Weitere Entscheidung unten: KG, 13.01.2003

Rechtsprechung
   BGH, 27.02.2003 - III ZR 115/02   

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https://dejure.org/2003,1326
BGH, 27.02.2003 - III ZR 115/02 (https://dejure.org/2003,1326)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2003 - III ZR 115/02 (https://dejure.org/2003,1326)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02 (https://dejure.org/2003,1326)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 713
  • MDR 2003, 716
  • AnwBl 2003, 596
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.12.1964 - VIII ZR 47/63

    Zulässigkeit einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus BGH, 27.02.2003 - III ZR 115/02
    Entscheidend für die Anwendung des § 19 Abs. 1 Satz 3 GKG ist vielmehr, ob die Ansprüche einander ausschließen und damit notwendigerweise die Zuerkennung des einen Anspruchs mit der Aberkennung des anderen verbunden ist (vgl. BGHZ 43, 31, 33 zu § 16 Abs. 1 Satz 2 GKG a.F.; Anders/Gehle/Kunze, Streitwert-Lexikon, 4. Aufl. 2002, Echte Hilfsanträge Rn. 7).
  • BGH, 05.05.2010 - III ZR 209/09

    Befreiungsanspruchs des Treuhänder: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist

    Entscheidend ist dabei, ob die Ansprüche einander ausschließen und damit notwendigerweise die Zuerkennung des einen Anspruchs mit der Aberkennung des anderen verbunden ist (Senatsbeschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02 - NJW-RR 2003, 713 zu § 19 Abs. 1 Satz 3 GKG a.F. m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 14.07.2016 - 2 U 615/15

    Unterlassungsanspruch: Wirksamkeit der AGB eines Telekommunikationsunternehmens

    Denn die von dem Kläger erhobenen Ansprüche können nicht nebeneinander bestehen, vielmehr ist mit der Zuerkennung des einen Anspruchs notwendigerweise die Aberkennung des anderen Anspruchs verbunden (vgl. BGH NJW-RR 2003, 713).
  • OLG München, 02.03.2017 - 29 U 1797/16

    Voraussetzungen der Teilnehmer- und Störerhaftung eines Sharehostingdienstes

    Insoweit ist entscheidend, ob die Ansprüche einander ausschließen und damit notwendigerweise die Zuerkennung des einen Anspruchs mit der Aberkennung des anderen verbunden ist (vgl. BGH NJW-RR 2003, 713).
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Rechtsprechung
   KG, 13.01.2003 - 24 W 311/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6082
KG, 13.01.2003 - 24 W 311/02 (https://dejure.org/2003,6082)
KG, Entscheidung vom 13.01.2003 - 24 W 311/02 (https://dejure.org/2003,6082)
KG, Entscheidung vom 13. Januar 2003 - 24 W 311/02 (https://dejure.org/2003,6082)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reservierung der Vermögensmasse einer GmbH für deren Gläubiger; Umgekehrter Haftungsdurchgriff; Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Alleingesellschafter

  • grundeigentum-verlag.de

    Kein umgekehrter Haftungsdurchgriff auf die GmbH

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Haftung der GmbH für Gesellschafterschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GmbHG § 13; AO § 262; ZPO § 771
    Inanspruchnahme des Gesellschaftsvermögens wegen Steuerschulden des Gesellschafter-Geschäftsführers

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 771 ; GmbHG § 13 ; AO § 42 § 262
    Vollstreckung in das Vermögen einer GmbH wegen Steuerschulden des alleinigen Gesellschafters und Geschäftsführers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 617
  • MDR 2003, 716
  • NZG 2003, 333
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.02.1990 - II ZR 134/89

    Haftung der GmbH für Erklärungen des Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus KG, 13.01.2003 - 24 W 311/02
    Regelmäßig darf der Gläubiger des Gesellschafter/Geschäftsführers nicht unmittelbar auf das Vermögen der GmbH zugreifen, weil deren Vermögensmasse ausschließlich für deren Gläubiger reserviert ist (vgl. BGH NJW-RR 1990, 738).

    Mit der bereits vom Landgericht zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 1990, 738, 739) geht der Senat davon aus, dass grundsätzlich eine GmbH nicht für die Schulden des Alleingesellschafters im Wege eines "umgekehrten Haftungsdurchgriffs" haftet, da dies mit den Kapitalerhaltungsvorschriften des GmbH-Gesetzes unvereinbar ist.

  • OLG Düsseldorf, 08.12.1999 - 11 U 23/99

    Berufung einer "Ein-Mann-GmbH" auf ihr Eigentum bei Vollstreckung gegen den

    Auszug aus KG, 13.01.2003 - 24 W 311/02
    Der hierdurch erreichte größere Schutz der Gläubiger des Alleingesellschafters würde auf der anderen Seite bedeuten, dass die Gläubiger der GmbH benachteiligt werden, wenn die GmbH trotz eigenständiger Rechtspersönlichkeit durch Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Alleingesellschafter "leer gepfändet" werden könnte (vgl. OLG Düsseldorf in GmbHR 2000, 283, 285, das allerdings zu einem einzelnen Pfandstück, nämlich einem PKW, wegen einer Ausnahmesituation anders entscheidet).
  • OLG Hamm, 10.11.1976 - 8 U 218/76
    Auszug aus KG, 13.01.2003 - 24 W 311/02
    Das Vermögen der GmbH ist ausschließlich für ihre Gläubiger reserviert (anderer Ansicht OLG Hamm, NJW 1977, 1159).
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