/02 Tz 9).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 10065/09

    Gebührenermäßigung bei Erledigung der Hauptsache und Einigung über die

    Wird dem Gericht dieser Aufwand erspart, so muss dies nach dem Regelungszweck der Nr. 5124 KV auch mit einer Gebührenermäßigung "belohnt" werden (vgl. Hartmann, Kostengesetze 41. Aufl., § 37 Rn. 2; a.A. OLG Nürnberg, B.v. 05.12.2002, 13 W 3607/02, juris).
  • OLG Celle, 09.10.2012 - 2 W 255/12

    Voraussetzungen einer Gerichtskostenermäßigung nach Beendigung des Rechtsstreits

    Etwas anderes gilt auch nicht im Falle der Aufhebung eines Urteils im Revisionsverfahren und der Zurückverweisung des Rechtsstreits an das zweitinstanzliche Gericht bei dann nachfolgendem gerichtlichem Vergleich (Meyer GKG/FamGKG, 13. Auflage, § 38, Rn. 2; OLG Nürnberg MDR 2003, 416, Rn. 6 und Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann-Zimmermann, 2. Auflage, § 37 GKG, Rn. 2 jeweils für die Klagerücknahme bei Aufhebung im Berufungsverfahren).
  • LAG Düsseldorf, 05.02.2020 - 13 Ta 96/19
    Denn dort hängt die Ermäßigung nach Nr. 1211 KV GKG (genauso wie in Nrn. 1213, 1215, 1222, 1232) nicht davon ab, ob das vorausgehende Urteil Bestand hatte oder nicht, so dass ein vorangegangenes Versäumnisurteil eine Gebührenermäßigung sperrt (OLG Nürnberg 05.12.2002 - 13 W 3607/02 -).
  • OLG Braunschweig, 13.12.2017 - 2 W 152/17

    Gerichtsgebühren bei Abschluss eines Vergleichs nach vorangegangenem

    Dagegen ermäßigt sich die Gebühr im Falle eines vorausgegangenen Zwischenurteils nach überwiegender Auffassung nicht, weil es sich bei dem Zwischenurteil um keines der in Nr. 1211 Ziffer 2 KV GKG genannten Urteile handele (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.06.2012 - 10 W 51/12, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.06.2007 - 6 W 29/07, MDR 2007, 1104; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.07.2004 - 14 W 470/04, MDR 2005, 119; OLG Nürnberg, Beschluss vom 05.12.2002 - 13 W 3607/02, MDR 2003, 416; Volpert in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., KV GKG Nr. 1211 Rn. 109).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.2010 - 13 W 172/09

    Gerichtskosten: Gebührenansatz bei mehreren nach Prozessverbindung durch

    Die von der Vertreterin der Staatskasse in ihrer Stellungnahme (AS 459) zitierte Entscheidung des OLG Saarbrücken ( nicht Zweibrücken) v. 04.04.2008 - 2 W 64/08 betrifft keinen Fall von Klageverbindung, sondern den der Klageerweiterung nach Erlass eines Teilurteils ( ebenso die im Beschluss v. 07.10.2009 zitierte Entscheidung des OLG Nürnberg MDR 2003, 416 ).
  • OLG Köln, 20.01.2020 - 17 W 220/19

    Unzulässige Beschwerde gegen eine Festsetzung von Gerichtskosten

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2012 - 10 W 54/12
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2012 - 10 W 53/12
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2012 - 10 W 51/12
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2012 - 10 W 52/12
  • KG, 18.07.2006 - 1 W 328/04

    Verfahrenskosten im Zivilprozess: Gebührenermäßigung durch Erlass eines

  • LG Landshut, 09.11.2021 - 53 O 3596/14

    Keine Ermäßigung der Gerichtsgebühren bei Klagerücknahme nach Teilurteil

  • OLG Köln, 17.11.2011 - 17 W 215/11

    Höhe der Gerichtskosten bei Abschluss eines Vergleichs

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 04.11.2002 - 8 W 229/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15881
OLG Hamburg, 04.11.2002 - 8 W 229/02 (https://dejure.org/2002,15881)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.11.2002 - 8 W 229/02 (https://dejure.org/2002,15881)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. November 2002 - 8 W 229/02 (https://dejure.org/2002,15881)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 79 Abs. 2 S. 4; ZPO § 103 § 104
    Rückfestsetzung der Kosten nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 321 O 215/96
  • OLG Hamburg, 04.11.2002 - 8 W 229/02

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 416
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